Daten
Kommune
Bedburg
Größe
541 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
18.08.15, 18:03
Aktualisiert
18.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Jugendamtshaushalt 2016
(Stand 01.07.2015)
1. GB 4.2 – Jugend
1.1 Unterhaltsvorschuss
1.2 Tagespflege
1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst
1.4 Kindertageseinrichtungen
1.5 Jugendzentren
1.6 Förderung von Kindern und Jugendlichen
2. Deckungskreise (laut Haushalsplan 2014)
2.1
Personalaufwendungen
2.2
Nicht zahlungswirksame Vorgänge
2.3
Übrige Ergebniskonten
2.4
Konsumtive Finanzkonten
2.5
Investive Finanzkonten
Seite 1 von 24
1. Geschäftsbereich 4 – Bildung und Jugend
Produktbeschreibung 05.341.230 Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Ilka Metter
Kurzbeschreibung
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Kinder alleinerziehender
Mütter oder Väter unter 12 Jahren haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn
der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des
UVG handelt es sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten finanzieren der Bund zu
33,33%, das Land zu 13,33% und die Stadt zu 53,34%.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien
Zielgruppe
Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Erläuterungen
Kostenstellen
230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Bindungsgrad
(X) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Kennzahlen
Fallzahl
Rückholquote
Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Ist
2013
123
128
111
130
23,4 %
25,2 %
24,7%
23,6%
Ist
2014
134
20,6
Plan
2015
Plan
2016
115
135
135
20,0%
18,0
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Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistungen (siehe Produktnummer 05) die im Jugendamt abgewickelt und seit dem 01.01.2011 im Rahmen der Übernahme des Jugendamtes durch die Stadt Bedburg geprüft wird.
Kinder, die keinen Unterhalt erhalten können für einen maximalen Zeitraum von 72 Monaten (6 Jahre) monatlich 133 € (Alter 0 – 5) oder 180 € (Alter 6 – 11) erhalten. Mit Ablauf der 72 Monaten beziehungsweise Erreichen des 12. Lebensjahres entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen.
Grundsätzlich kann die Erhöhung des Kindergeldes eine Senkung der Transferleistungen und (bei gleichbleibenden Unterhaltszahlungen) die Rückholquote verbessern. Eine
Anpassung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist aber ebenfalls in Aussicht gestellt
worden.
Durch Anpassung der Düsseldorfer Tabelle (Erhöhung der Freibeträge) sind (bei
gleichbleibenden Gehältern) Unterhaltspflichtige weniger zahlungsfähig bzw. –
verpflichtet.
Die sogenannte Rückholquote errechnet sich aus dem Finanzhaushalt (tatsächliche
Einnahmen und Ausgaben) und nicht aus dem Ertragshaushalt (Forderungen und Verpflichtungen).
Es ist davon auszugehen, dass die Rückholquote eher sinken wird.
Rückholquote:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 18/1199 vom 07.05.2014
Rückholquoten in den Jahren 2005 bis 2013 in den Bundesländern und im Bundesdurchschnitt:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vor.
Niedersachsen
Nordrhein-Westf.
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holst.
Thüringen
insgesamt
2005
26 %
30 %
13 %
13 %
11 %
12 %
18 %
13 %
19 %
18 %
23 %
17 %
17 %
15 %
21 %
13 %
20 %
2006
22 %
27 %
12 %
11 %
10 %
12 %
16 %
12 %
16 %
16 %
22 %
20 %
16 %
15 %
18 %
11 %
17 %
2007
25 %
27 %
13 %
13 %
10 %
13 %
16 %
14 %
24 %
17 %
23 %
18 %
17 %
16 %
20 %
14 %
19 %
2008
27 %
32 %
13 %
15 %
11 %
14 %
16 %
13 %
22 %
18 %
25 %
20 %
15 %
14 %
21 %
13 %
19 %
2009
28 %
34 %
13 %
14 %
12 %
15 %
18 %
14 %
23 %
19 %
26 %
23 %
13 %
15 %
22 %
14 %
20 %
2010
26 %
27 %
12 %
13 %
10 %
13 %
16 %
13 %
20 %
18 %
23 %
17 %
14 %
13 %
19 %
13 %
18 %
2011
27 %
32 %
13 %
15 %
11 %
14 %
18 %
14 %
22 %
18 %
25 %
20 %
15 %
15 %
21 %
14 %
20 %
2012
31 %
34 %
14 %
17 %
12 %
14 %
20 %
12 %
19 %
19 %
27 %
23 %
16 %
17 %
21 %
17 %
21 %
2013
33 %
35 %
16 %
18 %
11 %
13 %
19 %
14 %
26 %
14 %*
26 %
19 %
15 %
17 %
22 %
20 %
21 %
* Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2344 vom 22. Mai 2014 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU,Drucksache
16/6001 vom 26.06.2014:
`Wie in der Kleinen Anfrage zutreffend ausgeführt wird, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die
Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen für 2013 mit 14 % berechnet. Allerdings wurden bei dieser Berechnung erhebliche Einnahmeanteile nicht berücksichtigt, die der Bundeskasse erst in der zweiten Dezemberhälfte 2013 überwiesen wurden. Bezieht man
diese Einnahmen in die Berechnung ein, ergibt sich eine Rückgriffsquote, die mit 19,8 % über dem Durchschnitt der letzten Jahre
liegt.´
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
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Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 7
4211000
UVG
Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 5
4211001
UVG
4311000
Verwaltungsgebühren
Erstattungen von übrigen Berei4488000
chen
Erst. Aufw. von Dritten an das
5231000
Land
5339000
Sonstige soziale Leistungen
5411300
Aufwendungen für Reisekosten
5429000
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5431400
Auf. f. Fachliteratur
1
1
Ist2011
-112.636
Ist 2012
-96.262
Ist 2013
-90.169
Ist 2014
-133.351
Plan 2015
-100.700
Plan 2016 Hinweis
-93.400
-964.136
-150.976
-107.121
-158.788
-52.400
-120.000
-11.469
-346
-1.317
-7.215
-2.200
-2.200
0
0
0
-1.463
0
0
0
0
-2.160
0
0
0
28.192
37.799
28.247
24.929
22.500
30.000
242.488
68
1.315
68
194.042
29
1.148
0
247.590
0
0
0
259.258
0
0
0
235.000
100
2.000
100
280.000
100
2.000
100
-816.110
-14.566
75.070
-16.630
104.400
96.600
Durch die Sollstellung aller Forderungen der Vorjahre ist das Ergebnis nicht mit anderen Haushaltsjahren vergleichbar.
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Produktbeschreibung 06.361.240 Tagespflege
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Kristina Gloyer
Kurzbeschreibung
Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für
Kindertagesbetreuung; Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII, Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
Zielgruppe
- Eltern mit Kindern im Alter von 0 – zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Tagespflegepersonen
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene Qualitätssicherung der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das Angebot
auszubauen.
Erläuterungen
- Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für
Kindertagesbetreuung
- Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege
- Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege
- Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen
- Erhebung von Elternbeiträgen
Kostenstellen
240.001 – Tagespflege
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Plätze
Ist
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ist
2015
Plan
2016
Plan
2017
Insgesamt
36
45
45
50
115 50
50
davon GTP
0
18
18
18
18
18
Seite 5 von 24
Ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 wurden die Stundensätze für die Betreuung von
Kindern unter drei bzw. unter zwei Jahren auf 5 € bzw. 6 € je Stunde erheblich erhöht.
Es sollen rund 30% der zu bereitzustellenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren über die Tagespflege sicher gestellt werden, so dass nach aktueller Planung
rund 50 Plätze vorzuhalten wären; der Ansatz für das Jahr 2015 betrifft das Kindergartenjahr 2015/ 2016.
Die Nachfrage ist in 2015 leicht zurückgegangen, die Bedarfsplanung geht daher zunächst von stagnierenden Zahlen aus.
Das Land zahlt pro Kind unter 6 Jahren in der Tagespflege eine Jahrespauschale von
747,- €
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Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen Berei4488000
1
chen
4591000
Andere so. ord. Erträge ²
5291000
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen ³
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000
Bereiche
5411300
Aufwendungen für Reisekosten
5431900
für sonstige Geschäftsaufwend.
Ist2011
-46.000
Ist 2012
-32.121
Ist 2013
-49.057
Ist 2014
-39.395
Plan 2015
-41.000
Plan 2016 Hinweis
-38.500
-30.472
-26.942
-50.124
+358
-42.000
-45.000
0
110.540
0
188.656
0
436.188
-13.939
316.429
0
370.000
0
407.000
0
0
1.500
0
0
0
0
8
0
208
346
42
190
100
100
500
100
500
34.076
129.801
338.895
263.385
287.600
324.100
1
Elternbeiträge wurden in 2014 nicht auf diese Kostenstelle umgebucht
² Erstattung durch andere Kommune
³ rd. 106.000 € wurden statt in 2012 im Haushaltsjahr 2013 gebucht
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Produktbeschreibung 06.363.250 Allgemeiner Sozialer Dienst
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Carsten Esser
Kurzbeschreibung
Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie
Pflegeeltern Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei
Bedarf berät und unterstützt das Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; das Jugendamt kann für Kinder und Jugendliche einen Beistand
einsetzen.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35,
36, 37, 39, 40, 41 und 44sowie §§ 50 und 52
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche
des ASD durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende Fortbildungsangebote zu erweitern.
Erläuterungen
- Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch
- Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren
250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
250.002 – Familienberatungs- und Präventionszentrum
Kostenstellen
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Bindungsgrad
Kennzahlen
ASD
Ist
2012
Ist
2013
Ist
2014
Ist
2015
Plan
2016
Plan
2017
8a Meldungen
34
30
35
30 *
115
40
45
In Obhutnahmen
12
7
13
7*
14
15
Ambulante Hilfen
*
54
62
80
81
85
85
Stationäre Hilfen
*
40
51
43
50
45
45
Hilfen nach §35a
*
15
13
19
19
25
25
(*) Stand Juni
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Kennzahlen
FPZ
Anmeldezahlen
Fälle EB
1
Babybegrüßung ²
Ist
2011
Ist
2012
Ist
2013
Ist
2014
Plan
2015
Plan
2016
126
147
191
18 185
115 210
190
129
185
239
269
250
280
74
149
168
145
175
1
Quelle Arbeitsberichte
² Start Mai 2012, angetroffenen Familien
FPZ = Familienberatungs- und Präventionszentrum , EB = Erziehungsberatungsstelle; FH = Frühe Hilfen
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250.001
ASD
In jüngster Vergangenheit wurden im Jugendamt deutlich mehr 8a Meldungen (Kindeswohlgefährdungsmeldungen) registriert als in der Vergangenheit. Dies ist zum einen der
Situation geschuldet, dass das Jugendamt näher vor Ort ist; liegt zum anderen aber
sicherlich auch daran, dass die Bevölkerung sensibler und aufmerksamer mit dem
Thema Kindeswohl umgeht.
Wenngleich nicht jede 8a Meldung auch tatsächlich eine Kinderwohlgefährdung bedeutet (und das Jugendamt hier nicht selten für Streitigkeiten innerhalb der Familie, Nachbarschaft etc. instrumentalisiert wird), ergeben sich durch die mit einer Meldung verbundenen Hausbesuche manchmal Hilfebedarfe, die zuvor nicht erkennbar waren. Das
ist sicherlich auch mit ein Grund für die gestiegenen Hilfen – speziell im ambulanten
Bereich. Durch einige hochstrittige Fälle mussten auch einige Kinder/ Jugendliche mehr
als geplant stationär untergebracht werden. Oberste Prämisse bleibt jedoch weiterhin,
dass ambulante Hilfen stationären Maßnahmen vorzuziehen sind und die Familie als
wichtigste Instanz im Leben eines jungen Menschen betrachtet wird.
Steigende Zahlen werden zukünftig im Feld der Eingliederungshilfen (§35a) erwartet.
Auch die Unterstützung und Beratung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
(UMF) wird den ASD im Jahr 2016 vermehrt beschäftigen.
250.002
Familienberatungs- und Präventionszentrum
Seit April 2011 befindet sich im Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das Ressort
"Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde. Mit dem erweiterten Familienberatungsund Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die Lebensbereiche:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schwangerschaft und Geburt
Kindliche Entwicklung
Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder
erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, PatchworkFamilien, Regenbogen-Familien, Pflege- und Adoptivfamilien
Bewältigung alltäglicher Aufgaben
Unterstützung in besonderen Krisen
Beziehung und Partnerschaft
Trennung und Scheidung
bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht,
Problemen mit Alkohol oder Drogen
Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der Erziehungsberatungsstelle sind freiwillig, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten, Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, sozialen
Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
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Erläuterungen zu den Sachkonten
4480000 Erstattungen vom Bund
4482000 Erstattungen von Gemeinden
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
4561000 Bußgelder
4591000 Erstattungen aus Überzahlungen
5232000
5251200
5279900
5291000
5291300
5318000
5331000
5332000
Erstattung an Gemeinden
KFZ Versicherungsbeiträge
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Mitgliedsbeiträge
Zuweisungen an übrige Bereiche
Leistungen an natürliche Pers aE
Leistungen an natürliche Pers iE
5411300
5429000
5431200
5431400
5431900
Aufwendungen für Reisekosten
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
Aufwendungen für Telefon
Auf. f. Fachliteratur
für sonstige Geschäftsaufwend.
Kindergeld
Die Stadt Bedburg erbringt Leistungen nach dem SGB VIII für finanziell zuständige Gemeinden gegen Kostenerstattung (siehe auch 5232000)
Elternbeiträge nach dem SGB VIII (Sollstellung=Forderung entspricht nicht den tatsächlichen Zahlungen)
Bußgelder, die im Rahmen der Jugendgerichtshilfe durch die Gerichte festgesetzt werden, werden zweckgebunden für die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe verwendet
Erstattung von zu Unrecht erbrachter Leistungen, die zurückgefordert wurden
Andere Kommunen erbringen Leistungen nach dem SGB VIII, für die die Stadt Bedburg kostenerstattungspflichtig ist (siehe auch 448200)
Kosten für einen Anhänger aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe
Kosten für kleinere Anschaffungen
u. a. Kosten für die Erstellung von Broschüren, etc. pp.
Das Jugendamt ist Mitglied im Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.
Pauschale Verträge mit Anbietern der freien Jugendhilfe;
Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen
Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen
Die Mitarbeiter des ASD setzen überwiegend ihre privaten Fahrzeuge ein; Fachgespräche finden zum Teil bundesweit statt.
u. a. Kosten für Supervision, Gerichtsverfahren, Rechtsanwaltskosten, etc. pp.
Diensthandy im Jugendamt
Wird überwiegend durch den FB I zur Verfügung gestellt; hier fallen z.B. Kosten für Broschüren Dritter an
Auffangposten
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250.001
Sachkonto
4141000
4311000
4480000
4481000
4482000
4488000
4561000
4591000
4617000
5232000
5251200
5251300
5279900
5291000
5291300
5318000
5331000
5332000
5339000
5411100
5411300
5429000
5431000
5431200
5431400
5431900
5441200
5499600
ASD
Kontenbezeichnung
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Verwaltungsgebühren
Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
Erstattungen von Gemeinden
Erstattungen von übrigen Bereichen
Bußgelder
Erstattungen aus Überzahlungen
Zinserträge
Erstattung an Gemeinden
KFZ Versicherungsbeiträge
KFZ Steuer
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Mitgliedsbeiträge
Auf. f. Zuweisungen an übrige
Bereiche
Leistungen an natürliche Pers aE
Leistungen an natürliche Pers iE
Sonstige soziale Leistungen
Auf. f. Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für Reisekosten
1
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Telefon
Auf. f. Fachliteratur
für sonstige Geschäftsaufwend.
Versicherungsbeiträge u.ä.
Gästebewirtung
Ist2011
-3.140
0
0
-13.107
-383.896
Ist 2012
Ist 2013
Ist 2014
Plan 2015
Plan 2016
0
0
0
0
-385.424
0
0
-2.257
0
-382.125
0
-3.697
-59.057
0
-386.537
0
0
-40.000
0
-300.000
0
0
-40.000
0
-306.000
-123.439
-199.369
-50.051
-17.904
-22.000
-22.000
-1.750
-7.210
-9
114.277
29
0
0
29.411
381
-1.550
-4.599
-53
52.719
0
0
210
590
0
-550
0
-25
284.143
30
52
118
1.696
0
-1.773
-4.152
-8
320.991
28
52
0
3
3.291
-2.000
-5.000
0
250.000
30
55
500
1.000
760
-2.000
-5.000
0
255.000
30
55
500
1.000
1.000
138.532
136.912
144.373
250
6.000
6.000
627.650
1.214.342
180
0
5.890
6.187
0
2
13
6.455
0
0
888.567
1.750.837
0
0
4.437
9.171
0
0
59
3.200
0
0
1.133.992
1.870.671
0
40
5.449
24.592
384
0
59
3.832
15
11
1.363.237
1.534.030
0
244
7.365
161.094
0
0
60
2.335
0
15
1.224.000
1.530.000
0
0
5.000
12.000
0
20
100
5.000
0
0
1.295.400
1.556.600
0
0
5.000
12.000
0
20
100
5.000
0
0
1.610.798
2.255.707
3.034.449
2.919.867
2.665.465
2.762.705
Hinweis
Seite 12 von 24
250.002
Sachkonto
Familienberatungszentrum (EB)
Kontenbezeichnung
Ist2011
Ist 2012
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Unterhaltung so. bew. Vermögen
5255000 (BGA)
5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen
5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung
5411300 Aufwendungen für Reisekosten
5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5431250 Mobilfunkgebühren
5431400 Auf. f. Fachliteratur
5431900 für sonstige Geschäftsaufwend.
5499600 Gästebewirtung
0
Ist 2013
Ist 2014
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Förderung Frühe Hilfen
-38.000
läuft am 31.12.2015 aus
-20.450
-51.062
-61.612
-47.500
0
18
0
0
0
492
16.655
200
977
1.070
0
0
1.331
0
0
0
0
1.156
1.990
0
61
3.728
8
136
67
40
1230
2.125
13
396
1.853
50
4.000
2.000
0
1.500
2.000
50
0
2.500
0
2.500
500
0
1.500
2.500
100
0
2.000
0
275
-44.101
-55.702
-35.450
-28.900
Seite 13 von 24
Produktbeschreibung 06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Kurzbeschreibung
Auftragsgrundlage
Verantwortliche Person(en ):
Helena Gehring
Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden von
freien Trägern (Kirchen, AWO, Privatinitiativen) bereit gestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich über
Zuschussgewährungen an den Betriebskosten.
SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz)
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Betriebskostenverordnung (BKVO)
Verträge
Zielgruppe
Eltern mit Kindern im Geburts- bis zum Einschulungsalter
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
-
bedarfsgerechte Angebote auch für über 3 jährige vorhalten
weiterer Ausbau der U3 Plätze
Der Rechtsanspruch eines Kindergartenplatzes für Dreijährige ist auch im laufenden Kindergartenjahr zu erfüllen.
Erläuterungen
- Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften
- Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte
- Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
- Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder
Kostenstellen
Die Unterteilung in mehrere Kostenstellen hat sich als nicht sinnvoll gezeigt, so dass ab dem Haushaltsjahr 2016 nur noch eine Kostenstelle verwendet wird.
223.999 – Kindertageseinrichtungen allgemein
Bewirtschaftungsregeln
Investive Zuschüsse sind durch entsprechende Verträge für die Laufzeit einer Zweckbindung zu
sichern.
Erläuterungen
Es sind umfangreiche Investitionen in die U3-Betreuung in Verbindung mit Zuwendungen des Landes durchzuführen.
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 14 von 24
Das Kindergartenjahr 2016/ 2017 wird im Haushaltsjahr 2016 gebucht.
Die Kindpauschalen steigen jährlich um 1,5 %.
Träger
Einrichtung
Stadtteil
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
AWO
AWO
AWO
Evang. Kirche
Initiative
Initiative
Joh. Unfallhilfe
St. Antonius
St. Lambertus
St. Martin
St. Martinus
St. Peter
St. Willibrordus
Kleeblatt
Pusteblume
Sterntaler
Feldmäuse
Springmäuse
Waldwichtel
Johanniter
West
Bedburg
Kirchherten
Kaster
Königshoven
Kirdorf
Kaster
Lipp
Kaster
Blerichen
Kirchtroisdorf
Kaster
Kirchherten
Plätze
Ist
2012
Gruppen
Ist
2013
3
3
2
3
2
3
3
6
2
2
1
2
2
34
Ist
2014
Plätze
davon U3
2015/2016 Plätze
52
10
72
0
46
5
64
12
42
13
55
16
58
14
120
22
50
0
41
12
25
5
42
8
40
11
707
128
Ist
2015
Plan
2016
Plan
2017
Insgesamt
677
691
714
707
115 700
700
davon u3
78
102
112
128
140
140
Investive Maßnahmen sind geplant.
Seite 15 von 24
223.999
Sachkonto
Vorkostenstelle / Gemeinsame Konten
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Zuw. lfd Zwecke vom Land (Belastungsaus4141010
gleichsg.)
1)
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
4591000 Erstattung aus Überzahlung
4911000 Außerordentliche Erträge
5238000 Erstattung an Übrige
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
5318000 Auf. f. Zuweisungen an übrige Bereiche
5391000 Sonstige Transferaufwendungen
5411300 Aufwendungen für Reisekosten
5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5911000 Außerordentliche Aufwendungen
1)
Ist2011
Ist 2012
Ist 2013
Ist 2014
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
-1.871.298
-1.987.165
-2.290.792
-2.973.158
-2.539.400
-2.514.000
0
0
0
0
0
-254.000
-416.687
-620.517
-747.597
-842.617
-756.400
-840.000
0
0
-7.209
0
0
0
-1.236.950
0
0
0
0
0
3.723
3.910
0
0
5.000
5.000
30.450
0
0
0
0
0
4.093.347
4.368.274
4.848.138
5.600.921
5.433.000
5.750.000
1.056
0
0
0
0
0
236
0
0
0
400
400
0
851
0
0
0
0
2.268.511
0
0
0
0
0
2.872.388
1.765.353
1.802.540
1.785.146
2.142.600
2.147.400
Elternbeiträge der Kindertagespflege wurden im Haushaltsjahr 2014 nicht an die entsprechende Kostenstelle gebucht.
Seite 16 von 24
Produktbeschreibung 06.366.224 Jugendzentren
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Helena Gehring
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen) bezüglich der freizeitorientierten und
sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur Unterstützung und Förderung von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe)
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“
Angebots unter Einbeziehung eines fachlichen Arbeitskreises.
Kostenstellen
Die Unterteilung in mehrere Kostenstellen hat sich als nicht sinnvoll gezeigt, so dass ab dem Haushaltsjahr 2016 nur noch eine Kostenstelle verwendet wird.
224.999 – Jugendzentren allgemein
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 17 von 24
Die Verträge mit allen Maßnahmeträgern wurden einheitlich bis 2018 verlängert und mit
festgelegten (Maximal) Fördersummen bis Ende 2018 hinterlegt:
Caritasverband
Katholische Kirche
180.000 € p.a.
100.000 € p.a.
Zudem wird eine Übermittagsbetreuungsmaßnahme gebucht.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
Seite 18 von 24
224.999
Sachkonto
Jugendzentren
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000
Bereiche
Ist2011
-19.576
296.564
Ist 2012
-19.576
358.070
Ist 2013
-19.576
343.039
Ist 2014
-19.576
325.517
Plan 2015
-19.576
290.000
276.988
338.494
323.463
305.941
270.424
Plan 2016 Hinweis
-19.576
295.000
275.424
Seite 19 von 24
Produktbeschreibung 06.366.225 Sonstige Jugendarbeit
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Helena Gehring
Kurzbeschreibung
1. Förderung von Jugendverbänden
2. Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendschutzveranstaltungen
3. Beschaffung von Spielgeräten auf Spielplätzen
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12
Förderung der Jugendverbände /
§ 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen
bis 25 Jahre)
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“
Angebots.
Erläuterungen
Kostenstellen
225.001 – Sonstige Jugendarbeit
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 20 von 24
Förderung der städtischen Jugendarbeit u.a. für Freizeitmaßnahmen, Schulungen etc.
Personalkosten fallen in diesem Bereich u. a. auch für Vormundschaften, Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an.
Der Maßnahmeträger Rheinflanke leistet die mobile Jugendarbeit (55.000,- € p.a.) und
wird auch unter Jugendförderung gebucht.
Im Zuge der Umstrukturierung im Verwaltungsbereich hat der Fachdienst 4 auch die
Beschaffung von Spielgeräten auf den städtischen Spielplätzen übernommen. Diese
sind regelmäßig investiv zu buchen.
Investive Maßnahmen sind zu planen.
Seite 21 von 24
225.001
Sachkonto
Jugendförderung
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4142000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4461100 sonst. privatrechtl. Angelegenh.
Erstattungen von übrigen Berei4488000 chen
5238000 Erstattung an Übrige
5251000 Auf. f. Unterh. der Fahrzeuge
5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen
5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung
5411300 Aufwendungen für Reisekosten
5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5431900 für sonstige Geschäftsaufwend.
5499600 Gästebewirtung
Ist2011
-7.843
0
0
Ist 2012
Ist 2013
Ist 2014
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
0
-595
-127
0
0
-548
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-4.685
-238
-4.970
0
0
8.327
9
609
176
2.808
0
0
0
0
0
0
1.529
0
0
0
2.622
0
0
0
300
0
0
20.000
500
10.581
19.453
23.282
26.731
85.000
85.000
15
811
100
3.730
0
190
494
18
11.895
0
0
1.673
18
6.791
0
0
736
0
296
5
0
800
0
500
0
0
800
0
500
0
16.515
29.451
32.507
25.420
86.600
106.800
Seite 22 von 24
2. Deckungskreise
2.1 Personalaufwendungen
Bereich
Fachdienstleitung
Stellv. Fachdienstleitung
Leitung Jugendamt
ASD (Teamleitung)
ASD
Pflegekinderdienst
JGH
Jugendhilfeplan
Jugendpflege
Tagespflege
Erziehungsberatungsstelle
frühe Hilfen
Sekretariat FPZ
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beistandschaft
Beurkundungen
Unterhaltsvorschuss
Kinderschutz
Beitragserhebung
Spielplätze
Stellenanteil
Kostenstelle
1,0
1,0
290.002
290.002
1,0
4,6
3,0
250.001
250.001
250.001
0,5
2,5
1,0
0,75
1,5
1,0
240.001
250.002
250.002
250.002
250.001
225.001
1,0
0,5
0,4
230.001
250.001
223.999
230.001
225.001
0,25
20
Die Kosten hierfür werden durch den Fachdienst 1 geplant und in den Haushalt eingesetzt.
2.2
Nicht zahlungswirksame Vorgänge
Die Kosten hierfür werden durch den Fachdienst 2 geplant und in den Haushalt eingesetzt.
2.3
übrige Ertragskonten
Bei diesen Konten handelt es sich um die eigentlich innerhalb des Fachbereiches/
Jugendhilfebudgets verfügbaren Mittel, die gegenseitig deckungsfähig sind. Die Daten sind in den Produktblättern aufgeführt.
2.4
Konsumtive Finanzkonten
Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands- und Ertragskonten mit den „entsprechenden“ Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben/ dem
Aufwand.
Nicht unerhebliche Differenzen entstehen dort, wo Leistungen vereinnahmt werden
sollen und die Leistung nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Letzteres umfasst u.
a. Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVG, etc. pp.
brun780 / H:\FD 4\Politik\Jugendhilfeausschuss\05 01.09.2015\Jugendamtshaushalt 2016.docx
2.6 Investive Finanzkonten
Geplante Maßnahmen:
Ausbau U 3 Betreuung
Maßnahmenummer
Geplante Kosten
Z36540045 (Bundesmittel)
M36540000
M36540045
M36540050
2015
151.200
0
-151.200
Notwendigkeit
Folgekosten
Einsparungen
Mittelherkunft
2016
64.800
-250.000
-64.800
-71.000
2017
2018
0
-250.000
0
0
2019
0
0
0
0
0
0
0
0
Die Stadt Bedburg ist verpflichtet bedarfsgerecht U3 Plätze vorzuhalten.
Städtische Entwicklungen sind hierbei zu berücksichtigen.
Höhere Kindpauschalen
keine
keine
Alternativen
Berechnung:
M36540000 Investitionszuschuss U3-Betreuung pauschal
M36540045 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Lambertus
M36540050 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Martin
Geplante Maßnahmen:
Maßnahmenummer
Geplante Kosten
M36600001
Notwendigkeit
Folgekosten
Einsparungen
Mittelherkunft
Ausbau Angebote in der Jugendarbeit
2015
-30.000
2016
-120.000
2017
-120.000
2018
-60.000
2019
-60.000
Jugendarbeit gehört grundsätzlich zu den verpflichtenden Leistungen nach
dem SGB VIII; deren Umfang liegt aber im Ermessen der Kommune / des
JHA
Mögliche Unterhaltungskosten
keine
keine
Alternativen
Berechnung:
Im Jahr 2015 wurde durch investive Mittel der Jugendförderung u.a. der Bolzplatz am
Sandberg (Kölner Straße) hergerichtet.
Ab dem HH-Jahr 2016 sind die investiven Mittel in Höhe von 40.000,- € für die Gestaltung (Neuanschaffung von Spielgeräten / -landschaften) von Spielplätzen beim
FD 4 (vormals im Fachdienst 6) angesiedelt. Für die Jahre 2016 und 2017 werden
seitens des FD 4 zudem jeweils 50.000,- € zur Installierung eines neuen Abenteuerspielplatzes (Bedburg-West) eingeplant.
Die Höhe der Mittel zur Jugendförderung bleiben mit 30.000,- p.a. zunächst gleich
hoch, ab 2018 sind hierfür 20.000,- jährlich geplant.
brun780 / H:\FD 4\Politik\Jugendhilfeausschuss\05 01.09.2015\Jugendamtshaushalt 2016.docx