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Beschlussvorlage (Anlage 1: Entwurf Haushaltsplanung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
541 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
18.08.15, 18:03
Aktualisiert
18.08.15, 18:03

Inhalt der Datei

Jugendamtshaushalt 2016 (Stand 01.07.2015) 1. GB 4.2 – Jugend 1.1 Unterhaltsvorschuss 1.2 Tagespflege 1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst 1.4 Kindertageseinrichtungen 1.5 Jugendzentren 1.6 Förderung von Kindern und Jugendlichen 2. Deckungskreise (laut Haushalsplan 2014) 2.1 Personalaufwendungen 2.2 Nicht zahlungswirksame Vorgänge 2.3 Übrige Ergebniskonten 2.4 Konsumtive Finanzkonten 2.5 Investive Finanzkonten Seite 1 von 24 1. Geschäftsbereich 4 – Bildung und Jugend Produktbeschreibung 05.341.230 Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Ilka Metter Kurzbeschreibung Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des UVG handelt es sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten finanzieren der Bund zu 33,33%, das Land zu 13,33% und die Stadt zu 53,34%. Auftragsgrundlage Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien Zielgruppe Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Erläuterungen Kostenstellen 230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bindungsgrad (X) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Kennzahlen Fallzahl Rückholquote Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 123 128 111 130 23,4 % 25,2 % 24,7% 23,6% Ist 2014 134 20,6 Plan 2015 Plan 2016 115 135 135 20,0% 18,0 Seite 2 von 24 Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistungen (siehe Produktnummer 05) die im Jugendamt abgewickelt und seit dem 01.01.2011 im Rahmen der Übernahme des Jugendamtes durch die Stadt Bedburg geprüft wird. Kinder, die keinen Unterhalt erhalten können für einen maximalen Zeitraum von 72 Monaten (6 Jahre) monatlich 133 € (Alter 0 – 5) oder 180 € (Alter 6 – 11) erhalten. Mit Ablauf der 72 Monaten beziehungsweise Erreichen des 12. Lebensjahres entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen. Grundsätzlich kann die Erhöhung des Kindergeldes eine Senkung der Transferleistungen und (bei gleichbleibenden Unterhaltszahlungen) die Rückholquote verbessern. Eine Anpassung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist aber ebenfalls in Aussicht gestellt worden. Durch Anpassung der Düsseldorfer Tabelle (Erhöhung der Freibeträge) sind (bei gleichbleibenden Gehältern) Unterhaltspflichtige weniger zahlungsfähig bzw. – verpflichtet. Die sogenannte Rückholquote errechnet sich aus dem Finanzhaushalt (tatsächliche Einnahmen und Ausgaben) und nicht aus dem Ertragshaushalt (Forderungen und Verpflichtungen). Es ist davon auszugehen, dass die Rückholquote eher sinken wird. Rückholquote: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 18/1199 vom 07.05.2014 Rückholquoten in den Jahren 2005 bis 2013 in den Bundesländern und im Bundesdurchschnitt: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vor. Niedersachsen Nordrhein-Westf. Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holst. Thüringen insgesamt 2005 26 % 30 % 13 % 13 % 11 % 12 % 18 % 13 % 19 % 18 % 23 % 17 % 17 % 15 % 21 % 13 % 20 % 2006 22 % 27 % 12 % 11 % 10 % 12 % 16 % 12 % 16 % 16 % 22 % 20 % 16 % 15 % 18 % 11 % 17 % 2007 25 % 27 % 13 % 13 % 10 % 13 % 16 % 14 % 24 % 17 % 23 % 18 % 17 % 16 % 20 % 14 % 19 % 2008 27 % 32 % 13 % 15 % 11 % 14 % 16 % 13 % 22 % 18 % 25 % 20 % 15 % 14 % 21 % 13 % 19 % 2009 28 % 34 % 13 % 14 % 12 % 15 % 18 % 14 % 23 % 19 % 26 % 23 % 13 % 15 % 22 % 14 % 20 % 2010 26 % 27 % 12 % 13 % 10 % 13 % 16 % 13 % 20 % 18 % 23 % 17 % 14 % 13 % 19 % 13 % 18 % 2011 27 % 32 % 13 % 15 % 11 % 14 % 18 % 14 % 22 % 18 % 25 % 20 % 15 % 15 % 21 % 14 % 20 % 2012 31 % 34 % 14 % 17 % 12 % 14 % 20 % 12 % 19 % 19 % 27 % 23 % 16 % 17 % 21 % 17 % 21 % 2013 33 % 35 % 16 % 18 % 11 % 13 % 19 % 14 % 26 % 14 %* 26 % 19 % 15 % 17 % 22 % 20 % 21 % * Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2344 vom 22. Mai 2014 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU,Drucksache 16/6001 vom 26.06.2014: `Wie in der Kleinen Anfrage zutreffend ausgeführt wird, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen für 2013 mit 14 % berechnet. Allerdings wurden bei dieser Berechnung erhebliche Einnahmeanteile nicht berücksichtigt, die der Bundeskasse erst in der zweiten Dezemberhälfte 2013 überwiesen wurden. Bezieht man diese Einnahmen in die Berechnung ein, ergibt sich eine Rückgriffsquote, die mit 19,8 % über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegt.´ Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 3 von 24 Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 7 4211000 UVG Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 5 4211001 UVG 4311000 Verwaltungsgebühren Erstattungen von übrigen Berei4488000 chen Erst. Aufw. von Dritten an das 5231000 Land 5339000 Sonstige soziale Leistungen 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5431400 Auf. f. Fachliteratur 1 1 Ist2011 -112.636 Ist 2012 -96.262 Ist 2013 -90.169 Ist 2014 -133.351 Plan 2015 -100.700 Plan 2016 Hinweis -93.400 -964.136 -150.976 -107.121 -158.788 -52.400 -120.000 -11.469 -346 -1.317 -7.215 -2.200 -2.200 0 0 0 -1.463 0 0 0 0 -2.160 0 0 0 28.192 37.799 28.247 24.929 22.500 30.000 242.488 68 1.315 68 194.042 29 1.148 0 247.590 0 0 0 259.258 0 0 0 235.000 100 2.000 100 280.000 100 2.000 100 -816.110 -14.566 75.070 -16.630 104.400 96.600 Durch die Sollstellung aller Forderungen der Vorjahre ist das Ergebnis nicht mit anderen Haushaltsjahren vergleichbar. Seite 4 von 24 Produktbeschreibung 06.361.240 Tagespflege Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Kristina Gloyer Kurzbeschreibung Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für Kindertagesbetreuung; Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII, Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zielgruppe - Eltern mit Kindern im Alter von 0 – zum vollendeten 14. Lebensjahr - Tagespflegepersonen Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene Qualitätssicherung der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das Angebot auszubauen. Erläuterungen - Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für Kindertagesbetreuung - Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege - Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege - Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen - Erhebung von Elternbeiträgen Kostenstellen 240.001 – Tagespflege Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Plätze Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Plan 2016 Plan 2017 Insgesamt 36 45 45 50 115 50 50 davon GTP 0 18 18 18 18 18 Seite 5 von 24 Ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 wurden die Stundensätze für die Betreuung von Kindern unter drei bzw. unter zwei Jahren auf 5 € bzw. 6 € je Stunde erheblich erhöht. Es sollen rund 30% der zu bereitzustellenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren über die Tagespflege sicher gestellt werden, so dass nach aktueller Planung rund 50 Plätze vorzuhalten wären; der Ansatz für das Jahr 2015 betrifft das Kindergartenjahr 2015/ 2016. Die Nachfrage ist in 2015 leicht zurückgegangen, die Bedarfsplanung geht daher zunächst von stagnierenden Zahlen aus. Das Land zahlt pro Kind unter 6 Jahren in der Tagespflege eine Jahrespauschale von 747,- € Seite 6 von 24 Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen Berei4488000 1 chen 4591000 Andere so. ord. Erträge ² 5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen ³ Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5431900 für sonstige Geschäftsaufwend. Ist2011 -46.000 Ist 2012 -32.121 Ist 2013 -49.057 Ist 2014 -39.395 Plan 2015 -41.000 Plan 2016 Hinweis -38.500 -30.472 -26.942 -50.124 +358 -42.000 -45.000 0 110.540 0 188.656 0 436.188 -13.939 316.429 0 370.000 0 407.000 0 0 1.500 0 0 0 0 8 0 208 346 42 190 100 100 500 100 500 34.076 129.801 338.895 263.385 287.600 324.100 1 Elternbeiträge wurden in 2014 nicht auf diese Kostenstelle umgebucht ² Erstattung durch andere Kommune ³ rd. 106.000 € wurden statt in 2012 im Haushaltsjahr 2013 gebucht Seite 7 von 24 Produktbeschreibung 06.363.250 Allgemeiner Sozialer Dienst Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Carsten Esser Kurzbeschreibung Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie Pflegeeltern Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei Bedarf berät und unterstützt das Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; das Jugendamt kann für Kinder und Jugendliche einen Beistand einsetzen. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35, 36, 37, 39, 40, 41 und 44sowie §§ 50 und 52 Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche des ASD durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende Fortbildungsangebote zu erweitern. Erläuterungen - Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft - Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch - Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren 250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) 250.002 – Familienberatungs- und Präventionszentrum Kostenstellen ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Bindungsgrad Kennzahlen ASD Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Plan 2016 Plan 2017 8a Meldungen 34 30 35 30 * 115 40 45 In Obhutnahmen 12 7 13 7* 14 15 Ambulante Hilfen * 54 62 80 81 85 85 Stationäre Hilfen * 40 51 43 50 45 45 Hilfen nach §35a * 15 13 19 19 25 25 (*) Stand Juni Seite 8 von 24 Kennzahlen FPZ Anmeldezahlen Fälle EB 1 Babybegrüßung ² Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Plan 2015 Plan 2016 126 147 191 18 185 115 210 190 129 185 239 269 250 280 74 149 168 145 175 1 Quelle Arbeitsberichte ² Start Mai 2012, angetroffenen Familien FPZ = Familienberatungs- und Präventionszentrum , EB = Erziehungsberatungsstelle; FH = Frühe Hilfen Seite 9 von 24 250.001 ASD In jüngster Vergangenheit wurden im Jugendamt deutlich mehr 8a Meldungen (Kindeswohlgefährdungsmeldungen) registriert als in der Vergangenheit. Dies ist zum einen der Situation geschuldet, dass das Jugendamt näher vor Ort ist; liegt zum anderen aber sicherlich auch daran, dass die Bevölkerung sensibler und aufmerksamer mit dem Thema Kindeswohl umgeht. Wenngleich nicht jede 8a Meldung auch tatsächlich eine Kinderwohlgefährdung bedeutet (und das Jugendamt hier nicht selten für Streitigkeiten innerhalb der Familie, Nachbarschaft etc. instrumentalisiert wird), ergeben sich durch die mit einer Meldung verbundenen Hausbesuche manchmal Hilfebedarfe, die zuvor nicht erkennbar waren. Das ist sicherlich auch mit ein Grund für die gestiegenen Hilfen – speziell im ambulanten Bereich. Durch einige hochstrittige Fälle mussten auch einige Kinder/ Jugendliche mehr als geplant stationär untergebracht werden. Oberste Prämisse bleibt jedoch weiterhin, dass ambulante Hilfen stationären Maßnahmen vorzuziehen sind und die Familie als wichtigste Instanz im Leben eines jungen Menschen betrachtet wird. Steigende Zahlen werden zukünftig im Feld der Eingliederungshilfen (§35a) erwartet. Auch die Unterstützung und Beratung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wird den ASD im Jahr 2016 vermehrt beschäftigen. 250.002 Familienberatungs- und Präventionszentrum Seit April 2011 befindet sich im Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das Ressort "Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde. Mit dem erweiterten Familienberatungsund Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die Lebensbereiche: • • • • • • • • • Schwangerschaft und Geburt Kindliche Entwicklung Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, PatchworkFamilien, Regenbogen-Familien, Pflege- und Adoptivfamilien Bewältigung alltäglicher Aufgaben Unterstützung in besonderen Krisen Beziehung und Partnerschaft Trennung und Scheidung bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht, Problemen mit Alkohol oder Drogen Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der Erziehungsberatungsstelle sind freiwillig, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten, Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, sozialen Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 10 von 24 Erläuterungen zu den Sachkonten 4480000 Erstattungen vom Bund 4482000 Erstattungen von Gemeinden 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 4561000 Bußgelder 4591000 Erstattungen aus Überzahlungen 5232000 5251200 5279900 5291000 5291300 5318000 5331000 5332000 Erstattung an Gemeinden KFZ Versicherungsbeiträge Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge Zuweisungen an übrige Bereiche Leistungen an natürliche Pers aE Leistungen an natürliche Pers iE 5411300 5429000 5431200 5431400 5431900 Aufwendungen für Reisekosten Auf. Inanspr. Rechte/Dienste Aufwendungen für Telefon Auf. f. Fachliteratur für sonstige Geschäftsaufwend. Kindergeld Die Stadt Bedburg erbringt Leistungen nach dem SGB VIII für finanziell zuständige Gemeinden gegen Kostenerstattung (siehe auch 5232000) Elternbeiträge nach dem SGB VIII (Sollstellung=Forderung entspricht nicht den tatsächlichen Zahlungen) Bußgelder, die im Rahmen der Jugendgerichtshilfe durch die Gerichte festgesetzt werden, werden zweckgebunden für die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe verwendet Erstattung von zu Unrecht erbrachter Leistungen, die zurückgefordert wurden Andere Kommunen erbringen Leistungen nach dem SGB VIII, für die die Stadt Bedburg kostenerstattungspflichtig ist (siehe auch 448200) Kosten für einen Anhänger aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe Kosten für kleinere Anschaffungen u. a. Kosten für die Erstellung von Broschüren, etc. pp. Das Jugendamt ist Mitglied im Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. Pauschale Verträge mit Anbietern der freien Jugendhilfe; Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen Die Mitarbeiter des ASD setzen überwiegend ihre privaten Fahrzeuge ein; Fachgespräche finden zum Teil bundesweit statt. u. a. Kosten für Supervision, Gerichtsverfahren, Rechtsanwaltskosten, etc. pp. Diensthandy im Jugendamt Wird überwiegend durch den FB I zur Verfügung gestellt; hier fallen z.B. Kosten für Broschüren Dritter an Auffangposten Seite 11 von 24 250.001 Sachkonto 4141000 4311000 4480000 4481000 4482000 4488000 4561000 4591000 4617000 5232000 5251200 5251300 5279900 5291000 5291300 5318000 5331000 5332000 5339000 5411100 5411300 5429000 5431000 5431200 5431400 5431900 5441200 5499600 ASD Kontenbezeichnung Zuw. lfd Zwecke vom Land Verwaltungsgebühren Erstattungen vom Bund Erstattungen vom Land Erstattungen von Gemeinden Erstattungen von übrigen Bereichen Bußgelder Erstattungen aus Überzahlungen Zinserträge Erstattung an Gemeinden KFZ Versicherungsbeiträge KFZ Steuer Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge Auf. f. Zuweisungen an übrige Bereiche Leistungen an natürliche Pers aE Leistungen an natürliche Pers iE Sonstige soziale Leistungen Auf. f. Aus- und Fortbildung Aufwendungen für Reisekosten 1 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste Geschäftsaufwendungen Aufwendungen für Telefon Auf. f. Fachliteratur für sonstige Geschäftsaufwend. Versicherungsbeiträge u.ä. Gästebewirtung Ist2011 -3.140 0 0 -13.107 -383.896 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Plan 2015 Plan 2016 0 0 0 0 -385.424 0 0 -2.257 0 -382.125 0 -3.697 -59.057 0 -386.537 0 0 -40.000 0 -300.000 0 0 -40.000 0 -306.000 -123.439 -199.369 -50.051 -17.904 -22.000 -22.000 -1.750 -7.210 -9 114.277 29 0 0 29.411 381 -1.550 -4.599 -53 52.719 0 0 210 590 0 -550 0 -25 284.143 30 52 118 1.696 0 -1.773 -4.152 -8 320.991 28 52 0 3 3.291 -2.000 -5.000 0 250.000 30 55 500 1.000 760 -2.000 -5.000 0 255.000 30 55 500 1.000 1.000 138.532 136.912 144.373 250 6.000 6.000 627.650 1.214.342 180 0 5.890 6.187 0 2 13 6.455 0 0 888.567 1.750.837 0 0 4.437 9.171 0 0 59 3.200 0 0 1.133.992 1.870.671 0 40 5.449 24.592 384 0 59 3.832 15 11 1.363.237 1.534.030 0 244 7.365 161.094 0 0 60 2.335 0 15 1.224.000 1.530.000 0 0 5.000 12.000 0 20 100 5.000 0 0 1.295.400 1.556.600 0 0 5.000 12.000 0 20 100 5.000 0 0 1.610.798 2.255.707 3.034.449 2.919.867 2.665.465 2.762.705 Hinweis Seite 12 von 24 250.002 Sachkonto Familienberatungszentrum (EB) Kontenbezeichnung Ist2011 Ist 2012 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Unterhaltung so. bew. Vermögen 5255000 (BGA) 5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen 5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen 5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5431250 Mobilfunkgebühren 5431400 Auf. f. Fachliteratur 5431900 für sonstige Geschäftsaufwend. 5499600 Gästebewirtung 0 Ist 2013 Ist 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Förderung Frühe Hilfen -38.000 läuft am 31.12.2015 aus -20.450 -51.062 -61.612 -47.500 0 18 0 0 0 492 16.655 200 977 1.070 0 0 1.331 0 0 0 0 1.156 1.990 0 61 3.728 8 136 67 40 1230 2.125 13 396 1.853 50 4.000 2.000 0 1.500 2.000 50 0 2.500 0 2.500 500 0 1.500 2.500 100 0 2.000 0 275 -44.101 -55.702 -35.450 -28.900 Seite 13 von 24 Produktbeschreibung 06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Kurzbeschreibung Auftragsgrundlage Verantwortliche Person(en ): Helena Gehring Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden von freien Trägern (Kirchen, AWO, Privatinitiativen) bereit gestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich über Zuschussgewährungen an den Betriebskosten. SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz) Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Betriebskostenverordnung (BKVO) Verträge Zielgruppe Eltern mit Kindern im Geburts- bis zum Einschulungsalter Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele - bedarfsgerechte Angebote auch für über 3 jährige vorhalten weiterer Ausbau der U3 Plätze Der Rechtsanspruch eines Kindergartenplatzes für Dreijährige ist auch im laufenden Kindergartenjahr zu erfüllen. Erläuterungen - Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung - Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften - Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte - Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder Kostenstellen Die Unterteilung in mehrere Kostenstellen hat sich als nicht sinnvoll gezeigt, so dass ab dem Haushaltsjahr 2016 nur noch eine Kostenstelle verwendet wird. 223.999 – Kindertageseinrichtungen allgemein Bewirtschaftungsregeln Investive Zuschüsse sind durch entsprechende Verträge für die Laufzeit einer Zweckbindung zu sichern. Erläuterungen Es sind umfangreiche Investitionen in die U3-Betreuung in Verbindung mit Zuwendungen des Landes durchzuführen. Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 14 von 24 Das Kindergartenjahr 2016/ 2017 wird im Haushaltsjahr 2016 gebucht. Die Kindpauschalen steigen jährlich um 1,5 %. Träger Einrichtung Stadtteil Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche AWO AWO AWO Evang. Kirche Initiative Initiative Joh. Unfallhilfe St. Antonius St. Lambertus St. Martin St. Martinus St. Peter St. Willibrordus Kleeblatt Pusteblume Sterntaler Feldmäuse Springmäuse Waldwichtel Johanniter West Bedburg Kirchherten Kaster Königshoven Kirdorf Kaster Lipp Kaster Blerichen Kirchtroisdorf Kaster Kirchherten Plätze Ist 2012 Gruppen Ist 2013 3 3 2 3 2 3 3 6 2 2 1 2 2 34 Ist 2014 Plätze davon U3 2015/2016 Plätze 52 10 72 0 46 5 64 12 42 13 55 16 58 14 120 22 50 0 41 12 25 5 42 8 40 11 707 128 Ist 2015 Plan 2016 Plan 2017 Insgesamt 677 691 714 707 115 700 700 davon u3 78 102 112 128 140 140 Investive Maßnahmen sind geplant. Seite 15 von 24 223.999 Sachkonto Vorkostenstelle / Gemeinsame Konten Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Zuw. lfd Zwecke vom Land (Belastungsaus4141010 gleichsg.) 1) 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 4591000 Erstattung aus Überzahlung 4911000 Außerordentliche Erträge 5238000 Erstattung an Übrige 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land 5318000 Auf. f. Zuweisungen an übrige Bereiche 5391000 Sonstige Transferaufwendungen 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5911000 Außerordentliche Aufwendungen 1) Ist2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis -1.871.298 -1.987.165 -2.290.792 -2.973.158 -2.539.400 -2.514.000 0 0 0 0 0 -254.000 -416.687 -620.517 -747.597 -842.617 -756.400 -840.000 0 0 -7.209 0 0 0 -1.236.950 0 0 0 0 0 3.723 3.910 0 0 5.000 5.000 30.450 0 0 0 0 0 4.093.347 4.368.274 4.848.138 5.600.921 5.433.000 5.750.000 1.056 0 0 0 0 0 236 0 0 0 400 400 0 851 0 0 0 0 2.268.511 0 0 0 0 0 2.872.388 1.765.353 1.802.540 1.785.146 2.142.600 2.147.400 Elternbeiträge der Kindertagespflege wurden im Haushaltsjahr 2014 nicht an die entsprechende Kostenstelle gebucht. Seite 16 von 24 Produktbeschreibung 06.366.224 Jugendzentren Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Helena Gehring Kurzbeschreibung Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen) bezüglich der freizeitorientierten und sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur Unterstützung und Förderung von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“ Angebots unter Einbeziehung eines fachlichen Arbeitskreises. Kostenstellen Die Unterteilung in mehrere Kostenstellen hat sich als nicht sinnvoll gezeigt, so dass ab dem Haushaltsjahr 2016 nur noch eine Kostenstelle verwendet wird. 224.999 – Jugendzentren allgemein Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 17 von 24 Die Verträge mit allen Maßnahmeträgern wurden einheitlich bis 2018 verlängert und mit festgelegten (Maximal) Fördersummen bis Ende 2018 hinterlegt: Caritasverband Katholische Kirche 180.000 € p.a. 100.000 € p.a. Zudem wird eine Übermittagsbetreuungsmaßnahme gebucht. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 18 von 24 224.999 Sachkonto Jugendzentren Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche Ist2011 -19.576 296.564 Ist 2012 -19.576 358.070 Ist 2013 -19.576 343.039 Ist 2014 -19.576 325.517 Plan 2015 -19.576 290.000 276.988 338.494 323.463 305.941 270.424 Plan 2016 Hinweis -19.576 295.000 275.424 Seite 19 von 24 Produktbeschreibung 06.366.225 Sonstige Jugendarbeit Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Helena Gehring Kurzbeschreibung 1. Förderung von Jugendverbänden 2. Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendschutzveranstaltungen 3. Beschaffung von Spielgeräten auf Spielplätzen Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12 Förderung der Jugendverbände / § 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Zielgruppe Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 25 Jahre) Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“ Angebots. Erläuterungen Kostenstellen 225.001 – Sonstige Jugendarbeit Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 20 von 24 Förderung der städtischen Jugendarbeit u.a. für Freizeitmaßnahmen, Schulungen etc. Personalkosten fallen in diesem Bereich u. a. auch für Vormundschaften, Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an. Der Maßnahmeträger Rheinflanke leistet die mobile Jugendarbeit (55.000,- € p.a.) und wird auch unter Jugendförderung gebucht. Im Zuge der Umstrukturierung im Verwaltungsbereich hat der Fachdienst 4 auch die Beschaffung von Spielgeräten auf den städtischen Spielplätzen übernommen. Diese sind regelmäßig investiv zu buchen. Investive Maßnahmen sind zu planen. Seite 21 von 24 225.001 Sachkonto Jugendförderung Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4142000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4461100 sonst. privatrechtl. Angelegenh. Erstattungen von übrigen Berei4488000 chen 5238000 Erstattung an Übrige 5251000 Auf. f. Unterh. der Fahrzeuge 5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen 5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5431900 für sonstige Geschäftsaufwend. 5499600 Gästebewirtung Ist2011 -7.843 0 0 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 0 -595 -127 0 0 -548 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -4.685 -238 -4.970 0 0 8.327 9 609 176 2.808 0 0 0 0 0 0 1.529 0 0 0 2.622 0 0 0 300 0 0 20.000 500 10.581 19.453 23.282 26.731 85.000 85.000 15 811 100 3.730 0 190 494 18 11.895 0 0 1.673 18 6.791 0 0 736 0 296 5 0 800 0 500 0 0 800 0 500 0 16.515 29.451 32.507 25.420 86.600 106.800 Seite 22 von 24 2. Deckungskreise 2.1 Personalaufwendungen Bereich Fachdienstleitung Stellv. Fachdienstleitung Leitung Jugendamt ASD (Teamleitung) ASD Pflegekinderdienst JGH Jugendhilfeplan Jugendpflege Tagespflege Erziehungsberatungsstelle frühe Hilfen Sekretariat FPZ Wirtschaftliche Jugendhilfe Beistandschaft Beurkundungen Unterhaltsvorschuss Kinderschutz Beitragserhebung Spielplätze Stellenanteil Kostenstelle 1,0 1,0 290.002 290.002 1,0 4,6 3,0 250.001 250.001 250.001 0,5 2,5 1,0 0,75 1,5 1,0 240.001 250.002 250.002 250.002 250.001 225.001 1,0 0,5 0,4 230.001 250.001 223.999 230.001 225.001 0,25 20 Die Kosten hierfür werden durch den Fachdienst 1 geplant und in den Haushalt eingesetzt. 2.2 Nicht zahlungswirksame Vorgänge Die Kosten hierfür werden durch den Fachdienst 2 geplant und in den Haushalt eingesetzt. 2.3 übrige Ertragskonten Bei diesen Konten handelt es sich um die eigentlich innerhalb des Fachbereiches/ Jugendhilfebudgets verfügbaren Mittel, die gegenseitig deckungsfähig sind. Die Daten sind in den Produktblättern aufgeführt. 2.4 Konsumtive Finanzkonten Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands- und Ertragskonten mit den „entsprechenden“ Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben/ dem Aufwand. Nicht unerhebliche Differenzen entstehen dort, wo Leistungen vereinnahmt werden sollen und die Leistung nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Letzteres umfasst u. a. Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVG, etc. pp. brun780 / H:\FD 4\Politik\Jugendhilfeausschuss\05 01.09.2015\Jugendamtshaushalt 2016.docx 2.6 Investive Finanzkonten Geplante Maßnahmen: Ausbau U 3 Betreuung Maßnahmenummer Geplante Kosten Z36540045 (Bundesmittel) M36540000 M36540045 M36540050 2015 151.200 0 -151.200 Notwendigkeit Folgekosten Einsparungen Mittelherkunft 2016 64.800 -250.000 -64.800 -71.000 2017 2018 0 -250.000 0 0 2019 0 0 0 0 0 0 0 0 Die Stadt Bedburg ist verpflichtet bedarfsgerecht U3 Plätze vorzuhalten. Städtische Entwicklungen sind hierbei zu berücksichtigen. Höhere Kindpauschalen keine keine Alternativen Berechnung: M36540000 Investitionszuschuss U3-Betreuung pauschal M36540045 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Lambertus M36540050 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Martin Geplante Maßnahmen: Maßnahmenummer Geplante Kosten M36600001 Notwendigkeit Folgekosten Einsparungen Mittelherkunft Ausbau Angebote in der Jugendarbeit 2015 -30.000 2016 -120.000 2017 -120.000 2018 -60.000 2019 -60.000 Jugendarbeit gehört grundsätzlich zu den verpflichtenden Leistungen nach dem SGB VIII; deren Umfang liegt aber im Ermessen der Kommune / des JHA Mögliche Unterhaltungskosten keine keine Alternativen Berechnung: Im Jahr 2015 wurde durch investive Mittel der Jugendförderung u.a. der Bolzplatz am Sandberg (Kölner Straße) hergerichtet. Ab dem HH-Jahr 2016 sind die investiven Mittel in Höhe von 40.000,- € für die Gestaltung (Neuanschaffung von Spielgeräten / -landschaften) von Spielplätzen beim FD 4 (vormals im Fachdienst 6) angesiedelt. Für die Jahre 2016 und 2017 werden seitens des FD 4 zudem jeweils 50.000,- € zur Installierung eines neuen Abenteuerspielplatzes (Bedburg-West) eingeplant. Die Höhe der Mittel zur Jugendförderung bleiben mit 30.000,- p.a. zunächst gleich hoch, ab 2018 sind hierfür 20.000,- jährlich geplant. brun780 / H:\FD 4\Politik\Jugendhilfeausschuss\05 01.09.2015\Jugendamtshaushalt 2016.docx