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Beschlussvorlage (Mitteilungen aus dem Bereich Jugend)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
18.08.15, 18:03
Aktualisiert
18.08.15, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9137/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.09.2015 Betreff: Mitteilungen aus dem Bereich Jugend Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Die Bundesregierung hat zum 15.07.2015 einen Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen. Wesentliche Kernpunkte sind eine Verteilung auch von minderjährigen Flüchtlingen nach einem Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer. Bislang blieben die minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge an dem Ort / dem Jugendamt, in dem sie erstmalig bekannt wurden. Weiter soll eine Harmonisierung zwischen Jugendhilfe- und Ausländerrecht erfolgen, in dem die Altersgrenzen für eine selbständige Antragstellung im Ausländerrecht von 16 auf 18 Jahren angehoben wird. Wie auch bislang sollen die entstehenden Jugendhilfekosten durch den Bund / das Land erstattet werden. Hiervon werden aber nicht die notwendigen Personalkosten abgedeckt. Wie eine Verteilung im Land Nordrhein-Westfalen erfolgen soll, ist noch durch die Landesregierung festzulegen. Gleichwohl kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die Stadt Bedburg in der Regel auch weiterhin keine Erstaufnahme vornehmen, aber künftig rund 5-8 junge Ausländer in Obhut nehmen muss. Für die Jugendlichen sind auch Vormünder zu bestellen, welche sich dann auch in das Ausländerrecht einarbeiten müssen. Nicht immer ist ein Asylantrag für den Jugendlichen sinnvoll oder die beste Lösung. Hierüber muss dann der jeweilige Vormund entscheiden. Neben den notwendigen „neuen“ Rechtskenntnissen werden künftig verstärkt Sprachschwierigkeiten in diesen Fällen Personalressourcen aufbrauchen. Einrichtung von Patenschaften für Spielplätze Der Aufruf fand im `Bedburger Löwen´ am 10.07.2015 statt. Über die Resonance wird im JHA mündlich berichtet. Ausbau der Schulsozialarbeit Mit den Mitteln aus `Bildungs- und Teilhabe´(BuT) wird die Schulsozialarbeit ab dem 01.08.2015 bis Ende 2017 um eine Vollzeitstelle bei dem Träger Reinflanke gGmbH ausgeweitet. Betreuungsgeld Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2015 das Betreuungsgeld in der derzeitigen Form für nicht zulässig erklärt. Hierbei ging es nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die formal fehlende Zuständigkeit des Bundes, ein derartiges Gesetz zu erlassen. Im Gegensatz zum Bundesland Bayern hat das Land Nordrhein-Westfalen (wie voraussichtlich alle anderen Bundesländer) erklärt, das Betreuungsgeld nicht landesrechtlich fortzuführen. Vielmehr wolle man das Geld für den Ausbau von Betreuungsangeboten nutzen. Hierbei steht aber bislang überhaupt nicht fest, ob der Bund die nun „eingesparten“ Mittel nicht anderweitig verwendet. Man geht davon aus, dass die bereits bewilligten Leistungen noch gezahlt werden, es aber keine neuen Bewilligungen mehr geben wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben rund 106.000 Bezieher in NRW ein Betreuungsgeld erhalten. Das entspricht rund 0,6 % der Bevölkerung. Für die Stadt Bedburg sind keine konkreten Angeben vorhanden. Würde man aber die Quote in NRW hochrechnen wären dies rund 140 Leistungsempfänger. Es wird aber nicht davon ausgegangen, dass nun die Nachfrage nach Betreuungsangeboten merklich steigen wird. Beschlussvorlage WP9-137/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-137/2015 Seite 3