Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
18.08.15, 18:03
Aktualisiert
18.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9137/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.09.2015
Betreff:
Mitteilungen aus dem Bereich Jugend
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Die Bundesregierung hat zum 15.07.2015 einen Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen.
Wesentliche Kernpunkte sind eine Verteilung auch von minderjährigen Flüchtlingen nach einem
Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer. Bislang blieben die minderjährigen, unbegleiteten
Flüchtlinge an dem Ort / dem Jugendamt, in dem sie erstmalig bekannt wurden.
Weiter soll eine Harmonisierung zwischen Jugendhilfe- und Ausländerrecht erfolgen, in dem die
Altersgrenzen für eine selbständige Antragstellung im Ausländerrecht von 16 auf 18 Jahren
angehoben wird.
Wie auch bislang sollen die entstehenden Jugendhilfekosten durch den Bund / das Land erstattet
werden. Hiervon werden aber nicht die notwendigen Personalkosten abgedeckt. Wie eine
Verteilung im Land Nordrhein-Westfalen erfolgen soll, ist noch durch die Landesregierung
festzulegen. Gleichwohl kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die Stadt Bedburg in der
Regel auch weiterhin keine Erstaufnahme vornehmen, aber künftig rund 5-8 junge Ausländer in
Obhut nehmen muss. Für die Jugendlichen sind auch Vormünder zu bestellen, welche sich dann
auch in das Ausländerrecht einarbeiten müssen. Nicht immer ist ein Asylantrag für den
Jugendlichen sinnvoll oder die beste Lösung. Hierüber muss dann der jeweilige Vormund
entscheiden. Neben den notwendigen „neuen“ Rechtskenntnissen werden künftig verstärkt
Sprachschwierigkeiten in diesen Fällen Personalressourcen aufbrauchen.
Einrichtung von Patenschaften für Spielplätze
Der Aufruf fand im `Bedburger Löwen´ am 10.07.2015 statt. Über die Resonance wird im JHA
mündlich berichtet.
Ausbau der Schulsozialarbeit
Mit den Mitteln aus `Bildungs- und Teilhabe´(BuT) wird die Schulsozialarbeit ab dem 01.08.2015
bis Ende 2017 um eine Vollzeitstelle bei dem Träger Reinflanke gGmbH ausgeweitet.
Betreuungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2015 das Betreuungsgeld in der derzeitigen Form
für nicht zulässig erklärt. Hierbei ging es nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die formal
fehlende Zuständigkeit des Bundes, ein derartiges Gesetz zu erlassen. Im Gegensatz zum
Bundesland Bayern hat das Land Nordrhein-Westfalen (wie voraussichtlich alle anderen
Bundesländer) erklärt, das Betreuungsgeld nicht landesrechtlich fortzuführen. Vielmehr wolle man
das Geld für den Ausbau von Betreuungsangeboten nutzen. Hierbei steht aber bislang überhaupt
nicht fest, ob der Bund die nun „eingesparten“ Mittel nicht anderweitig verwendet.
Man geht davon aus, dass die bereits bewilligten Leistungen noch gezahlt werden, es aber keine
neuen Bewilligungen mehr geben wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben
rund 106.000 Bezieher in NRW ein Betreuungsgeld erhalten. Das entspricht rund 0,6 % der
Bevölkerung. Für die Stadt Bedburg sind keine konkreten Angeben vorhanden. Würde man aber
die Quote in NRW hochrechnen wären dies rund 140 Leistungsempfänger. Es wird aber nicht
davon ausgegangen, dass nun die Nachfrage nach Betreuungsangeboten merklich steigen wird.
Beschlussvorlage WP9-137/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-137/2015
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