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Beschlusstext (Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort Kreuzau“)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Erstellt
18.12.17, 18:16
Aktualisiert
18.12.17, 18:16
Beschlusstext (Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort Kreuzau“)

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BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.12.2017 TOP Betreff 8. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort Kreuzau“ Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung Beschluss: 1. Gemäß § 142 (3) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes Zentralort Kreuzau beschlossen. 2. Gemäß § 142 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der Sanierung auf acht Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum 31.12.2025 abzuschließen. 3. Gemäß § 142 (4) BauGB wird in der Sanierungssatzung die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften §§ 152-156a BauGB (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung, Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen über Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung)) ausgeschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig