Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
08.11.2017
Erstellt
16.11.17, 13:06
Aktualisiert
16.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales und demographischen Wandel
der Gemeinde Kreuzau
vom 08.11.2017
TOP
Betreff
2.2
Mögliche Errichtung einer neuen Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde
Kreuzau;
hier: Vorstellung der AöR Kreismäuse
Vorlage: 82/2017
Bürgermeister Eßer bedankt sich zunächst bei Herrn Landrat Spelthahn und Frau RickenMelchert, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt der Einladung gefolgt seien.
Er teilt mit, dass in der Vergangenheit in enger Absprache mit dem Jugendamt in allen
Kindergärten ausgebaut wurde. In der Kita Thum stand noch eine Erweiterung in Rede. Mit
Einführung des Kita-Navigators ergaben sich nun neue Planzahlen, die die Jugendhilfeplanung
zu einem Umdenken gezwungen habe. Die Bedarfszahlen haben sich verändert, es sind
dringend zusätzliche Kita-Plätze erforderlich.
Die Gemeinde sollte bei einer zusätzlichen neuen Einrichtung aus Sicht der Verwaltung nicht
Träger werden, dies ist im Vorfeld bereits mitgeteilt worden.
Der Jugendhilfeausschuss hatte bereits den Neubau einer Kita in Kreuzau auf der
Tagesordnung, um die Förderanträge stellen zu können. Ansonsten sei man noch ganz am
Anfang der Planungen. Er selbst habe die Fraktionsspitzen darüber informiert, dass es im
Rahmen der Trägervielfalt verschiedene Möglichkeiten der Trägerschaft gebe, die AöR des
Kreises Düren sei nur eine hiervon.
Er bittet Landrat Spelthahn anschließend um Informationen zum Konstrukt der AöR und zur
Planungssituation.
Landrat Spelthahn bedankt sich zunächst für die Einladung und erläutert zunächst die
Entstehungsgeschichte der AöR. Er berichtet, dass eine Kommune des Kreises die Verträge
mit allen Trägern der Kitas gekündigt habe, um Zuschüsse einzusparen. Aus der Not heraus
musste der Kreis einspringen, um die Weiterführung der Kitas zu sichern.
Anschließend sei überlegt worden, wie man für ähnliche Fälle gewappnet sein könnte. Mit
Beratung der Bezirksregierung sei im Ergebnis die Rechtsform der AöR ausgewählt worden,
um einen ähnlichen Rechtsstatus wie bei den Kommunen zu schaffen.
Zwischenzeitlich habe eine zweite Kommune ihre Kitas auf diese AöR übertragen, von zwei
weiteren Kommunen seien Anfragen gestellt worden.
Er betont, dass die AöR keine Werbung mache und ausschließlich auf Anfragen der
Kommunen reagiere.
Weiter teilt er mit, dass beim Übertrag von bestehenden Kitas vertraglich geregelt werde, dass
die Kommunen die bisherigen Trägeranteile weiterhin übernehmen müssen. Lediglich bei
neuen Einrichtungen erfolge eine komplette Übernahme der Kosten.
Bezüglich der Planungen erläutert Landrat Spelthahn, dass kreisweit ein massiver zusätzlicher
Bedarf an Kita-Plätzen vorhanden sei. Ursächlich hierfür sei die Entwicklung, dass entgegen
des ursprünglichen Ausbaus der U3-Plätze mit geplanten 35 % nun ein Gutachten vorliege,
welches die Erforderlichkeit der U3-Kinder mit 60 % beziffert. Deshalb müssten zeitnah viele
Plätze geschaffen werden. Kreuzau im Besonderen sei eine attraktive Gemeinde mit vielen
Zuzügen, besonders hier sei eine deutliche Ausweitung des Betreuungsangebotes erforderlich.
Er könne anbieten, dass die GiS übergangsmäßig eine mobile Einheit aufstellt mit 30 KitaPlätzen, um den akuten Bedarf abdecken zu können. Dann kann unter Einbezug eines
Fachbeirates (Vertreter der Kommune) mit Ruhe eine neue Kita mit 3-4 Gruppen gebaut
werden.
Auf Nachfrage teilt Frau Ricken-Melchert mit, dass in jedem Fall eine zusätzliche Einrichtung
erforderlich sei. Es melden sich immer mehr Familien beim Jugendamt des Kreises, die
verzweifelt nach einem Kita-Platz suchen und keinen finden. Landrat Spelthahn ergänzt, dass
Eltern dringend eine Perspektive brauchen.
AV Kammer fragt nach, wie schnell die Umsetzung erfolgen könne.
Herr Spelthahn teilt mit, dass eine mobile Einrichtung für den Übergang in 6 Wochen aufgestellt
werden könne.
Bürgermeister Eßer weist darauf hin, dass die Voraussetzung hierfür ein geeignetes
Grundstück sei. Kontakte seien hergestellt worden, eine Entscheidung sei aber noch nicht
getroffen.
Auf weitere Nachfrage teilt Landrat Spelthahn mit, dass die AöR einen vom Kreishaushalt
unabhängigen Wirtschaftsplan erstelle und der Jahresabschluss veröffentlicht werde. Die AöR
müsse als Anstalt einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.
Frau Kerres fragt nach, wie der Grundstückserwerb erfolgen solle.
Landrat Spelthahn sagt aus, dass die Möglichkeit der GiS bestehe, ein Grundstück zu kaufen
und darauf zu bauen. Jedoch seien auch andere Lösungen denkbar. Die bisherige Erfahrung
habe gezeigt, dass es vorteilhaft sei, alles aus einer Hand anzubieten.
AM Dirk Heinrichs fragt nach, ob am Beispiel Nörvenich Eltern einen Nachteil haben, wenn sie
nicht mehr vor Ort einen Ansprechpartner hätten sondern nach Düren wenden müssen.
Landrat Spelthahn teilt mit, dass die Hauptansprechpartner für Eltern die Erzieherinnen und
Erzieher in der Kita vor Ort seien. Für Eltern mache die Frage der Trägerschaft insofern keinen
Unterschied.
Frau Ricken-Melchert ergänzt, dass sie die AöR als Dienstleistungsunternehmen verstehe, es
werde sehr kundenorientiert gearbeitet. Beispielsweise werden im Bereich der Öffnungszeiten
auf Bedarfe der Eltern reagiert.
AM Dirk Heinrichs bittet abschließend um Information, wie der Zeitplan vorgesehen sei und wie
der Kreis vorgehe.
Hierzu erläutert Landrat Spelthahn, dass die Mittel für den Neubau beantragt seien, es sei
jedoch noch das Grundstück erforderlich. Bei der Suche sei man auf die Hilfe der Gemeinde
angewiesen.
AV Kammer bedankt sich für die ausführlichen Informationen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Soziales und demographischen Wandel vom 08.11.2017
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