Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
21.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 21.11.2016
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. fragt an, ob die Existenznot des Obsthändlers gegenüber der TOTAL-Tankstelle durch
die aktuelle Baustellensituation an der Dürener Straße keine Wichtigkeit besitzt.
BM Eßer erklärt, dass jeder Gewerbetreibende in der Gemeinde die Angebotsvielfalt bereichert
und von hoher Wichtigkeit ist, da viele Arbeitsplätze geschaffen werden und Kaufkraft generiert
wird. Die Baustelle „Dürener Straße“ ist ein Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßen NRW.
Die bauausführende Firma hat bei der Bauausführung dafür zu sorgen, dass Gewerbetreibende
ihrem Gewerbe entsprechend nachkommen können. Entschädigungsleistungen sind richterlich
nach Art der Beeinträchtigung zu überprüfen. Hier muss eine sogenannte „Opfergrenze“
überschritten werden. Auf Nachfrage der Verwaltung beim Landesbetrieb Straßen NRW gibt es
keinen Entschädigungsfond für solche Fälle. Allerdings räumt das Landes-, Straßen- und
Wegegesetz NRW die Möglichkeit einer Antragstellung ein, um Einbußen kompensieren zu
können.
Herr F. fragt an, ob es für das Betriebsgelände der Firma „Smurfit Kappa Rheinwelle“ aktuell
einen Bebauungsplan gibt und ob es bei einem neuen Antrag der Firma zu einer erneuten
Bürgerbeteiligung kommt.
Herr Schmühl erläutert, dass das Betriebsgelände „Kappa Rheinwelle“ nicht von einem
Bebauungsplan erfasst wird. Für das angrenzende Wohngebiet „Landrat-Kaptain-Straße“ und
den Bereich nördlich der Straße „Im Kämpchen“ besteht ein Bebauungsplan. Sobald ein neuer
Entwurf der Firma vorliegt, wird eine vollumfängliche Bürgerbeteiligung stattfinden.
Herr B. fragt an, ob dem Rat oder der Verwaltung bekannt ist, dass die Firma „Niederauer
Mühle“ den Standort der neuen Reaktoren um 20 m versetzt hat und welche Konsequenzen
hieraus folgen.
Herr Schmühl trägt vor, dass dies bislang nicht bekannt ist. Die Verwaltung wird Rücksprache
mit der Bezirksregierung halten, da die bauordnungsrechtliche Genehmigung Bestandteil der
BlmSch-Genehmigung der Bezirksregierung ist. Die Konsequenzen sind aktuell noch nicht
abzusehen.