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Infotext (Einwohnerfragestunde)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
21.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
Infotext (Einwohnerfragestunde)

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Inhalt der Datei

MITTEILUNG aus der 13. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2016 1. Einwohnerfragestunde Herr M. fragt an, ob die Existenznot des Obsthändlers gegenüber der TOTAL-Tankstelle durch die aktuelle Baustellensituation an der Dürener Straße keine Wichtigkeit besitzt. BM Eßer erklärt, dass jeder Gewerbetreibende in der Gemeinde die Angebotsvielfalt bereichert und von hoher Wichtigkeit ist, da viele Arbeitsplätze geschaffen werden und Kaufkraft generiert wird. Die Baustelle „Dürener Straße“ ist ein Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßen NRW. Die bauausführende Firma hat bei der Bauausführung dafür zu sorgen, dass Gewerbetreibende ihrem Gewerbe entsprechend nachkommen können. Entschädigungsleistungen sind richterlich nach Art der Beeinträchtigung zu überprüfen. Hier muss eine sogenannte „Opfergrenze“ überschritten werden. Auf Nachfrage der Verwaltung beim Landesbetrieb Straßen NRW gibt es keinen Entschädigungsfond für solche Fälle. Allerdings räumt das Landes-, Straßen- und Wegegesetz NRW die Möglichkeit einer Antragstellung ein, um Einbußen kompensieren zu können. Herr F. fragt an, ob es für das Betriebsgelände der Firma „Smurfit Kappa Rheinwelle“ aktuell einen Bebauungsplan gibt und ob es bei einem neuen Antrag der Firma zu einer erneuten Bürgerbeteiligung kommt. Herr Schmühl erläutert, dass das Betriebsgelände „Kappa Rheinwelle“ nicht von einem Bebauungsplan erfasst wird. Für das angrenzende Wohngebiet „Landrat-Kaptain-Straße“ und den Bereich nördlich der Straße „Im Kämpchen“ besteht ein Bebauungsplan. Sobald ein neuer Entwurf der Firma vorliegt, wird eine vollumfängliche Bürgerbeteiligung stattfinden. Herr B. fragt an, ob dem Rat oder der Verwaltung bekannt ist, dass die Firma „Niederauer Mühle“ den Standort der neuen Reaktoren um 20 m versetzt hat und welche Konsequenzen hieraus folgen. Herr Schmühl trägt vor, dass dies bislang nicht bekannt ist. Die Verwaltung wird Rücksprache mit der Bezirksregierung halten, da die bauordnungsrechtliche Genehmigung Bestandteil der BlmSch-Genehmigung der Bezirksregierung ist. Die Konsequenzen sind aktuell noch nicht abzusehen.