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Beschlusstext (Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
Beschlusstext (Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 22.11.2016 TOP Betreff 3. Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017 Vorlage: 96/2016 Beschluss: 1. Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen wird für das Jahr 2017 auf 6,02 % festgesetzt. 2. Für die Folgejahre wird die Verwaltung ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden. Der jeweils aktualisierte Zinssatz ist dem Rat zur Kenntnis zu geben. Beratungsergebnis: einstimmig