Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
30.11.16, 13:07
Aktualisiert
30.11.16, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 22.11.2016
TOP
Betreff
3.
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017
Vorlage: 96/2016
Beschluss:
1. Der kalkulatorische Zinssatz im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen wird für das
Jahr 2017 auf 6,02 % festgesetzt.
2. Für die Folgejahre wird die Verwaltung ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW
aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden. Der jeweils aktualisierte
Zinssatz ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Beratungsergebnis:
einstimmig