Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
18.09.15, 13:06
Aktualisiert
18.09.15, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 16.09.2015
TOP
Betreff
1.
Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW gegen die
nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein
weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil
Kreuzau "Betriebsgelände Niederauer Mühle" vom 18.08.2015, TOP 4 (Vorlage
43/2012 2. Erg.)
Vorlage: 47/2015
Beschluss:
Der Beschluss des Rates vom 18.08.2015
„Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.“,
wird aufgehoben.
Beratungsergebnis:
2 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen