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Beschlusstext (Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW gegen die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau "Betriebsgelände Niederauer Mühle" vom 18.08.2015, TOP 4 (Vorlage 43/2012 2. Erg.))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
18.09.15, 13:06
Aktualisiert
18.09.15, 13:06
Beschlusstext (Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW gegen die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau "Betriebsgelände Niederauer Mühle" vom 18.08.2015, TOP 4 (Vorlage 43/2012 2. Erg.))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 16.09.2015 TOP Betreff 1. Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW gegen die nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau "Betriebsgelände Niederauer Mühle" vom 18.08.2015, TOP 4 (Vorlage 43/2012 2. Erg.) Vorlage: 47/2015 Beschluss: Der Beschluss des Rates vom 18.08.2015 „Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.“, wird aufgehoben. Beratungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen