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Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
18.05.2016
Erstellt
24.05.16, 13:06
Aktualisiert
24.05.16, 13:06
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Inhalt der Datei

MITTEILUNG aus der 6. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 18.05.2016 3. Anfragen AM Neugebauer fragt an, ob über den Generationenbeauftragten ein Schulwegweiser erstellt werden kann, welcher neben dem schulischen Angebot auch das Betreuungsangebot an Kreuzauer Schulen darstellen kann. Eventuell können die Schulen hierbei unterstützend mithelfen. Die Verwaltung sagt dies zu. Auf Nachfrage bestätigt Herr Steg, dass es bereits einen Familien-/Seniorenwegweiser gebe, in dem bereits auf die Schulen hingewiesen werde. AM Heidbüchel fragt an, warum die Verwaltung diese Broschüre ohne Beteiligung der Politik gemacht habe. Herr Steg antwortet, dass es sich um eine Neuauflage handelt. Die bisherigen Broschüren mussten aktualisiert werden und waren auch nicht mehr verfügbar. Änderungen/Verbesserungen werden gerne entgegengenommen und zukünftig berücksichtigt. AM Heidbüchel bittet um Bereitstellung des Ratsbeschlusses sowie die aktuelle und vorherige Broschüre. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt. Herr Franz berichtet sehr ausführlich über den Vandalismus an der Grundschule Winden. Er bittet eindringlich dieses Problem anzugehen. Vielleicht könne man dieses Problem durch Errichten eines Zaunes vom Altbau bis zur ehemaligen Dienstwohnung entlang des Nachbargrundstückes bis zum Soccerfeld und zurück zum Gebäude eindämmen. Verschiedene Maßnahmen wie z.B. Einsatz der Sozialarbeiterin und Polizei, verliefen bisher im Sande. Zudem sei eine Videoüberwachung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, solange ein Zaun nicht vorhanden sei. Herr Schmühl antwortet zum Vandalismus, dass es an den Gremien liege sich mit der Thematik zu befassen und Haushaltsmittel hierfür in 2017 einzustellen. Weiterhin fragt Herr Franz, warum ihm das Ergebnis der Messung der Raumluft in der Grundschule Winden noch nicht mitgeteilt worden sei, obwohl Eltern bereits eine Auskunft seitens der Verwaltung erhalten haben. Die Verwaltung sagt zu, dies umgehend nachzuholen. Ebenfalls wird zugesagt, das Gutachten dem Protokoll beizufügen.