Daten
Kommune
Bedburg
Größe
179 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9116/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.10.2014
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses führt die gemäß § 58
Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW (GO) in den Ausschuss berufenen sachkundigen
Bürger in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Bürger bekunden durch
Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Besetzung des
Familien-, Kultur- und Sozialausschusses einstimmig beschlossen. Die Liste der
personellen Besetzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die nicht dem Rat
angehörenden Mitglieder des Ausschusses (sachkundige Bürger) werden gemäß § 58
Absatz 2 GO in Verbindung mit § 67 Absatz 3 GO vom Ausschussvorsitzenden eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt. Ein Muster ist
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Kramer
----------------------------------Brabender-Lipej
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-116/2014
Seite 2