Daten
Kommune
Bedburg
Größe
256 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9119/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.10.2014
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
b) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
a) dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. einen Zuschuss in Höhe
von 500,00 € zu gewähren,
b) der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen
Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und
Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger
Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1a) bzw. in Höhe von max. 250 € bei
Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1b). Im Haushalt der Stadt Bedburg
ist für das Jahr 2014 bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 7.000 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 - für den Bereich der
Wohlfahrtspflege veranschlagt.
Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt,
die für das Jahr 2014 einen Antrag gestellt haben:
a) Anträge gemäß Ziffer 3.1a bzw. 3.1b
Verein
1 AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven
2 Kath. Kirchengemeinde St. Georg
3. Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus
4 Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia
5 Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus
6 Kath. Pfarrgemeinde St. Matthias
7 Kath. Pfarrgemeinde St. Peter
8 Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula
9 Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord
10 Seniorenkreis Lipp-Millendorf
11 VDK – Ortsverband Kaster
12 Verband der Heimkehrer Bedburg
Antrag 2014
18.03.2014
03.02.2014
15.01.2014
06.03.2014
24.01.2014
27.01.2014
31.01.2014
06.03.2014
27.01.2014
12.03.2014
10.01.2014
15.01.2014
Plan 2014
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
2.625,00 €
b) Anträge gemäß Ziffer 3.2
Wird seitens eines Vereins/ einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat
dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich,
dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/
Einrichtung/ Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung
der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden.
Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine
aufgeführt, die für das Jahr 2014 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben:
Verein
1 donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
2 Kath. Ehe-, Familien- u. Lebensberatung REK
Antrag 2014
18.12.2013
30.01.2014
Vorschlag 2014
500,00 €
1.000,00 €
1.500,00 €
Die Anträge sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt; rein informativ wird angemerkt, dass
die Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis für das Jahr
2014 keinen Antrag gestellt hat.
Beschlussvorlage WP9-119/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.):
In 2013 wurden 38 (Vorjahr 46) Personen aus Bedburg beraten; davon erhielten 9
(Vorjahr 8) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und
Kind´. Das Geschäftsjahr 2013 wurde mit einem Gewinn von rd. 600 € abgeschlossen; im
Vorjahr wurde ein Verlust von rd. 300 € ausgewiesen. Der Rhein-Erft-Kreis hat im Jahr
2014 einen Zuschuss in Höhe von 30.435 € (Vorjahr 14.758 €) gewährt. Seitens der Stadt
Bedburg wurden im vergangenen Jahr 800 € als Zuschuss gewährt.
Aufgrund des verbesserten Jahresabschlusses von donum vitae sowie infolge des
erhöhten Zuschusses durch den Rhein-Erft-Kreis wird verwaltungsseitig vorgeschlagen,
den Zuschuss zu kürzen und aktuell einen Betrag i. H. v. 500 € (Vorjahr 800 €) zu
gewähren.
Erläuterung zu Nr. 2 (Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis):
Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr
2013 rd. 65 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch
genommen (Vergleich 2012 - 80/ 2011 - 70). Insgesamt fielen in der Außenstelle
Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt, ca. 600
gehaltene Beratungsstunden in 2013 an; davon entfielen ca. 250 Beratungsstunden auf
Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden; aufgrund
`fehlender´ Mittel ist es hierbei auch zu einer geringfügigen Reduzierung der
Beratungsstunden auf Honorarbasis gekommen (290 in 2012).
Da die Zahl der auf Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenen Beratungsstunden
annähernd konstant geblieben ist, schlägt die Verwaltung eine Zuschussgewährung in
Höhe des Vorjahres - 1.000 € - vor.
Die Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind der Sitzungsvorlage als
Anlage 3 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Kramer
----------------------------------Brabender-Lipej
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-119/2014
Seite 3
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-119/2014
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Seite 4