Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
256 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 256 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9119/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.10.2014 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. b) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren, b) der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1a) bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2014 bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 7.000 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 - für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die für das Jahr 2014 einen Antrag gestellt haben: a) Anträge gemäß Ziffer 3.1a bzw. 3.1b Verein 1 AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven 2 Kath. Kirchengemeinde St. Georg 3. Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus 4 Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia 5 Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus 6 Kath. Pfarrgemeinde St. Matthias 7 Kath. Pfarrgemeinde St. Peter 8 Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula 9 Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord 10 Seniorenkreis Lipp-Millendorf 11 VDK – Ortsverband Kaster 12 Verband der Heimkehrer Bedburg Antrag 2014 18.03.2014 03.02.2014 15.01.2014 06.03.2014 24.01.2014 27.01.2014 31.01.2014 06.03.2014 27.01.2014 12.03.2014 10.01.2014 15.01.2014 Plan 2014 max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € 125,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € 2.625,00 € b) Anträge gemäß Ziffer 3.2 Wird seitens eines Vereins/ einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/ Einrichtung/ Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich (in alphabetischer Reihenfolge) die Vereine aufgeführt, die für das Jahr 2014 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben: Verein 1 donum vitae Regionalverband Rhein-Erft 2 Kath. Ehe-, Familien- u. Lebensberatung REK Antrag 2014 18.12.2013 30.01.2014 Vorschlag 2014 500,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € Die Anträge sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt; rein informativ wird angemerkt, dass die Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis für das Jahr 2014 keinen Antrag gestellt hat. Beschlussvorlage WP9-119/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.): In 2013 wurden 38 (Vorjahr 46) Personen aus Bedburg beraten; davon erhielten 9 (Vorjahr 8) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das Geschäftsjahr 2013 wurde mit einem Gewinn von rd. 600 € abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Verlust von rd. 300 € ausgewiesen. Der Rhein-Erft-Kreis hat im Jahr 2014 einen Zuschuss in Höhe von 30.435 € (Vorjahr 14.758 €) gewährt. Seitens der Stadt Bedburg wurden im vergangenen Jahr 800 € als Zuschuss gewährt. Aufgrund des verbesserten Jahresabschlusses von donum vitae sowie infolge des erhöhten Zuschusses durch den Rhein-Erft-Kreis wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss zu kürzen und aktuell einen Betrag i. H. v. 500 € (Vorjahr 800 €) zu gewähren. Erläuterung zu Nr. 2 (Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis): Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2013 rd. 65 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen (Vergleich 2012 - 80/ 2011 - 70). Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt, ca. 600 gehaltene Beratungsstunden in 2013 an; davon entfielen ca. 250 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden; aufgrund `fehlender´ Mittel ist es hierbei auch zu einer geringfügigen Reduzierung der Beratungsstunden auf Honorarbasis gekommen (290 in 2012). Da die Zahl der auf Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenen Beratungsstunden annähernd konstant geblieben ist, schlägt die Verwaltung eine Zuschussgewährung in Höhe des Vorjahres - 1.000 € - vor. Die Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind der Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Kramer ----------------------------------Brabender-Lipej Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-119/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-119/2014 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4