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Beschlussvorlage (Anl. 3 - Wohlfahrtsförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
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Inhalt der Datei

WOHLFAHRTSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN der Stadt Bedburg (Stand: Mai 2012) 1. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 1.1 Eine Förderung durch die Stadt Bedburg erfolgt nur an Vereine/Organisationen, welche Ihren Sitz in Bedburg haben oder im Stadtgebiet aktiv sind. Der Verein muss vom Ausschuss der Stadt Bedburg als förderungswürdig anerkannt sein. Die z. Z. als förderungswürdig anerkannten Vereine/Organisationen sind in einem Anhang zu diesen Richtlinien aufgeführt. 1.2 Vereine und Organisationen die aufgrund anderer Richtlinien der Stadt Bedburg für den gleichen Zweck bereits einen Zuschuss erhalten, sind von einem Zuschuss ausgeschlossen. 1.3 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen bewilligt und ausgezahlt werden. 2. Allgemeine Verfahrensgrundsätze 2.1 Förderungsmittel werden nur auf schriftlichen Antrag bis zum 31.03. jeden Jahres – Ausschlussfrist – bewilligt und ausgezahlt, sofern Ausnahmen hiervon nicht in diesen Richtlinien festgesetzt sind. 2.2 Der bewilligte Zuschuss wird nur ausgezahlt, wenn die Finanzierung gesichert ist. In Zweifelsfällen hat der Empfänger des Zuschusses dies nachzuweisen. 2.3 Nach Abwicklung der Maßnahme ist - sofern es gefordert wird - ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 2.4 Die ausgezahlten Förderungsmittel sind zurückzuzahlen, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, im Antrags-, Auszahlungs- oder Abrechnungsverfahren falsche Angaben gemacht worden sind oder wenn sonstige Gründe vorliegen, die eine Rückzahlung rechtfertigen. T7065.doc Seite 1/2 3. Allgemeine Förderung 3.1 Wohlfahrtspflege Vereine und Organisationen, deren Vereins- bzw. Organisationszweck auf die Wohlfahrt gerichtet ist, erhalten Zuschüsse nach folgenden Kriterien: a) Betreuung des Personenkreis mit Wohnsitz in Bedburg mind. einmal in der Woche (z.B. Altenclub), einmalig im Jahr 125,00 €; b) bei einer jährlichen Veranstaltung 2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg, max. 250,00 € im Jahr. 3.2 Sonstige Zuschüsse Wird seitens eines Vereins / einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist notwendig, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme / Einrichtung / Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. 4. Schlussbestimmungen Die Förderungsrichtlinien der Stadt Bedburg müssen ständig den sich ändernden Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben werden. T7065.doc Seite 1/2 LISTE der vom Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss als förderungswürdig anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg (Stand: Mai 2012) Seite 1 von 2 Arbeiterwohlfahrt (Ortsgruppen Bedburg, Kaster/Königshoven, Pütz, Rath ) Behinderten-Freundeskreis Bund der Vertriebenen Bergheim Caritasverband für den Erftkreis Deutsches Rotes Kreuz Diabetiker Selbsthilfegruppe Bergheim-Bedburg-Elsdorf e. V. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen Ev. Kirchengemeinde Kirchherten Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. Hospiz Bedburg-Bergheim Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Kath. Kirchengemeinde St. Lucia Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Kath. Kirchengemeinde St. Matthias Kath. Kirchengemeinde St. Peter Kath. Kirchengemeinde St. Ursula T7065.doc Seite 1/2 LISTE der vom Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss als förderungswürdig anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg (Stand: Mai 2012) Seite 2 von 2 Kath. Kirchengemeinde St. Willibrordus Malteser Hilfsdienst e.V. Senioren Verein Lipp-Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg VDK, Ortsverband Bedburg VDK, Ortsverband Kaster VDK, Ortsverband Pütz Verband der Heimkehrer Bedburg T7065.doc Seite 1/2