Daten
Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
WOHLFAHRTSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN
der Stadt Bedburg
(Stand: Mai 2012)
1.
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
1.1 Eine Förderung durch die Stadt Bedburg erfolgt nur an Vereine/Organisationen, welche Ihren Sitz in Bedburg haben oder im Stadtgebiet aktiv sind. Der Verein muss vom Ausschuss der Stadt Bedburg als
förderungswürdig anerkannt sein. Die z. Z. als förderungswürdig anerkannten Vereine/Organisationen sind in einem Anhang zu diesen Richtlinien aufgeführt.
1.2 Vereine und Organisationen die aufgrund anderer Richtlinien der Stadt
Bedburg für den gleichen Zweck bereits einen Zuschuss erhalten, sind
von einem Zuschuss ausgeschlossen.
1.3 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuschüsse können nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen bewilligt und ausgezahlt werden.
2.
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
2.1 Förderungsmittel werden nur auf schriftlichen Antrag bis zum 31.03. jeden
Jahres – Ausschlussfrist – bewilligt und ausgezahlt, sofern Ausnahmen
hiervon nicht in diesen Richtlinien festgesetzt sind.
2.2 Der bewilligte Zuschuss wird nur ausgezahlt, wenn die Finanzierung gesichert ist. In Zweifelsfällen hat der Empfänger des Zuschusses dies nachzuweisen.
2.3 Nach Abwicklung der Maßnahme ist - sofern es gefordert wird - ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
2.4 Die ausgezahlten Förderungsmittel sind zurückzuzahlen, wenn die Mittel
nicht zweckentsprechend verwendet, im Antrags-, Auszahlungs- oder Abrechnungsverfahren falsche Angaben gemacht worden sind oder wenn
sonstige Gründe vorliegen, die eine Rückzahlung rechtfertigen.
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3.
Allgemeine Förderung
3.1 Wohlfahrtspflege
Vereine und Organisationen, deren Vereins- bzw. Organisationszweck
auf die Wohlfahrt gerichtet ist, erhalten Zuschüsse nach folgenden Kriterien:
a) Betreuung des Personenkreis mit Wohnsitz in Bedburg mind. einmal in
der Woche (z.B. Altenclub), einmalig im Jahr 125,00 €;
b) bei einer jährlichen Veranstaltung 2,00 € je Teilnehmer mit Wohnsitz in
Bedburg, max. 250,00 € im Jahr.
3.2 Sonstige Zuschüsse
Wird seitens eines Vereins / einer Organisation ein höherer Zuschuss
beantragt, hat dies entsprechend schriftlich in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist notwendig, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der
Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme / Einrichtung / Tätigkeit erläutert
und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und
Einnahmen aufgeführt werden.
4.
Schlussbestimmungen
Die Förderungsrichtlinien der Stadt Bedburg müssen ständig den sich
ändernden Gegebenheiten angepasst und fortgeschrieben werden.
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LISTE
der vom Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss als förderungswürdig
anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg
(Stand: Mai 2012)
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Arbeiterwohlfahrt
(Ortsgruppen Bedburg, Kaster/Königshoven, Pütz, Rath )
Behinderten-Freundeskreis
Bund der Vertriebenen Bergheim
Caritasverband für den Erftkreis
Deutsches Rotes Kreuz
Diabetiker Selbsthilfegruppe Bergheim-Bedburg-Elsdorf e. V.
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen
Ev. Kirchengemeinde Kirchherten
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.
Hospiz Bedburg-Bergheim
Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
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LISTE
der vom Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss als förderungswürdig
anerkannten Vereine / Organisationen der Stadt Bedburg
(Stand: Mai 2012)
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Kath. Kirchengemeinde St. Willibrordus
Malteser Hilfsdienst e.V.
Senioren Verein Lipp-Millendorf
Seniorengemeinschaft Pütz
Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg
VDK, Ortsverband Bedburg
VDK, Ortsverband Kaster
VDK, Ortsverband Pütz
Verband der Heimkehrer Bedburg
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