Daten
Kommune
Bedburg
Größe
211 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9120/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.10.2014
Betreff:
Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie
der Rheinbraun-Rücklage
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, aus den Erträgen der Dr. Paul und
Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage einen Betrag i.H.v. 1.700 € der
Bedburger Tafel e.V. zu gewähren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemeine Ausführungen
- Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung:
Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet; hierbei
wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul
Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbener Tochter, Frau Louise Silverberg,
gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen, welches als
Wertpapierdepot angelegt ist, beläuft sich zur Zeit auf rd. 191.000 €. Die Stadt Bedburg
hat mit den erwirtschafteten Zinsen die Gräber der Familie Silverberg laufend zu
unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Mit den darüber hinaus nicht
verwendeten Zinsen sollen laut § 3 der entsprechenden Satzung bedürftige Einwohner
der Stadtgemeinde Bedburg, gleich welchen Standes oder Religionsbekenntnisses, und
kulturelle Einrichtungen bzw. Vereine unterstützt werden.
- Rheinbraun-Sonderrücklage:
Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau
Frimmersdorf erhielt die Stadt Bedburg im Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine
einmalige pauschale Zuwendung. Der Ertrag einer Teilsumme sollte aufgrund eines
seinerzeitigen Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg nach dem Vorbild der `Dr. Paul
und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet werden. Auch hier ist der
Betrag als Wertpapierdepot angelegt; der aktuelle Bestand beläuft sich derzeit auf rd.
124.000 €.
Grundsätzliche Beschlusslage
Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt zuletzt aufgrund
einer entsprechenden Beschlussfassung des seinerzeit bestehenden Ausschusses für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seit 2008 grundsätzlich jeweils zur Hälfte zugunsten
der Bedburger Tafel e.V. sowie zugunsten der Leistungsempfänger gemäß SGB XII;
diesbezüglich wird auf die damalige Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung verwiesen.
Seinerzeit wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu
unterstützen. Im Januar 2009 wurde die `Bedburger Tafel´ eröffnet; seit dem ist die Zahl
der durch die Tafel versorgten Haushalte kontinuierlich gestiegen.
Aktuelle Zins-Situation
Für das Jahr 2014 belaufen sich die Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln auf
insgesamt rd. 1.700 €. Im vergangenen Jahr standen insgesamt noch etwa 3.795 €, in
2012 sogar 6.200 € zur Ausschüttung zur Verfügung; aufgrund des aktuell niedrigen
Zinsniveaus fällt die Ausschüttung im Vergleich zu den Vorjahren erneut wesentlich
niedriger aus. Die Stadtkasse hat sich in diesem Zusammenhang bereits mehrfach
bezüglich der weiteren Erfolgsaussichten der Wertpapierdepots mit der Hausbank der
Verwaltung in Verbindung gesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass eine mögliche
Steigerung der Rendite nur durch eine Steigerung des Risikos erreicht werden könnte. § 2
der Stiftungssatzung gibt aber vor, dass das Vermögen „nach kaufmännischen
Gesichtspunkten so vorsichtig als möglich angelegt werden soll“.
Beschlussvorlage WP9-120/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Zuschuss Bedburger Tafel
Mit Email vom 21.09.2014 hat Herr Heinz Köllen als Vertreter der Bedburger Tafel
mitgeteilt, dass unter anderem ein neues Kraftfahrzeug (Frühjahr 2015) für die Tafel
angeschafft werden müsse und man aus diesem Grunde aktuell eine Zuwendung in
Anspruch nehmen würde. Im vergangenen Jahr hatte die Tafel auf einen Zuschuss
verzichtet. Die Bedburger Tafel besteht in diesem Jahr fünf Jahre und unterstützt derzeit
bis zu 145 Kunden in der Woche.
Vorschlag der Verwaltung zur Ausschüttung in 2014
Bei Anwendung des bisherigen Grundsatzbeschlusses würde in diesem Jahr auf der
Grundlage des vorgenannten Gesamtbetrages i.H.v. 1.700 € auf die Bedburger Tafel ein
Zuschussbetrag i.H.v. 850 € sowie auf jeden SGB XII-Empfänger (ca. 150 Personen) ein
Betrag i.H.v. 5,60 € entfallen. Im vergangenen Jahr haben die SGB XII-Empfänger nach
Beschluss des zuständigen Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses einen Betrag
i.H.v. 24,50 € als Weihnachtszuwendung erhalten. Dieser Betrag konnte nur deshalb
gewährt werden, weil die Bedburger Tafel – wie zuvor bereits ausgeführt – in 2013 auf
einen Zuschuss verzichtet hat. Bei Zuschussgewährung an die Tafel in 2013 hätte der
Betrag für die Einzelzuwendungen sich schon im letzten Jahr auf nur etwa 12 € belaufen.
Aufgrund der nur noch äußerst geringen Zuwendung an die Einzelpersonen schlägt die
Verwaltung deshalb vor, in diesem Jahr den Gesamtbetrag an die Bedburger Tafel
auszuschütten. Dem Zweck der Satzung der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wird
damit weiterhin entsprochen, da dort – wie bereits zu Beginn unter Allgemeines
ausgeführt eine Unterstützung der bedürftigen Einwohner vorgegeben ist. Die
Unterstützung der bedürftigen Bedburger Einwohner wiederum ist bekanntermaßen
Hauptanliegen der Bedburger Tafel.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-120/2014
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
----------------------------------Koehl
----------------------------------Kramer
----------------------------------Brabender-Lipej
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-120/2014
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