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Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
211 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9120/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 21.10.2014 Betreff: Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage einen Betrag i.H.v. 1.700 € der Bedburger Tafel e.V. zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Ausführungen - Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung: Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet; hierbei wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbener Tochter, Frau Louise Silverberg, gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen, welches als Wertpapierdepot angelegt ist, beläuft sich zur Zeit auf rd. 191.000 €. Die Stadt Bedburg hat mit den erwirtschafteten Zinsen die Gräber der Familie Silverberg laufend zu unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Mit den darüber hinaus nicht verwendeten Zinsen sollen laut § 3 der entsprechenden Satzung bedürftige Einwohner der Stadtgemeinde Bedburg, gleich welchen Standes oder Religionsbekenntnisses, und kulturelle Einrichtungen bzw. Vereine unterstützt werden. - Rheinbraun-Sonderrücklage: Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau Frimmersdorf erhielt die Stadt Bedburg im Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine einmalige pauschale Zuwendung. Der Ertrag einer Teilsumme sollte aufgrund eines seinerzeitigen Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg nach dem Vorbild der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet werden. Auch hier ist der Betrag als Wertpapierdepot angelegt; der aktuelle Bestand beläuft sich derzeit auf rd. 124.000 €. Grundsätzliche Beschlusslage Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt zuletzt aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung des seinerzeit bestehenden Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seit 2008 grundsätzlich jeweils zur Hälfte zugunsten der Bedburger Tafel e.V. sowie zugunsten der Leistungsempfänger gemäß SGB XII; diesbezüglich wird auf die damalige Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung verwiesen. Seinerzeit wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu unterstützen. Im Januar 2009 wurde die `Bedburger Tafel´ eröffnet; seit dem ist die Zahl der durch die Tafel versorgten Haushalte kontinuierlich gestiegen. Aktuelle Zins-Situation Für das Jahr 2014 belaufen sich die Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln auf insgesamt rd. 1.700 €. Im vergangenen Jahr standen insgesamt noch etwa 3.795 €, in 2012 sogar 6.200 € zur Ausschüttung zur Verfügung; aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus fällt die Ausschüttung im Vergleich zu den Vorjahren erneut wesentlich niedriger aus. Die Stadtkasse hat sich in diesem Zusammenhang bereits mehrfach bezüglich der weiteren Erfolgsaussichten der Wertpapierdepots mit der Hausbank der Verwaltung in Verbindung gesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass eine mögliche Steigerung der Rendite nur durch eine Steigerung des Risikos erreicht werden könnte. § 2 der Stiftungssatzung gibt aber vor, dass das Vermögen „nach kaufmännischen Gesichtspunkten so vorsichtig als möglich angelegt werden soll“. Beschlussvorlage WP9-120/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zuschuss Bedburger Tafel Mit Email vom 21.09.2014 hat Herr Heinz Köllen als Vertreter der Bedburger Tafel mitgeteilt, dass unter anderem ein neues Kraftfahrzeug (Frühjahr 2015) für die Tafel angeschafft werden müsse und man aus diesem Grunde aktuell eine Zuwendung in Anspruch nehmen würde. Im vergangenen Jahr hatte die Tafel auf einen Zuschuss verzichtet. Die Bedburger Tafel besteht in diesem Jahr fünf Jahre und unterstützt derzeit bis zu 145 Kunden in der Woche. Vorschlag der Verwaltung zur Ausschüttung in 2014 Bei Anwendung des bisherigen Grundsatzbeschlusses würde in diesem Jahr auf der Grundlage des vorgenannten Gesamtbetrages i.H.v. 1.700 € auf die Bedburger Tafel ein Zuschussbetrag i.H.v. 850 € sowie auf jeden SGB XII-Empfänger (ca. 150 Personen) ein Betrag i.H.v. 5,60 € entfallen. Im vergangenen Jahr haben die SGB XII-Empfänger nach Beschluss des zuständigen Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses einen Betrag i.H.v. 24,50 € als Weihnachtszuwendung erhalten. Dieser Betrag konnte nur deshalb gewährt werden, weil die Bedburger Tafel – wie zuvor bereits ausgeführt – in 2013 auf einen Zuschuss verzichtet hat. Bei Zuschussgewährung an die Tafel in 2013 hätte der Betrag für die Einzelzuwendungen sich schon im letzten Jahr auf nur etwa 12 € belaufen.  Aufgrund der nur noch äußerst geringen Zuwendung an die Einzelpersonen schlägt die Verwaltung deshalb vor, in diesem Jahr den Gesamtbetrag an die Bedburger Tafel auszuschütten. Dem Zweck der Satzung der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wird damit weiterhin entsprochen, da dort – wie bereits zu Beginn unter Allgemeines ausgeführt eine Unterstützung der bedürftigen Einwohner vorgegeben ist. Die Unterstützung der bedürftigen Bedburger Einwohner wiederum ist bekanntermaßen Hauptanliegen der Bedburger Tafel. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-120/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Kramer ----------------------------------Brabender-Lipej Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-120/2014 Seite 4