Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
88 kB
Datum
25.10.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STAATLICHES AMT FÜR UMWELT UND ARBEITSSCHUTZ OWL
Willi-Hofmann-Str. 33A ∗ 32756 Detmold
INFORMATIONEN
für den
Erörterungstermin
Müllverbrennungsanlage
Bielefeld-Herford GmbH
Schelpmilser Weg 30
33609 Bielefeld
ab dem
30.10.2006, 10.00 Uhr
im
Kleinen Saal der Stadthalle Bielefeld
Willy-Brandt-Platz 1
33602 Bielefeld
Antragsgegenstand
Wesentliche Änderung der Müllverbrennungsanlage
durch Erhöhung der Durchsatzleistung um ca. 20 %
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
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An die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
des Erörterungstermins
I.
Einleitung
Der Antrag gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) der Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford GmbH, Schelpmilser Weg 30, 33609 Bielefeld vom 01.07.2006
auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum geänderten Betrieb der Müllverbrennungsanlage in Bielefeld ist nach Prüfung der Antragsunterlagen gemäß den Verfahrensvorschriften nach § 10 des BImSchG am 14.08.2006 öffentlich bekanntgegeben worden.
Alle von der Antragstellerin erstellten Antragsunterlagen und Gutachten haben zur Einsicht für
jedermann einen Monat vom 21.08.2006 bis 20.09.2006 ausgelegen.
Einwendungen gegen das Vorhaben konnten während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen
nach dem Ablauf der Auslegungsfrist bis einschließlich 04.10.2006 schriftlich erhoben werden.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL als Genehmigungsbehörde hat die gegen das Vorhaben rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen vorgebracht haben, zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann.
Die Erörterung soll denjenigen, die Einwendungen vorgebracht haben, Gelegenheit geben, ihre
Einwendungen zu erläutern. Insbesondere geht es darum, die Argumente der Einwender zu diskutieren und der Genehmigungsbehörde zusätzliche Erkenntnisse für die spätere Entscheidung
zu liefern.
Gegenstand der anstehenden Erörterung sind die vorliegenden Einwendungen. Eine Entscheidung
über den Antrag ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt und wird auch während der
Erörterung nicht getroffen.
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Ergibt die sachliche Prüfung, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. dass deren
Erfüllung durch Nebenbestimmungen sichergestellt werden kann, ist die Genehmigung zu erteilen; anderenfalls ist der Antrag abzulehnen.
Diese Informationsschrift soll dazu dienen, das Gespräch und den Gedankenaustausch zwischen
den Beteiligten zu fördern. Sie sol1 einen Rahmen für eine geordnete fruchtbare Sachdiskussion
ergeben; sie wird aber nur dann vollständig zum Tragen kommen, wenn sämtliche Beteiligten ihre
Standpunkte fair und offen vortragen können.
Bei Einhaltung der nachstehenden Hinweise ist die Gewähr gegeben, die Erörterung seinen Zielen
und Zwecken entsprechend erfolgreich durchzuführen.
II.
Verfahrenshinweise
1.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben und deren
rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teilnahme.
Der Verhandlungsleiter wird weiteren Personen die Teilnahme und die Beteiligung an
der Erörterung gestatten, solange und soweit dadurch der Fortgang der Erörterung nicht
gefährdet wird.
Die „Öffentlichkeit“ des Erörterungstermins schließt nicht zwingend Ton- und Bildaufzeichnungen während der Verhandlung ein. Es liegt im Ermessen des Verhandlungsleiters, inwieweit er den Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen Ton- und Bildaufzeichnungen gestattet.
2.
Vor Eintritt in den Verhandlungssaal können Sie sich in einer der ausliegenden Anwesenheitslisten eintragen und somit Ihre Anwesenheit beim Erörterungstermin dokumentieren.
3.
Für den Verlauf des Erörterungstermins ist ein vorläufiger Ablaufplan aufgestellt worden. Dieser Ablaufplan ist am Schluss beigefügt.
Ruf-Nr. für telefonische Nachfragen während des Erörterungstermins (z.B. Informationen zum Stand der Erörterung):
Info-Telefon 0170 1235808
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Wie in der „Öffentlichen Bekanntmachung” vom 14.08.2006 festgelegt, beginnt der Erörterungstermin im Kleinen Saal der Stadthalle Bielefeld
am 30.10.2006, ab 10.00 Uhr.
In der Bekanntmachung wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei Bedarf die Erörterung jeweils am darauf folgenden behördlichen Arbeitstag jeweils um 9.00 Uhr an gleicher Stelle fortgesetzt wird.
Die Mittagspause ist zwischen
12.30 Uhr und 13.30 Uhr
vorgesehen.
Zusätzliche Pausen werden nach Bedarf bekanntgegeben.
4.
Der Verhandlungsleiter ruft die einzelnen Erörterungspunkte nach dem aktuellen Stand
des Ablaufplanes auf. Hierzu wird den Einwendern Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen weiter zu präzisieren oder zu erläutern. Dem Antragsteller sowie den anwesenden Behörden wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Wortmeldungen zu den jeweiligen Verhandlungspunkten werden möglichst in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen aufgerufen. Unabhängig von der Reihenfolge der
Wortmeldungen kann der Verhandlungsleiter Teilnahmeberechtigten das Wort erteilen,
wenn dies zur Beantwortung offener Fragen beiträgt, oder wenn es der Erörterung der
Sache dient.
Eine Redezeitbeschränkung pro Wortmeldung sowie die Verwendung einer Rednerliste
bleiben im Interesse des Fortgangs der Erörterung vorbehalten.
Es wird gebeten, für die Wortbeiträge die im Saal aufgestellten Mikrofone zu benutzen
und immer den eigenen Namen und die Funktion (Einwender, Behörde,... ) dem Wortbeitrag voranzustellen. Kabellose Mikrofone stehen bei besonderem Bedarf ebenfalls zur
Verfügung.
Im Lauf der Erörterung wird sich herausstellen, welche Einwendungen Gründe liefern,
die in die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen noch mit einbezogen werden müssen.
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5.
Es wird eine Niederschrift über den Erörterungstermin gefertigt. Stenografen, die auch
Protokolle für den Landtag fertigen, werden den gesamten Termin protokollieren und hierzu Tonbandaufnahmen anfertigen. Deshalb werden Wortmeldungen, die nicht in ein eingeschaltetes Mikrofon gesprochen werden, nicht im Protokoll wiedergegeben.
6.
Im Saal ist das Rauchen nicht gestattet.
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III.
Ablaufplan
(Änderungen während des Erörterungstermins bleiben vorbehalten)
Erörterung beginnend am Montag, den 30.10.2006
10.00 Uhr
Mittagspause: 12.30 Uhr – 13.30 Uhr
1.
Eröffnung / Einführung
2.
Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen
3.
Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin
4.
Bauplanungsrecht / Baurecht / Planrechtfertigung
5.
Auswirkungen des Vorhabens
5.1
Luftverunreinigungen / Emissionen / Immissionen
Vollständigkeit / Qualität der Unterlagen
5.2
Lärmbelastungen
Vollständigkeit / Qualität der Unterlagen
5.3
Bodenbelastung / Wasserbelastung / Eingriff in Natur und Landschaft
5.4
Störfälle
6.
Umweltverträglichkeitsuntersuchung
7.
Verschiedenes
(u.a. „freie Diskussion“ zu den oben genannten Punkten)