Daten
Kommune
Bedburg
Größe
268 kB
Datum
21.10.2014
Erstellt
07.10.14, 16:54
Aktualisiert
07.10.14, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9123/2014
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
21.10.2014
Betreff:
Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung - Kulturelle Vereinigungen - nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt
Bedburg für das Jahr 2014 die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
3.577,50 €
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
115,00 €
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
2.000,00 €
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.500,00 €
_______________________________________________________________________
Gesamtfördersumme
7.192,50 €
Die Einzelaufstellungen sind der Begründung zur Vorlage zu entnehmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Vereinigungen aus den
klassischen Kultursparten (Bildende und darstellende Kunst, Literatur und Musik) und der Heimatund Brauchtumspflege im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel entsprechend der
Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01. Januar 2004.
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt
für das Jahr 2014 bei Produkt 04.281.218 mit einem Gesamtansatz von 9.300,00 € veranschlagt
(letztjährig: 9.300,00 €).
Bei der Stadt Bedburg sind bis zum 31.03.2014 insgesamt 33 Anträge (Vorjahr 30 Anträge) formund fristgerecht eingegangen.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel liegt nachfolgende
Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor:
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
3577,50 €
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
115,00 €
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
2.000,00 €
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
1.500,00 €
______________________________________________________________________________
Gesamt-Fördersumme
7.192,50 €
Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der
vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt.
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag 31. März 2014 wurden 24 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 24
Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2013 schlägt die Verwaltung vor, neben einem
Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,50 Euro je Mitglied - maximal
jedoch 250,00 Euro – als Zuschuss zukommen zu lassen.
Hieraus ergeben sich folgende Fördersummen:
Lfd.Nr. Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01)
02)
03)
04)
05)
06)
07)
08)
09)
Bedburger Männergesangverein
Bedburger Narrenzunft
Familienchor St. Martinus Kirchherten
Familienchor St. Peter Königshoven
Familienchor St. Ursula Lipp
Familienchor St. Willibrord Kirdorf
Jugendchor Colourful Voices
Jugendchor Recovered Dimension
Dekanatsjugendchor San Francesco
Beschlussvorlage WP9-123/2014
30
95
40
35
50
30
44
62
77
125,00
250,00
150,00
137,50
175,00
125,00
160,00
205,00
242,50
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Lfd.Nr. Vereinigung
Mitglieder
Zuschuss
______________________________________________________________________________
10)
Karnevalsfreunde Bedburg-Rath
43
157,50 €
11)
Kinderchor Rath
7
67,50 €
12)
Kirchenchor St. Cäcilia Kaster
39
147,50 €
13)
Kirchenchor St. Cäcilia Königshoven
28
120,00 €
14)
Quartettverein Königshoven
35
137,50 €
15)
Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
37
142,50 €
16)
Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
36
140,00 €
17)
Kunst Bedburg
20
100,00 €
18)
Pfarr-Cäcilien-Chor St. Willibrord
40
150,00 €
19)
Familienchor Kaster (ehem. Schola)
16
90,00 €
20)
Shanty-Chor Bedburg
30
125,00 €
21)
Tambourcorps Erftklang Bedburg
26
115,00 €
22)
Familienchor Kirchtroisdorf
29
122,50 €
23)
Tambourcorps Kirch-Kleintroisdorf
37
142,50 €
24)
AKAK Arbeitskreis Altstadt Kaster
158
250,00 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
1.044 Mitglieder
3.577,50 €
b)
Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag 31. März 2014 ist ein Antrag (Vorjahr kein Antrag) form- und fristgerecht
eingegangen. Unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages in Höhe von 50,00 Euro ergibt sich
zusätzlich je Mitglied unter 18 Jahren ein Betrag von 2,50 Euro. Die Verwaltung schlägt folgende
Zuschusszahlung vor.
Lfd.Nr. Vereinigung
Mitglieder unter 18 Jahren
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01)
Schützenbruderschaft Morken-Harff
26
115,00 €
______________________________________________________________________________
c)
Förderung von Büchereien - nach Ziffer 6
Bis zum Stichtag, 31. März 2014, sind vier Anträge (Vorjahr vier Anträge) form- und fristgerecht
eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebotes der jeweiligen
Bücherei – abgeleitet aus der Büchereistatistik – schlägt die Verwaltung, wie in der Vergangenheit,
die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor (Ausleihen / Medien) vor, da dieser den
„Erfolg“ der Bücherei dokumentiert.
Die Verwaltung schlägt folgende Zuschusszahlungen vor:
Medien
Ausleihen
Faktor
Zuschuss
01) KÖB St. Georg Kaster
3817
4724
1,24 (19,62%)
392,40 €
02) KÖB St. Lambertus Bedburg
4259
11153
2,62 (41,46%)
829,20 €
03) KÖB St. Peter Königsh.
1753
1881
1,07 (16,93%)
338,60 €
04) KÖB St. Willibrord Kird.
1544
2149
1,39 (21,99%)
439,80 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
11373
19907
6,32 (100%)
2.000,00 €
Beschlussvorlage WP9-123/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Förderung der Karnevalsumzüge – nach Ziffer 7
d)
Bis zum Stichtag 31. März 2014 sind vier Anträge (Vorjahr zwei Anträge) form- und fristgerecht
eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des
Verteilerschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der eingereichten Anträge schlägt die
Verwaltung folgende Bezuschussung vor:
Lfd.Nr. Vereinigung
Schlüssel
Zuschuss
______________________________________________________________________________
01) Festkomitee Bedburger Karneval
22
330,00 €
02) Karnevalsfreunde Blerichen
22
330,00 €
03) Karneval Aktiv Kirch-Kleintroisdorf
26
390,00 €
04) Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten
30
450,00 €
______________________________________________________________________________
Zusammenfassung
100
1.500,00 €
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 07.10.2014
----------------------------------Hermann Jürgen Schmitz
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Leiter Kultur / Kulturmanagement
Allg. Vertreterin des Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP9-123/2014
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