Daten
Kommune
Bedburg
Größe
122 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
26.11.14, 18:01
Aktualisiert
26.11.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9189/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
09.12.2014
Betreff:
Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der
Kindertagespflege
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten
Parameter eine Änderung der Beitragssatzung für Elternbeiträge in Kindertagesstätten
und der Kindertagespflege vorzubereiten, welche in einer gemeinsamen Sitzung des
Jugendhilfeausschusses und des Schul- und Bildungsausschusses beraten werden soll.
Hierbei soll eine übergreifende Geschwisterkindregelung für die Betreuungsformen
Kindertagespflege, -einrichtungen und Offene Ganztagsschule - OGS - eingearbeitet
werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
Wie in der Verwaltungsvorlage WP9-26/2014 im Jugendhilfeausschuss am 23.09.2014 vorgestellt,
erarbeitet das Jugendamt der Stadt Bedburg aktuell eine neue Beitragsatzung zur Erhebung von
Elternbeträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege.
Ziel der Verwaltung war, die geänderte Beitragssatzung bereits zum 01.01.2015 einzuführen; vor
diesem Hintergrund hat die Fachverwaltung - nach vorheriger Abstimmung mit dem
Jugendhilfeausschuss - den Jugendamtselternbeirat in das Verfahren eingebunden; unveränderte
Vorgabe ist eine rd. 19 %-ige Elternbeitragsquote.
Vor diesem Hintergrund konnte in den bisherigen Gesprächsrunden in nachfolgenden Positionen
Einvernehmen mit dem Jugendamtselternbeirat erzielt werden:
Status quo:
Unterschiedliche
Behandlung
von
Kindertagespflege und Kindertagesstätten
(Stichtag, Eingewöhnung)
Aufschläge Kita/ Tagespflege:
U3 - 40 %
U2 - 60 %
Ergänzende Tagespflege (zur Kita/ OGS) nur
bei zusätzlicher 25 Stunden-Buchung möglich
Jahreseinkommen bis 15.000 € sind bei
Kindertageseinrichtung/ Tagespflege vom
Beitrag befreit
Das letzte Kindergartenjahr (Vorschuljahr) ist
beitragsfrei, Beitrag für weitere GK wird
gemäß
beschriebener
Geschwisterkindregelung (s.o.) erhoben.
Wird
ein
Kind
nach
dem
letzten
Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das
vorherige (rückwirkend) Beitrag geleistet
werden.
Beabsichtigte Änderung:
Durchgehend Gleichbehandlung; Altersbemessung erfolgt nach Stichtag 01.11. eines
Jahres,
spezielle
Eingewöhnung
für
Tagespflege entfällt
Aufschläge Kita/ Tagespflege:
U3 - 30 %
U2 - 50 %
Schaffung eines Ergänzungstarifes; maximale
wöchentliche Betreuungszeit auf 60 Stunden/
Woche begrenzt
Einführung eines `symbolischen´ Monatsbeitrages in der untersten Einkommensstufe
25 Stunden - 10,00 €
35 Stunden - 15,00 €
45 Stunden - 20,00 €
Das letzte Kindergartenjahr (Vorschuljahr) ist
beitragsfrei, Beitrag für GK in Kita/ Tagespflege
wird nicht erhoben. Ausnahme: Bei U3/ U2
Betreuung wird lediglich der Zuschlag
berechnet.
Wird
ein
Kind
nach
dem
letzten
Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das
Folgejahr kein Beitrag geleistet werden. Im
zweiten Jahr erlischt jedoch die oben
beschriebene Beitragsfreiheit für GK
V. g. Satzungsänderung könnte aufgrund des bestehenden `Einvernehmens´ mit dem
Jugendamtselternbeirat zum 01.01.2015 umgesetzt werden. Nunmehr ist jedoch insoweit eine
gewisse zeitliche Verzögerung eingetreten, als dass die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
unter Datum vom 06.11.2014 beantragt hat, u. a. eine übergreifende Geschwisterkindregelung für
die Betreuungsformen Kindertagespflege, -einrichtungen und Offene Ganztagsschule - OGS einzuführen. Der Antrag der SPD-Fraktion ist entsprechend der Zuständigkeitsordnung an den
Schul- und Bildungsausschuss adressiert; aufgrund der übergreifenden Zuständigkeit ist dieser
kenntnisnehmend der Vorlage als Anlage beigefügt.
Da eine `betreuungsformübergreifende´ Geschwisterkindregelung für Eltern mit mehreren Kindern
eine `echte´ finanzielle Entlastung darstellt, wertet die Verwaltung den Antrag der SPD-Fraktion
grundsätzlich positiv. Allerdings bedingt der Antrag insoweit eine nochmalige Überarbeitung/
-prüfung des mit dem Jugendamtselternbeirat abgestimmten Entwurfs, da zum einen die
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Beitragsstufen - soweit rechtlich möglich - in beiden Satzungen angepasst werden sollten, zum
anderen mögliche Auswirkungen auf das Erreichen der 19 %-igen Elternbeitragsquote einer
dezidierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Aufgrund dessen, wie auch aufgrund
rechtlicher Bedenken - so sind im Einzelfall gewisse Beitragserhöhungen in der OGS aufgrund der
Homogenisierung der Beitragsstufen nicht auszuschließen - spricht sich die Verwaltung dafür aus,
eine Änderung beider Satzungen erst mit Beginn des neuen Kindergarten-/ Schuljahres, somit
zum 01.08.2015, umzusetzen.
Da die Zuständigkeit für die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den
Grundschulen der Stadt Bedburg in den Schul- und Bildungsausschuss fällt, beabsichtigt die
Verwaltung die Änderungen beider Satzungen in einer gemeinsamen Sitzung des
Jugendhilfeausschusses und des Bildungs- und Schulausschusses vorzuberaten.
Abschließend wird rein informativ darauf hingewiesen, dass die Verwaltung über den Antrag und
die sich daraus ergebenden Konsequenzen - zeitliche Verzögerung - bereits in der Sitzung des
Schul- und Bildungsausschusses am 18.11.2014 mündlich berichtet hat; der Ausschuss hat die v.
g. Verfahrensweise befürwortet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Eine kinderfreundliche Elternbeitragsstruktur und die damit verbundenen Kosten der Kinderbetreuung sind in der Frage
des (zukünftigen) Wohnsitzes ein wesentliches Argument für junge Familien. Somit hat die Änderung einiger Parameter
in der Elternbeitragssatzung einen positiven Einfluss auf den demographischen Wandel.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Der Ertrag durch die eingenommenen Elternbeiträge wird leicht sinken, wird sich aber im Rahmen
der 19%tigen Elternbeitragsquote bewegen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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