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Mitteilungsvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
122 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
26.11.14, 18:01
Aktualisiert
26.11.14, 18:01
Mitteilungsvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege) Mitteilungsvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege) Mitteilungsvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9189/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.12.2014 Betreff: Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Parameter eine Änderung der Beitragssatzung für Elternbeiträge in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege vorzubereiten, welche in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schul- und Bildungsausschusses beraten werden soll. Hierbei soll eine übergreifende Geschwisterkindregelung für die Betreuungsformen Kindertagespflege, -einrichtungen und Offene Ganztagsschule - OGS - eingearbeitet werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Wie in der Verwaltungsvorlage WP9-26/2014 im Jugendhilfeausschuss am 23.09.2014 vorgestellt, erarbeitet das Jugendamt der Stadt Bedburg aktuell eine neue Beitragsatzung zur Erhebung von Elternbeträgen in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege. Ziel der Verwaltung war, die geänderte Beitragssatzung bereits zum 01.01.2015 einzuführen; vor diesem Hintergrund hat die Fachverwaltung - nach vorheriger Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss - den Jugendamtselternbeirat in das Verfahren eingebunden; unveränderte Vorgabe ist eine rd. 19 %-ige Elternbeitragsquote. Vor diesem Hintergrund konnte in den bisherigen Gesprächsrunden in nachfolgenden Positionen Einvernehmen mit dem Jugendamtselternbeirat erzielt werden: Status quo: Unterschiedliche Behandlung von Kindertagespflege und Kindertagesstätten (Stichtag, Eingewöhnung) Aufschläge Kita/ Tagespflege: U3 - 40 % U2 - 60 % Ergänzende Tagespflege (zur Kita/ OGS) nur bei zusätzlicher 25 Stunden-Buchung möglich Jahreseinkommen bis 15.000 € sind bei Kindertageseinrichtung/ Tagespflege vom Beitrag befreit Das letzte Kindergartenjahr (Vorschuljahr) ist beitragsfrei, Beitrag für weitere GK wird gemäß beschriebener Geschwisterkindregelung (s.o.) erhoben. Wird ein Kind nach dem letzten Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das vorherige (rückwirkend) Beitrag geleistet werden. Beabsichtigte Änderung: Durchgehend Gleichbehandlung; Altersbemessung erfolgt nach Stichtag 01.11. eines Jahres, spezielle Eingewöhnung für Tagespflege entfällt Aufschläge Kita/ Tagespflege: U3 - 30 % U2 - 50 % Schaffung eines Ergänzungstarifes; maximale wöchentliche Betreuungszeit auf 60 Stunden/ Woche begrenzt Einführung eines `symbolischen´ Monatsbeitrages in der untersten Einkommensstufe 25 Stunden - 10,00 € 35 Stunden - 15,00 € 45 Stunden - 20,00 € Das letzte Kindergartenjahr (Vorschuljahr) ist beitragsfrei, Beitrag für GK in Kita/ Tagespflege wird nicht erhoben. Ausnahme: Bei U3/ U2 Betreuung wird lediglich der Zuschlag berechnet. Wird ein Kind nach dem letzten Kindergartenjahr zurückgestellt, muss für das Folgejahr kein Beitrag geleistet werden. Im zweiten Jahr erlischt jedoch die oben beschriebene Beitragsfreiheit für GK V. g. Satzungsänderung könnte aufgrund des bestehenden `Einvernehmens´ mit dem Jugendamtselternbeirat zum 01.01.2015 umgesetzt werden. Nunmehr ist jedoch insoweit eine gewisse zeitliche Verzögerung eingetreten, als dass die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg unter Datum vom 06.11.2014 beantragt hat, u. a. eine übergreifende Geschwisterkindregelung für die Betreuungsformen Kindertagespflege, -einrichtungen und Offene Ganztagsschule - OGS einzuführen. Der Antrag der SPD-Fraktion ist entsprechend der Zuständigkeitsordnung an den Schul- und Bildungsausschuss adressiert; aufgrund der übergreifenden Zuständigkeit ist dieser kenntnisnehmend der Vorlage als Anlage beigefügt. Da eine `betreuungsformübergreifende´ Geschwisterkindregelung für Eltern mit mehreren Kindern eine `echte´ finanzielle Entlastung darstellt, wertet die Verwaltung den Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich positiv. Allerdings bedingt der Antrag insoweit eine nochmalige Überarbeitung/ -prüfung des mit dem Jugendamtselternbeirat abgestimmten Entwurfs, da zum einen die Mitteilungsvorlage WP9-189/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Beitragsstufen - soweit rechtlich möglich - in beiden Satzungen angepasst werden sollten, zum anderen mögliche Auswirkungen auf das Erreichen der 19 %-igen Elternbeitragsquote einer dezidierten Überprüfung unterzogen werden müssen. Aufgrund dessen, wie auch aufgrund rechtlicher Bedenken - so sind im Einzelfall gewisse Beitragserhöhungen in der OGS aufgrund der Homogenisierung der Beitragsstufen nicht auszuschließen - spricht sich die Verwaltung dafür aus, eine Änderung beider Satzungen erst mit Beginn des neuen Kindergarten-/ Schuljahres, somit zum 01.08.2015, umzusetzen. Da die Zuständigkeit für die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den Grundschulen der Stadt Bedburg in den Schul- und Bildungsausschuss fällt, beabsichtigt die Verwaltung die Änderungen beider Satzungen in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Bildungs- und Schulausschusses vorzuberaten. Abschließend wird rein informativ darauf hingewiesen, dass die Verwaltung über den Antrag und die sich daraus ergebenden Konsequenzen - zeitliche Verzögerung - bereits in der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 18.11.2014 mündlich berichtet hat; der Ausschuss hat die v. g. Verfahrensweise befürwortet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Eine kinderfreundliche Elternbeitragsstruktur und die damit verbundenen Kosten der Kinderbetreuung sind in der Frage des (zukünftigen) Wohnsitzes ein wesentliches Argument für junge Familien. Somit hat die Änderung einiger Parameter in der Elternbeitragssatzung einen positiven Einfluss auf den demographischen Wandel. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Der Ertrag durch die eingenommenen Elternbeiträge wird leicht sinken, wird sich aber im Rahmen der 19%tigen Elternbeitragsquote bewegen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-189/2014 Seite 3