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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Haushaltstexte)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
16.12.2014
Erstellt
26.11.14, 18:01
Aktualisiert
26.11.14, 18:01

Inhalt der Datei

Jugendamtshaushalt 2015 (Stand 14.11.2014) 1. GB 4.2 – Jugend 1.1 Unterhaltsvorschuss 1.2 Tagespflege 1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst 1.4 Kindertageseinrichtungen 1.5 Jugendzentren 1.6 Förderung von Kindern und Jugendlichen 2. Deckungskreise (laut Haushalsplan 2014) 2.1 Personalaufwendungen 2.2 Nicht zahlungswirksame Vorgänge 2.3 Übrige Ergebniskonten 2.4 Konsumtive Finanzkonten 2.5 Investive Finanzkonten Seite 1 von 28 1. Geschäftsbereich 4 – Bildung und Jugend Produktbeschreibung 05.341.230 Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Ilka Metter Kurzbeschreibung Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des UVG handelt es sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten finanzieren der Bund zu 33,33%, das Land zu 13,33% und die Stadt zu 53,34%. Auftragsgrundlage Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien Zielgruppe Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Erläuterungen Kostenstellen 230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bindungsgrad (X) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Kennzahlen Fallzahl Rückholquote Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 123 128 111 130 136 115 130 130 23,4 % 25,2 % 24,7% 23,6% 22,0% 25,0% 25,0 Seite 2 von 28 Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistungen (siehe Produktnummer 05) die im Jugendamt abgewickelt und seit dem 01.01.2011 im Rahmen der Übernahme des Jugendamtes durch die Stadt Bedburg geprüft wird. Rückholquote: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 18/1199 vom 07.05.2014 Rückholquoten in den Jahren 2005 bis 2013 in den Bundesländern und im Bundesdurchschnitt: BadenWürttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vor. Niedersachsen Nordrhein-Westf. Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holst. Thüringen insgesamt 2005 26 % 2006 22 % 2007 25 % 2008 27 % 2009 28 % 2010 26 % 2011 27 % 2012 31 % 2013 33 % 30 % 13 % 13 % 11 % 12 % 18 % 13 % 19 % 18 % 23 % 17 % 17 % 15 % 21 % 13 % 20 % 27 % 12 % 11 % 10 % 12 % 16 % 12 % 16 % 16 % 22 % 20 % 16 % 15 % 18 % 11 % 17 % 27 % 13 % 13 % 10 % 13 % 16 % 14 % 24 % 17 % 23 % 18 % 17 % 16 % 20 % 14 % 19 % 32 % 13 % 15 % 11 % 14 % 16 % 13 % 22 % 18 % 25 % 20 % 15 % 14 % 21 % 13 % 19 % 34 % 13 % 14 % 12 % 15 % 18 % 14 % 23 % 19 % 26 % 23 % 13 % 15 % 22 % 14 % 20 % 27 % 12 % 13 % 10 % 13 % 16 % 13 % 20 % 18 % 23 % 17 % 14 % 13 % 19 % 13 % 18 % 32 % 13 % 15 % 11 % 14 % 18 % 14 % 22 % 18 % 25 % 20 % 15 % 15 % 21 % 14 % 20 % 34 % 14 % 17 % 12 % 14 % 20 % 12 % 19 % 19 % 27 % 23 % 16 % 17 % 21 % 17 % 21 % 35 % 16 % 18 % 11 % 13 % 19 % 14 % 26 % 14 %* 26 % 19 % 15 % 17 % 22 % 20 % 21 % * Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2344 vom 22. Mai 2014 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU,Drucksache 16/6001 vom 26.06.2014: `Wie in der Kleinen Anfrage zutreffend ausgeführt wird, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen für 2013 mit 14 % berechnet. Allerdings wurden bei dieser Berechnung erhebliche Einnahmeanteile nicht berücksichtigt, die der Bundeskasse erst in der zweiten Dezemberhälfte 2013 überwiesen wurden. Bezieht man diese Einnahmen in die Berechnung ein, ergibt sich eine Rückgriffsquote, die mit 19,8 % über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegt.´ Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 3 von 28 Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 7 4211000 UVG Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 5 4211001 UVG Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen Erst. Aufw. von Dritten an das 5231000 Land 5339000 Sonstige soziale Leistungen 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5431400 Auf. f. Fachliteratur Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Sachkonto 4581641 4911000 5473000 5473641 Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Kontenbezeichnung Zuschreibung Transferforderungen außerordentliche Erträge Wertveränderung UV Wertberichtigung Ist2011 -112.636 Ist 2012 -96.262 Ist 2013 -90.169 Plan 2014 -100.300 Plan 2015 -100.700 -964.136 -150.976 -107.121 -63.100 -52.400 -53.500 * -11.469 -346 -1.317 -2.200 -2.200 -2.200 0 0 -2.160 0 0 0 28.192 37.799 28.247 28.100 22.500 22.900 242.488 68 1.315 68 194.042 29 1.148 0 247.590 0 0 0 215.000 100 2.000 100 235.000 100 2.000 100 239.700 100 2.000 100 -816.110 -14.566 75.070 79.700 104.400 106.400 Ist2011 16.498 44.699 3.632 9.170 Ist 2012 2.689 45.704 3.742 9.305 73.999 61.440 Ist2011 0 -12.456 0 526.787 526.787 Ist 2012 -278 0 915 0 915 Ist 2013 Plan 2014 0 32.692 2.677 6.550 0 35.400 2.900 7.200 41.919 45.500 Ist 2013 0 0 0 0 2013 Plan 2014 0 0 5.000 0 5.000 Plan 2016 Hinweis -102.700 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Plan 2015 Plan 2016 Hinweis * * * Unterhaltsforderungen (=Ertrag), die nicht zu realisieren sind, können in den nachfolgenden Jahren nicht mehr abgesetzt werden und stellen z.B. bei Niederschlagung eine Wertveränderung (=Aufwand) dar. Somit sind die Sachkonten 4211000, 5473000 ff immer zusammen zu betrachten. Seite 4 von 28 Produktbeschreibung 06.361.240 Tagespflege Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Kristina Gloyer Kurzbeschreibung Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für Kindertagesbetreuung; Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII, Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zielgruppe - Eltern mit Kindern im Alter von 0 – zum vollendeten 14. Lebensjahr - Tagespflegepersonen Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene Qualitätssicherung der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das Angebot auszubauen. Erläuterungen - Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für Kindertagesbetreuung - Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege - Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege - Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen - Erhebung von Elternbeiträgen Kostenstellen 240.001 – Tagespflege Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 5 von 28 Ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 wurden die Stundensätze für die Betreuung von Kindern unter drei bzw. unter zwei Jahren auf 5 € bzw. 6 € je Stunde erheblich erhöht. Es sollen rund 30% der zu bereitzustellenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren über die Tagespflege sicher gestellt werden, so dass nach aktueller Planung rund 50 Plätze vorzuhalten wären; der Ansatz für das Jahr 2015 betrifft das Kindergartenjahr 2015/ 2016. Das Land zahlt pro Kind in der Tagespflege eine Jahrespauschale von 747,- € Seite 6 von 28 Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141100 Zuweisungen vom Land Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5431900 für sonstige Geschäftsaufwend. Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Sachkonto 4161000 4583100 5484100 4911000 Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Kontenbezeichnung Auflösung Sonderposten Ertrag Aufl. Prap Auflösung ARAP Außerordentl. Erträge Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse 5484210 (ohne Anbu) 5484100 Auflösung ARAP 5911000 Außerordentl. Aufwendungen Ist2011 -46.000 0 Ist 2012 -32.121 0 Ist 2013 -49.057 0 Plan 2014 -41.000 -2.200 Plan 2015 -41.000 0 -30.472 -26.942 -50.124 -85.000 -42.000 -42.600 110.540 188.656 436.188 300.000 370.000 407.000 0 0 1.500 0 0 0 0 8 0 208 346 42 100 500 100 500 100 500 34.076 129.801 338.895 172.400 287.600 324.000 Ist2011 Ist 2012 -211 0 0 0 -211 Ist 2013 Plan 2014 0 11.993 959 2.427 15.379 0 16.200 1.256 3.220 20.676 0 0 0 -26.489 Ist 2012 -494 0 -6.803 0 Ist 2013 -1.599 -3.970 0 0 0 0 0 2.200 0 76.704 469 0 3.590 0 0 0 50.215 -6.828 -1.979 2.200 Ist2011 Plan 2016 Hinweis -41.000 0 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 0 16.300 1.300 3.200 20.800 Plan 2014 0 0 0 0 Seite 7 von 28 Produktbeschreibung 06.363.250 Allgemeiner Sozialer Dienst Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Carsten Esser Kurzbeschreibung Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie Pflegeeltern Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei Bedarf berät und unterstützt das Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; das Jugendamt kann für Kinder und Jugendliche einen Beistand einsetzen. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35, 36, 37, 39, 40, 41 und 44sowie §§ 50 und 52 Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche des ASD durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende Fortbildungsangebote zu erweitern. Erläuterungen - Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft - Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch - Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren 250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) 250.002 – Familienberatungs- und Präventionszentrum Kostenstellen ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Bindungsgrad Kennzahlen ASD Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 8a Meldungen 34 30 30 115 30 30 In Obhutnahmen 12 7 8 10 10 Ambulante Hilfen * 54 62 70 73 76 Stationäre Hilfen * 40 51 43 40 40 Hilfen nach §35a * 15 13 14 15 16 * Stand März Seite 8 von 28 Kennzahlen FPZ Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Anmeldezahlen 126 147 191 200 115 210 210 Fälle EB 129 182 229 240 250 260 Fälle FH 19 41 45 50 50 Babybegrüßung * 74 149 145 145 145 * Start Mai 2012, angetroffenen Familien FPZ = Familienberatungs- und Präventionszentrum , EB = Erziehungsberatungsstelle; FH = Frühe Hilfen Seite 9 von 28 250.001 ASD Insgesamt ist der Aufwand für Jugendhilfemaßnahmen weiterhin steigend. Zum einen muss festgestellt werden, dass die gewünschte Nähe eines Jugendamtes entsprechende Erfahrungen mit sich bringt; im Bundesdurchschnitt liegt die jährliche Kostensteigerung in der Jugendhilfe bei 5 - 6 %; dies korrespondiert mit Statistiken, die steigende Inobhutnahmen in vergleichbarer Höhe darstellt. Aufgrund gestiegener Kosten im Bereich der Heimunterbringungen (Leistungen innerhalb von Einrichtungen) wurden verstärkt Rückführungen geprüft und umgesetzt. Nur durch den gesteigerten Einsatz von ambulanten Hilfen (Leistungen außerhalb von Einrichtungen) konnte die Gesamthilfeleistung zurückgefahren werden. Dies ist immer nur eine Momentaufnahme, da eine Hilfebedürftigkeit nicht vermieden oder Umzüge vorhergesehen werden können. 250.002 Familienberatungs- und Präventionszentrum Seit April 2011 befindet sich im Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das Ressort "Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde. Mit dem erweiterten Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die Lebensbereiche:          Schwangerschaft und Geburt Kindliche Entwicklung Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, PatchworkFamilien, Regenbogen-Familien, Pflege- und Adoptivfamilien Bewältigung alltäglicher Aufgaben Unterstützung in besonderen Krisen Beziehung und Partnerschaft Trennung und Scheidung bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht, Problemen mit Alkohol oder Drogen Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der Erziehungsberatungsstelle sind freiwillig, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten, Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, sozialen Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 10 von 28 Erläuterungen zu den Sachkonten 4482000 Erstattungen von Gemeinden 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 4561000 Bußgelder 4591000 Erstattungen aus Überzahlungen 5232000 5251200 5279900 5291000 5291300 Erstattung an Gemeinden KFZ Versicherungsbeiträge Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge 5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche 5331000 Leistungen an natürliche Pers aE 5332000 Leistungen an natürliche Pers iE 5411300 5429000 5431200 5431400 5431900 5473000 Aufwendungen für Reisekosten Auf. Inanspr. Rechte/Dienste Aufwendungen für Telefon Auf. f. Fachliteratur für sonstige Geschäftsaufwend. Wertveränderung UV Die Stadt Bedburg erbringt Leistungen nach dem SGB VIII für finanziell zuständige Gemeinden gegen Kostenerstattung (siehe auch 5232000) Elternbeiträge nach dem SGB VIII Bußgelder, die im Rahmen der Jugendgerichtshilfe durch die Gerichte festgesetzt werden, werden zweckgebunden für die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe verwendet Erstattung von zu Unrecht erbrachter Leistungen, die zurückgefordert wurden Andere Kommunen erbringen Leistungen nach dem SGB VIII, für die die Stadt Bedburg kostenerstattungspflichtig ist (siehe auch 448200) Kosten für einen Anhänger aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe Kosten für kleinere Anschaffungen u. a. Kosten für die Erstellung von Broschüren, etc. pp. Das Jugendamt ist Mitglied im Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. Pauschale Verträge mit Anbietern der freien Jugendhilfe; hierunter fallen u. a. das SPZ in Kerpen und Haus St. Gereon Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen Die Mitarbeiter des ASD setzen überwiegend ihre privaten Fahrzeuge ein; Fachgespräche finden zum Teil bundesweit statt. u. a. Kosten für Supervision, Gerichtsverfahren, Rechtsanwaltskosten, etc. pp. Diensthandy im Jugendamt Wird überwiegend durch den FB I zur Verfügung gestellt; hier fallen z.B. Kosten für Broschüren Dritter an Auffangposten Korrekturposten von Wertstellungen der Vorjahre (ertragssenkend) Seite 11 von 28 250.001 Sachkonto 4141000 4480000 4481000 4482000 4488000 4561000 4591000 4617000 5232000 5251200 5251300 5279900 5291000 5291300 5318000 5331000 5332000 5339000 5411100 5411300 5429000 5431000 5431200 5431400 5431900 5441200 5499600 ASD Kontenbezeichnung Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen vom Bund Erstattungen vom Land Erstattungen von Gemeinden Erstattungen von übrigen Bereichen Bußgelder Erstattungen aus Überzahlungen Zinserträge Erstattung an Gemeinden KFZ Versicherungsbeiträge KFZ Steuer Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge Auf. f. Zuweisungen an übrige Bereiche Leistungen an natürliche Pers aE Leistungen an natürliche Pers iE Sonstige soziale Leistungen Auf. f. Aus- und Fortbildung Aufwendungen für Reisekosten Auf. Inanspr. Rechte/Dienste Geschäftsaufwendungen Aufwendungen für Telefon Auf. f. Fachliteratur für sonstige Geschäftsaufwend. Versicherungsbeiträge u.ä. Gästebewirtung Ist2011 -3.140 0 -13.107 -383.896 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 0 0 0 -385.424 0 -2.257 0 -382.125 0 0 0 -260.000 0 -40.000 0 -300.000 0 -40.000 0 -306.000 -123.439 -199.369 -50.051 -93.600 -22.000 -22.000 -1.750 -7.210 -9 114.277 29 0 0 29.411 381 -1.550 -4.599 -53 52.719 0 0 210 590 0 -550 0 -25 284.143 30 52 118 1.696 0 -2.000 -5.000 0 104.000 30 500 1.000 760 -2.000 -5.000 0 250.000 30 55 500 1.000 760 -2.000 -5.000 0 255.000 30 55 500 1.000 760 138.532 136.912 144.373 150.000 6.000 6.000 627.650 1.214.342 180 0 5.890 6.187 0 2 13 6.455 0 0 888.567 1.750.837 0 0 4.437 9.171 0 0 59 3.200 0 0 1.133.992 1.870.671 0 40 5.449 24.592 384 0 59 3.832 15 11 936.000 1.976.000 0 0 5.000 12.000 0 20 100 5.000 0 0 1.224.000 1.530.000 0 0 5.000 12.000 0 20 100 5.000 0 0 1.248.500 1.560.600 0 0 5.000 12.000 0 20 100 5.000 0 0 1.610.798 2.255.707 3.034.449 3.086.380 2.665.465 2.719.565 Hinweis Seite 12 von 28 Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Sachkonto Kontenbezeichnung Ist2011 Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Kontenbezeichnung 16.709 312.479 25.097 58.031 412.316 Ist2011 4161000 Auflösung Sonderposten Erträge aus Zuschreibungen 4581100 Niederschl./Erlass 4911000 außer. Erträge 5473000 Wertveränderung UV 250.002 Sachkonto Ist 2012 Ist 2013 26.241 262.775 21.164 52.476 362.656 0 Ist 2012 -114 0 Plan 2014 0 317.089 25.793 62.625 405.507 Ist 2013 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Plan 2016 Hinweis -47.500 23.600 309.800 25.300 61.900 420.600 Plan 2014 0 0 0 -2.001 0 -3.560 2.200 0 7.701 0 3.501 0 10.000 -1.360 7.587 1.500 10.000 Ist 2012 -20.450 Ist 2013 -51.062 Plan 2014 -22.000 Plan 2015 -47.500 0 18 0 0 0 492 16.655 200 977 1.070 0 0 1.331 0 0 0 0 1.156 1.990 0 61 3.728 8 4.000 2.000 0 1.500 2.000 0 0 2.500 0 4.000 2.000 0 1.500 2.000 50 0 2.500 0 4.000 2.000 0 1.500 2.000 50 0 2.500 0 275 -44.101 -10.000 -35.450 -35.450 Familienberatungszentrum (EB) Kontenbezeichnung Ist2011 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Unterhaltung so. bew. Vermögen 5255000 (BGA) 5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen 5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen 5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5431250 Mobilfunkgebühren 5431400 Auf. f. Fachliteratur 5431900 für sonstige Geschäftsaufwend. 5499600 Gästebewirtung 0 Seite 13 von 28 Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Ist2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 0 0 0 0 0 167.247 13.756 30.808 0 196.197 16.021 37.440 0 213.400 17.500 41.500 0 211.811 249.658 272.400 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Seite 14 von 28 Produktbeschreibung 06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Kurzbeschreibung Auftragsgrundlage Verantwortliche Person(en ): Carsten Esser Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden von freien Trägern (Kirchen, AWO, Privatinitiativen) bereit gestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich über Zuschussgewährungen an den Betriebskosten. SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz) Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Betriebskostenverordnung (BKVO) Verträge Zielgruppe Eltern mit Kindern im Geburts- bis zum Einschulungsalter Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele - bedarfsgerechte Angebote auch für über 3 jährige vorhalten weiterer Ausbau der U3 Plätze Der Rechtsanspruch eines Kindergartenjahr zu erfüllen. Kindergartenplatzes für Dreijährige ist auch im laufenden Erläuterungen - Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung - Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften - Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte - Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder Kostenstellen 223.001 – KiTA der Katholischen Kirche 223.002 – KiTA der AWO 223.003 – KiTA der evangelischen Kirche 223.004 – KiTA von Initiativen 223.005 – Kita freier Träger 223.999 – Kindertageseinrichtungen allgemein Bewirtschaftungsregeln Investive Zuschüsse sind durch entsprechende Verträge für die Laufzeit einer Zweckbindung zu sichern. Erläuterungen Es sind umfangreiche Investitionen in die U3-Betreuung in Verbindung mit Zuwendungen des Landes durchzuführen. Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 15 von 28 Die Elternbeiträge werden zuerst unter 223.999 gebucht und nach Jahresabschluss anteilig auf die Kostenstellen verteilt; da die Landeszuschüsse zentral vereinnahmt werden, kommt es dort zu einem Ertragsüberschuss. Das Kindergartenjahr 2014/ 2015 wird im Haushaltsjahr 2014 gebucht. Die Kindpauschalen steigen jährlich um 1,5 %. Träger Einrichtung Stadtteil Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche AWO AWO AWO Evang. Kirche Initiative Initiative Freie Träger St. Antonius St. Lambertus St. Martin St. Martinus St. Peter St. Willibrordus Kleeblatt Pusteblume Sterntaler Feldmäuse Springmäuse Waldwichtel Johanniter West Bedburg Kirchherten Kaster Königshoven Kirdorf Kaster Lipp Kaster Blerichen Kirchtroisdorf Kaster Kirchherten Gruppen 3 3 2 3 2 3 3 6 2 2 1 2 2 34 Plätze davon U3 2014/2015 Plätze 56 10 76 0 48 4 65 14 42 12 55 16 59 6 118 22 50 0 44 6 25 5 40 6 36 11 714 112 Investive Maßnahmen sind geplant. Seite 16 von 28 223.001 Sachkonto KiTa´s der katholische Kirche Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 5311000 Zuschüsse lfd. Zweck Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5391000 Sonstige Transferaufwendungen Sachkonto Kontenbezeichnung 4141100 4161000 4591000 4591000 5484200 Zuweisungen vom Land Aufl. Sonderposten Landeszuw. Erstattung aus Überzahlung Andere so. ord. Erträge Auflösung (investive Zuschüsse) Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse 5484210 (ohne Anbu) 5484100 Aufl. ARAP 5911000 außer. Aufwendungen 223.002 Sachkonto Ist2011 -790.682 Ist 2012 -893.187 Ist 2013 -938.401 Plan 2014 -806.900 Plan 2015 -1.012.000 -210.812 -334.882 -359.268 -315.400 -365.400 -370.800 13.275 0 0 0 0 0 1.854.117 1.896.545 2.036.773 2.251.200 2.201.000 2.235.000 1.056 0 0 0 0 0 866.954 668.476 739.104 1.128.900 823.600 838.200 Ist2011 0 0 0 -591.941 1.062 Ist 2012 0 -382 0 0 1.062 Ist 2013 0 -4.584 9 0 1.062 Plan 2014 -17.900 0 0 0 1.062 1.194 4.774 0 32.000 1.047.139 382 0 4.584 0 0 0 1.047.139 5.836 1.071 15.162 Ist2011 -492.670 Ist 2012 -625.507 Ist 2013 -658.749 -130.796 -163.359 6.600 Plan 2016 Hinweis -1.026.000 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Plan 2014 -561.400 Plan 2015 -776.000 Plan 2016 Hinweis -786.000 -233.920 -184.000 -234.000 -237.500 0 0 0 0 0 1.223.350 1.416.261 1.559.883 1.434.800 1.927.000 1.954.000 606.484 627.395 667.214 689.400 917.000 930.500 KiTa´s der AWO Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 5311000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche Seite 17 von 28 Sachkonto Kontenbezeichnung 4141100 4161000 4583100 4911000 Zuweisungen vom Land Aufl. Sonderposten Landeszuw. Ertr. Aufl. PRAP außer. Erträge Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse 5484210 (ohne Anbu) 5484100 Aufl. ARAP 5911000 außer. Aufwendungen 223.003 Sachkonto 4141100 4161000 4911000 5484100 Ist 2012 0 -1.261 0 -380.061 0 -6.803 0 0 Ist 2013 -6.800 -3.888 -7.930 0 Plan 2014 -6.800 -3.782 0 0 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 0 0 0 50.675 2.391 694.466 11.323 0 15.133 0 0 0 1.047.139 5.836 1.071 15.162 Ist2011 -122.267 Ist 2012 -132.285 Ist 2013 -150.470 Plan 2014 -132.900 Plan 2015 -165.000 Plan 2016 Hinweis -168.000 -20.575 -39.463 -47.340 -53.800 -48.000 -48.700 0 3.075 0 0 -7.218 0 0 0 0 0 0 0 165.305 327.604 377.595 365.100 398.000 403.000 25.538 155.856 172.567 178.400 185.000 186.300 Plan 2014 -8.600 0 0 0 KiTa´s der ev. Kirche Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 4591000 Erstattungen aus Überzahlungen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche Sachkonto Ist2011 Kontenbezeichnung Zuweisungen vom Land Aufl. Sonderposten Landeszuw. außer. Erträge Auflösung ARAP Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse 5484210 (ohne Anbu) 5911000 außer. Aufwendungen Ist2011 Ist 2012 0 0 -81.369 0 0 -4.178 0 0 Ist 2013 -8.600 -8.357 0 8.565 0 0 0 8.600 358.735 0 0 0 277.366 -4.178 -8.392 0 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Seite 18 von 28 223.004 Sachkonto KiTa´s der freien Initiativen Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche Sachkonto Kontenbezeichnung 4911000 außer. Erträge 5484100 Auflösung ARAP Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse 5484210 (ohne Anbu) 223.004 Sachkonto 4583100 4911000 5484100 5911000 Ist 2012 -127.795 Ist 2013 -167.916 Plan 2014 -132.900 Plan 2015 -170.000 -19.737 -37.195 -41.029 -28.100 -42.000 -42.600 3.750 0 0 0 0 0 344.580 339.857 385.259 382.400 379.000 384.000 200.659 174.867 176.314 221.400 167.000 169.400 Ist2011 -89.701 0 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2016 Hinweis -172.000 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2014 -132.900 Plan 2015 -170.000 Plan 2016 Hinweis -172.000 -41.029 -28.100 -42.000 -42.600 0 0 0 0 0 344.580 339.857 385.259 382.400 379.000 384.000 200.659 174.867 176.314 221.400 167.000 169.400 0 -494 0 0 0 0 0 0 0 4.000 -89.701 -494 0 4.000 Ist2011 -127.934 Ist 2012 -127.795 Ist 2013 -167.916 -19.737 -37.195 3.750 Hinweis KiTa´s der freien Träger Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche Sachkonto Ist2011 -127.934 Kontenbezeichnung Ertr. Aufl. Arap Außer. Ertrag Auflösung ARAP außer. Aufwendungen Ist2011 0 -81.635 1.194 168.170 Ist 2012 0 0 4.774 0 Ist 2013 0 0 4.774 0 Plan 2014 -5.968 0 4.774 0 87.729 4.774 4.774 -1.194 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Seite 19 von 28 223.999 Sachkonto Vorkostenstelle / Gemeinsame Konten Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141010 (Belastungsausgleichsg.) Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 5238000 Erstattung an Übrige Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Sachkonto Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Kontenbezeichnung 4141100 Zuweisungen vom Land 4488000 Außer. Erträge 5473000 Wertveränderung UV Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse 5484210 (ohne Anbu) Ist2011 -203.656 Ist 2012 -58.675 Ist 2013 -180.716 Plan 2014 -190.700 Plan 2015 -193.400 0 0 0 -193.800 0 0 0 0 0 0 0 0 3.723 3.910 0 20.000 5.000 5.000 22.625 0 0 0 0 0 236 0 0 851 0 0 400 400 0 400 -177.072 -53.914 -180.716 -364.100 -188.000 -190.800 Ist2011 Ist 2012 14.689 19.998 1.603 4.082 40.372 Ist2011 Ist 2013 13.689 24.217 2.008 4.937 44.851 Ist 2012 Plan 2014 13.975 0 0 0 13.975 Ist 2013 Plan 2016 Hinweis -196.200 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 13.900 0 0 0 13.900 0 -12.242 0 0 0 96 0 0 0 Plan 2014 -15.000 0 0 0 0 0 10.000 -12.242 96 0 -5.000 Seite 20 von 28 Produktbeschreibung 06.366.224 Jugendzentren Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Carsten Esser Kurzbeschreibung Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen) bezüglich der freizeitorientierten und sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur Unterstützung und Förderung von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“ Angebots unter Einbeziehung eines fachlichen Arbeitskreises. Kostenstellen 224.001 – Jugendzentren der Caritas 224.002 – Jugendzentren der Kath. Kirche 224.999 – Jugendzentren allgemein Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 21 von 28 Die Verträge mit allen Maßnahmeträgern wurden einheitlich bis 2018 verlängert und mit festgelegten (Maximal) Fördersummen bis Ende 2018 hinterlegt: Caritasverband Katholische Kirche 180.000 € p.a. 100.000 € p.a. In der Kostenstelle 224.002 wird zudem eine Übermittagsbetreuungsmaßnahme gebucht. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 22 von 28 224.001 Sachkonto Jugendzentren der Caritas Kontenbezeichnung Ist2011 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 224.002 Sachkonto Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Ist 2013 Plan 2014 -12.236 -12.237 -12.235 -12.000 Plan 2015 -12.236 Plan 2016 Hinweis -12.236 207.784 265.835 249.664 145.000 180.000 180.000 195.548 253.598 237.429 133.000 167.764 167.764 Jugendzentren der kath. Kirche Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 224.999 Ist 2012 Ist2011 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 -7.340 -7.339 -7.341 -7.000 Plan 2015 -7.340 Plan 2016 Hinweis -7.340 88.780 92.235 93.375 100.000 110.000 110.000 81.440 84.896 86.034 93.000 102.660 102.660 Personalkosten im Verwaltungsbereich Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Ist2011 -120 0 0 0 -120 Ist 2012 Ist 2013 0 0 0 0 0 Plan 2014 0 0 0 0 0 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 0 0 0 0 0 Seite 23 von 28 Produktbeschreibung 06.366.225 Sonstige Jugendarbeit Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Kurzbeschreibung Verantwortliche Person(en ): Carsten Esser 1. Förderung von Jugendverbänden 2. Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendschutzveranstaltungen Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12 Förderung der Jugendverbände / § 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Zielgruppe Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 25 Jahre) Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“ Angebots. Erläuterungen Kostenstellen 225.001 – Sonstige Jugendarbeit Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 24 von 28 Förderung der städtischen Jugendarbeit u.a. für Freizeitmaßnahmen, Schulungen etc. Personalkosten fallen in diesem Bereich Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an. u. a. auch für Vormundschaften, Der Maßnahmeträger Rheinflanke leistet die mobile Jugendarbeit ( 55.000,- € p.a.) und wird auch unter Jugendförderung gebucht. Investive Maßnahmen sind zu planen. Seite 25 von 28 225.001 Sachkonto Jugendförderung Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4142000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4461100 sonst. privatrechtl. Angelegenh. Erstattungen von übrigen 4488000 Bereichen 5238000 Erstattung an Übrige 5251000 Auf. f. Unterh. der Fahrzeuge 5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen 5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung 5411300 Aufwendungen für Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5431900 für sonstige Geschäftsaufwend. Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Sachkonto Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Kontenbezeichnung Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 4161100 (ohne Anbu) 5711701 Abschreibungen BGA (ohne Anbu) Ist2011 -7.843 0 0 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 0 -595 -127 0 0 -548 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -4.685 -238 0 0 0 8.327 9 609 176 2.808 0 0 0 0 0 0 1.529 0 0 0 300 0 0 0 300 0 0 0 300 10.581 19.453 23.282 50.000 85.000 85.000 15 811 100 3.730 190 494 18 11.895 0 1.673 18 6.791 0 800 0 500 0 800 0 500 0 800 0 500 16.515 29.451 32.507 51.600 86.600 86.600 Ist2011 Ist 2012 83.272 70.882 5.846 14.447 174.447 Ist2011 65.838 67.374 5.553 13.483 152.248 Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 91.075 58.395 4.759 11.476 165.705 Ist 2013 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 98.700 81.000 5.400 15.000 200.100 Plan 2014 2.200 7.701 0 -6.000 0 -183 0 6.000 2.200 7.518 0 0 Seite 26 von 28 2. Deckungskreise 2.1 Personalaufwendungen Wird nachgereicht Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt eingesetzt. 2.2 Nicht zahlungswirksame Vorgänge Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt eingesetzt. Die Daten 2011 bis 2014 sind in den Produktblättern mit aufgeführt 2.3 übrige Ertragskonten Bei diesen Konten handelt es sich um die eigentlich innerhalb des Fachbereiches/ Jugendhilfebudgets verfügbaren Mittel, die gegenseitig deckungsfähig sind. Die Daten sind in den Produktblättern aufgeführt. 2.4 Konsumtive Finanzkonten Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands- und Ertragskonten mit den „entsprechenden“ Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben/ dem Aufwand. Nicht unerhebliche Differenzen entstehen dort, wo Leistungen vereinnahmt werden sollen und die Leistung nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Letzteres umfasst u. a. Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVG, etc. pp. Seite 27 von 28 2.6 Investive Finanzkonten Geplante Maßnahmen: Ausbau U 3 Betreuung Maßnahmenummer Geplante Kosten Z………….. M36540000 M36540045 * M36540050 Notwendigkeit Folgekosten Einsparungen Mittelherkunft 2014 216.000 108.000 2015 -180.000 0 287.000 2016 250.000 0 0 2017 2018 250.000 0 0 0 0 0 Die Stadt Bedburg ist verpflichtet bedarfsgerecht U3 Plätze vorzuhalten * Gesamtmaßnahme für St. Lamb. + St. Martin Höhere Kindpauschalen keine keine Alternativen Berechnung: M36540000 Investitionszuschuss U3-Betreuung pauschal M36540045 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Lambertus M36540050 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Martin Geplante Maßnahmen: Ausbau Angebote in der Jugendarbeit Maßnahmenummer Geplante Kosten M36600001 Notwendigkeit Folgekosten Einsparungen Mittelherkunft 2014 30.000 2015 30.000 2016 30.000 2017 10.000 2018 10.000 Jugendarbeit gehört grundsätzlich zu den verpflichtenden Leistungen nach dem SGB VIII; deren Umfang liegt aber im Ermessen der Kommune / des JHA Mögliche Unterhaltungskosten keine keine Alternativen Berechnung: Im Jahr 2014 wurde hierüber etwa die Skaterbahn finanziert Seite 28 von 28