Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
16.12.2014
Erstellt
26.11.14, 18:01
Aktualisiert
26.11.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Jugendamtshaushalt 2015
(Stand 14.11.2014)
1. GB 4.2 – Jugend
1.1 Unterhaltsvorschuss
1.2 Tagespflege
1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst
1.4 Kindertageseinrichtungen
1.5 Jugendzentren
1.6 Förderung von Kindern und Jugendlichen
2. Deckungskreise (laut Haushalsplan 2014)
2.1
Personalaufwendungen
2.2
Nicht zahlungswirksame Vorgänge
2.3
Übrige Ergebniskonten
2.4
Konsumtive Finanzkonten
2.5
Investive Finanzkonten
Seite 1 von 28
1. Geschäftsbereich 4 – Bildung und Jugend
Produktbeschreibung 05.341.230 Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Ilka Metter
Kurzbeschreibung
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Kinder alleinerziehender
Mütter oder Väter unter 12 Jahren haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn
der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des
UVG handelt es sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten finanzieren der Bund zu
33,33%, das Land zu 13,33% und die Stadt zu 53,34%.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien
Zielgruppe
Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Erläuterungen
Kostenstellen
230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Bindungsgrad
(X) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Kennzahlen
Fallzahl
Rückholquote
Ist
2010
Ist
2011
Ist
2012
Ist
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
123
128
111
130
136
115
130
130
23,4 %
25,2 %
24,7%
23,6%
22,0%
25,0%
25,0
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Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistungen (siehe Produktnummer 05) die im
Jugendamt abgewickelt und seit dem 01.01.2011 im Rahmen der Übernahme des
Jugendamtes durch die Stadt Bedburg geprüft wird.
Rückholquote:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana
Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache
18/1199 vom 07.05.2014
Rückholquoten in den Jahren 2005 bis 2013 in den Bundesländern und im Bundesdurchschnitt:
BadenWürttemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vor.
Niedersachsen
Nordrhein-Westf.
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holst.
Thüringen
insgesamt
2005
26 %
2006
22 %
2007
25 %
2008
27 %
2009
28 %
2010
26 %
2011
27 %
2012
31 %
2013
33 %
30 %
13 %
13 %
11 %
12 %
18 %
13 %
19 %
18 %
23 %
17 %
17 %
15 %
21 %
13 %
20 %
27 %
12 %
11 %
10 %
12 %
16 %
12 %
16 %
16 %
22 %
20 %
16 %
15 %
18 %
11 %
17 %
27 %
13 %
13 %
10 %
13 %
16 %
14 %
24 %
17 %
23 %
18 %
17 %
16 %
20 %
14 %
19 %
32 %
13 %
15 %
11 %
14 %
16 %
13 %
22 %
18 %
25 %
20 %
15 %
14 %
21 %
13 %
19 %
34 %
13 %
14 %
12 %
15 %
18 %
14 %
23 %
19 %
26 %
23 %
13 %
15 %
22 %
14 %
20 %
27 %
12 %
13 %
10 %
13 %
16 %
13 %
20 %
18 %
23 %
17 %
14 %
13 %
19 %
13 %
18 %
32 %
13 %
15 %
11 %
14 %
18 %
14 %
22 %
18 %
25 %
20 %
15 %
15 %
21 %
14 %
20 %
34 %
14 %
17 %
12 %
14 %
20 %
12 %
19 %
19 %
27 %
23 %
16 %
17 %
21 %
17 %
21 %
35 %
16 %
18 %
11 %
13 %
19 %
14 %
26 %
14 %*
26 %
19 %
15 %
17 %
22 %
20 %
21 %
* Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2344 vom 22. Mai 2014 der
Abgeordneten Margret Voßeler CDU,Drucksache 16/6001 vom 26.06.2014:
`Wie in der Kleinen Anfrage zutreffend ausgeführt wird, hat das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend die Rückgriffsquote in Nordrhein-Westfalen für 2013 mit 14 %
berechnet. Allerdings wurden bei dieser Berechnung erhebliche Einnahmeanteile nicht
berücksichtigt, die der Bundeskasse erst in der zweiten Dezemberhälfte 2013 überwiesen
wurden. Bezieht man diese Einnahmen in die Berechnung ein, ergibt sich eine Rückgriffsquote,
die mit 19,8 % über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegt.´
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
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Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 7
4211000
UVG
Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. § 5
4211001
UVG
Erstattungen von übrigen
4488000
Bereichen
Erst. Aufw. von Dritten an das
5231000
Land
5339000
Sonstige soziale Leistungen
5411300
Aufwendungen für Reisekosten
5429000
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5431400
Auf. f. Fachliteratur
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Sachkonto
4581641
4911000
5473000
5473641
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Kontenbezeichnung
Zuschreibung Transferforderungen
außerordentliche Erträge
Wertveränderung UV
Wertberichtigung
Ist2011
-112.636
Ist 2012
-96.262
Ist 2013
-90.169
Plan 2014
-100.300
Plan 2015
-100.700
-964.136
-150.976
-107.121
-63.100
-52.400
-53.500 *
-11.469
-346
-1.317
-2.200
-2.200
-2.200
0
0
-2.160
0
0
0
28.192
37.799
28.247
28.100
22.500
22.900
242.488
68
1.315
68
194.042
29
1.148
0
247.590
0
0
0
215.000
100
2.000
100
235.000
100
2.000
100
239.700
100
2.000
100
-816.110
-14.566
75.070
79.700
104.400
106.400
Ist2011
16.498
44.699
3.632
9.170
Ist 2012
2.689
45.704
3.742
9.305
73.999
61.440
Ist2011
0
-12.456
0
526.787
526.787
Ist 2012
-278
0
915
0
915
Ist 2013
Plan 2014
0
32.692
2.677
6.550
0
35.400
2.900
7.200
41.919
45.500
Ist 2013
0
0
0
0
2013
Plan 2014
0
0
5.000
0
5.000
Plan 2016 Hinweis
-102.700
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
*
*
* Unterhaltsforderungen (=Ertrag), die nicht zu realisieren sind, können in den nachfolgenden Jahren nicht mehr abgesetzt werden und stellen z.B. bei Niederschlagung eine
Wertveränderung (=Aufwand) dar. Somit sind die Sachkonten 4211000, 5473000 ff immer zusammen zu betrachten.
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Produktbeschreibung 06.361.240 Tagespflege
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Kristina Gloyer
Kurzbeschreibung
Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für
Kindertagesbetreuung; Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII,
Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
Zielgruppe
- Eltern mit Kindern im Alter von 0 – zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Tagespflegepersonen
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene
Qualitätssicherung der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das
Angebot auszubauen.
Erläuterungen
- Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für
Kindertagesbetreuung
- Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege
- Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege
- Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen
- Erhebung von Elternbeiträgen
Kostenstellen
240.001 – Tagespflege
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
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Ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 wurden die Stundensätze für die Betreuung von
Kindern unter drei bzw. unter zwei Jahren auf 5 € bzw. 6 € je Stunde erheblich erhöht.
Es sollen rund 30% der zu bereitzustellenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren über die Tagespflege sicher gestellt werden, so dass nach aktueller Planung
rund 50 Plätze vorzuhalten wären; der Ansatz für das Jahr 2015 betrifft das
Kindergartenjahr 2015/ 2016.
Das Land zahlt pro Kind in der Tagespflege eine Jahrespauschale von 747,- €
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Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000
Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141100
Zuweisungen vom Land
Erstattungen von übrigen
4488000
Bereichen
5291000
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000
Bereiche
5411300
Aufwendungen für Reisekosten
5431900
für sonstige Geschäftsaufwend.
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Sachkonto
4161000
4583100
5484100
4911000
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Kontenbezeichnung
Auflösung Sonderposten
Ertrag Aufl. Prap
Auflösung ARAP
Außerordentl. Erträge
Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse
5484210 (ohne Anbu)
5484100 Auflösung ARAP
5911000 Außerordentl. Aufwendungen
Ist2011
-46.000
0
Ist 2012
-32.121
0
Ist 2013
-49.057
0
Plan 2014
-41.000
-2.200
Plan 2015
-41.000
0
-30.472
-26.942
-50.124
-85.000
-42.000
-42.600
110.540
188.656
436.188
300.000
370.000
407.000
0
0
1.500
0
0
0
0
8
0
208
346
42
100
500
100
500
100
500
34.076
129.801
338.895
172.400
287.600
324.000
Ist2011
Ist 2012
-211
0
0
0
-211
Ist 2013
Plan 2014
0
11.993
959
2.427
15.379
0
16.200
1.256
3.220
20.676
0
0
0
-26.489
Ist 2012
-494
0
-6.803
0
Ist 2013
-1.599
-3.970
0
0
0
0
0
2.200
0
76.704
469
0
3.590
0
0
0
50.215
-6.828
-1.979
2.200
Ist2011
Plan 2016 Hinweis
-41.000
0
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
0
16.300
1.300
3.200
20.800
Plan 2014
0
0
0
0
Seite 7 von 28
Produktbeschreibung 06.363.250 Allgemeiner Sozialer Dienst
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Carsten Esser
Kurzbeschreibung
Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie
Pflegeeltern Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei
Bedarf berät und unterstützt das Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; das Jugendamt kann für Kinder und Jugendliche
einen Beistand einsetzen.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35,
36, 37, 39, 40, 41 und 44sowie §§ 50 und 52
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche
des ASD durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende
Fortbildungsangebote zu erweitern.
Erläuterungen
- Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch
- Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren
250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
250.002 – Familienberatungs- und Präventionszentrum
Kostenstellen
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Bindungsgrad
Kennzahlen
ASD
Ist
2012
Ist
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
8a Meldungen
34
30
30
115
30
30
In Obhutnahmen
12
7
8
10
10
Ambulante Hilfen
*
54
62
70
73
76
Stationäre Hilfen
*
40
51
43
40
40
Hilfen nach §35a
*
15
13
14
15
16
* Stand März
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Kennzahlen
FPZ
Ist
2011
Ist
2012
Ist
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
Anmeldezahlen
126
147
191
200
115
210
210
Fälle EB
129
182
229
240
250
260
Fälle FH
19
41
45
50
50
Babybegrüßung *
74
149
145
145
145
* Start Mai 2012, angetroffenen Familien
FPZ = Familienberatungs- und Präventionszentrum , EB = Erziehungsberatungsstelle; FH = Frühe Hilfen
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250.001
ASD
Insgesamt ist der Aufwand für Jugendhilfemaßnahmen weiterhin steigend.
Zum einen muss festgestellt werden, dass die gewünschte Nähe eines Jugendamtes
entsprechende Erfahrungen mit sich bringt; im Bundesdurchschnitt liegt die jährliche
Kostensteigerung in der Jugendhilfe bei 5 - 6 %; dies korrespondiert mit Statistiken, die
steigende Inobhutnahmen in vergleichbarer Höhe darstellt.
Aufgrund gestiegener Kosten im Bereich der Heimunterbringungen (Leistungen
innerhalb von Einrichtungen) wurden verstärkt Rückführungen geprüft und umgesetzt.
Nur durch den gesteigerten Einsatz von ambulanten Hilfen (Leistungen außerhalb von
Einrichtungen) konnte die Gesamthilfeleistung zurückgefahren werden. Dies ist immer
nur eine Momentaufnahme, da eine Hilfebedürftigkeit nicht vermieden oder Umzüge
vorhergesehen werden können.
250.002
Familienberatungs- und Präventionszentrum
Seit April 2011 befindet sich im Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die
Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das
Ressort "Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde. Mit dem erweiterten
Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein
umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und
Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die Lebensbereiche:
Schwangerschaft und Geburt
Kindliche Entwicklung
Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder
erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, PatchworkFamilien, Regenbogen-Familien, Pflege- und Adoptivfamilien
Bewältigung alltäglicher Aufgaben
Unterstützung in besonderen Krisen
Beziehung und Partnerschaft
Trennung und Scheidung
bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht,
Problemen mit Alkohol oder Drogen
Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der
Erziehungsberatungsstelle
sind
freiwillig,
kostenfrei
und
unterliegen
der
Schweigepflicht.
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen
Fachkräften aus Kindertagesstätten, Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen,
sozialen Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit
Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
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Erläuterungen zu den Sachkonten
4482000 Erstattungen von Gemeinden
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
4561000 Bußgelder
4591000 Erstattungen aus Überzahlungen
5232000
5251200
5279900
5291000
5291300
Erstattung an Gemeinden
KFZ Versicherungsbeiträge
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Mitgliedsbeiträge
5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche
5331000 Leistungen an natürliche Pers aE
5332000 Leistungen an natürliche Pers iE
5411300
5429000
5431200
5431400
5431900
5473000
Aufwendungen für Reisekosten
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
Aufwendungen für Telefon
Auf. f. Fachliteratur
für sonstige Geschäftsaufwend.
Wertveränderung UV
Die Stadt Bedburg erbringt Leistungen nach dem SGB VIII für finanziell zuständige Gemeinden gegen
Kostenerstattung (siehe auch 5232000)
Elternbeiträge nach dem SGB VIII
Bußgelder, die im Rahmen der Jugendgerichtshilfe durch die Gerichte festgesetzt werden, werden
zweckgebunden für die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe verwendet
Erstattung von zu Unrecht erbrachter Leistungen, die zurückgefordert wurden
Andere Kommunen erbringen Leistungen nach dem SGB VIII, für die die Stadt Bedburg
kostenerstattungspflichtig ist (siehe auch 448200)
Kosten für einen Anhänger aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe
Kosten für kleinere Anschaffungen
u. a. Kosten für die Erstellung von Broschüren, etc. pp.
Das Jugendamt ist Mitglied im Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.
Pauschale Verträge mit Anbietern der freien Jugendhilfe; hierunter fallen u. a. das SPZ in Kerpen und Haus St.
Gereon
Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen
Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen
Die Mitarbeiter des ASD setzen überwiegend ihre privaten Fahrzeuge ein; Fachgespräche finden zum Teil
bundesweit statt.
u. a. Kosten für Supervision, Gerichtsverfahren, Rechtsanwaltskosten, etc. pp.
Diensthandy im Jugendamt
Wird überwiegend durch den FB I zur Verfügung gestellt; hier fallen z.B. Kosten für Broschüren Dritter an
Auffangposten
Korrekturposten von Wertstellungen der Vorjahre (ertragssenkend)
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250.001
Sachkonto
4141000
4480000
4481000
4482000
4488000
4561000
4591000
4617000
5232000
5251200
5251300
5279900
5291000
5291300
5318000
5331000
5332000
5339000
5411100
5411300
5429000
5431000
5431200
5431400
5431900
5441200
5499600
ASD
Kontenbezeichnung
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
Erstattungen von Gemeinden
Erstattungen von übrigen
Bereichen
Bußgelder
Erstattungen aus Überzahlungen
Zinserträge
Erstattung an Gemeinden
KFZ Versicherungsbeiträge
KFZ Steuer
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Mitgliedsbeiträge
Auf. f. Zuweisungen an übrige
Bereiche
Leistungen an natürliche Pers aE
Leistungen an natürliche Pers iE
Sonstige soziale Leistungen
Auf. f. Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für Reisekosten
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
Geschäftsaufwendungen
Aufwendungen für Telefon
Auf. f. Fachliteratur
für sonstige Geschäftsaufwend.
Versicherungsbeiträge u.ä.
Gästebewirtung
Ist2011
-3.140
0
-13.107
-383.896
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
Plan 2015
Plan 2016
0
0
0
-385.424
0
-2.257
0
-382.125
0
0
0
-260.000
0
-40.000
0
-300.000
0
-40.000
0
-306.000
-123.439
-199.369
-50.051
-93.600
-22.000
-22.000
-1.750
-7.210
-9
114.277
29
0
0
29.411
381
-1.550
-4.599
-53
52.719
0
0
210
590
0
-550
0
-25
284.143
30
52
118
1.696
0
-2.000
-5.000
0
104.000
30
500
1.000
760
-2.000
-5.000
0
250.000
30
55
500
1.000
760
-2.000
-5.000
0
255.000
30
55
500
1.000
760
138.532
136.912
144.373
150.000
6.000
6.000
627.650
1.214.342
180
0
5.890
6.187
0
2
13
6.455
0
0
888.567
1.750.837
0
0
4.437
9.171
0
0
59
3.200
0
0
1.133.992
1.870.671
0
40
5.449
24.592
384
0
59
3.832
15
11
936.000
1.976.000
0
0
5.000
12.000
0
20
100
5.000
0
0
1.224.000
1.530.000
0
0
5.000
12.000
0
20
100
5.000
0
0
1.248.500
1.560.600
0
0
5.000
12.000
0
20
100
5.000
0
0
1.610.798
2.255.707
3.034.449
3.086.380
2.665.465
2.719.565
Hinweis
Seite 12 von 28
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Sachkonto
Kontenbezeichnung
Ist2011
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Kontenbezeichnung
16.709
312.479
25.097
58.031
412.316
Ist2011
4161000 Auflösung Sonderposten
Erträge aus Zuschreibungen
4581100 Niederschl./Erlass
4911000 außer. Erträge
5473000 Wertveränderung UV
250.002
Sachkonto
Ist 2012
Ist 2013
26.241
262.775
21.164
52.476
362.656
0
Ist 2012
-114
0
Plan 2014
0
317.089
25.793
62.625
405.507
Ist 2013
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Plan 2016 Hinweis
-47.500
23.600
309.800
25.300
61.900
420.600
Plan 2014
0
0
0
-2.001
0
-3.560
2.200
0
7.701
0
3.501
0
10.000
-1.360
7.587
1.500
10.000
Ist 2012
-20.450
Ist 2013
-51.062
Plan 2014
-22.000
Plan 2015
-47.500
0
18
0
0
0
492
16.655
200
977
1.070
0
0
1.331
0
0
0
0
1.156
1.990
0
61
3.728
8
4.000
2.000
0
1.500
2.000
0
0
2.500
0
4.000
2.000
0
1.500
2.000
50
0
2.500
0
4.000
2.000
0
1.500
2.000
50
0
2.500
0
275
-44.101
-10.000
-35.450
-35.450
Familienberatungszentrum (EB)
Kontenbezeichnung
Ist2011
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Unterhaltung so. bew. Vermögen
5255000 (BGA)
5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen
5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung
5411300 Aufwendungen für Reisekosten
5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5431250 Mobilfunkgebühren
5431400 Auf. f. Fachliteratur
5431900 für sonstige Geschäftsaufwend.
5499600 Gästebewirtung
0
Seite 13 von 28
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Ist2011
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
0
0
0
0
0
167.247
13.756
30.808
0
196.197
16.021
37.440
0
213.400
17.500
41.500
0
211.811
249.658
272.400
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Seite 14 von 28
Produktbeschreibung 06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Kurzbeschreibung
Auftragsgrundlage
Verantwortliche Person(en ):
Carsten Esser
Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten
Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden
von freien Trägern (Kirchen, AWO, Privatinitiativen) bereit gestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich
über Zuschussgewährungen an den Betriebskosten.
SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz)
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Betriebskostenverordnung (BKVO)
Verträge
Zielgruppe
Eltern mit Kindern im Geburts- bis zum Einschulungsalter
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
-
bedarfsgerechte Angebote auch für über 3 jährige vorhalten
weiterer Ausbau der U3 Plätze
Der Rechtsanspruch eines
Kindergartenjahr zu erfüllen.
Kindergartenplatzes
für
Dreijährige
ist
auch
im
laufenden
Erläuterungen
- Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften
- Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte
- Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
- Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder
Kostenstellen
223.001 – KiTA der Katholischen Kirche
223.002 – KiTA der AWO
223.003 – KiTA der evangelischen Kirche
223.004 – KiTA von Initiativen
223.005 – Kita freier Träger
223.999 – Kindertageseinrichtungen allgemein
Bewirtschaftungsregeln
Investive Zuschüsse sind durch entsprechende Verträge für die Laufzeit einer Zweckbindung zu
sichern.
Erläuterungen
Es sind umfangreiche Investitionen in die U3-Betreuung in Verbindung mit Zuwendungen des
Landes durchzuführen.
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 15 von 28
Die Elternbeiträge werden zuerst unter 223.999 gebucht und nach Jahresabschluss
anteilig auf die Kostenstellen verteilt; da die Landeszuschüsse zentral vereinnahmt
werden, kommt es dort zu einem Ertragsüberschuss.
Das Kindergartenjahr 2014/ 2015 wird im Haushaltsjahr 2014 gebucht.
Die Kindpauschalen steigen jährlich um 1,5 %.
Träger
Einrichtung
Stadtteil
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
AWO
AWO
AWO
Evang. Kirche
Initiative
Initiative
Freie Träger
St. Antonius
St. Lambertus
St. Martin
St. Martinus
St. Peter
St. Willibrordus
Kleeblatt
Pusteblume
Sterntaler
Feldmäuse
Springmäuse
Waldwichtel
Johanniter
West
Bedburg
Kirchherten
Kaster
Königshoven
Kirdorf
Kaster
Lipp
Kaster
Blerichen
Kirchtroisdorf
Kaster
Kirchherten
Gruppen
3
3
2
3
2
3
3
6
2
2
1
2
2
34
Plätze
davon U3
2014/2015 Plätze
56
10
76
0
48
4
65
14
42
12
55
16
59
6
118
22
50
0
44
6
25
5
40
6
36
11
714
112
Investive Maßnahmen sind geplant.
Seite 16 von 28
223.001
Sachkonto
KiTa´s der katholische Kirche
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen
4488000 Bereichen
5311000 Zuschüsse lfd. Zweck
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
5391000 Sonstige Transferaufwendungen
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141100
4161000
4591000
4591000
5484200
Zuweisungen vom Land
Aufl. Sonderposten Landeszuw.
Erstattung aus Überzahlung
Andere so. ord. Erträge
Auflösung (investive Zuschüsse)
Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse
5484210 (ohne Anbu)
5484100 Aufl. ARAP
5911000 außer. Aufwendungen
223.002
Sachkonto
Ist2011
-790.682
Ist 2012
-893.187
Ist 2013
-938.401
Plan 2014
-806.900
Plan 2015
-1.012.000
-210.812
-334.882
-359.268
-315.400
-365.400
-370.800
13.275
0
0
0
0
0
1.854.117
1.896.545
2.036.773
2.251.200
2.201.000
2.235.000
1.056
0
0
0
0
0
866.954
668.476
739.104
1.128.900
823.600
838.200
Ist2011
0
0
0
-591.941
1.062
Ist 2012
0
-382
0
0
1.062
Ist 2013
0
-4.584
9
0
1.062
Plan 2014
-17.900
0
0
0
1.062
1.194
4.774
0
32.000
1.047.139
382
0
4.584
0
0
0
1.047.139
5.836
1.071
15.162
Ist2011
-492.670
Ist 2012
-625.507
Ist 2013
-658.749
-130.796
-163.359
6.600
Plan 2016 Hinweis
-1.026.000
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Plan 2014
-561.400
Plan 2015
-776.000
Plan 2016 Hinweis
-786.000
-233.920
-184.000
-234.000
-237.500
0
0
0
0
0
1.223.350
1.416.261
1.559.883
1.434.800
1.927.000
1.954.000
606.484
627.395
667.214
689.400
917.000
930.500
KiTa´s der AWO
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen
4488000 Bereichen
5311000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
Seite 17 von 28
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141100
4161000
4583100
4911000
Zuweisungen vom Land
Aufl. Sonderposten Landeszuw.
Ertr. Aufl. PRAP
außer. Erträge
Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse
5484210 (ohne Anbu)
5484100 Aufl. ARAP
5911000 außer. Aufwendungen
223.003
Sachkonto
4141100
4161000
4911000
5484100
Ist 2012
0
-1.261
0
-380.061
0
-6.803
0
0
Ist 2013
-6.800
-3.888
-7.930
0
Plan 2014
-6.800
-3.782
0
0
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
0
0
0
50.675
2.391
694.466
11.323
0
15.133
0
0
0
1.047.139
5.836
1.071
15.162
Ist2011
-122.267
Ist 2012
-132.285
Ist 2013
-150.470
Plan 2014
-132.900
Plan 2015
-165.000
Plan 2016 Hinweis
-168.000
-20.575
-39.463
-47.340
-53.800
-48.000
-48.700
0
3.075
0
0
-7.218
0
0
0
0
0
0
0
165.305
327.604
377.595
365.100
398.000
403.000
25.538
155.856
172.567
178.400
185.000
186.300
Plan 2014
-8.600
0
0
0
KiTa´s der ev. Kirche
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen
4488000 Bereichen
4591000 Erstattungen aus Überzahlungen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
Sachkonto
Ist2011
Kontenbezeichnung
Zuweisungen vom Land
Aufl. Sonderposten Landeszuw.
außer. Erträge
Auflösung ARAP
Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse
5484210 (ohne Anbu)
5911000 außer. Aufwendungen
Ist2011
Ist 2012
0
0
-81.369
0
0
-4.178
0
0
Ist 2013
-8.600
-8.357
0
8.565
0
0
0
8.600
358.735
0
0
0
277.366
-4.178
-8.392
0
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Seite 18 von 28
223.004
Sachkonto
KiTa´s der freien Initiativen
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen
4488000 Bereichen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4911000 außer. Erträge
5484100 Auflösung ARAP
Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse
5484210 (ohne Anbu)
223.004
Sachkonto
4583100
4911000
5484100
5911000
Ist 2012
-127.795
Ist 2013
-167.916
Plan 2014
-132.900
Plan 2015
-170.000
-19.737
-37.195
-41.029
-28.100
-42.000
-42.600
3.750
0
0
0
0
0
344.580
339.857
385.259
382.400
379.000
384.000
200.659
174.867
176.314
221.400
167.000
169.400
Ist2011
-89.701
0
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
Plan 2016 Hinweis
-172.000
Plan 2015
Plan 2016
Plan 2014
-132.900
Plan 2015
-170.000
Plan 2016 Hinweis
-172.000
-41.029
-28.100
-42.000
-42.600
0
0
0
0
0
344.580
339.857
385.259
382.400
379.000
384.000
200.659
174.867
176.314
221.400
167.000
169.400
0
-494
0
0
0
0
0
0
0
4.000
-89.701
-494
0
4.000
Ist2011
-127.934
Ist 2012
-127.795
Ist 2013
-167.916
-19.737
-37.195
3.750
Hinweis
KiTa´s der freien Träger
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen
4488000 Bereichen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
Sachkonto
Ist2011
-127.934
Kontenbezeichnung
Ertr. Aufl. Arap
Außer. Ertrag
Auflösung ARAP
außer. Aufwendungen
Ist2011
0
-81.635
1.194
168.170
Ist 2012
0
0
4.774
0
Ist 2013
0
0
4.774
0
Plan 2014
-5.968
0
4.774
0
87.729
4.774
4.774
-1.194
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Seite 19 von 28
223.999
Sachkonto
Vorkostenstelle / Gemeinsame Konten
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141010 (Belastungsausgleichsg.)
Erstattungen von übrigen
4488000 Bereichen
5238000 Erstattung an Übrige
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
5411300 Aufwendungen für Reisekosten
5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Sachkonto
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Kontenbezeichnung
4141100 Zuweisungen vom Land
4488000 Außer. Erträge
5473000 Wertveränderung UV
Aufl. ARAP Baukostenzuschüsse
5484210 (ohne Anbu)
Ist2011
-203.656
Ist 2012
-58.675
Ist 2013
-180.716
Plan 2014
-190.700
Plan 2015
-193.400
0
0
0
-193.800
0
0
0
0
0
0
0
0
3.723
3.910
0
20.000
5.000
5.000
22.625
0
0
0
0
0
236
0
0
851
0
0
400
400
0
400
-177.072
-53.914
-180.716
-364.100
-188.000
-190.800
Ist2011
Ist 2012
14.689
19.998
1.603
4.082
40.372
Ist2011
Ist 2013
13.689
24.217
2.008
4.937
44.851
Ist 2012
Plan 2014
13.975
0
0
0
13.975
Ist 2013
Plan 2016 Hinweis
-196.200
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
13.900
0
0
0
13.900
0
-12.242
0
0
0
96
0
0
0
Plan 2014
-15.000
0
0
0
0
0
10.000
-12.242
96
0
-5.000
Seite 20 von 28
Produktbeschreibung 06.366.224 Jugendzentren
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Carsten Esser
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen) bezüglich der freizeitorientierten und
sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur
Unterstützung und Förderung von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe)
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“
Angebots unter Einbeziehung eines fachlichen Arbeitskreises.
Kostenstellen
224.001 – Jugendzentren der Caritas
224.002 – Jugendzentren der Kath. Kirche
224.999 – Jugendzentren allgemein
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 21 von 28
Die Verträge mit allen Maßnahmeträgern wurden einheitlich bis 2018 verlängert und mit
festgelegten (Maximal) Fördersummen bis Ende 2018 hinterlegt:
Caritasverband
Katholische Kirche
180.000 € p.a.
100.000 € p.a.
In der Kostenstelle 224.002 wird zudem eine Übermittagsbetreuungsmaßnahme
gebucht.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
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224.001
Sachkonto
Jugendzentren der Caritas
Kontenbezeichnung
Ist2011
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000
Bereiche
224.002
Sachkonto
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Ist 2013
Plan 2014
-12.236
-12.237
-12.235
-12.000
Plan 2015
-12.236
Plan 2016 Hinweis
-12.236
207.784
265.835
249.664
145.000
180.000
180.000
195.548
253.598
237.429
133.000
167.764
167.764
Jugendzentren der kath. Kirche
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000
Bereiche
224.999
Ist 2012
Ist2011
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
-7.340
-7.339
-7.341
-7.000
Plan 2015
-7.340
Plan 2016 Hinweis
-7.340
88.780
92.235
93.375
100.000
110.000
110.000
81.440
84.896
86.034
93.000
102.660
102.660
Personalkosten im Verwaltungsbereich
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Ist2011
-120
0
0
0
-120
Ist 2012
Ist 2013
0
0
0
0
0
Plan 2014
0
0
0
0
0
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
0
0
0
0
0
Seite 23 von 28
Produktbeschreibung 06.366.225 Sonstige Jugendarbeit
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Kurzbeschreibung
Verantwortliche Person(en ):
Carsten Esser
1. Förderung von Jugendverbänden
2. Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendschutzveranstaltungen
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12
Förderung der Jugendverbände /
§ 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen
bis 25 Jahre)
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“
Angebots.
Erläuterungen
Kostenstellen
225.001 – Sonstige Jugendarbeit
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
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Förderung der städtischen Jugendarbeit u.a. für Freizeitmaßnahmen, Schulungen etc.
Personalkosten fallen in diesem Bereich
Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an.
u.
a.
auch
für
Vormundschaften,
Der Maßnahmeträger Rheinflanke leistet die mobile Jugendarbeit ( 55.000,- € p.a.) und
wird auch unter Jugendförderung gebucht.
Investive Maßnahmen sind zu planen.
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225.001
Sachkonto
Jugendförderung
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4142000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4461100 sonst. privatrechtl. Angelegenh.
Erstattungen von übrigen
4488000 Bereichen
5238000 Erstattung an Übrige
5251000 Auf. f. Unterh. der Fahrzeuge
5279900 Sonstige Auf. f. Sachleistungen
5291000 Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
5411100 Auf. f. Aus- und Fortbildung
5411300 Aufwendungen für Reisekosten
5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5431900 für sonstige Geschäftsaufwend.
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Sachkonto
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Kontenbezeichnung
Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung
4161100 (ohne Anbu)
5711701 Abschreibungen BGA (ohne Anbu)
Ist2011
-7.843
0
0
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
0
-595
-127
0
0
-548
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-4.685
-238
0
0
0
8.327
9
609
176
2.808
0
0
0
0
0
0
1.529
0
0
0
300
0
0
0
300
0
0
0
300
10.581
19.453
23.282
50.000
85.000
85.000
15
811
100
3.730
190
494
18
11.895
0
1.673
18
6.791
0
800
0
500
0
800
0
500
0
800
0
500
16.515
29.451
32.507
51.600
86.600
86.600
Ist2011
Ist 2012
83.272
70.882
5.846
14.447
174.447
Ist2011
65.838
67.374
5.553
13.483
152.248
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
91.075
58.395
4.759
11.476
165.705
Ist 2013
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
Plan 2015
Plan 2016
Hinweis
98.700
81.000
5.400
15.000
200.100
Plan 2014
2.200
7.701
0
-6.000
0
-183
0
6.000
2.200
7.518
0
0
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2. Deckungskreise
2.1 Personalaufwendungen
Wird nachgereicht
Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt
eingesetzt.
2.2
Nicht zahlungswirksame Vorgänge
Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt
eingesetzt. Die Daten 2011 bis 2014 sind in den Produktblättern mit aufgeführt
2.3
übrige Ertragskonten
Bei diesen Konten handelt es sich um die eigentlich innerhalb des Fachbereiches/
Jugendhilfebudgets verfügbaren Mittel, die gegenseitig deckungsfähig sind. Die Daten
sind in den Produktblättern aufgeführt.
2.4
Konsumtive Finanzkonten
Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands- und Ertragskonten mit den
„entsprechenden“ Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben/ dem
Aufwand.
Nicht unerhebliche Differenzen entstehen dort, wo Leistungen vereinnahmt werden
sollen und die Leistung nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Letzteres umfasst u. a.
Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVG, etc. pp.
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2.6 Investive Finanzkonten
Geplante Maßnahmen: Ausbau U 3 Betreuung
Maßnahmenummer
Geplante Kosten
Z…………..
M36540000
M36540045 *
M36540050
Notwendigkeit
Folgekosten
Einsparungen
Mittelherkunft
2014
216.000
108.000
2015
-180.000
0
287.000
2016
250.000
0
0
2017
2018
250.000
0
0
0
0
0
Die Stadt Bedburg ist verpflichtet bedarfsgerecht U3 Plätze vorzuhalten
* Gesamtmaßnahme für St. Lamb. + St. Martin
Höhere Kindpauschalen
keine
keine
Alternativen
Berechnung:
M36540000 Investitionszuschuss U3-Betreuung pauschal
M36540045 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Lambertus
M36540050 Investitionszuschuss U3-Betreuung St. Martin
Geplante Maßnahmen: Ausbau Angebote in der Jugendarbeit
Maßnahmenummer
Geplante Kosten
M36600001
Notwendigkeit
Folgekosten
Einsparungen
Mittelherkunft
2014
30.000
2015
30.000
2016
30.000
2017
10.000
2018
10.000
Jugendarbeit gehört grundsätzlich zu den verpflichtenden Leistungen nach
dem SGB VIII; deren Umfang liegt aber im Ermessen der Kommune / des JHA
Mögliche Unterhaltungskosten
keine
keine
Alternativen
Berechnung:
Im Jahr 2014 wurde hierüber etwa die Skaterbahn finanziert
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