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Beschlussvorlage (Schulversuch PRIMUS - Genehmigungsbescheid für die Gemeinde Titz )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
05.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:02
Aktualisiert
25.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Schulversuch PRIMUS
- Genehmigungsbescheid für die Gemeinde Titz ) Beschlussvorlage (Schulversuch PRIMUS
- Genehmigungsbescheid für die Gemeinde Titz )

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8198/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 41 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 05.03.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Schulversuch PRIMUS - Genehmigungsbescheid für die Gemeinde Titz Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Genehmigungsbescheid vom 26.09.2013 wurde der Gemeinde Titz durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2024 der Schulversuch PRIMUS genehmigt. Der Bescheid ist als Anlage 1 beigefügt. In der Ratssitzung vom 09.07.2013 hat die Verwaltung bereits über das Vorhaben der Gemeinde Titz im Zusammenhang einer möglichen Beschulungsvereinbarung unter TOP 12.1 (P8-155/2013) berichtet. Der Rat hat sich, vorrangig aus zeitlich bedingten Gründen, gegen eine Beschulungsvereinbarung ausgesprochen. Mit Schreiben vom 11.07.2013 (Anlage 2) hat die Gemeinde Titz gem. § 80 SchulG die benachbarten Kommunen angehört; die Stellungnahme der Stadt Bedburg erfolgte unter Datum vom 18.07.2013 (Anlage 3). Für das Zustandekommen der PRIMUS Schule in Titz war ein Quorum von 50 Kindern aus Titz oder Nachbarkommunen - soweit mit diesen eine Beschulungsvereinbarung getroffen wurde - erforderlich. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Information der Gemeinde Titz lediglich ein Kind aus dem Stadtgebiet Bedburg an der PRIMUS Schule angemeldet wurde. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Möglich - aber eher unwahrscheinlich - ist, dass Kinder aus dem Stadtgebiet Bedburg, vorrangig aus Kirch/Grottenherten an der neuen Schule in Titz angemeldet werden und dadurch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule bzw. auch in der SEK I im Schulzentrum sinkt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-198/2013 Seite 2