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Beschlussvorlage (Anlage1 - Widerruf der Bezirksregierung vom 17.02.2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
957 kB
Datum
05.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:02
Aktualisiert
25.02.14, 18:02
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln tu: 2 {}" Feb" Stadt Bedburg Der Bürgermeister Postfach 1253 50173 Bedburg Datum: 17.02.2014 Seite 1 von 2 20ltr Aktenzeichen: t lt 48 02 ,( ( Auskunft erteilt: Herr Marx peter.max@bezregkoeln.nnv.de Zimmer C234 Errichtung einer Sekundarschule in der Stadt Bedburg zum Telefon: (0221) 147 -2552 Fax: (0221) 147 - 4831 01.08.2014; hier: Widerruf der Genehmigung Zeughausstraße 2-1 0, 50667 Köln Mein Genehmigungsbescheid vom 29.01 .2014 DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Mit Bescheid vom 29.01.2014 hatte ich die Errichtung einer Sekundarschule in Bedburg mit drei Parallelklassen genehmigt. Für den Fall, dass bei der Errichtung die Zahl von mindestens 75 Anmeldungen von Kindern aus dem Stadtgebiet von Bedburg unterschritten wird, hatte ich mir den Widerruf der Genehmigung vorbehalten. Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: Entsprechend lhrem Votum wurde ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Sekundarschule vom 07.02. bis zum 15.02.2014 durchgeführt. Die mit der Durchführung des Anmeldeverfahrens beauftragte Schulleiterin hat mir nach Ablauf des Anmeldezeitraums mitgeteilt, dass an der Sekundarschule insgesamt 42 Kinder angemeldet wurden. donnerstags: 8:30 - 1 5:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Helaba BLZ 300 500 00, Die für eine Errichtung gem. S 82 Abs. 1 SchulG erforderliche Mindestgröße von 25 Kindern je Klasse, mithin 75 Kinder, wurde somit deutlich unterschritten. lm Rahmen meiner Ermessensausübung widerrufe ich hiermit meine Errichtungsgenehmigung für die Sekundarschule Bedburg aufgrund zu geringer Anmeldezahlen. ln meinem Bescheid vom 29.01 .2014 hatte ich zeitgleich die Auflösung der Arnold-von-Harff Gemeinschaftshauptschule sowie der städtischen Realschule Bedburg unter dem Vorbehalt genehmigt, dass beim Anmeldeverfahren für die Sekundarschule eine für die Errichtung ausreichende Zahl an Anmeldungen erreicht wird. Kontonummer 965 60 IBAN: DE34300500000000096560 BIC: WELADEDD Hauptsitz: Zeughausstr. 2-1 0, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 -0 Fax. (0221) 147 -3185 poststelle@brk. n rw.de vwvw. bez re g-koe I n. n nru. de Bezirksregierung Köln Da die Sekundarschule nicht erfolgreich errichtet werden konnte, bitte ich die Anmeldeverfahren für die Haupt und Realschule innerhalb des lhnen bekannten Zeitraumes durchzuführen. Rechtsm ittelbelehrung : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgrü" Klage beim Verwaltungsgericht in Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln ärhoben werden. Die KlagelsiOem Verwaltungsgericht schriftlich einzureichen oder zur Niedersöhrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung ü6er den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen -ERWO vG/ FG- vom 07.1 t.zol2 (GV.NRW .2012 S. 548) eingereicht werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden lhnen zugerechnet werden. lm Auftrag % 3:läJLt;""