Daten
Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
07.05.14, 18:00
Aktualisiert
07.05.14, 18:00
Stichworte
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Drucksache: WP8-59/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
13.05.2014
Betreff:
Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße
hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags
für das Objekt der Obdachlosenunterkünfte an der Kurt-Schuhmacher-Straße 1 zu.
b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 6 / Kaster, 7. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
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Begründung:
Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH ist Besitzerin des Objektes KurtSchumacher-Str. 1 in Kaster. Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren errichtet und wird seit
Beginn des Mietverhältnisses von der Stadt Bedburg für die übergangsweise Unterbringung von
Obdachlosen genutzt. Die Einzelheiten zum Mietvertrag sind aus datenschutzrechtlichen Gründen
der nichtöffentlichen Anlage 1 zu entnehmen.
Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund des - bedingt durch die in den letzten Jahren stark
rückläufige Anzahl an Obdachlosen - stark überdimensionierten Gebäudes, wie auch aus
sozialpolitischen Gründen - bessere Durchmischung und soziale Integration der Obdachlosen - die
Unterbringung der Obdachlosen neu zu organisieren. Angedacht ist, die Obdachlosen statt in
einer zentralen Gemeinschaftsunterkunft künftig dezentral im Stadtgebiet unterzubringen.
Ausgehend von im Durchschnitt der letzten fünf Jahre drei männlichen und zwei weiblichen
Einzelpersonen, ist beabsichtigt drei, respektive vier Wohnungen, je eine zur
`Gemeinschaftsunterbringung´ der weiblichen und männlichen Obdachlosen, sowie eine Wohnung
als Unterbringungsmöglichkeit für eine Familie, in unterschiedlichen Stadtteilen und/ oder
Straßenzügen anzumieten. Hinsichtlich entsprechenden Wohnraums würde die Verwaltung bei
entsprechender
Grundsatzbeschlussfassung
mit
den
im
Stadtgebiet
vorhandenen
Wohnungsbauträgern Gespräche aufnehmen.
Gleichzeitig ergibt sich für das Grundstück an der Kurt-Schuhmacher-Straße die Chance, den
dortigen Bestand fortzuentwickeln. Dabei könnte ein Investor anstelle des vorhandenen Objektes
an dieser Stelle altersgerechten, attraktiven Wohnraum schaffen. Derzeit befinden sich im
Stadtteil Kaster keine alternativen Flächen, auf denen man vergleichbare Wohnangebote in etwas
größeren Umfang realisieren kann. Das Grundstück liegt etwa 550 m in noch fußläufiger
Entfernung von den Einkaufsmöglichkeiten im Zentrum von Kaster entfernt.
Das Objekt könnte mit dem Profil des altersgerechten Wohnens attraktive, barrierefreie
Wohneinheiten in verschiedenen Größen anbieten. Neben den baulichen Vorkehrungen könnten
dazu je nach Bedarf mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen angeboten werden. Am
Standort Kaster ist dabei ein Objekt in der Größenordnung von etwa 25-30 Wohneinheiten
denkbar.
Für den Stadtteil Kaster und insbesondere für das direkte Wohnumfeld an der Kurt-SchumacherStraße bietet sich durch ein solches Projekt die Chance, eine städtebauliche Aufwertung dieses
durch Geschosswohnungsbau der 1970er Jahre geprägten Bereichs hinsichtlich der Wohnfunktion
wie auch Gestaltung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes zu erreichen.
Das entsprechende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplans Nr. 6 / Kaster.
Dieser setzt für den Bereich Gewerbegebiet fest. Mit Hinblick auf die beabsichtigte 3. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 6 / Kaster, welcher für den Geltungsbereich eine Änderung in
Allgemeines Wohngebiet vorsah, wurde seinerzeit die Genehmigung für die Errichtung von
Wohnungen erteilt. Das Verfahren zur 3. Änderung ist jedoch nicht abgeschlossen worden,
sodass heute noch der Ursprungsplan hier Gültigkeit besitzt. Um ein mögliches Neubauprojekt
nunmehr auf eine rechtssichere Planbasis stellen zu können, soll der Bereich entsprechend dem
Bestand als Allgemeines Wohngebiet mit den entsprechenden Festsetzungen zur möglichen
Realisierung des angedachten Neubauprojektes überplant werden. Dabei sollte mindestens eine
der vorhandenen Bebauung vergleichbare Dreigeschossigkeit zugelassen werden, auch eine
Bebauung mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss ist aus sich der Fachverwaltung denkbar.
Die Details würden im Zuge des weiteren Verfahrens festgelegt werden.
Die grundsätzliche Entscheidung über die Bereitstellung der Fläche trifft der Eigentümer. Mit dem
vorgeschlagenen Beschluss des Rates soll die grundsätzliche Unterstützung der Stadt Bedburg
für ein solches Projekt aufgezeigt und die Verwaltung ermächtigt werden, die entsprechenden
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vorbereitenden Maßnahmen (Einleitung des Planverfahrens, Verhandlungen über die Aufhebung
des Mietvertrags, Alternativbeschaffung der Unterkünfte, etc.) durchzuführen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X Die anderweitige Unterbringung der Obdachlosen ist mit den entsprechend
dargestellten Kosten verbunden. Darüber hinaus entstehen Planungskosten.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 16.04.2014
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
----------------------------------Hermann-Josef Kramer
Fachbereichsleiter II
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