Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
07.05.14, 18:00
Aktualisiert
07.05.14, 18:00
Beschlussvorlage (Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße
hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen) Beschlussvorlage (Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße
hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen) Beschlussvorlage (Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße
hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen)

öffnen download melden Dateigröße: 131 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-59/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 13.05.2014 Betreff: Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags für das Objekt der Obdachlosenunterkünfte an der Kurt-Schuhmacher-Straße 1 zu. b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 / Kaster, 7. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH ist Besitzerin des Objektes KurtSchumacher-Str. 1 in Kaster. Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren errichtet und wird seit Beginn des Mietverhältnisses von der Stadt Bedburg für die übergangsweise Unterbringung von Obdachlosen genutzt. Die Einzelheiten zum Mietvertrag sind aus datenschutzrechtlichen Gründen der nichtöffentlichen Anlage 1 zu entnehmen. Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund des - bedingt durch die in den letzten Jahren stark rückläufige Anzahl an Obdachlosen - stark überdimensionierten Gebäudes, wie auch aus sozialpolitischen Gründen - bessere Durchmischung und soziale Integration der Obdachlosen - die Unterbringung der Obdachlosen neu zu organisieren. Angedacht ist, die Obdachlosen statt in einer zentralen Gemeinschaftsunterkunft künftig dezentral im Stadtgebiet unterzubringen. Ausgehend von im Durchschnitt der letzten fünf Jahre drei männlichen und zwei weiblichen Einzelpersonen, ist beabsichtigt drei, respektive vier Wohnungen, je eine zur `Gemeinschaftsunterbringung´ der weiblichen und männlichen Obdachlosen, sowie eine Wohnung als Unterbringungsmöglichkeit für eine Familie, in unterschiedlichen Stadtteilen und/ oder Straßenzügen anzumieten. Hinsichtlich entsprechenden Wohnraums würde die Verwaltung bei entsprechender Grundsatzbeschlussfassung mit den im Stadtgebiet vorhandenen Wohnungsbauträgern Gespräche aufnehmen. Gleichzeitig ergibt sich für das Grundstück an der Kurt-Schuhmacher-Straße die Chance, den dortigen Bestand fortzuentwickeln. Dabei könnte ein Investor anstelle des vorhandenen Objektes an dieser Stelle altersgerechten, attraktiven Wohnraum schaffen. Derzeit befinden sich im Stadtteil Kaster keine alternativen Flächen, auf denen man vergleichbare Wohnangebote in etwas größeren Umfang realisieren kann. Das Grundstück liegt etwa 550 m in noch fußläufiger Entfernung von den Einkaufsmöglichkeiten im Zentrum von Kaster entfernt. Das Objekt könnte mit dem Profil des altersgerechten Wohnens attraktive, barrierefreie Wohneinheiten in verschiedenen Größen anbieten. Neben den baulichen Vorkehrungen könnten dazu je nach Bedarf mobile Pflege- und Betreuungsdienstleistungen angeboten werden. Am Standort Kaster ist dabei ein Objekt in der Größenordnung von etwa 25-30 Wohneinheiten denkbar. Für den Stadtteil Kaster und insbesondere für das direkte Wohnumfeld an der Kurt-SchumacherStraße bietet sich durch ein solches Projekt die Chance, eine städtebauliche Aufwertung dieses durch Geschosswohnungsbau der 1970er Jahre geprägten Bereichs hinsichtlich der Wohnfunktion wie auch Gestaltung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes zu erreichen. Das entsprechende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplans Nr. 6 / Kaster. Dieser setzt für den Bereich Gewerbegebiet fest. Mit Hinblick auf die beabsichtigte 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 / Kaster, welcher für den Geltungsbereich eine Änderung in Allgemeines Wohngebiet vorsah, wurde seinerzeit die Genehmigung für die Errichtung von Wohnungen erteilt. Das Verfahren zur 3. Änderung ist jedoch nicht abgeschlossen worden, sodass heute noch der Ursprungsplan hier Gültigkeit besitzt. Um ein mögliches Neubauprojekt nunmehr auf eine rechtssichere Planbasis stellen zu können, soll der Bereich entsprechend dem Bestand als Allgemeines Wohngebiet mit den entsprechenden Festsetzungen zur möglichen Realisierung des angedachten Neubauprojektes überplant werden. Dabei sollte mindestens eine der vorhandenen Bebauung vergleichbare Dreigeschossigkeit zugelassen werden, auch eine Bebauung mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss ist aus sich der Fachverwaltung denkbar. Die Details würden im Zuge des weiteren Verfahrens festgelegt werden. Die grundsätzliche Entscheidung über die Bereitstellung der Fläche trifft der Eigentümer. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss des Rates soll die grundsätzliche Unterstützung der Stadt Bedburg für ein solches Projekt aufgezeigt und die Verwaltung ermächtigt werden, die entsprechenden Beschlussvorlage WP8-59/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 vorbereitenden Maßnahmen (Einleitung des Planverfahrens, Verhandlungen über die Aufhebung des Mietvertrags, Alternativbeschaffung der Unterkünfte, etc.) durchzuführen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Die anderweitige Unterbringung der Obdachlosen ist mit den entsprechend dargestellten Kosten verbunden. Darüber hinaus entstehen Planungskosten. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 16.04.2014 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister ----------------------------------Hermann-Josef Kramer Fachbereichsleiter II Beschlussvorlage WP8-59/2014 Seite 3