Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
108/2007
zur Sitzung
des des Hochbau- und
Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
24. November 2009
Ausgleichsflächen im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.08.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung hat sich in seiner
nichtöffentlichen Sitzung am 14. Februar 2007 im Rahmen eines eventuellen Flächenerwerbs mit der
Situation der Ausgleichsflächen im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe auseinandergesetzt. Um
grundsätzliche Informationen über noch vorhandene Ausgleichsflächen oder den eventuellen Bedarf zu
erhalten, herrschte Einigkeit im Betriebsausschuss, dass zunächst einmal ein entsprechender Bericht im
Hochbau- und Planungsausschuss als zuständigem Fachausschuss vorgelegt werden sollte.
Dieser Vorlage ist nun eine Übersicht beigefügt, in der diejenigen Ausgleichsflächen, die im
Flächennutzungsplan oder in Bebauungsplänen festgesetzt sind, aufgeführt werden. Zur besseren
Übersichtlichkeit wurde die Übersicht nach den einzelnen Ortsteilen gegliedert. Die Festsetzung von
Ausgleichsflächen ist seit 1993 gesetzlich vorgeschrieben. Daher handelt es sich bei der Aufzählung der
Flächen durchweg um neuere Bebauungspläne, in denen das Thema „Kompensationsflächen“ abgearbeitet
werden musste. Allerdings sind nur „öffentliche“ Ausgleichsflächen aufgeführt. Kleinere Flächen auf
Privatgrundstücken sind nicht berücksichtigt.
Der mittleren Spalte („Für zukünftige Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehende Flächen“) ist der
Umfang der Flächen / Wertpunkte zu entnehmen, der für weitere Planungen noch in Anspruch genommen
werden kann. Zum einen handelt es sich in Asemissen um den Bereich des Freesenberges, auf dem noch
ca. 1,9 ha zur Verfügung stehen. Allerdings wird es nach derzeitiger Einschätzung erforderlich sein, hier
noch Flächen einzelnen Maßnahmen und Bebauungsplänen der letzten Jahre zuzuordnen, wenn in anderen
Bebauungsplänen festgesetzte Maßnahmen nicht durchgeführt wurden und / oder nicht durchgeführt
werden können. Wie viel Fläche dann tatsächlich noch vorhanden ist, lässt sich zur Zeit nicht abschließend
beantworten.
Einen kleinen Ausgleichsflächenüberhang gibt es noch im Bereich des Bebauungsplanes „Krähenholz“. Ein
weiterer besteht an der Heeper Straße in Zusammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplanes
„Waldstraße“. Sollte allerdings an der Grester Straße ein Kunstrasenplatz gebaut werden, sind die
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Ausgleichsflächen an der Heeper Straße dafür in Anspruch zu nehmen. Eine entsprechende Festlegung
wurde bereits in den Bebauungsplan aufgenommen.
Ob eine weitere Fläche von ca. 0,9 ha an der Krentruper Straße tatsächlich zur Verfügung steht, ist
langfristig als fraglich einzustufen, weil dort gegebenenfalls ein Regenrückhaltebecken gebaut werden muss.
Lediglich im Bereich Ehrdissen in Schuckenbaum stehen noch 5.000 Wertpunkte für Maßnahmen zur
Verfügung.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde mittelfristig nicht mehr über genügend Flächen verfügt, um
Kompensationsmaßnahmen für verschiedene Eingriffe in Natur und Landschaft durchführen zu können.
Denn Ausgleichsflächen werden nicht nur bei der Ausweisung von Baugebieten benötigt, sondern z.B. auch
vom Abwasserwerk beim Bau von Regenrückhaltebecken oder bei der Verlegung von Rohrleitungen. Daher
sollte nach Ansicht der Verwaltung und der Betriebsleitung der LIL angestrebt werden, geeignete Flächen zu
erwerben.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Refinanzierung der Kosten für den Erwerb und die
Herstellung von Ausgleichsflächen über die Vorschriften des Baugesetzbuches. Gem. §§ 135 ff. BauGB sind
die Kosten für die Ausgleichsnahmen von denjenigen Grundstückseigentümern zu tragen, auf deren Fläche
der jeweilige Eingriff vorgenommen wird. Der Ankauf von Ausgleichsflächen gehört entsprechend der
Betriebssatzung zu den Aufgaben der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung.
Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss der LIL wird empfohlen, nach Möglichkeit mittelfristig weitere Ausgleichsflächen zu
sichern.
Schemmel