Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1. Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich bereit, dass in der Festhalle Kreuzau umgehend
eine neue Beschallungsanlage durch die KG „Ahle Schlupp“, die Schützenbruderschaft „St. Heribertus Kreuzau“ sowie die „Kirmesgesellschaft Kreuzau“ mit einer
Höchstsumme von brutto 12.000,-- DM angeschafft wird. Für unvorhergesehene
technische Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Installation der Lautsprecheranlage sind Mehrkosten von max. 2.000,-- DM/brutto möglich.
In der abzuschließenden Vereinbarung sind Regelungen zur Eigentumsübertragung auf die Gemeinde Kreuzau festzulegen und gleichzeitig die Aussage zu treffen, dass der Gemeinde Kreuzau bei der Anschaffung dieser Anlage ein Mitspracherecht eingeräumt wird.
2. Die Kosten gemäß Ziffer 1 werden seitens der Gemeinde Kreuzau ratenweise an
die genannten Vereine, und zwar gemäß den dazu bestehenden Berechnungen in
den Jahren 2002 bis einschl. 2005, erstattet.
3. Da die Anlage bereits bei den diesjährigen Kirmesveranstaltungen (08. 11.09.2001) installiert sein sollte, empfiehlt der Kulturausschuss, über diesen Antrag
im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60, Abs. 1, Satz 2 GO NRW zu
befinden.“