Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
01.09.2010
Erstellt
16.09.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 3. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 01.09.2010
TOP
Betreff
3.
Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer
Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 61/2010
Beschluss:
Der Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau
zum Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH,
Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImSchG als erteilt gilt, da dieser den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, nicht
widerspricht.
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksregierung Köln schriftlich folgendes mitzuteilen:
Die Gemeinde Kreuzau missbilligt ausdrücklich die Entscheidung der
Bezirksregierung, dem Antrag der Firma Niederauer Mühle zu folgen und für das
beantragte Verfahren auf eine öffentliche Bekanntmachung und eine öffentliche
Auslegung zu verzichten.
Da der vorliegende Antrag nach Meinung des Ausschusses erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt hat, weil
-
entgegen der ursprünglichen Absicht, Kesselanlagen mit Gasfeuer zu
betreiben, nunmehr weiterhin eine Kesselanlage mit Braunkohle und darüber
hinaus zwei Kesselanlagen mit Öl betrieben werden, der zukünftige CO2Ausstoß erheblich größer ist als ursprünglich geplant,
-
obwohl eine ausreichende Gasversorgung ab 2011 durch das RWE
bereitgestellt wird, der gasbefeuerte Betrieb der Kesselanlagen nicht
umgesetzt wird,
-
bei der geplanten Inbetriebnahme der Kesselanlagen der LKW – Verkehr für
die Ver- und Entsorgung der Anlagen ggü. einer gasbefeuerten Anlage
erheblich größer ist.
ist die Entscheidung der Bezirksregierung, dem Antrag der Firma Niederauer Mühle, von
einer Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung abzusehen, statt zu geben, nach
Auffassung der Gemeinde Kreuzau fehlerhaft. Die Bezirksregierung wird aufgefordert, zu
prüfen, inwieweit eine Rücknahme dieser Entscheidung möglich ist.
Die Bezirksregierung ist ausdrücklich darauf hin zu weisen, dass die Gemeinde Kreuzau
erwartet, dass bei zukünftig noch bevorstehenden Anträgen der Niederauer Mühle
GmbH keine Ausnahmegenehmigungen nach § 16 Abs. 2 BImschG ausgesprochen
werden und eine öffentliche Bekanntmachung der Vorhaben sowie die Auslegung der
Anträge und der Unterlagen erfolgt.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, der Firma Niederauer Mühle GmbH schriftlich
mit zu teilen, dass die von ihr im aktuellen Verfahren gewählte Vorgehensweise nicht den
versprochenen Grundsätzen einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit
mit der Gemeinde Kreuzau und der Bürgerinitiative entspricht.
Beratungsergebnis:
15 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 01.09.2010
Seite 2