Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
01.09.2010
Erstellt
16.09.10, 18:24
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau) Beschlusstext (Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 01.09.2010 TOP Betreff 3. Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 61/2010 Beschluss: Der Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau zum Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImSchG als erteilt gilt, da dieser den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, nicht widerspricht. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksregierung Köln schriftlich folgendes mitzuteilen: Die Gemeinde Kreuzau missbilligt ausdrücklich die Entscheidung der Bezirksregierung, dem Antrag der Firma Niederauer Mühle zu folgen und für das beantragte Verfahren auf eine öffentliche Bekanntmachung und eine öffentliche Auslegung zu verzichten. Da der vorliegende Antrag nach Meinung des Ausschusses erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat, weil - entgegen der ursprünglichen Absicht, Kesselanlagen mit Gasfeuer zu betreiben, nunmehr weiterhin eine Kesselanlage mit Braunkohle und darüber hinaus zwei Kesselanlagen mit Öl betrieben werden, der zukünftige CO2Ausstoß erheblich größer ist als ursprünglich geplant, - obwohl eine ausreichende Gasversorgung ab 2011 durch das RWE bereitgestellt wird, der gasbefeuerte Betrieb der Kesselanlagen nicht umgesetzt wird, - bei der geplanten Inbetriebnahme der Kesselanlagen der LKW – Verkehr für die Ver- und Entsorgung der Anlagen ggü. einer gasbefeuerten Anlage erheblich größer ist. ist die Entscheidung der Bezirksregierung, dem Antrag der Firma Niederauer Mühle, von einer Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung abzusehen, statt zu geben, nach Auffassung der Gemeinde Kreuzau fehlerhaft. Die Bezirksregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit eine Rücknahme dieser Entscheidung möglich ist. Die Bezirksregierung ist ausdrücklich darauf hin zu weisen, dass die Gemeinde Kreuzau erwartet, dass bei zukünftig noch bevorstehenden Anträgen der Niederauer Mühle GmbH keine Ausnahmegenehmigungen nach § 16 Abs. 2 BImschG ausgesprochen werden und eine öffentliche Bekanntmachung der Vorhaben sowie die Auslegung der Anträge und der Unterlagen erfolgt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, der Firma Niederauer Mühle GmbH schriftlich mit zu teilen, dass die von ihr im aktuellen Verfahren gewählte Vorgehensweise nicht den versprochenen Grundsätzen einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kreuzau und der Bürgerinitiative entspricht. Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 01.09.2010 Seite 2