Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
19 kB
Datum
14.02.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 25.02.2008
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 22. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 14.02.2008, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
4.
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "SO-1" an der Straße "Am Wolfsgraben"
in der Ortschaft Soller
hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Behörden
und der Öffentlichkeit
(V-3/2008)
Bürgermeister Kranz bittet den Rat, den Bebauungsplan Soller, bestehend aus
Planzeichnung, Text und gestalterischen Festsetzungen ergänzend zum vorhandenen
Beschlussvorschlag des Ausschusses als Satzung zu beschließen.
Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfohlen, beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig:
A:
Die Wertung der Stellungnahme erfolgt gem. dem Wertungsvorschlag:
1.
Kreisentwicklung und –straßen
Schreiben vom 05.11.2007 und Stellungnahme vom 17.08.2007
Beeinträchtigungen hinsichtlich der Erschließung der Stellplätze/Garagen können
nicht ausgeschlossen werden.
Uferrandstreifen
Gem. § 97 Abs. 6 Landeswassergesetz sind entlang des Fließgewässers
„Wolfsgraben“ innerhalb eines 3 m breiten Uferrandstreifens über die Freihaltung
der Bebauung hinaus u.a. folgende Maßnahmen und Handlungen
ausgeschlossen:
Bebauungen einschl. Baunebengebäude und sonstige bauliche Anlagen
Lagerflächen, Parkflächen für Kfz
Straßen und Wege
Dünger- und Herbizideinsatz
Begrenzungsmauern und –zäune
Verwallungen, etc.
Darüber hinaus sollte für die Verbesserung des ökologischen Zustandes des
Gewässers ein Uferrandstreifen von mindestens 5 m freigehalten werden.
Grundwasserverhältnisse
Der Grundwasserstand kann weniger als 2 m unter der Geländeoberkante
ansteigen. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufzunehmen,
so dass bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen bauliche
Maßnahmen zum Schutz vor hohen Grundwasserständen Berücksichtigung
finden bzw. beachtet wird, dass keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung –
auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgt,
und dass keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des
Grundwasser eintreten.
Wertungsvorschlag:
Da das Baugebiet über einen 4 m breiten Weg erschlossen wird, sind
Beeinträchtigungen hinsichtlich der Erschließung der Stellplätze/Garagen nicht
zu erwarten.
Uferrandstreifen
Der Vorschrift des § 97 Abs. 6 Landeswassergesetz wurde Rechnung getragen
und ein 3 m breiter Uferrandstreifen festgelegt, innerhalb dessen die
vorgegebenen Maßnahmen und Handlungen ausgeschlossen werden. Ein
entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen mit
aufgenommen. Darüber hinaus wurde vom Wolfsgraben aus ein 5 m breiter
Pflanzstreifen festgesetzt.
Grundwasserverhältnisse
Ein entsprechender Hinweis wurde in die textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan mit aufgenommen.
B:
Der Bebauungsplan Soller „So-1“ bestehend aus Planzeichnung, Text und
gestalterischen
Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
Beschluss der Sitzung des
Rates vom 14.02.2008
beschlossen. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt.
Seite 2
Beschluss der Sitzung des Rates vom 14.02.2008
Seite 3