Daten
Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
27.02.13, 18:01
Aktualisiert
27.02.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-28/2013
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 33 62
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.03.2013
Betreff:
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes / Mitgliedergruppe 3 – Städte
und Gemeinden –
hier: Entsendung eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, für die
volle Beitragseinheit folgende/n Stadtverordnete/n in die Delegiertenversammlung des
Erftverbandes in der Mitgliedergruppe 3 - Städte- und Gemeinden - für die Dauer der
Wahlperiode des Erftverbandes (bis April 2018) zu entsenden:
Frau/ Herrn _____________________________________
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg, dass die mitgliedschaftlichen Rechte der
Stadt Bedburg im Wahlverfahren nach Beitragsteileinheiten zur Besetzung der
verbleibenden Delegiertensitze sowie eines ersten und zweiten Nachfolgers für den Fall
des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten in der Mitgliedergruppe 3 durch den
Bürgermeister wahrgenommen werden sollen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.01.2013 teilte der Erftverband mit, dass die fünfjährige Amtszeit der
Delegierten des Erftverbandes am 30. April 2013 endet.
Der Erftverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen Aufgaben
Rechtsstellung, Befugnisse etc. im Gesetz über den Erftverband (ErftVG) geregelt sind.
Mitglieder des Erftverbandes sind gemäß § 6 Abs. 1 ErftVG unter anderem die ganz oder
teilweise im Verbandsgebiet gelegenen Städte und Gemeinden, die dem Verband
mittelbar oder unmittelbar Abwasser zur Behandlung und Beseitigung zuleiten oder
Abwasser in Gewässer einleiten. Der Verband verwaltet sich selbst und bildet als
Verbandsorgane einen Verbandsrat, einen Vorstand sowie eine Dele-giertenversammlung.
Die Delegiertenversammlung besteht gemäß § 15 ErftVG aus insgesamt 102 Delegierten,
die zum Teil von der jeweiligen Vertretungskörperschaft der Verbandsmitglieder entsandt
bzw. von einer Wahlversammlung gewählt werden.
Das Entsendungsverfahren wird nachfolgend erläutert.
1. Entsendungsverfahren
Vertretungskörperschaft
nach
vollen
Beitragseinheiten
durch
die
Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten ergibt sich aus den Beitragseinheiten; jede
volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten. Die Beitragseinheit
eines Mitgliedes ergibt sich aus dem im § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Erftverband
(ErftVG) vorgeschriebenen Berechnungsverfahren.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergibt sich für die Stadt Bedburg eine
Beitragseinheit von
1
volle Beitragseinheit
,
9369
Beitragsteileinheit
Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten.
Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertretern/innen nach § 113 GO NW
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen
die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist.
Auf die Stadt Bedburg entfällt eine volle Beitragseinheit und dementsprechend ist der Rat
berechtigt, einen Vertreter zu entsenden.
Beschlussvorlage WP8-28/2013
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Delegierte oder Delegierter gemäß § 15 Abs. 3 ErftVG kann nur sein, wer selbst Mitglied
des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen
vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört.
¾ Hierbei ist das Politikerprivileg zu beachten, so dass bei nur einem Delegierten hier
zwingend ein Ratsmitglied zu entsenden ist (§ 16 Abs. 5 ErftVG).
¾ Weiterhin sind für die zu entsendenden Delegierten die Befangenheitsregelungen
gemäß § 16 Abs. 2 ErftVG zu beachten; danach darf ein Mitglied nicht durch einen
Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen
Mitglied im Verbandsgebiet steht; hierzu gehören
- Braunkohlenwerke, Mitgliedergruppe 1
- Elektrizitätswerke, Mitgliedergruppe 2
- Kreisfreie und kreisangehörige Städte u. Gemeinden, Mitgliedergruppe 3
- Kreise, Mitgliedergruppe 4
- Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung, Mitgliedergruppe 5
- Gewerbliche Unternehmen, welche gegenüber dem Erftverband Mitgliedesbeiträge
leisten, Mitgliedergruppe 6
¾ Gemäß § 24 Abs. 3 ErftVG kann Mitglied des Verbandsrates des Erftverbandes
nicht sein, wer Delegierte oder Delegierter in der Delegiertenversammlung ist.
Das Wahlverfahren richtet sich in diesem Fall nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach
werden Wahlen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung vollzogen.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
2. Wahlverfahren nach Beitragsteileinheiten durch die Wahlversammlung
Mit Schreiben vom 15.01.2013 teilte der Erftverband mit, dass durch das unter Nr. 1
beschriebene Entsendungsverfahren durch die Mitgliedergruppen der Gebietskörperschaften insgesamt 52 Delegiertensitze besetzt werden.
Zur Besetzung der verbleibenden 14 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung in der
Geschäftsstelle des Erftverbandes statt, in der alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten die
Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze sowie einen ersten und zweiten
Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten wählen.
In der Vergangenheit wurde der Bürgermeister durch den Rat der Stadt Bedburg
ermächtigt, die mitgliedschaftlichen Rechte der Stadt Bedburg im Wahlverfahren nach
Beitragsteileinheiten zur Besetzung der verbleibenden Delegiertensitze auszuüben.
Beschlussvorlage WP8-28/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Nachrichtlich:
Der Rat hat bei der letzten Wahl in seiner Sitzung am 11.03.2008 folgende Vertreter in die
Delegiertenversammlung des Erftverbandes Bergheim, Mitgliedergruppe 3 - Städte und
Gemeinden – entsandt:
1.
Fachbereichsleiter Herbert Baum
gem. § 113 Abs. 2 GO NRW auf Vorschlag des Bürgermeisters
2.
Stadtverordneter Wolfram Zereßen (CDU)
Heinsberger Straße 6, Bedburg
Da die anderen Verbandskommunen im Verhältnis zur Stadt Bedburg zuletzt mehr
Beitragsleistungen erbracht haben, hat sich die Anzahl der Delegiertensitze von zwei auf
einen reduziert.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 25.02.2013
----------------------------------Steinbach
Sachbearbeiterin
Beschlussvorlage WP8-28/2013
----------------------------------Koehl
Leiter Rats- und Kulturbüro
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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