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Beschlusstext (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
15.09.10, 18:29
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle")

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BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 07.09.2010 TOP Betreff 3. Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW; hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung zur Papierfabrik "Niederauer Mühle" Vorlage: 35/2010 1. Ergänzung Beschluss: Der Antrag der Papierfabrik Niederauer Mühle, die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14, Parzelle 452, wieder zu entwidmen, wird abgelehnt, da sich aus dem Antrag keine schlüssige und ausreichende Begründung für eine Einziehung ergibt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltung