Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
15.09.10, 18:29
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 07.09.2010
TOP
Betreff
3.
Einziehung einer Gemeindestraße im Ortsteil Kreuzau gemäß § 7 Abs. 1 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW;
hier: Bisher als Gemeindestraße, Untergruppe "Anliegerstraße", gewidmete Zuwegung
zur Papierfabrik "Niederauer Mühle"
Vorlage: 35/2010 1. Ergänzung
Beschluss:
Der Antrag der Papierfabrik Niederauer Mühle, die dem öffentlichen Verkehr gewidmete
Gemeindestraße, Untergruppe „Anliegerstraße“, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 14,
Parzelle 452, wieder zu entwidmen, wird abgelehnt, da sich aus dem Antrag keine schlüssige
und ausreichende Begründung für eine Einziehung ergibt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltung