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Beschlussvorlage (Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften a) 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg b) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
27.02.13, 18:01
Aktualisiert
27.02.13, 18:01
Beschlussvorlage (Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften
a) 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg
b) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften
a) 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg
b) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften
a) 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg
b) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften
a) 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg
b) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg )

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-27/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Abstimmungsergebnis: 05.03.2013 Betreff: Anpassung ortsrechtlicher Vorschriften a) 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg b) Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die im Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg. Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung Niederschrift zu nehmen. der Stadt Bedburg ist als Anlage zur zu b): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Geschäftsordnung des Rates entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu ändern. Die geänderte Fassung ist zur Niederschrift zu nehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Durch das ‚Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften’, welches im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, hat der Landtag NRW die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des kommunalen Ehrenamtes verbessert. Hier wurden u. a. folgende Normen der Gemeindeordnung geändert, die ebenfalls Inhalt der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg sind und daher angepasst werden müssen: Zu a) Änderung des § 11 der Hauptsatzung 1. Freistellung gem. § 44 Gemeindeordnung NRW Zur Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen wurde ein Urlaubsanspruch von 8 Arbeitstagen in jeder Wahlperiode eingeführt. Hierzu zählen z. B. Fortbildungsveranstaltungen der Gemeinden, der kommunalen Spitzenverbände, der kommunalpolitischen Vereinigungen der Parteien oder anerkannten Einrichtungen nach den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes. 2. Entschädigung der Ratsmitglieder gem. § 45 Gemeindeordnung NRW ¾ Sachkundige Bürger / Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld für die im Rahmen der Mandatsausübung erforderliche Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Dies bedeutet, dass für die Zahlung eines Sitzungsgeldes die Mitgliedschaft im Ausschuss Bedingung ist. Zur Klarstellung wurde in der Hauptsatzung in § 11 Abs. II eine entsprechende Formulierung aufgenommen. ¾ Bei der Zahlung von Verdienstausfall gem. § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW ist nicht mehr auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen. Verdienstausfall ist zukünftig zu zahlen, der durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. ¾ Die Haushaltsentschädigung wurde in § 45 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW neu gefasst. Demnach erhalten Personen, die einen Haushalt mit mindestens 2 Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach SGB XI ist, oder einen Haushalt mit mindestens 3 Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, für die mandatsbedingte Abwesenheit vom Haushalt den Regelstundensatz nach § 45 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Auf Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt. Ein Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung ist beigefügt. Die Änderungen sind im Text fett hervorgehoben. Beschlussvorlage WP8-27/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Abstimmung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung und ihre Änderungen gemäß § 7 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates der Stadt Bedburg beschlossen werden kann, so dass 19 Ja-Stimmen für eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich sind. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Zu b): Änderung der §§ 10 und 27 der Geschäftsordnung des Rates Teilnahme des Bürgermeisters an Sitzungen gemäß § 69 Gemeindeordnung NRW Der Bürgermeister wird bei der Teilnahme an Sitzungen gemäß der Änderung des § 69 Gemeindeordnung verpflichtet, bereits auf Verlangen eines Ratsmitgliedes und nicht wie bisher auf Verlangen eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen. § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse erhält demnach folgende neue Fassung: Der Bürgermeister nimmt an den Sitzungen des Rates teil. Der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen eines Ratsmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen. § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse erhält demnach folgende neue Fassung: Der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen eines Ausschusses in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches verpflichtet, an dessen Sitzungen teilzunehmen. Der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen eines Ausschussmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Ausschuss Stellung zu nehmen. Abstimmung: Die Änderung der Geschäftsordnung erfolgt durch einfache Mehrheit. ¾ Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-27/2013 ./. Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 18.02.2013 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-27/2013 Seite 4