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Beschlussvorlage (Familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt - Leitbildformulierung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
21 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 215/2005 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe - 51 - Vorlage für Unterausschuss Jugendhilfeplanung Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt - Leitbildformulierung Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 06.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 51 - Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 215/2005 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Helga Martini 06.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss Jugendhilfeplanung @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt - Leitbildformulierung Beschlussentwurf: Das vorliegende „Leitbild der Stadt Wesseling: Familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt im Jahr 2020“ wird dem Jugendhilfeausschuss als beschlussfertige Vorlage für den Rat präsentiert. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem In seiner letzten Sitzung hat der Unterausschuss Jugendhilfeplanung beschlossen, das Leitbild in folgender Weise zu formulieren. Die Endredaktion erfolgt in dieser Sitzung. Anschließend wird der Vorschlag dem Jugendhilfeausschuss als beschlussfertige Vorlage für den Rat präsentiert. 2. Lösung Leitbild der Stadt Wesseling Familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt im Jahr 2020 Präambel Das folgend formulierte Leitbild ist zu sehen als die idealhafte Vorstellung von Einstellungen, Vorgehensweisen und Handlungen, wie sie sich die Stadt Wesseling im Jahr 2020 zu eigen gemacht haben wird. Der Weg zur Erreichung dieses Zieles ist als ein Prozess zu sehen, in dem sich die Stadt anhand der Vorgaben des Leitbildes auf dieses Ziel hin weiterentwickelt. Kinder und Familien gehören zu den stark belasteten Gruppen in unserer Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Sorge der Gemeinschaft. Familien stellen eine unverzichtbare Stütze der Gesellschaft dar, indem ihre Mitglieder sich in vielerlei Hinsicht umeinander und um andere kümmern: sie bieten Geborgenheit und Entwicklungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen, sichern Erziehung und Betreuung von Kindern, Pflege und Betreuung von Angehörigen und gegenseitige finanzielle Unterstützung. Diese Leistungen müssen vom Staat, von der Stadt, übernommen werden, wenn die Familien durch zunehmende Belastungen immer weniger leistungsfähig sind und werden und ihre Zahl und damit die der Kinder sinkt. Die prognostizierte demografische Entwicklung zeigt, dass sich in den kommenden Jahrzehnten die Alterstruktur dramatisch umkehren wird: einer wachsenden Zahl älterer Menschen steht eine sinkende Zahl jüngerer Menschen gegenüber, die aber die Zukunft aller sichern müssen. Damit es nicht dazu kommt, dass eine solche Situation der Überforderung besonders einer Altersgruppe entsteht, muss es für Familien attraktiv sein, in Wesseling zu leben und ihre Kinder dort aufwachsen zu lassen. Dafür setzt sich die Stadt ein. Politik, Verwaltung und alle anderen städtischen Akteure wirken zusammen, um dieses Ziel zu erreichen. Alle Handlungsfelder sind eingeschlossen, und alle zu planenden Maßnahmen in den Bereichen der Stadtplanung, Schule und Betreuung, Wirtschaft und Verwaltung, Kultur, Sport, offener Angebote, Spielflächen werden unter Beteiligung der Betroffenen auf ihre Familien-, Kinder- und Jugendfreundlichkeit hin überprüft. Familien-, Kinder- und Jugendfreundlichkeit hat in Wesseling höchste Priorität. Familien-, kinder- und jugendfreundliche Stadt Wesseling 2020 Leitziele ƒ Familie und Beruf lassen sich vereinbaren. Damit Väter und Mütter ihre Berufstätigkeit und ihre Verantwortung für die Familie miteinander vereinbaren können, muss es entsprechende Arbeitszeitregelungen, Kinderbetreuung, Karrierechancen und aussichtsreiche Wiedereinstiegsmöglichkeiten in den Beruf, etwa im Anschluss an die Elternzeit, geben. Benachteiligung im Berufsleben aufgrund von Kinderwunsch darf nicht vorkommen. ƒ Alle haben gleiche Bildungschancen. Gleiche Bildungschancen für alle werden als ein Grundrecht anerkannt. Nur dann gibt es Gerechtigkeit hinsichtlich einer optimalen Entwicklungsmöglichkeit eines jeden Menschen, egal, welches Geschlecht er hat, welcher Herkunft er ist, welchen kulturellen Hintergrund er mitbringt, ob er arm ist oder reich, gesund oder behindert. TUIV 08/1998 ƒ Es findet sich ein bedarfsgerechtes, individuelles, ausreichendes Schul- und Betreuungsangebot für alle Altersgruppen. Jedem jungen Menschen müssen die Kindertagesstätte und die Schulform und die Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, die eine bestmögliche individuelle Förderung gewährleistet. ƒ Die Beschäftigung aller ist gesichert. Es muss weiterhin Energie darauf verwendet werden, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen, damit alle die Chance haben, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen zu finanzieren und zu sichern und dauerhaft von Sozialleistungen unabhängig zu sein. ƒ Häuser/Wohnungen sind familiengerecht gebaut und bezahlbar; es findet ein generationsübergreifendes Wohnen/Leben statt. Viele Familien wohnen beengt, weil die Mieten von Familien mit geringerem Einkommen nicht aufzubringen sind. Wenn aber Menschen zu eng beieinander wohnen, sich nicht den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend bewegen oder zurückziehen können, sind Konflikte vorprogrammiert. ƒ Es gibt eine kindgerechte Infrastruktur. Kindern und Jugendlichen muss die Möglichkeit gegeben werden, ohne aufwändige Unterstützung von Erwachsenen („Fahrdienste“) alle für sie wichtigen Orte selbstständig aufsuchen zu können. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportstätten und Orte der Freizeitgestaltung müssen in gut erreichbarer Nähe liegen. ƒ Die Stadt- und Verkehrsplanung geschieht unter familiengerechten Gesichtspunkten. Bei der Stadt- und Verkehrsplanung muss sorgsam darauf geachtet werden, dass genügend Flächen vorhanden sind, die von den Menschen gefahrenfrei genutzt werden können. ƒ Es gibt umfassende (Bildungs-) Angebote in den Bereichen Gesundheit, Sprache, Kultur, Sport und Freizeit. Neben Schule, Ausbildung und Beruf muss es weitere Bildungs- und sinnvolle Freizeitangebote geben. Dazu gehören Orte und Einrichtungen, wo Gesundheit, Sprachentwicklung, kulturelles Verständnis und Erleben, sportliche Betätigung und ein breites Spektrum an Interessen und Fähigkeiten gefördert werden. Durch ein solches umfassendes Angebot werden zudem Kommunikation, Verständnis füreinander, Kontakte und Freude auch am gemeinsamen Tun wesentlich unterstützt. Es können sich Netzwerke der gegenseitigen Unterstützung auch außerhalb dieses Bereiches ergeben, was wiederum der gesamten Stadt dient. ƒ Sport- und Aufenthaltsflächen- und räume stehen wohnungsnah zur Verfügung. Immer wieder wird der Ruf nach Sport-/Spiel- und Aufenthaltsflächen und –räumen laut. Wesseling ist eng bebaut und die Flächen und Räume, die zur Verfügung stehen könnten, halten der Prüfung des Landschafts- und Lärmschutzes nicht stand. Dennoch müssen Wege gefunden werden, diesem geäußerten Bedürfnis zu entsprechen. ƒ Das Zusammenleben der Generationen und Kulturen ist gekennzeichnet durch Respekt und Gewaltfreiheit. Neben allen möglichen Maßnahmen, die ergriffen und Vereinbarungen, die getroffen werden können, gehört zu einer gemeinsamen Weiterentwicklung der Bürger und damit der gesamten Stadt auch der persönliche Einsatz eines jeden für einen respektvollen, akzeptierenden und friedlichen Umgang miteinander. Gewaltsame Durchsetzung von Interessen oder Ausgrenzung von Einzelnen und Gruppen ist niemals einer positiven Entwicklung dienlich. ƒ Die Betroffenen (Familien, Erwachsene, vor allem Kinder und Jugendliche) werden beteiligt. Entwicklung und Umsetzung des Leitbildes gelingen nur dann, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger verschiedenen Alters, verschiedener Herkunft mit ihren unterschiedlichen Interessen und FäTUIV 08/1998 higkeiten einbezogen werden. So müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene gehört und am Prozess und an der Umsetzung der Vorhaben beteiligt werden. TUIV 08/1998