Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
25.04.13, 09:25
Aktualisiert
25.04.13, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-70/2013
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.04.2013
Betreff:
Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule
Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg legt die Mieten für die Nutzung der Turnhalle Kaster
bis zur Fassung eines neuen Beschlusses wie folgt fest:
Miete für Bedburger Vereine und / oder gemeinnützige Zwecke:
-Foyer Turnhalle Kaster:
75,00 €
-Turnhalle Kaster ohne Erweiterungsfläche:
200,00 €
-Turnhalle Kaster Erweiterungsfläche:
100,00 €
-Turnhalle Kaster gesamt:
375,00 €
Miete für sonstige Zwecke:
-Foyer Turnhalle Kaster:
280,00 €
-Turnhalle Kaster ohne Erweiterungsfläche:
750,00 €
-Turnhalle Kaster Erweiterungsfläche:
370,00 €
-Turnhalle Kaster gesamt:
1.400,00 €
Weiterhin gilt sowohl bei der Anmietung für Bedburger Vereine und / oder gemeinnützige
Zwecke als auch für sonstige Zwecke folgendes:
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Der Hallenboden der Turnhalle Kaster muss vor Veranstaltungen durch Verlegung von
Schutzplatten geschützt werden. Dies kann, ggfls. nach vorheriger Anleitung, auch durch
den Mieter der Halle erfolgen. Soweit die Stadt die Verlegung durchführt, fallen hierfür
mehrere Arbeitsstunden an, die wie folgt vom Mieter zu entschädigen sind:
-Auslegung Bodenschutzplatten Turnhalle ohne Erweiterungsfläche: 180,00 €
-Auslegung Bodenschutzplatten Erweiterungsfläche:
90,00 €
-Auslegung Bodenschutzplatte Turnhalle inkl. Erweiterungsfläche:
270,00 €.
Des Weiteren beschließt der Bauausschuss, dass Tierausstellungen / Tierschauen in der
Turnhalle Kaster nicht zugelassen werden sollen.
In der Turnhalle Kaster sollen Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, Halloween-Feten,
private Feiern und ähnliche Veranstaltungen
Vorschlag 1: zugelassen werden
oder
Vorschlag 2: nicht zugelassen werden.
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Begründung:
Zuständigkeit:
Gemäß der geltenden Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bedburg gehören zum Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses unter anderem
folgende Angelegenheiten:
„Grundsatzentscheidungen über den Betrieb und die Benutzung der städtischen
Sporteinrichtungen und Badeanlagen“ (Ziff. 8.1 lit. g)
„Grundsatzentscheidungen über den Betrieb von Veranstaltungsstätten“ (Ziff. 8.1 lit. h)
„Entscheidungen über die Bereitstellung städtischer Einrichtungen, sofern es sich nicht um
Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt“ (Ziff. 8.1 lit. i)
Das Entgelt für die Nutzung der Veranstaltungsstätten wird in Form eines privatrechtlichen
Mietzinses erhoben. Insofern handelt es sich hierbei nicht etwa um eine Gebührensatzung
(eine Satzung könnte gem. § 41 Abs. 1 lit. f der Gemeindeordnung nur der Rat
beschließen).
Somit ist die Zuständigkeit des Bauausschusses der Stadt Bedburg gegeben.
Ausgangslage / Grund für die Beschlussvorlage:
Bekanntermaßen wurde die Erweiterung der Turnhalle Kaster vor nicht allzu langer Zeit
abgeschlossen. Einer der Hauptgründe für die Erweiterung war die Schaffung eines
Ersatzes für die unter anderem energetisch sehr problematische Multihalle Kaster unter
Nutzung von erheblichen Synergieeffekten für den Schulbetrieb bzw. den Schulsport.
Eine rechtlich belastbare Grundlage bzw. Richtschnur für die Erhebung von Mieten für die
Vermietung dieser Halle existiert bislang nicht, da die Turnhalle Kaster erst seit der
Erweiterung für Vermietungen zur Verfügung stehen kann und somit von der bisherigen,
„alten“ Regelung nicht explizit erfasst ist.
Daher ist die Beschlussfassung bezüglich der Miete für die Turnhalle Kaster erforderlich.
Hierfür wird die Verwaltung dem Bauausschuss der Stadt Bedburg einen auf eine
Kostenrechnung basierten Beschlussvorschlag vorlegen, welcher ebenfalls einen
Vorschlag bezüglich der Anpassung der Mieten für die übrigen Veranstaltungsstätten
beinhaltet, da diese Mieten vor gut 10 Jahren festgelegt wurden.
Diese Kostenrechnung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal für
die erweiterte Halle der Grundschule Kaster noch keine hinreichenden
Erfahrungswerte vorliegen.
Daher ist der aktuelle Vorschlag als „Zwischenlösung“ gedacht. Die
vorgeschlagenen Mietzinsen orientieren sich hierbei an denen, welche aktuell für
die Nutzung der Bürgerhalle Königshoven zu zahlen sind.
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Es darf in keinem Fall aus den Augen verloren werden, dass der Hauptzweck der
Turnhalle Kaster auch nach der Erweiterung in erster Linie darin besteht, dem Schulsport
zu dienen. Daher sollten Veranstaltungen wie Tierausstellungen hier unterbleiben, weil
nach diesen erhebliche rechtliche Anforderungen an die nachfolgende Desinfektion der
Ausstellungsräumlichkeiten zu erfüllen sind, wodurch die Halle im Zuge dieser Arbeiten in
Verbindung mit den Auf- und Abbauarbeiten zum Teil mehrere Tage nicht mehr für den
Schulsport zur Verfügung stehen würde.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Turnhalle Kaster nicht für den Zweck von
Tierschauen / Tierausstellungen zur Verfügung zu stellen.
Die Frage der Durchführung von Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, HalloweenFeten und ähnliches ist in Hinblick darauf zu betrachten, dass derartige Veranstaltungen
naturgemäß mit einer recht starken Geräuschbelastung verbunden sind. Gemäß
Lärmschutzgutachten sind in der Halle in einem gewissen Rahmen maximal 10 „laute“
Veranstaltungen pro Jahr zulässig, so dass die Nutzung von derartigen Veranstaltungen –
auch z. B. durch private Dritte – die Möglichkeit der Nutzung der Halle für Vereine, z. B. für
traditionelle Vereinsfeste und ähnliches einschränken könnte, weil gegebenenfalls das
„Lärmkontingent“ hierdurch schon erschöpft sein könnte.
Bei der Nutzung der Halle für die Altweiber-Veranstaltung ist zu berücksichtigen, dass die
Grundschule Kaster traditionell eine Altweiber-Veranstaltung durchführt und daher an
diesem Tage die Halle grundsätzlich belegt ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Es werden hier keine demographiespezifischen Besonderheiten gesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
gesehen:
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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