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Beschlussvorlage (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
30.04.2013
Erstellt
25.04.13, 09:25
Aktualisiert
25.04.13, 09:25
Beschlussvorlage (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten) Beschlussvorlage (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten) Beschlussvorlage (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten) Beschlussvorlage (Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-70/2013 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.04.2013 Betreff: Vorläufige Festlegung der Miete für die kürzlich erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster und Festlegung der Benutzungs- bzw. Vermietungsmodalitäten Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg legt die Mieten für die Nutzung der Turnhalle Kaster bis zur Fassung eines neuen Beschlusses wie folgt fest: Miete für Bedburger Vereine und / oder gemeinnützige Zwecke: -Foyer Turnhalle Kaster: 75,00 € -Turnhalle Kaster ohne Erweiterungsfläche: 200,00 € -Turnhalle Kaster Erweiterungsfläche: 100,00 € -Turnhalle Kaster gesamt: 375,00 € Miete für sonstige Zwecke: -Foyer Turnhalle Kaster: 280,00 € -Turnhalle Kaster ohne Erweiterungsfläche: 750,00 € -Turnhalle Kaster Erweiterungsfläche: 370,00 € -Turnhalle Kaster gesamt: 1.400,00 € Weiterhin gilt sowohl bei der Anmietung für Bedburger Vereine und / oder gemeinnützige Zwecke als auch für sonstige Zwecke folgendes: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Der Hallenboden der Turnhalle Kaster muss vor Veranstaltungen durch Verlegung von Schutzplatten geschützt werden. Dies kann, ggfls. nach vorheriger Anleitung, auch durch den Mieter der Halle erfolgen. Soweit die Stadt die Verlegung durchführt, fallen hierfür mehrere Arbeitsstunden an, die wie folgt vom Mieter zu entschädigen sind: -Auslegung Bodenschutzplatten Turnhalle ohne Erweiterungsfläche: 180,00 € -Auslegung Bodenschutzplatten Erweiterungsfläche: 90,00 € -Auslegung Bodenschutzplatte Turnhalle inkl. Erweiterungsfläche: 270,00 €. Des Weiteren beschließt der Bauausschuss, dass Tierausstellungen / Tierschauen in der Turnhalle Kaster nicht zugelassen werden sollen. In der Turnhalle Kaster sollen Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, Halloween-Feten, private Feiern und ähnliche Veranstaltungen Vorschlag 1: zugelassen werden oder Vorschlag 2: nicht zugelassen werden. Beschlussvorlage WP8-70/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Zuständigkeit: Gemäß der geltenden Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg gehören zum Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses unter anderem folgende Angelegenheiten: „Grundsatzentscheidungen über den Betrieb und die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen und Badeanlagen“ (Ziff. 8.1 lit. g) „Grundsatzentscheidungen über den Betrieb von Veranstaltungsstätten“ (Ziff. 8.1 lit. h) „Entscheidungen über die Bereitstellung städtischer Einrichtungen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt“ (Ziff. 8.1 lit. i) Das Entgelt für die Nutzung der Veranstaltungsstätten wird in Form eines privatrechtlichen Mietzinses erhoben. Insofern handelt es sich hierbei nicht etwa um eine Gebührensatzung (eine Satzung könnte gem. § 41 Abs. 1 lit. f der Gemeindeordnung nur der Rat beschließen). Somit ist die Zuständigkeit des Bauausschusses der Stadt Bedburg gegeben. Ausgangslage / Grund für die Beschlussvorlage: Bekanntermaßen wurde die Erweiterung der Turnhalle Kaster vor nicht allzu langer Zeit abgeschlossen. Einer der Hauptgründe für die Erweiterung war die Schaffung eines Ersatzes für die unter anderem energetisch sehr problematische Multihalle Kaster unter Nutzung von erheblichen Synergieeffekten für den Schulbetrieb bzw. den Schulsport. Eine rechtlich belastbare Grundlage bzw. Richtschnur für die Erhebung von Mieten für die Vermietung dieser Halle existiert bislang nicht, da die Turnhalle Kaster erst seit der Erweiterung für Vermietungen zur Verfügung stehen kann und somit von der bisherigen, „alten“ Regelung nicht explizit erfasst ist. Daher ist die Beschlussfassung bezüglich der Miete für die Turnhalle Kaster erforderlich. Hierfür wird die Verwaltung dem Bauausschuss der Stadt Bedburg einen auf eine Kostenrechnung basierten Beschlussvorschlag vorlegen, welcher ebenfalls einen Vorschlag bezüglich der Anpassung der Mieten für die übrigen Veranstaltungsstätten beinhaltet, da diese Mieten vor gut 10 Jahren festgelegt wurden. Diese Kostenrechnung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, zumal für die erweiterte Halle der Grundschule Kaster noch keine hinreichenden Erfahrungswerte vorliegen. Daher ist der aktuelle Vorschlag als „Zwischenlösung“ gedacht. Die vorgeschlagenen Mietzinsen orientieren sich hierbei an denen, welche aktuell für die Nutzung der Bürgerhalle Königshoven zu zahlen sind. Beschlussvorlage WP8-70/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Es darf in keinem Fall aus den Augen verloren werden, dass der Hauptzweck der Turnhalle Kaster auch nach der Erweiterung in erster Linie darin besteht, dem Schulsport zu dienen. Daher sollten Veranstaltungen wie Tierausstellungen hier unterbleiben, weil nach diesen erhebliche rechtliche Anforderungen an die nachfolgende Desinfektion der Ausstellungsräumlichkeiten zu erfüllen sind, wodurch die Halle im Zuge dieser Arbeiten in Verbindung mit den Auf- und Abbauarbeiten zum Teil mehrere Tage nicht mehr für den Schulsport zur Verfügung stehen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Turnhalle Kaster nicht für den Zweck von Tierschauen / Tierausstellungen zur Verfügung zu stellen. Die Frage der Durchführung von Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, HalloweenFeten und ähnliches ist in Hinblick darauf zu betrachten, dass derartige Veranstaltungen naturgemäß mit einer recht starken Geräuschbelastung verbunden sind. Gemäß Lärmschutzgutachten sind in der Halle in einem gewissen Rahmen maximal 10 „laute“ Veranstaltungen pro Jahr zulässig, so dass die Nutzung von derartigen Veranstaltungen – auch z. B. durch private Dritte – die Möglichkeit der Nutzung der Halle für Vereine, z. B. für traditionelle Vereinsfeste und ähnliches einschränken könnte, weil gegebenenfalls das „Lärmkontingent“ hierdurch schon erschöpft sein könnte. Bei der Nutzung der Halle für die Altweiber-Veranstaltung ist zu berücksichtigen, dass die Grundschule Kaster traditionell eine Altweiber-Veranstaltung durchführt und daher an diesem Tage die Halle grundsätzlich belegt ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es werden hier keine demographiespezifischen Besonderheiten gesehen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: gesehen: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-70/2013 Seite 4