Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 13.02.2007
TOP
Betreff
6.7
Neubau eines Schweinemaststalles sowie Errichtung von Kraftfuttersilos auf
dem Grundstück Gemarkung Thum, Flur 7, Parzelle Nr. 9;
hier : Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 1/2007
Beschluss:
„Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau
eines Schweinemaststalles auf dem Grundstück Gemarkung Thum, Flur 7, Parzelle Nr. 9,
wird versagt, da dem geplanten Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 und 7
vor.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen