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Beschlusstext (Neubau eines Schweinemaststalles sowie Errichtung von Kraftfuttersilos auf dem Grundstück Gemarkung Thum, Flur 7, Parzelle Nr. 9; hier : Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
13.02.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Neubau eines Schweinemaststalles sowie Errichtung von Kraftfuttersilos auf dem  Grundstück Gemarkung Thum, Flur 7, Parzelle Nr. 9; 
hier :  Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.02.2007 TOP Betreff 6.7 Neubau eines Schweinemaststalles sowie Errichtung von Kraftfuttersilos auf dem Grundstück Gemarkung Thum, Flur 7, Parzelle Nr. 9; hier : Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 1 BauGB Vorlage: 1/2007 Beschluss: „Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Schweinemaststalles auf dem Grundstück Gemarkung Thum, Flur 7, Parzelle Nr. 9, wird versagt, da dem geplanten Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 und 7 vor.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen