Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
287 kB
Datum
20.01.2015
Erstellt
29.01.15, 13:07
Aktualisiert
05.02.15, 10:38
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 3. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 20.01.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Gilles, Josef , vertritt Macherey, Peter
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Hüttl, Detlef
10. Jansen, Wilfried
11. Kern, Karl-Heinz
12. Kilian, Manfred , vertritt Schroeteler, Rolf
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Stoffels, Manfred
16. Szymanski, Udo , vertritt Balen, Yvonne
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. AL Wolfram
4. VA Becker
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes im Üdinger Weg in Kreuzau (Höhe
Hausnummer 63c)
2.2
Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau
3.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der gemeindeeigenen
Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 59/2014
4.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
5.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
6.
Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße
„Schafsbenden“ in Bogheim
Vorlage: 3/2015
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
9.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
2.
Mitteilungen
2.1
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes im Üdinger Weg in Kreuzau (Höhe
Hausnummer 63c)
AM Kern teilt mit, dass man anhand der Mitteilungsvorlage den Eindruck gewinnen könne, die
Verkehrssituation am „Üdinger Weg“ sei in Ordnung, was jedoch nicht der Realität entspricht.
GVD Schmühl erläutert, dass das Verkehrsstatistikgerät aufgrund von Bürgerwünschen dort
aufgestellt wurde, um zu prüfen, ob an dieser Stelle Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit
fahren. Da dies nicht der Fall ist, ist der Vorgang für die Bürger erledigt.
2.2
Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau
AL Wolfram erklärt, dass es eine Aufstellung über die Orte gibt, wo die Maßnahmen durchgeführt
werden sollen. Diese Aufstellung wird der Niederschrift beigefügt.
Mündliche Mitteilungen:
AL Gottstein berichtet über 3 vorliegende Bauanträge:
- Nutzungsänderung des Haus Waldeck (Obermaubach) – Wohnhaus mit einer
Wohngruppe für 7 traumatisierte Kinder unter Betreuung des LVR
- Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses für Büro- und Ausstellungsflächen und 9
Wohnheiten mit Tiefgarage und 9 Stellplätzen (Dürener Str. zwischen „Natursteine
Heinen“ und den Bahngleisen)
- Neubau eines Stallgebäudes für Neuweltkameliden (Üdingen)
GVD Schmühl teilt mit, dass letzteres Vorhaben nur mit einer Privilegierung möglich ist. Die
Prüfung unterliegt der Landwirtschaftskammer. Die Antragsteller wollen zunächst mit 9 Tieren
beginnen und in nächster Zeit die Zahl auf bis zu 50 erhöhen.
GVD Schmühl trägt vor, dass die Verwaltung zwei Monate Zeit habe, zum Vorhaben Stellung zu
nehmen. Sollte die Frist verstreichen, würde das Einvernehmen als erteilt gelten. Die Verwaltung
wird zum Bauantrag eine Sitzungsvorlage für die nächste Ratssitzung erstellen.
3.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der
gemeindeeigenen
Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten;
hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
Vorlage: 59/2014
AL Gottstein erklärt, dass die Anlage zur Sitzungsvorlage fehle.
-4Die Anlage wird im Ausschuss in Papierform verteilt und der Niederschrift beigefügt.
AL Gottstein erläutert, dass die Verwaltung bewusst einen Puffer zwischen dem Gesamtvolumen
der Schul- und Bildungspauschale und den geplanten Maßnahmen gelassen hat, um auf
unvorhergesehene Situationen sofort reagieren zu können. Ein solcher Fall habe sich nun
ereignet. Am Montagmorgen wurde ein Wasserschaden in der Kindertagesstätte Obermaubach
festgestellt. Die Ausmaße der Sanierung des Schadens seien zum jetzigen Zeitpunkt noch zu
beziffern. Die Ermittlung der Kosten laufe derzeit.
AM Heidbüchel schlägt vor, dass man grundsätzlich zunächst nur die Hälfte dieser Pauschale im
Haushalt verplanen sollte, da bisher in jedem Jahr Probleme entstanden sind, mit denen man im
Vorhinein nicht gerechnet hat. Weiterhin sollte möglich sein, dass man die Gebäude mit den
Ausschussmitgliedern gemeinsam besichtigt, um die Notwendigkeit der Maßnahmen festzustellen.
Der Beschluss könnte durchaus erst in der Ratssitzung fallen, da vorher noch
Haushaltsberatungen und der Haupt- und Finanzausschuss stattfinden.
Die Verwaltung ist mit dem Vorschlag von Ortsbesichtigungen und der Verschiebung des
Beschlusses in die Ratssitzung einverstanden.
AM Nolten sieht ebenfalls Gesprächsbedarf bei verschiedenen Positionen und teilt die Meinung,
den Beschluss zu verschieben.
AL Gottstein teilt die Auffassung, Mittel für unvorhersehbare Maßnahmen zurückzuhalten, die
zuständige Abteilung müsse in diesen Situationen allerdings auch sofort auf die restlichen Gelder
zugreifen können.
Der Ausschuss vereinbart, dass alle Ausschussmitglieder die Möglichkeit von Ortsbesichtigungen
wahrnehmen können. Die Verwaltung wird zeitnah einen Termin festlegen und diesen den
Ausschussmitgliedern mitteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre
2015 wird zugestimmt:
Objekt
Konto
521500/
Kostenstelle
Maßnahme
2015
Sanierung von 3 Toiletten
30.000
GS Drove
2110102
Sonnenschutz
Erw.Neubau/Altbau/OGS
10.000
GS Kreuzau
2110103
GS Stockheim
2110104
Sonnenschutz für OGS
Schallschutz in drei Räumen
geplante Umbauarbeiten (OGS)
7.000
10.000
10.000
LSB OM
2110107
Erneuerung Heizungsrohre
40.000
GS Winden
2110106
Zaun / Neubau
TH Stockheim
2110204
TH Winden
Hauptschule
2110205
2120101
Erneuerung Heizung
/Warmwasser/Solartherme
Erneuerung Eingangstür
Erneuerung Haupteingangstür
Realschule
2150101
Sanierung Innentoiletten
6.000
60.000
5.000
10.000
20.000
-5Sekundarschule
2160101
Renovierung 4 Klassenräume im
Bereich der Realschule
40.000
Schulverwaltung
2430101
Umsetzung Medienkonzept Konto
521107
60.000
Großsporthalle
Kreuzau
2450101
Umsetzung Brandschutzkonzept
KiTa Kreuzau
3650102
Austausch Fußbodenheizungsregler
Einbau unzerbrechliche Spiegel
2.500
1.000
KiTa
Obermaubach
3650103
Einbau unzerbrechliche Spiegel
1.000
KiTa Thum
3650104
KiTa Üdingen
3650105
Erneuerung Außenrollos /
Sonnenschutz
Einbau unzerbrechliche Spiegel
Einbau unzerbrechliche Spiegel
Sanierung Toilette (Kloschüsseln,
Trennwände, Waschrinne)
Glaseinsätze für Gruppenraumtüren
Gesamt
Beratungsergebnis:
4.
100.000
20.000
1.000
1.000
5.000
5.000
444.500
Ohne Abstimmung
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
Ausschussvorsitzender Kaptain schlägt vor, die Beratungen zu den TOP 4+5 zusammenzulegen.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag zu.
GVD Schmühl erläutert die Sitzungsvorlage.
AM Nolten teilt mit, dass man zur Sicherung des Betriebes den Änderungen beider Pläne
zustimmen werde.
AM Kern ist der Meinung, dass man im Vorfeld wusste, dass die Bebauung nicht ganz den
Bestimmungen entspricht. Das Vorhaben wurde jedoch realisiert in dem Wissen, dass diese
Fehler im Nachhinein korrigiert werden können.
GVD Schmühl trägt vor, dass im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans F 13 alle Pläne vorlagen und alle Behörden keine Bedenken zu diesen
Maßnahmen hatten.
AM Böcking teilt die Bedenken von AM Kern, ist jedoch der Meinung dass dieser Verfahrensfehler
repariert werden sollte, indem die Änderungen der Pläne beschlossen werden.
AM Hohn erklärt, dass ihre Partei dieser massiven Versiegelung von Fläche nicht zugestimmt
hätte, wenn zum damaligen Zeitpunkt das Ausmaß bekannt gewesen wäre.
GVD Schmühl ergänzt, dass die Firma Schaar exakt die Menge an Flächen versiegelt hat, die im
Bebauungsplan vorgesehen ist und für diese Flächen Ausgleichsmaßnahmen realisiert hat.
-6-
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
5.
13 Stimmen dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
Beschlussvorschlag:
4. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
5. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
13 Stimmen dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen
Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der
Straße „Schafsbenden“ in Bogheim
Vorlage: 3/2015
GVD Schmühl trägt zum Antrag vor, dass häufig die Polizei gerufen wird, da sich Bürger durch
das Befahren des Wirtschaftsweges gestört fühlen. Weder Verwaltung, noch Polizei können
diesen Beschwerden zustimmen.
AL Wolfram erläutert, dass eine Umsetzung des Antrages nicht durchsetzbar ist.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56
zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ mit Freigabe für die Anlieger des
Wohngebietes „Schafsbenden“ wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Anfragen
AM Stoffels fragt an, wieso es auf der Straße zwischen Üdingen und Winden derartige
Straßenschäden gibt.
GVD Schmühl erklärt, dass es sich hier um eine Kreisstraße handelt und die Verwaltung diese
Angelegenheit an den Kreis Düren weiterleitet.
-7AM Heidbüchel fragt an, wieso nach Pflasterung und mehrfacher Reparatur der „Lehrer-MainzStraße“ immer noch zahlreiche Löcher vorhanden sind.
GVD Schmühl erläutert, dass es sich hier um eine Kreisstraße handelt und die Verwaltung diese
Angelegenheit an den Kreis Düren weiterleitet.
AM Böcking fragt an, ob der Zustand der Stützmauer zwischen Kirche und Friedhof in Üdingen
überprüft wird.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
AM Kern fragt an, ob es der Verwaltung möglich ist, die Polizei zu bitten, am „Windener Weg“ eine
Geschwindigkeitsmessung durchzuführen.
Die Verwaltung sagt dies zu.
B. Nichtöffentliche Sitzung