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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
287 kB
Datum
20.01.2015
Erstellt
29.01.15, 13:07
Aktualisiert
05.02.15, 10:38

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 3. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 20.01.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Böcking, Paul 3. Braks, Egbert 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Gilles, Josef , vertritt Macherey, Peter 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Hüttl, Detlef 10. Jansen, Wilfried 11. Kern, Karl-Heinz 12. Kilian, Manfred , vertritt Schroeteler, Rolf 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Stoffels, Manfred 16. Szymanski, Udo , vertritt Balen, Yvonne 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein 3. AL Wolfram 4. VA Becker Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes im Üdinger Weg in Kreuzau (Höhe Hausnummer 63c) 2.2 Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau 3. Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 59/2014 4. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 6. Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim Vorlage: 3/2015 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 9. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Einwohnerfragen. 2. Mitteilungen 2.1 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes im Üdinger Weg in Kreuzau (Höhe Hausnummer 63c) AM Kern teilt mit, dass man anhand der Mitteilungsvorlage den Eindruck gewinnen könne, die Verkehrssituation am „Üdinger Weg“ sei in Ordnung, was jedoch nicht der Realität entspricht. GVD Schmühl erläutert, dass das Verkehrsstatistikgerät aufgrund von Bürgerwünschen dort aufgestellt wurde, um zu prüfen, ob an dieser Stelle Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Da dies nicht der Fall ist, ist der Vorgang für die Bürger erledigt. 2.2 Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau AL Wolfram erklärt, dass es eine Aufstellung über die Orte gibt, wo die Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Diese Aufstellung wird der Niederschrift beigefügt. Mündliche Mitteilungen: AL Gottstein berichtet über 3 vorliegende Bauanträge: - Nutzungsänderung des Haus Waldeck (Obermaubach) – Wohnhaus mit einer Wohngruppe für 7 traumatisierte Kinder unter Betreuung des LVR - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses für Büro- und Ausstellungsflächen und 9 Wohnheiten mit Tiefgarage und 9 Stellplätzen (Dürener Str. zwischen „Natursteine Heinen“ und den Bahngleisen) - Neubau eines Stallgebäudes für Neuweltkameliden (Üdingen) GVD Schmühl teilt mit, dass letzteres Vorhaben nur mit einer Privilegierung möglich ist. Die Prüfung unterliegt der Landwirtschaftskammer. Die Antragsteller wollen zunächst mit 9 Tieren beginnen und in nächster Zeit die Zahl auf bis zu 50 erhöhen. GVD Schmühl trägt vor, dass die Verwaltung zwei Monate Zeit habe, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Sollte die Frist verstreichen, würde das Einvernehmen als erteilt gelten. Die Verwaltung wird zum Bauantrag eine Sitzungsvorlage für die nächste Ratssitzung erstellen. 3. Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Schulturnhallen und Kindergärten; hier: Zustimmung zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Vorlage: 59/2014 AL Gottstein erklärt, dass die Anlage zur Sitzungsvorlage fehle. -4Die Anlage wird im Ausschuss in Papierform verteilt und der Niederschrift beigefügt. AL Gottstein erläutert, dass die Verwaltung bewusst einen Puffer zwischen dem Gesamtvolumen der Schul- und Bildungspauschale und den geplanten Maßnahmen gelassen hat, um auf unvorhergesehene Situationen sofort reagieren zu können. Ein solcher Fall habe sich nun ereignet. Am Montagmorgen wurde ein Wasserschaden in der Kindertagesstätte Obermaubach festgestellt. Die Ausmaße der Sanierung des Schadens seien zum jetzigen Zeitpunkt noch zu beziffern. Die Ermittlung der Kosten laufe derzeit. AM Heidbüchel schlägt vor, dass man grundsätzlich zunächst nur die Hälfte dieser Pauschale im Haushalt verplanen sollte, da bisher in jedem Jahr Probleme entstanden sind, mit denen man im Vorhinein nicht gerechnet hat. Weiterhin sollte möglich sein, dass man die Gebäude mit den Ausschussmitgliedern gemeinsam besichtigt, um die Notwendigkeit der Maßnahmen festzustellen. Der Beschluss könnte durchaus erst in der Ratssitzung fallen, da vorher noch Haushaltsberatungen und der Haupt- und Finanzausschuss stattfinden. Die Verwaltung ist mit dem Vorschlag von Ortsbesichtigungen und der Verschiebung des Beschlusses in die Ratssitzung einverstanden. AM Nolten sieht ebenfalls Gesprächsbedarf bei verschiedenen Positionen und teilt die Meinung, den Beschluss zu verschieben. AL Gottstein teilt die Auffassung, Mittel für unvorhersehbare Maßnahmen zurückzuhalten, die zuständige Abteilung müsse in diesen Situationen allerdings auch sofort auf die restlichen Gelder zugreifen können. Der Ausschuss vereinbart, dass alle Ausschussmitglieder die Möglichkeit von Ortsbesichtigungen wahrnehmen können. Die Verwaltung wird zeitnah einen Termin festlegen und diesen den Ausschussmitgliedern mitteilen. Beschlussvorschlag: Der Durchführung der nachstehend aufgeführten baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2015 wird zugestimmt: Objekt Konto 521500/ Kostenstelle Maßnahme 2015 Sanierung von 3 Toiletten 30.000 GS Drove 2110102 Sonnenschutz Erw.Neubau/Altbau/OGS 10.000 GS Kreuzau 2110103 GS Stockheim 2110104 Sonnenschutz für OGS Schallschutz in drei Räumen geplante Umbauarbeiten (OGS) 7.000 10.000 10.000 LSB OM 2110107 Erneuerung Heizungsrohre 40.000 GS Winden 2110106 Zaun / Neubau TH Stockheim 2110204 TH Winden Hauptschule 2110205 2120101 Erneuerung Heizung /Warmwasser/Solartherme Erneuerung Eingangstür Erneuerung Haupteingangstür Realschule 2150101 Sanierung Innentoiletten 6.000 60.000 5.000 10.000 20.000 -5Sekundarschule 2160101 Renovierung 4 Klassenräume im Bereich der Realschule 40.000 Schulverwaltung 2430101 Umsetzung Medienkonzept Konto 521107 60.000 Großsporthalle Kreuzau 2450101 Umsetzung Brandschutzkonzept KiTa Kreuzau 3650102 Austausch Fußbodenheizungsregler Einbau unzerbrechliche Spiegel 2.500 1.000 KiTa Obermaubach 3650103 Einbau unzerbrechliche Spiegel 1.000 KiTa Thum 3650104 KiTa Üdingen 3650105 Erneuerung Außenrollos / Sonnenschutz Einbau unzerbrechliche Spiegel Einbau unzerbrechliche Spiegel Sanierung Toilette (Kloschüsseln, Trennwände, Waschrinne) Glaseinsätze für Gruppenraumtüren Gesamt Beratungsergebnis: 4. 100.000 20.000 1.000 1.000 5.000 5.000 444.500 Ohne Abstimmung 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 Ausschussvorsitzender Kaptain schlägt vor, die Beratungen zu den TOP 4+5 zusammenzulegen. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag zu. GVD Schmühl erläutert die Sitzungsvorlage. AM Nolten teilt mit, dass man zur Sicherung des Betriebes den Änderungen beider Pläne zustimmen werde. AM Kern ist der Meinung, dass man im Vorfeld wusste, dass die Bebauung nicht ganz den Bestimmungen entspricht. Das Vorhaben wurde jedoch realisiert in dem Wissen, dass diese Fehler im Nachhinein korrigiert werden können. GVD Schmühl trägt vor, dass im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13 alle Pläne vorlagen und alle Behörden keine Bedenken zu diesen Maßnahmen hatten. AM Böcking teilt die Bedenken von AM Kern, ist jedoch der Meinung dass dieser Verfahrensfehler repariert werden sollte, indem die Änderungen der Pläne beschlossen werden. AM Hohn erklärt, dass ihre Partei dieser massiven Versiegelung von Fläche nicht zugestimmt hätte, wenn zum damaligen Zeitpunkt das Ausmaß bekannt gewesen wäre. GVD Schmühl ergänzt, dass die Firma Schaar exakt die Menge an Flächen versiegelt hat, die im Bebauungsplan vorgesehen ist und für diese Flächen Ausgleichsmaßnahmen realisiert hat. -6- Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen. 2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 5. 13 Stimmen dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 Beschlussvorschlag: 4. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 5. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt. 6. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 6. 13 Stimmen dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ in Bogheim Vorlage: 3/2015 GVD Schmühl trägt zum Antrag vor, dass häufig die Polizei gerufen wird, da sich Bürger durch das Befahren des Wirtschaftsweges gestört fühlen. Weder Verwaltung, noch Polizei können diesen Beschwerden zustimmen. AL Wolfram erläutert, dass eine Umsetzung des Antrages nicht durchsetzbar ist. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Umwidmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Bogheim, Flur 2, Parz.-Nr. 56 zwischen dem „Hauweg“ und der Straße „Schafsbenden“ mit Freigabe für die Anlieger des Wohngebietes „Schafsbenden“ wird abgelehnt. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Anfragen AM Stoffels fragt an, wieso es auf der Straße zwischen Üdingen und Winden derartige Straßenschäden gibt. GVD Schmühl erklärt, dass es sich hier um eine Kreisstraße handelt und die Verwaltung diese Angelegenheit an den Kreis Düren weiterleitet. -7AM Heidbüchel fragt an, wieso nach Pflasterung und mehrfacher Reparatur der „Lehrer-MainzStraße“ immer noch zahlreiche Löcher vorhanden sind. GVD Schmühl erläutert, dass es sich hier um eine Kreisstraße handelt und die Verwaltung diese Angelegenheit an den Kreis Düren weiterleitet. AM Böcking fragt an, ob der Zustand der Stützmauer zwischen Kirche und Friedhof in Üdingen überprüft wird. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. AM Kern fragt an, ob es der Verwaltung möglich ist, die Polizei zu bitten, am „Windener Weg“ eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Die Verwaltung sagt dies zu. B. Nichtöffentliche Sitzung