Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
27.10.11, 18:01
Aktualisiert
27.10.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8163/2011 1.
Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.10.2011
Rechnungsprüfungsausschuss
08.11.2011
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 der mit der Prüfung
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft an.
Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
• den Jahresabschluss 2010 festzustellen,
• dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
• den Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € der Ausgleichsrücklage
zuzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt
Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des
Jahresabschlusses wurde am 26.09.2011 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 18.10.2011 zugeleitet.
Der Jahresabschluss 2010 wurde zum zweiten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt.
Insbesondere aufgrund der Übernahme der neuen Aufgaben (Jugendamt und untere Bauaufsicht)
verzögerten sich die Jahresabschlussarbeiten.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 sah ein planerisches Defizit
im Ergebnisplan in Höhe von 4.284.036 € vor. Das Defizit minderte planerisch in voller Höhe die
allgemeine Rücklage.
Die Gesamtergebnisrechnung 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 €
aus. Die Ausgleichsrücklage kann teilweise wieder aufgefüllt werden.
Der positive Jahresabschluss resultiert vorwiegend aus in der Haushaltsplanung 2010 nicht
berücksichtigten einmaligen Effekten. Zum einen ist das positive Jahresergebnis durch eine hohe
Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2009 und 2010 geprägt. Weiterhin wurde
Infrastrukturvermögen des Baugebietes „Im Spless“ bilanziell aktiviert. Bei der Aktivierung wurde
ein größerer Betrag nach Abstimmung beitragsrechtlicher Fragestellungen mit der BDO Deutsche
Warentreuhand AG als Ertrag gebucht. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen
Planabweichungen und den bereits oben angesprochenen positiven Veränderungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2010 von Mai 2011 bis September 2011 (mit
Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den
Geschäftsräumen der BDO.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er
über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 €
ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Damit verfügt die Stadt zum 31.12.2010 über
90.343.397,90 € Eigenkapital/Quote: 37,4% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%).
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für
die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich
auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem
Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung
sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk
zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu
beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze
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anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei
ergeben muss, ob
• ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
• ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
• der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder
• der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine
Beurteilung vorzunehmen.
Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter
Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu
verantworten haben, auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der
Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses
mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wird
den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses mit den Sitzungsunterlagen zugestellt.
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der
Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen Bestätigungsvermerk
formulieren,
der
durch
Angabe
von
Ort
und
Tag
vom
Vorsitzenden
des
Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist
als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu
geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu erläutern.
Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung
durch
die
BDO
–
einer
eingehenden
Prüfung
durch
die
Mitglieder
des
Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines
reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können.
Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO bzw. durch die zuständigen
Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen.
50181 Bedburg, 24.10.2011
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Thißen
----------------------------------Baum
Leiter Rechnungsprüfungsamt
Stadtkämmerer
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