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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
27.10.11, 18:01
Aktualisiert
27.10.11, 18:01
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8163/2011 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.10.2011 Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2011 Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 Beschlussvorschlag: Der Rechnungprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg • den Jahresabschluss 2010 festzustellen, • dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und • den Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 26.09.2011 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 18.10.2011 zugeleitet. Der Jahresabschluss 2010 wurde zum zweiten Mal mit der neuen Finanzsoftware Infoma erstellt. Insbesondere aufgrund der Übernahme der neuen Aufgaben (Jugendamt und untere Bauaufsicht) verzögerten sich die Jahresabschlussarbeiten. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 4.284.036 € vor. Das Defizit minderte planerisch in voller Höhe die allgemeine Rücklage. Die Gesamtergebnisrechnung 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € aus. Die Ausgleichsrücklage kann teilweise wieder aufgefüllt werden. Der positive Jahresabschluss resultiert vorwiegend aus in der Haushaltsplanung 2010 nicht berücksichtigten einmaligen Effekten. Zum einen ist das positive Jahresergebnis durch eine hohe Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2009 und 2010 geprägt. Weiterhin wurde Infrastrukturvermögen des Baugebietes „Im Spless“ bilanziell aktiviert. Bei der Aktivierung wurde ein größerer Betrag nach Abstimmung beitragsrechtlicher Fragestellungen mit der BDO Deutsche Warentreuhand AG als Ertrag gebucht. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen und den bereits oben angesprochenen positiven Veränderungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2010 von Mai 2011 bis September 2011 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.852.565,83 € ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Damit verfügt die Stadt zum 31.12.2010 über 90.343.397,90 € Eigenkapital/Quote: 37,4% (Eröffnungsbilanz: 95.135.905 € /Quote 44,20%). Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze Beschlussvorlage WP8-163/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob • ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, • ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, • der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder • der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu verantworten haben, auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wird den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses mit den Sitzungsunterlagen zugestellt. Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen. 50181 Bedburg, 24.10.2011 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Thißen ----------------------------------Baum Leiter Rechnungsprüfungsamt Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-163/2011 1. Ergänzung Seite 3