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Beschlussvorlage (Freibad Bedburg - Sanierung des Schwimmbeckens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:01
Aktualisiert
04.10.11, 18:01
Beschlussvorlage (Freibad Bedburg - Sanierung des Schwimmbeckens) Beschlussvorlage (Freibad Bedburg - Sanierung des Schwimmbeckens) Beschlussvorlage (Freibad Bedburg - Sanierung des Schwimmbeckens) Beschlussvorlage (Freibad Bedburg - Sanierung des Schwimmbeckens)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8190/2011 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 11.10.2011 Betreff: Freibad Bedburg - Sanierung des Schwimmbeckens Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Sitzungsvorlage WP8-56/2011 wurde der Bauausschuss der Stadt Bedburg darüber informiert, dass auf der Grundlage der vorhandenen Messergebnisse (Setzungen 1,1 mm und kleiner im Bereich des Beckens) der Betrieb des Schwimmbeckens in der Saison 2011 gewährleistet werden kann. Es besteht jedoch weiterhin die Notwendigkeit, das Schwimmbecken so in Stand zu setzen, dass der Betrieb des Freibads nachhaltig gesichert werden kann. Da die zuletzt durchgeführte Beckenranderhöhung bedingt durch die weiter fortschreitenden Setzungen des Beckens zwischenzeitlich (10 Jahre) egalisiert ist, ist eine weitere Ertüchtigung notwendig. Eine erneute Höhenkorrektur war gemäß des Bodengutachtens vom Büro Vogt etwa nach 8 – 10 Jahren erforderlich. Zur Realisierung einer nachhaltigen (mittel- bis langfristig) Sanierung des Schwimmbeckens liegen zwei Vorschläge vor: Die bereits bekannte Möglichkeit zur Sicherstellung des Betriebes ist die Erhöhung des Beckenrandes. Hierbei wird der Beckenrand vom restlichen Beckenkörper des Edelstahlbeckens getrennt und es wird ein, den Setzungen der letzten 10 Jahren entsprechendes Passstück auf die Beckenrandbleche aufgeschweißt. Danach wird der Beckenrand neu ausgerichtet und wieder angeschweißt. Diese Sanierung stellt den Betrieb des Schwimmbeckens nach heutigem Kenntnisstand für weitere 8 – 10 Jahre sicher. Grundlage dieser Überlegungen sind die seit Jahren regelmäßig durchgeführten Messungen der Setzungsbewegungen des Beckens. Seit ca. 10 Jahren sind diese Bewegungen in etwa konstant linear bei ca. 1 mm/Jahr und weniger. Leider kann bei dem heute vorliegenden Kenntnisstand keine Prognose abgegeben werden, ob die Setzungsbewegungen kleiner werden und sich damit die Betriebssicherheit des Beckens weiter verlängert. Die andere Möglichkeit der Sanierung ist die Neugründung des alten Betonbeckens im Außenbereich des Beckens. Hierbei werden so genannte Mikropfähle außerhalb des Betonbeckens soweit ins Erdreich getrieben, dass sie in den tragfähigen Untergrund einbinden. Sind diese Arbeiten abgeschlossen, werden diese Pfähle kraftschlüssig mit dem Beckenrand des alten Betonbeckens verbunden. Das alte Betonbecken würde dann wie eine Wanne in den Pfählen hängen. Nach eingehendem Studium der statischen Unterlagen durch das Büro Fink/Billen, Köln, muss leider von dieser Möglichkeit Abstand genommen werden. Bei einer weiteren Setzung des Untergrundes würde dies unter Umständen zu Hohlräumen unter dem Becken und somit zu einer zweiachsigen Durchbiegung des Betonbeckens im Bodenbereich (Schüsselung) führen, da der Beckenrand durch die Neugründung mittels Mikropfählen die Setzungsbewegungen nicht mehr mit vollzieht. Da die Bodenplatte des alten Beckens nur konstruktiv bewehrt ist und aufgrund ihrer Fläche mittels Fugen in mehrere Abschnitte unterteilt ist, kann sie die daraus resultierenden Belastungen durch weitere Setzungen im Untergrund bedingt durch die Auflasten des neuen Beckens auf Dauer nicht Stand halten. Unter Umständen wären die daraus resultierenden Schäden umfangreicher und nachhaltiger als der zurzeit normale Setzungsvorgang der gesamten Konstruktion. Aus vor genannten Gründen muss deshalb von dieser Sanierungsmethode abgesehen werden. Die Verwaltung hält deshalb die seinerzeit angedachte Beckenranderhöhung für die zurzeit wirtschaftlichste Möglichkeit den Betrieb des Schwimmbeckens zu gewährleisten. Die Verwaltung geht bei dem momentanen Kenntnisstand davon aus, dass der Betrieb des Freibades auch in der Saison 2012 ohne Beckenranderhöhung gesichert ist. Genauere Erkenntnisse liegen nach den jährlichen Höhenmessungen im Frühjahr 2012 vor. Zur Durchführung der Beckenranderhöhung waren seinerzeit 65.000,- € veranschlagt worden. Auf Grund von Preissteigerungen seit der Erstellung des Angebotes wird empfohlen, den Betrag auf 75.000,- € zu erhöhen und die Mittel im nächsten Jahr im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Damit Beschlussvorlage WP8-190/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage die Sanierung des Beckens vor der Saison 2013 abgeschlossen werden kann, muss bereits frühzeitig in 2012 mit den Planungen sowohl bei der Verwaltung als auch bei der ausführenden Firma begonnen werden. Bezogen auf die zeitliche Abfolge der Arbeiten muss der Auftrag im Laufe des Jahrs 2012 erteilt werden, da sonst die Auftragslage der ausführenden Firmen die rechtzeitige Ausführung der Beckenranderhöhung nicht mehr möglich macht. Dusch- und Umkleidegebäude Ebenfalls in der Sitzungsvorlage WP8-56/2011 wurde über das Dusch- und Umkleidegebäude berichtet. Hier wird auf die genannte Vorlage verwiesen. Zur Sicherstellung des Schadensbildes wurden Proben aus dem betroffenen Mauerwerk genommen und dem Baustoffprüflabor der Fachhochschule Köln übergeben. Das Materialprüfamt des Landes NRW konnte dies Arbeiten aufgrund der zurzeit hohen Auslastung der Mitarbeiter nicht unternehmen. Das beauftragte Gutachten ist zurzeit in der Erstellung. Eine mündliche Rückfrage beim Institutsleiter hat bereits ergeben, dass die Steine wie vermutet mit Gips angereichert sind. Das heißt, dass es sich hierbei um einen versteckten Mangel handelt, der bis 30 Jahre nach Ausführung der Arbeiten angezeigt werden kann um Regressforderungen geltend machen zu können. Es muss geprüft werden, wo das Rohbauunternehmen seinerzeit die Steine eingekauft hat. Sollten die verbauten Steine minderwertiger Qualität tatsächlich bei dem bekannten Hersteller eingekauft worden sein, ist juristisch zu prüfen, inwieweit die entstehenden Sanierungskosten des Duschbereiches zurückgefordert werden können. Besucherzahlen und Einnahmen 2008 bis 2011 Jahr Besucherzahlen 2008 2009 2010 2011 26.787 30.447 31.824 18.132 127 119 119 94 57.952 € 66.584 € 74.495 € 42.921 € Saisonkarten Einnahmen, gesamt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 04.10.2011 ----------------------------------Karren ----------------------------------Naujock ----------------------------------Baum Stellv. Fachbereichsleiter(in) Fachbereichsleiter(in) Kämmerer Beschlussvorlage WP8-190/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-190/2011 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4