Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
04.10.11, 18:01
Aktualisiert
04.10.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8190/2011
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
11.10.2011
Betreff:
Freibad Bedburg - Sanierung des Schwimmbeckens
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Sitzungsvorlage WP8-56/2011 wurde der Bauausschuss der Stadt Bedburg darüber informiert,
dass auf der Grundlage der vorhandenen Messergebnisse (Setzungen 1,1 mm und kleiner im
Bereich des Beckens) der Betrieb des Schwimmbeckens in der Saison 2011 gewährleistet werden
kann. Es besteht jedoch weiterhin die Notwendigkeit, das Schwimmbecken so in Stand zu setzen,
dass der Betrieb des Freibads nachhaltig gesichert werden kann. Da die zuletzt durchgeführte
Beckenranderhöhung bedingt durch die weiter fortschreitenden Setzungen des Beckens
zwischenzeitlich (10 Jahre) egalisiert ist, ist eine weitere Ertüchtigung notwendig.
Eine erneute Höhenkorrektur war gemäß des Bodengutachtens vom Büro Vogt etwa nach 8 – 10
Jahren erforderlich.
Zur Realisierung einer nachhaltigen (mittel- bis langfristig) Sanierung des Schwimmbeckens liegen
zwei Vorschläge vor:
Die bereits bekannte Möglichkeit zur Sicherstellung des Betriebes ist die Erhöhung des
Beckenrandes. Hierbei wird der Beckenrand vom restlichen Beckenkörper des Edelstahlbeckens
getrennt und es wird ein, den Setzungen der letzten 10 Jahren entsprechendes Passstück auf die
Beckenrandbleche aufgeschweißt. Danach wird der Beckenrand neu ausgerichtet und wieder
angeschweißt. Diese Sanierung stellt den Betrieb des Schwimmbeckens nach heutigem
Kenntnisstand für weitere 8 – 10 Jahre sicher. Grundlage dieser Überlegungen sind die seit Jahren
regelmäßig durchgeführten Messungen der Setzungsbewegungen des Beckens. Seit ca. 10
Jahren sind diese Bewegungen in etwa konstant linear bei ca. 1 mm/Jahr und weniger. Leider
kann bei dem heute vorliegenden Kenntnisstand keine Prognose abgegeben werden, ob die
Setzungsbewegungen kleiner werden und sich damit die Betriebssicherheit des Beckens weiter
verlängert.
Die andere Möglichkeit der Sanierung ist die Neugründung des alten Betonbeckens im
Außenbereich des Beckens. Hierbei werden so genannte Mikropfähle außerhalb des
Betonbeckens soweit ins Erdreich getrieben, dass sie in den tragfähigen Untergrund einbinden.
Sind diese Arbeiten abgeschlossen, werden diese Pfähle kraftschlüssig mit dem Beckenrand des
alten Betonbeckens verbunden. Das alte Betonbecken würde dann wie eine Wanne in den Pfählen
hängen. Nach eingehendem Studium der statischen Unterlagen durch das Büro Fink/Billen, Köln,
muss leider von dieser Möglichkeit Abstand genommen werden. Bei einer weiteren Setzung des
Untergrundes würde dies unter Umständen zu Hohlräumen unter dem Becken und somit zu einer
zweiachsigen Durchbiegung des Betonbeckens im Bodenbereich (Schüsselung) führen, da der
Beckenrand durch die Neugründung mittels Mikropfählen die Setzungsbewegungen nicht mehr mit
vollzieht. Da die Bodenplatte des alten Beckens nur konstruktiv bewehrt ist und aufgrund ihrer
Fläche mittels Fugen in mehrere Abschnitte unterteilt ist, kann sie die daraus resultierenden
Belastungen durch weitere Setzungen im Untergrund bedingt durch die Auflasten des neuen
Beckens auf Dauer nicht Stand halten. Unter Umständen wären die daraus resultierenden
Schäden umfangreicher und nachhaltiger als der zurzeit normale Setzungsvorgang der gesamten
Konstruktion.
Aus vor genannten Gründen muss deshalb von dieser Sanierungsmethode abgesehen werden.
Die Verwaltung hält deshalb die seinerzeit angedachte Beckenranderhöhung für die zurzeit
wirtschaftlichste Möglichkeit den Betrieb des Schwimmbeckens zu gewährleisten.
Die Verwaltung geht bei dem momentanen Kenntnisstand davon aus, dass der Betrieb des
Freibades auch in der Saison 2012 ohne Beckenranderhöhung gesichert ist. Genauere
Erkenntnisse liegen nach den jährlichen Höhenmessungen im Frühjahr 2012 vor.
Zur Durchführung der Beckenranderhöhung waren seinerzeit 65.000,- € veranschlagt worden. Auf
Grund von Preissteigerungen seit der Erstellung des Angebotes wird empfohlen, den Betrag auf
75.000,- € zu erhöhen und die Mittel im nächsten Jahr im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Damit
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Sitzungsvorlage
die Sanierung des Beckens vor der Saison 2013 abgeschlossen werden kann, muss bereits
frühzeitig in 2012 mit den Planungen sowohl bei der Verwaltung als auch bei der ausführenden
Firma begonnen werden. Bezogen auf die zeitliche Abfolge der Arbeiten muss der Auftrag im
Laufe des Jahrs 2012 erteilt werden, da sonst die Auftragslage der ausführenden Firmen die
rechtzeitige Ausführung der Beckenranderhöhung nicht mehr möglich macht.
Dusch- und Umkleidegebäude
Ebenfalls in der Sitzungsvorlage WP8-56/2011 wurde über das Dusch- und Umkleidegebäude
berichtet. Hier wird auf die genannte Vorlage verwiesen.
Zur Sicherstellung des Schadensbildes wurden Proben aus dem betroffenen Mauerwerk
genommen und dem Baustoffprüflabor der Fachhochschule Köln übergeben. Das Materialprüfamt
des Landes NRW konnte dies Arbeiten aufgrund der zurzeit hohen Auslastung der Mitarbeiter
nicht unternehmen. Das beauftragte Gutachten ist zurzeit in der Erstellung. Eine mündliche
Rückfrage beim Institutsleiter hat bereits ergeben, dass die Steine wie vermutet mit Gips
angereichert sind.
Das heißt, dass es sich hierbei um einen versteckten Mangel handelt, der bis 30 Jahre nach
Ausführung der Arbeiten angezeigt werden kann um Regressforderungen geltend machen zu
können. Es muss geprüft werden, wo das Rohbauunternehmen seinerzeit die Steine eingekauft
hat. Sollten die verbauten Steine minderwertiger Qualität tatsächlich bei dem bekannten Hersteller
eingekauft worden sein, ist juristisch zu prüfen, inwieweit die entstehenden Sanierungskosten des
Duschbereiches zurückgefordert werden können.
Besucherzahlen und Einnahmen 2008 bis 2011
Jahr
Besucherzahlen
2008
2009
2010
2011
26.787
30.447
31.824
18.132
127
119
119
94
57.952 €
66.584 €
74.495 €
42.921 €
Saisonkarten
Einnahmen, gesamt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 04.10.2011
----------------------------------Karren
----------------------------------Naujock
----------------------------------Baum
Stellv. Fachbereichsleiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Kämmerer
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