Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
01.06.11, 18:00
Aktualisiert
05.07.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8117/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 654.30.29.5
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
07.06.2011
Betreff:
Schlosskapelle Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur weiteren
vorbereitenden Entscheidungsfindung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
In der Ratssitzung vom 31.08.2010 (TOP 2) wurde eingehend über die weitere
Verfahrensweise hinsichtlich einer eventuellen Übernahme der Schlosskapelle und der
ehemaligen Rheinischen Ritterakademie beraten. Die Fraktionen waren sich darin einig,
dass aufgrund der finanziellen Lage der Stadt eine Übernahme aus Kostengründen nicht
in Betracht komme.
Letztlich wurde daraufhin der einstimmige Beschluss gefasst, der Eigentümerin der vom
Einsturz bedrohten Gebäudeteile Ritterakademie und Schlosskapelle kein Angebot auf
Übernahme der Gebäude zwecks Sanierung zu machen und eine vertragliche
Vereinbarung mit der Eigentümerin auszuarbeiten, wonach die Entwicklung der nach der
Niederlegung frei werdenden Flächen in Zusammenarbeit mit der Stadt Bedburg
einvernehmlich vorzunehmen und zu betreiben ist. Eine solche Vereinbarung liegt
zwischenzeitlich vor. Im Übrigen wird auf die seinerzeitige Sitzungsvorlage des Haupt- und
Finanzausschusses vom 05.04.2011 (WP8-76/2011) verwiesen.
In Ansehung des Beschlusses – keine Übernahme und Sanierung aus haushalterischen
Gründen - wurden seitens Herrn Bürgermeister Koerdt im Herbst 2010 umfangreiche
Versuche übernommen, die vom Abbruch bedrohten Gebäude im Wege einer
Stiftungsgründung zu retten. Obwohl die angeschriebenen Stellen – Behörden,
Institutionen und Privatinvestoren - den Verlust der Gebäude allesamt bedauerten,
konnten die finanziellen Mittel zur Rettung der Gebäude seinerzeit nicht generiert werden.
Vor diesem Hintergrund wurde mit Datum vom 16.02.2011 die denkmalrechtliche
Zustimmung zur Abbruchgenehmigung des Rhein-Erft-Kreises vom 11.08.2010 erteilt.
Mit Schreiben vom 24.02.2011 bat Dombaumeisterin Prof. Dr. Barbara Schock-Werner unter Hinweis auf Vincenz Statz als einen der bedeutendsten Architekten des 19.
Jahrhunderts im Rheinland - darum, alle Möglichkeiten zu prüfen, zumindest die Kapelle
als kulturgeschichtlich und bauhistorisches Denkmal zu erhalten.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit Frau Prof. Dr. Schock-Werner teilte diese am
05.04.2011 mit, ihren Beitrag zur Rettung der Schlosskapelle leisten zu wollen und bereits
verschiedene Institutionen gefunden zu haben, die bereit seien, sich auch finanziell für den
Erhalt der Schlosskapelle zu engagieren.
Bedingung hierfür sei jedoch, dass die derzeitige Eigentümerin die Kapelle inkl. Grund und
Boden/Zuwegung an die Stadt Bedburg oder einen gemeinnützigen Verein bzw. eine
Stiftung übereigne, da dies eine zwingende Voraussetzung für eine finanzielle
Unterstützung dieser Institutionen darstelle. Unter Würdigung der Tatsache, dass die
Eigentümerin im Falle einer Eigentumsübertragung Abbruchkosten sparen würde, dürfte
deren Bereitschaft zumindest nicht ausgeschlossen sein.
Auf der Grundlage dieser neuen Entwicklung und Erkenntnisse wurden von der
Eigentümerin eine Kostenschätzung für eine mögliche vorläufige Sicherung der Kapelle
vorgelegt, damit diese beim Abbruch der Ritterakademie zumindest für eine Übergangszeit
von 1-2 Jahren erhalten werden kann, um dann über einen Verein Spendengelder und
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soweit möglich Fördermittel einzuwerben. Ein entsprechendes Gutachten zur genauen
Höhe der Kosten für eine dauerhafte Sanierung der Schlosskapelle (ohne angrenzende
Ritterakademie) muss noch erstellt werden.
Um das Verfahren zur Rettung der Kapelle einzuleiten wurde mit Datum vom 19.05.2011
der „Verein Schlosskapelle Bedburg e.V.“ gegründet, dessen Eintragung in das
Vereinsregister derzeit erfolgt.
Der Verein verfolgt den Zweck, die Bedburger Schlosskapelle zu sanieren, zu renovieren,
zu unterhalten und für die Bevölkerung zugänglich und nutzbar zu machen, um das für die
Stadt Bedburg wichtige baugeschichtliche Denkmal dauerhaft zu erhalten. Dieser Zweck
soll durch das Sammeln von Spenden und Fördermitteln erreicht werden.
Dem Rat der Stadt Bedburg obliegt nun die Entscheidung über die weitere
Verfahrensweise hinsichtlich der Schlosskapelle, hierbei insbesondere über die Frage, ob
die Stadt Bedburg unter den oben geschilderten neuen Voraussetzungen in
Verhandlungen über eine Eigentumsübertragung der Schlosskapelle mit der Eigentümerin
eintreten soll.
Grundvoraussetzung hierfür wäre jedoch zunächst, die mit Datum vom 16.02.2011 erteilte
denkmalrechtliche Zustimmung zum Abriss der Schlosskapelle und Ritterakademie
teilweise zu widerrufen.
Dieser Widerruf wäre allerdings nur dann rechtmäßig, wenn gleichzeitig auch eine
Kompensationsmöglichkeit für die Versagung des Abrisses in verbindlicher Form
angeboten wird. Dies bedeutet, dass die Eigentümerin in geeigneter Form für die
Versagung des Abrisses zu entschädigen ist.
Sofern keine Einigung über die Höhe der Entschädigung erzielt werden kann, muss ein
Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Folgende Hinweise und Fragestellungen sind vor einem Ratsbeschluss zu beachten:
Fraglich ist zunächst, ob eine grundstücksmäßige Abtrennung der Kapelle durch die
Banken zugelassen wird. Es müssten dann auch Wegerechte und Sicherungen der
Versorgungsleitungen zur Kapelle eingetragen werden.
Unabhängig dieser Fragestellung muss sich die Stadt zunächst verpflichten, nach
Abschluss der Sanierung die Unterhaltung der Schlosskapelle dauerhaft zu übernehmen.
Sobald die Stadt die Übernahme erklärt hat, ist sie unabhängig von der Bereitschaft oder
Leistungsfähigkeit des Kapellenvereins erhaltungspflichtig und haftet für alle daraus und
aus der Zahlung von Stiftungsgeldern resultierenden finanziellen Verpflichtungen. Um hier
eine Gefährdungsabschätzung für den städtischen Haushalt zu bekommen, ist es geboten
ein Gutachten zur Ermittlung der Sanierungskosten erstellen zu lassen. Daraus würde
dann der erforderliche Finanzierungsplan abgeleitet, den der Verein ohnehin zum Erhalt
von Fördergeldern benötigt.
Die mit Fam. Hillebrand getroffenen schriftlichen Vereinbarungen müssen entsprechend
angepasst werden.
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Wer gibt das Gutachten zur Ermittlung der Sanierungskosten in Auftrag?
Bislang liegen keine schriftlichen Förderzusagen vor, weder dem Grunde noch der Höhe
nach. Es ist nicht bekannt, ob die grob geschätzte Summe von ca. 280.000,- € für eine
erste Sicherung auskömmlich ist und eine Grundlage für die Fördermittel darstellt.
Fraglich ist weiter, auf welcher Grundlage und wer die Arbeiten zur Sicherung in Auftrag
gibt? Die Stadt müsste vor Auftragserteilung eine Ausschreibung durchführen oder
zumindest ein prüffähiges Angebot vorliegen haben. Ansonsten wäre eine Vergabe nicht
möglich. Erteilt der Verein den Auftrag, müssten auch dort die nötigen Mittel bereits
vorliegen.
Sobald konkrete Informationen zur Förderung vorliegen wird eine Beschlussvorlage
nachgereicht.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 31.05.2011
Kenntnis genommen:
----------------------------------Reinhard Stroben
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter
FachbereichsleiterIII
Bürgermeister
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