Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-117/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,7 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
05.07.11, 18:00
Aktualisiert
05.07.11, 18:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-117/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 7,7 kB

Inhalt der Datei

Nachtrag zu TOP 6 (öffentlicher Teil) zur 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg am 07.06.2011 TISCHVORLAGE In Bezug auf die Ihnen zugestellten Sitzungsunterlagen hat sich in den letzten Tagen hinsichtlich der Rettung der Schlosskapelle eine endgültige Entscheidung des zuständigen Ministeriums ergeben, die Ihnen hiermit nachträglich zur Kenntnis gegeben wird. Mit Datum vom 01.06.2011 teilte eine dem Denkmalschutz verbundene Stiftung mit, für die Notsicherung der Kapelle einen Betrag in Höhe von bis zu 128.500,-- Euro bereit zu stellen. Die Gewährung dieser Summe erfolgte - neben anderen Auflagen - unter der Bedingung, dass die verbindliche Zusage des Landes NRW vorzulegen ist, dass es die Notsicherungsmaßnahmen hälftig und spätere Sanierungsmaßnahmen über Städtebauförderung finanzieren wird. Diese geforderte Zusage konnte seitens des zuständigen Ministeriums nicht abgegeben werden. Mit Datum vom 06.06.2011 teilte Frau Dr. Ringbeck vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass Sie keine Förderzusagen in der gewünschten Form geben könne. Neben der Voraussetzung, dass in jedem Fall ein 10%iger Eigenanteil nachzuweisen sei, habe sich im Hinblick auf die Aussicht gestellte hälftige Finanzierung der Notsicherungsmaßnahmen aktuell die Situation ergeben, dass die Denkmalfördermittel in diesem Jahr faktisch um 25% gekürzt worden seien, da der nordrhein-westfälische Finanzminister nur 75% des Landeshaushalts freigegeben habe. Reservemittel, die für die Schlosskapelle Bedburg eingesetzt werden sollten, seien deshalb nicht mehr vorhanden. Da durch diese Mitteilung auch die o.g. finanzielle Zusage der Stiftung hinfällig wird, ist festzustellen, dass zur Zeit keine nennenswerten öffentlichen oder privaten Gelder für eine Sicherung und anschließende Sanierung der Schlosskapelle generiert werden können. 50181 Bedburg, den 06.06.2011 ------------------------Reinhard Stroben Sachbearbeiter ----------------------Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter III ----------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister