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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP8-70/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,2 MB
Datum
05.04.2011
Erstellt
11.04.11, 17:50
Aktualisiert
11.04.11, 17:50
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Inhalt der Datei

R,(. 4 Freiwillige Feuerwehr Stadt Bedburg lOO Jahre läschzug Lipp-Miltendorf 1901 - 2001 Löscnzug Lipp-;/ii,iencorf, Zur Gaulsn;iie 23, D-5018i Eecburc Löschzugführer: Stoi. Jürgen Fa.rtz. ?, C2272-82i1i Bürgermeister Stadt Bedburg Herrn G. Koerdt Rathaus Bedburg 11.03.2011 Haushaltsplan Sehr geehrter Herr Koerdt, im lnternet der Stadt Bedburg besteht seit kuzem die Möglichkeit, sich aktiv als Bürger der Stadt Bedburg online zum Haushaltsplan zu äußern. lch möchte diese Moglichkeit nicht ergreifen, sondern gehe meinen Dienstweg über die Wehrleitung. Krankheitsbedingt sind seit dem Sommer letzten Jahres keine Besprechungen mit der Wehrleitung und den Einheiten geführt worden. Ein Austausch von lnformationen zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, Besetzung des Arbeitskreises Brandschutzbedarfsplan von Seiten der Feuerwehr und weiterer feuenryehrrelevanter punkte war somit nicht möglich. Daher konnte ich bisher auch nicht über meine GedankenA/orschläge in diesem Kreis informieren. lch finde es schon venarunderlich dass nunmehr zwei Fahzeuge für ca. 770.000 € (ein RW2 für 398.000 € und ein HLF20/16 für 370.000 €) ersatzbeschaffi werden sollen, obwohldiese in dem Brandschutzbedarfsplan eindeutig in Frage gestellt bzw. erst gar nicht für erforderlich angesehen werden. Auf der anderen Seite haben wir lange für den Erhalt und die Ersatzbeschaffung des zweiten TLF's plädiert. Sogar der Hinweis im Brandschutzbedarfsplan "mindestens ein TLF" sagt, dass ein zweites TLF sinnvollwäre. Auszug aus dem Branclschutzbedarfsplan, Punkt 6.2.'l: "Mindestens ell ftir das Sfadfgebiet Bedbutg unci den zugewiesenen zv,tecks Sicherstellung der LöschwasserversargLtng (2.8. Autobahnabschnitten Menschenretturtg atls t,rennendem Pkw auf der Bundesautobahn) erforderliclt und Tanklöschfahrzeug (TLF24/50) ist vonuhalten." Diese Philosophie verstehe ich einfach nicht. Ein Fahzeug, das nicht in Frage gestellt wird wurde ausgemustert, aber zwei Fahzeuge, die ganz klar vom Brandschutzbedarfsplan in Frage gestellt werden, sollen nunmehr ersatzbeschafft werden. Der Brandschutzbedarfsplan sagt eindeutig, dass eine Grundausstattung aller sechs Einheiten im Stadtgebiet aus einem multifunktionellen LF (laut Arbeitskreis ist dies ein LF10/6) und einem MTF bestehen sollte; dies ist in allen Einheiten soweit gegeben. Hinzu kommen noch einige Sonderfahzeuge (ein LF16Ts, ein Hubrettungsfahzeug, ein ELW, ein Kdow, ein Rüstwagen oder alternativ ein Hi,F). -1- Freiwillige Feuennrehr Stadt Bedburg 1OO Jahre Löschzug Lipp-Millendorf 1901 - 2001 r-öschzug i-ipp-li4iilen0ofi, Zur GaLrlshÜite 23, D-501ai Eeciburg Löscnzugfajnrer. Stci. Jürgen Pa.riz, {- d2272-62''4i Der vorhandene Rüstwagen wird im Brandschutzbedarfsplan in Frage gestellt, da bereits beim LZ Kaster seit dem Jahr 2005 ein adäquates HLF stationiert ist. Aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ist ein RW2 damit überflüssig. Awszug aus derri BranCsciiutzbedaflsplan, Punt:.t 6.2: "Zur Durchführung c)er möglicherr Szeparierr bei der Technisclien Hilfeieistung ist nt,ndestens ein Rüstwagen (RW2) oder ,,reryleichbar ini Stadtgebiet vonuhalten. Durch die Neuanschaffung des i'lLF 2A/16 für Kaster rsl d,,'es erfLilll. Mit diesem Fahneug könneri die GrurrCtätigkeilen der Hilieieistungerr mit gefährlichen Stoffert und Gtiterti und die erueitefte Hilfeleistuttg bei der Menschenrettung nach Verkehrsunfällen (Beteiligut'tg von Lkw oder Eusseri) durchgefüftrt werden.'' Das im LZ Bedburg stationierte LF16 soll nun auch noch ersatzbeschafft werden, obwohl laut Brandschutzbedarfplan die Grundausstattung mit dem vor kuzem in Betrieb genommenen LFl0/6 gegeben ist. Zudem soll für diese nicht nachvollziehbare Ersatzbeschaffung obendrauf auch noch als HLF20/16 für 370.000 € ausgeführt werden, obwohl dies im Brandschutzbedarfsplan in keinster Weise für erforderlich gesehen wird. Sollten die zur Anschaffung eingestellten Fahzeuge unter anderem mit der BAB begründet werden sei hinzugefügt, dass der LZ Bedburg nach dem Umzug in die Sankt Florian Straße, inzwischen noch weiter wie der LZ Kaster (3,1km) ca.3,7 km von der Auffahrt zur BAB entfernt tiegt. Zum Vergleich würde der Anfahrtsweg der Einheit Lipp-Millendorf lediglich 350 m beiragen. Dieser Standortvorteil wird aber in der Alarm und Ausrückeordnung (MO) nicht genutzt. lch hätte hier noch weitere Punkte auszuführen, würde dann aber immer weiter in den Bereich der AAO abweichen. Deshalb werde ich lhnen kuzfristig weitere Optimierungsvorschläge diesbezüglich zukommen lassen. Für Rückfragen stehe ich lhnen gerne zur Verfügung. (Löschzugführer) Gleichlautendes Schreiben an: - - LdF Herrn Wolfgang Luchtmann FB ll Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales, Herrn Hermann-Josef Kramer Vorsitzender des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses, Herrn Heinz-Gerd Schmitz Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan Fraktionsvorsitzende der CDU, Herrn Dr' Georg Kippels Fraktionsvorsitzende der SPD, Frau Heike Steinhäuser Fraktionsvorsitzende der FDP, Herrn Jürgen Mitter Fraktionsvorsitzende der FWG, Herrn Leonhard Köhlen Fraktionsvorsitzende der Grüne, Herrn Michael Zöphel -2- Eingabe im Rahmen des Bürgerhaushalts 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Vertreter der Stadtvenivaltung Bedburg, vielen Dank für die Antwort auf die von mir verfasste Anregung bzgl. der Haushaltsumfrage Bedburg. Leider bin ich mit der recht unkonkreten Antwort (Sie haben eine Antwort fUr drei verschiedene Einsender verfasst) nicht zufrieden. lch habe in meiner Anmerkung die Sinnhaftigkeit und vor allem die nicht Notwendigkeit der Anschaffung eines Feuenrvehrfahzeuges des Typs Rüstwagen und eine Neuanschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeügs des Typs 20 I 16 innerhalb der gleichen Einheit moniert. Sie, sehr geehrte Stadtvenraltung, beziehen sich in lhrer Stellungnahme auf den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg, in der derzeit gültigen Fassung von 2004. Dieser Brandschutzbedarfsplan ist inhaltlich, fachlich und sachlich höchst fragwürdig. Da ich aber an dieser Stelle auf die vielen, nicht von der Hand zu weisenden gravierenden Fehler des Brandschutzbedarfsplans aus zeigichen Gründen nicht so intensiv eingehen kann, venrveise ich auf lhre eigene, auf einem Fehler basierende Antwort. lch möchte hier den S 6.2.1 des aktuellen Brandschutzbedarfsplans zitieren; "6.2: Einsatzmittel (Fahzeuge und Geräte) der freiwilligen Feuenvehr der Stadt Bedburg [...] Abs. 6.2.1.: "Zur Durchführung der möglichen Szenarien bei der Technischen Hilfeleistung ist mindestens ein Rüstwagen (RW2) oder vergleichbar im Stadtgebiet vozuhalten. Durch die Neuanschaffung des HLF 20116 für Kaster ist dies erfüllt. Mit diesem Fahzeug können die Grundtätigkeiten der Hilfeleistung mit gefährlichen Stoffen und Gütern und die enveiterte Hilfeleistung bei der Menschenrettung nach Verkehrsunfällen (Beteiligung von LKW oder Bussen) durchgeführt werden. " Mir wurde von einer örtlichen Einheit berichtet, dass in diesem Standort, ein völlig funktionsfähiger Unimog des Typs 1300 L, TLF 8/18, außer Dienst gestellt wurde, mit der Begründung, dass dieses Fahzeug, laut Brandschutzbedarfsplan, nicht mehr erforderlich sei. Ferner haben meine Recherchen ergeben, dass dieses Fahrzeug über die Verwertungsgesellschaft des Bundes (VEBEG) mit einem Erlös von rund 12.000 Euro versteigert worden ist. Wie bitteschön möchten Sie mir die Sinnhaftigkeit und die logischen Zusammenhänge erklären, dass auf der einen Seite ein Fahrzeug, welches laut Aussage von Angehörigen der ör1ichen Feuerwehr, einen sehr hohen taktischen und praktischen Einsatzwert hat, für eine nicht dem reellem Wert entsprechende Summe versteigert wird und der von mir stark in Frage gestellten anderen Seite, Anschaffungen, die eben laut Brandschutzbedarfsplan nicht sein müssen in Höhe von rund 770.000 Euro getätigt werden sollen? Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass dieses Fahrzeug nun in Süddeutschland bei einer Feuenryehr in Dienst gegangen ist (Kaufpreis rund 20.000 Euro) und diese Feuerwehr "den unschätzbaren taktischen Wert" dieses Fahrzeugs zu würdigen weiß ! Somit ist meine Anmerkung mehr als korrekt und auch der Hinweis von meiner Seite, dass hier eine lnvestition in Höhe von rund 400.000 Euro (in Worten vierhunderttausend Euro) für das Fahrzeug des Typs Rüstwagen und rund 370.000 Euro in der gleichen Einheit für das Fahrzeug des Typs HLF 20 / 16 als vollkommen ÜberflUssig anzusehen ist. Diesen punkt kann und werde ich nicht aus dem Auge verlieren, da hier ganz klar eine Verschwendung von Mitteln der öffentlichen Hand (Steuergelder) vorliegt. lch verweise hier auf lhre pflicht gemäß $ 75 der Gemeindeordnung NRW in der aktuellen Fassung, wonach Sie als Stadtverwaltung per Gesetz verpflichtet sind, eine wirtschaftliche, sparsame und effiziente Haushaltswirtschaft zu führen. " ga Da wir dem HFA zur Haushaltsberatung alle Eingaben aus dem Bürgerhaushalt vorlegen, bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme bis spätestens Mitte nächster Woche, um den Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung, ggf. unter Hinweis auf Sitzungsvorlagen, Beratungen usw., aufzuklären. Danke! !t