Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,2 MB
Datum
05.04.2011
Erstellt
11.04.11, 17:50
Aktualisiert
11.04.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Freiwillige Feuerwehr Stadt Bedburg
lOO Jahre
läschzug Lipp-Miltendorf
1901
-
2001
Löscnzug Lipp-;/ii,iencorf, Zur Gaulsn;iie 23, D-5018i Eecburc
Löschzugführer: Stoi. Jürgen Fa.rtz. ?, C2272-82i1i
Bürgermeister Stadt Bedburg
Herrn G. Koerdt
Rathaus Bedburg
11.03.2011
Haushaltsplan
Sehr geehrter Herr Koerdt,
im lnternet der Stadt Bedburg besteht seit kuzem die Möglichkeit, sich aktiv als Bürger der
Stadt Bedburg online zum Haushaltsplan zu äußern. lch möchte diese Moglichkeit nicht
ergreifen, sondern gehe meinen Dienstweg über die Wehrleitung.
Krankheitsbedingt sind seit dem Sommer letzten Jahres keine Besprechungen mit der
Wehrleitung und den Einheiten geführt worden. Ein Austausch von lnformationen zur
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, Besetzung des Arbeitskreises
Brandschutzbedarfsplan von Seiten der Feuerwehr und weiterer feuenryehrrelevanter punkte
war somit nicht möglich. Daher konnte ich bisher auch nicht über meine
GedankenA/orschläge in diesem Kreis informieren.
lch finde es schon venarunderlich dass nunmehr zwei Fahzeuge für ca. 770.000 € (ein RW2
für 398.000 € und ein HLF20/16 für 370.000 €) ersatzbeschaffi werden sollen, obwohldiese in
dem Brandschutzbedarfsplan eindeutig in Frage gestellt bzw. erst gar nicht für erforderlich
angesehen werden.
Auf der anderen Seite haben wir lange für den Erhalt und die Ersatzbeschaffung des zweiten
TLF's plädiert. Sogar der Hinweis im Brandschutzbedarfsplan "mindestens ein TLF" sagt,
dass ein zweites TLF sinnvollwäre.
Auszug aus dem Branclschutzbedarfsplan, Punkt 6.2.'l: "Mindestens ell
ftir das Sfadfgebiet Bedbutg unci den zugewiesenen
zv,tecks
Sicherstellung der LöschwasserversargLtng (2.8.
Autobahnabschnitten
Menschenretturtg atls t,rennendem Pkw auf der Bundesautobahn) erforderliclt und
Tanklöschfahrzeug (TLF24/50) ist
vonuhalten."
Diese Philosophie verstehe ich einfach nicht. Ein Fahzeug, das nicht in Frage gestellt wird
wurde ausgemustert, aber zwei Fahzeuge, die ganz klar vom Brandschutzbedarfsplan in
Frage gestellt werden, sollen nunmehr ersatzbeschafft werden.
Der Brandschutzbedarfsplan sagt eindeutig, dass eine Grundausstattung aller sechs
Einheiten im Stadtgebiet aus einem multifunktionellen LF (laut Arbeitskreis ist dies ein LF10/6)
und einem MTF bestehen sollte; dies ist in allen Einheiten soweit gegeben. Hinzu kommen
noch einige Sonderfahzeuge (ein LF16Ts, ein Hubrettungsfahzeug, ein ELW, ein Kdow, ein
Rüstwagen oder alternativ ein Hi,F).
-1-
Freiwillige Feuennrehr Stadt Bedburg
1OO
Jahre Löschzug Lipp-Millendorf
1901 - 2001
r-öschzug i-ipp-li4iilen0ofi, Zur GaLrlshÜite 23, D-501ai Eeciburg
Löscnzugfajnrer. Stci. Jürgen Pa.riz, {- d2272-62''4i
Der vorhandene Rüstwagen wird im Brandschutzbedarfsplan in Frage gestellt, da bereits beim
LZ Kaster seit dem Jahr 2005 ein adäquates HLF stationiert ist. Aus einsatztaktischen
Gesichtspunkten ist ein RW2 damit überflüssig.
Awszug aus derri BranCsciiutzbedaflsplan, Punt:.t 6.2: "Zur Durchführung c)er möglicherr
Szeparierr bei der Technisclien Hilfeieistung ist nt,ndestens ein Rüstwagen (RW2) oder
,,reryleichbar ini Stadtgebiet vonuhalten. Durch die Neuanschaffung des i'lLF 2A/16 für Kaster
rsl d,,'es erfLilll. Mit diesem Fahneug könneri die GrurrCtätigkeilen der Hilieieistungerr mit
gefährlichen Stoffert und Gtiterti und die erueitefte Hilfeleistuttg bei der Menschenrettung
nach Verkehrsunfällen (Beteiligut'tg von Lkw oder Eusseri) durchgefüftrt werden.''
Das im LZ Bedburg stationierte LF16 soll nun auch noch ersatzbeschafft werden, obwohl laut
Brandschutzbedarfplan die Grundausstattung mit dem vor kuzem in Betrieb genommenen
LFl0/6 gegeben ist. Zudem soll für diese nicht nachvollziehbare Ersatzbeschaffung obendrauf
auch noch als HLF20/16 für 370.000
€
ausgeführt werden, obwohl dies
im
Brandschutzbedarfsplan in keinster Weise für erforderlich gesehen wird.
Sollten die zur Anschaffung eingestellten Fahzeuge unter anderem mit der BAB begründet
werden sei hinzugefügt, dass der LZ Bedburg nach dem Umzug in die Sankt Florian Straße,
inzwischen noch weiter wie der LZ Kaster (3,1km) ca.3,7 km von der Auffahrt zur BAB entfernt
tiegt. Zum Vergleich würde der Anfahrtsweg der Einheit Lipp-Millendorf lediglich 350 m
beiragen. Dieser Standortvorteil wird aber in der Alarm und Ausrückeordnung (MO) nicht
genutzt.
lch hätte hier noch weitere Punkte auszuführen, würde dann aber immer weiter in den Bereich
der AAO abweichen. Deshalb werde ich lhnen kuzfristig weitere Optimierungsvorschläge
diesbezüglich zukommen lassen.
Für Rückfragen stehe ich lhnen gerne zur Verfügung.
(Löschzugführer)
Gleichlautendes Schreiben an:
-
-
LdF Herrn Wolfgang Luchtmann
FB ll Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales, Herrn Hermann-Josef Kramer
Vorsitzender des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses, Herrn Heinz-Gerd Schmitz
Arbeitskreis Brandschutzbedarfsplan
Fraktionsvorsitzende der CDU, Herrn Dr' Georg Kippels
Fraktionsvorsitzende der SPD, Frau Heike Steinhäuser
Fraktionsvorsitzende der FDP, Herrn Jürgen Mitter
Fraktionsvorsitzende der FWG, Herrn Leonhard Köhlen
Fraktionsvorsitzende der Grüne, Herrn Michael Zöphel
-2-
Eingabe im Rahmen des Bürgerhaushalts 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Vertreter der Stadtvenivaltung Bedburg,
vielen Dank für die Antwort auf die von mir verfasste Anregung bzgl. der Haushaltsumfrage
Bedburg. Leider bin ich mit der recht unkonkreten Antwort (Sie haben eine Antwort fUr drei
verschiedene Einsender verfasst) nicht zufrieden. lch habe in meiner Anmerkung die Sinnhaftigkeit und vor allem die nicht Notwendigkeit der Anschaffung eines Feuenrvehrfahzeuges
des Typs Rüstwagen und eine Neuanschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeügs
des Typs 20 I 16 innerhalb der gleichen Einheit moniert. Sie, sehr geehrte Stadtvenraltung,
beziehen sich in lhrer Stellungnahme auf den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg, in
der derzeit gültigen Fassung von 2004. Dieser Brandschutzbedarfsplan ist inhaltlich, fachlich
und sachlich höchst fragwürdig. Da ich aber an dieser Stelle auf die vielen, nicht von der
Hand zu weisenden gravierenden Fehler des Brandschutzbedarfsplans aus zeigichen Gründen nicht so intensiv eingehen kann, venrveise ich auf lhre eigene, auf einem Fehler basierende Antwort. lch möchte hier den S 6.2.1 des aktuellen Brandschutzbedarfsplans zitieren;
"6.2: Einsatzmittel (Fahzeuge und Geräte) der freiwilligen Feuenvehr der Stadt Bedburg [...]
Abs. 6.2.1.: "Zur Durchführung der möglichen Szenarien bei der Technischen Hilfeleistung ist
mindestens ein Rüstwagen (RW2) oder vergleichbar im Stadtgebiet vozuhalten. Durch die
Neuanschaffung des HLF 20116 für Kaster ist dies erfüllt. Mit diesem Fahzeug können die
Grundtätigkeiten der Hilfeleistung mit gefährlichen Stoffen und Gütern und die enveiterte
Hilfeleistung bei der Menschenrettung nach Verkehrsunfällen (Beteiligung von LKW oder
Bussen) durchgeführt werden. "
Mir wurde von einer örtlichen Einheit berichtet, dass in diesem Standort, ein völlig funktionsfähiger Unimog des Typs 1300 L, TLF 8/18, außer Dienst gestellt wurde, mit der Begründung, dass dieses Fahzeug, laut Brandschutzbedarfsplan, nicht mehr erforderlich sei. Ferner haben meine Recherchen ergeben, dass dieses Fahrzeug über die Verwertungsgesellschaft des Bundes (VEBEG) mit einem Erlös von rund 12.000 Euro versteigert worden ist.
Wie bitteschön möchten Sie mir die Sinnhaftigkeit und die logischen Zusammenhänge erklären, dass auf der einen Seite ein Fahrzeug, welches laut Aussage von Angehörigen der ör1ichen Feuerwehr, einen sehr hohen taktischen und praktischen Einsatzwert hat, für eine nicht
dem reellem Wert entsprechende Summe versteigert wird und der von mir stark in Frage
gestellten anderen Seite, Anschaffungen, die eben laut Brandschutzbedarfsplan nicht sein
müssen in Höhe von rund 770.000 Euro getätigt werden sollen? Weitere Nachforschungen
haben ergeben, dass dieses Fahrzeug nun in Süddeutschland bei einer Feuenryehr in Dienst
gegangen ist (Kaufpreis rund 20.000 Euro) und diese Feuerwehr "den unschätzbaren taktischen Wert" dieses Fahrzeugs zu würdigen weiß
!
Somit ist meine Anmerkung mehr als korrekt und auch der Hinweis von meiner Seite, dass
hier eine lnvestition in Höhe von rund 400.000 Euro (in Worten vierhunderttausend Euro) für
das Fahrzeug des Typs Rüstwagen und rund 370.000 Euro in der gleichen Einheit für das
Fahrzeug des Typs HLF 20 / 16 als vollkommen ÜberflUssig anzusehen ist. Diesen punkt
kann und werde ich nicht aus dem Auge verlieren, da hier ganz klar eine Verschwendung
von Mitteln der öffentlichen Hand (Steuergelder) vorliegt. lch verweise hier auf lhre pflicht
gemäß $ 75 der Gemeindeordnung NRW in der aktuellen Fassung, wonach Sie als Stadtverwaltung per Gesetz verpflichtet sind, eine wirtschaftliche, sparsame und effiziente Haushaltswirtschaft zu führen. "
ga
Da wir dem HFA zur Haushaltsberatung alle Eingaben aus dem Bürgerhaushalt vorlegen,
bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme bis spätestens Mitte nächster Woche, um den
Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung, ggf. unter Hinweis auf Sitzungsvorlagen, Beratungen
usw., aufzuklären. Danke!
!t