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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier:a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
30.09.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier:a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 24.09.2008 TOP Betreff 6.5 Bebauungsplan Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier:a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 8/2008 1. Ergänzung Beschluss: „1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß Informationsveranstaltung vom 14.04.2008 wird zur Kenntnis genommen. Dem Wunsch, die Baufenster großzügiger zu bemessen, wird stattgegeben, jedoch mit der Maßgabe, dass die maximale Grundfläche auf 140 m² begrenzt wird. 2. Das Ergebnis der ökologischen Bewertung wird zur Kenntnis genommen. Der erforderliche Ausgleich erfolgt extern. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen