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Beschlusstext (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
30.09.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauB 
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 24.09.2008 TOP Betreff 6.4 27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Vorlage: 7/2008 1. Ergänzung Beschluss: „1. Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Trägerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung ergeben sich jedoch nicht. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen