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Beschlusstext (Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen / Regelung zur zukünftigen pädagogischen Übermittagsbetreuung; hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,6 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
30.09.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen / Regelung zur zukünftigen pädagogischen Übermittagsbetreuung;
hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 24.09.2008 TOP Betreff 3.1 Ganztagsoffensive des Landes NRW im Bereich der Sekundarstufen-I-Schulen / Regelung zur zukünftigen pädagogischen Übermittagsbetreuung; hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Vorlage: 56/2008 1. Ergänzung Beschluss: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den vom Hauptausschuss getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom 09.09.2008 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser hat folgenden Wortlaut: „1. Ab dem 01.02.2009 wird am Schulzentrum Kreuzau eine „Pädagogische Übermittagsbetreuung“ angeboten. 2. Die Trägerschaft wird dem Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2008/09 übertragen. Für das Schuljahr 2009/10 ist über die Trägerschaft neu zu entscheiden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 65.000 € rechtzeitig zu beantragen. 4. Die kleine Festhalle soll für einen provisorischen und funktionellen Mensabetrieb ausgestattet werden. Alternativen hierzu sind vorrangig zu klären. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Errichtung eines Mensaneubaues auf dem Gelände des Schulzentrums durchzuführen. 6. Die erforderlichen Zuschussmittel sind rechtzeitig zu beantragen. 7. Die Einbeziehung der OGS in die Neubauplanungen ist zu prüfen.“ Beratungsergebnis: 31 Stimmen dafür, 1 dagegen, 0 Enthaltungen