Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
12.06.08, 15:00
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.04.2008
TOP
Betreff
4.4
Finanzierung der jährlichen Martinsfeiern sowie der Weihnachtsfeiern für ältere
Bürger
Vorlage: 18/2008
Beschluss:
„1. Der Haushaltsansatz zur Durchführung von Martinszügen wird ab dem Haushaltsjahr 2008
auf 4.200 € festgesetzt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Abzug eines
Pauschalbetrages von 100 € je Martinszug auf der Grundlage der tatsächlich vorhandenen
Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren.
2. Für die Durchführung der Seniorenweihnachtsfeiern wird ab dem Jahre 2008 ein Betrag
von 6.000 € bereitgestellt. Auch hier erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile nach
Abzug eines Grundbetrages von 200 € je Ortsteil auf der Grundlage der Anzahl der
Senioren über 63 Jahre.
3. Die Haushaltsansätze zur Durchführung der Martinszüge, der Seniorenweihnachtsfeiern
und für die Geschenke zu Ehe- und Altersjubiläen werden für gegenseitig deckungsfähig
erklärt.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen