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Beschlusstext (Finanzierung der jährlichen Martinsfeiern sowie der Weihnachtsfeiern für ältere Bürger)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Datum
15.04.2008
Erstellt
12.06.08, 15:00
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Finanzierung der jährlichen Martinsfeiern sowie der Weihnachtsfeiern für ältere Bürger)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.04.2008 TOP Betreff 4.4 Finanzierung der jährlichen Martinsfeiern sowie der Weihnachtsfeiern für ältere Bürger Vorlage: 18/2008 Beschluss: „1. Der Haushaltsansatz zur Durchführung von Martinszügen wird ab dem Haushaltsjahr 2008 auf 4.200 € festgesetzt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach Abzug eines Pauschalbetrages von 100 € je Martinszug auf der Grundlage der tatsächlich vorhandenen Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren. 2. Für die Durchführung der Seniorenweihnachtsfeiern wird ab dem Jahre 2008 ein Betrag von 6.000 € bereitgestellt. Auch hier erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile nach Abzug eines Grundbetrages von 200 € je Ortsteil auf der Grundlage der Anzahl der Senioren über 63 Jahre. 3. Die Haushaltsansätze zur Durchführung der Martinszüge, der Seniorenweihnachtsfeiern und für die Geschenke zu Ehe- und Altersjubiläen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen