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Beschlussvorlage (Haus- und Badeordnung für das Freibad Bedburg: Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig vom 18.03.2011 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
30.03.11, 17:50
Aktualisiert
11.04.11, 17:50
Beschlussvorlage (Haus- und Badeordnung für das Freibad Bedburg: Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig vom 18.03.2011 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) Beschlussvorlage (Haus- und Badeordnung für das Freibad Bedburg: Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig vom 18.03.2011 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) Beschlussvorlage (Haus- und Badeordnung für das Freibad Bedburg: Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig vom 18.03.2011 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP864/2011 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 05.04.2011 Betreff: Haus- und Badeordnung für das Freibad Bedburg: Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig vom 18.03.2011 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt, entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses der Stadt Bedburg vom 22.03.2011, der Anregung des Herrn Karlfred Ludwig vom 18. März 2011 nicht zu folgen. Begründung: Für die Sitzung des Bauausschusses der Stadt Bedburg am 22.03.2011 stand als TOP 4 die Neufassung der Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg auf der Tagesordnung. In dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Neufassung befindet sich unter Anderem folgende Regelung, welche bislang in der „alten“ Haus- und Badeordnung nicht enthalten war: „III. Verhalten im Bad . . . 12. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und Presse bedarf das Fotografieren der vorherigen Genehmigung der Stadtverwaltung.“ Am 18. März 2011 erreichte die Verwaltung ein Telefax des Bürgers Karlfred Ludwig, in dem er gem. § 24 GO NRW eine Modifizierung der Änderung der Haus- und Badeordnung anregt. Das Telefax ist als Anlage beigefügt. Dieses Telefax wurde den Fraktionen zu den Fraktionsvorbesprechungen sowie den Mitgliedern des Bauausschusses zur Sitzung nachgereicht. Der Bauausschuss hat über die Anregung gem. § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 22.03.2011 in Verbindung mit der Beschlussfassung vorberaten und einstimmig folgenden Beschluss gefasst. „Der Bauausschuss stimmt dem Erlass der neuen Haus- und Badeordnung für das Freibad zu. Weiterhin empfiehlt der Bauausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss, der Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig vom 18.03.2011 bezüglich einer Modifizierung der Änderung nicht zu folgen“. Für die Erledigung der Bürgeranregung ist gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 23.03.2011 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister