Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
30.03.11, 17:50
Aktualisiert
11.04.11, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP864/2011
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
05.04.2011
Betreff:
Haus- und Badeordnung für das Freibad Bedburg: Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig
vom 18.03.2011 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt, entsprechend der
Empfehlung des Bauausschusses der Stadt Bedburg vom 22.03.2011, der Anregung des
Herrn Karlfred Ludwig vom 18. März 2011 nicht zu folgen.
Begründung:
Für die Sitzung des Bauausschusses der Stadt Bedburg am 22.03.2011 stand als TOP 4
die Neufassung der Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Bedburg auf der
Tagesordnung.
In dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Neufassung befindet sich unter
Anderem folgende Regelung, welche bislang in der „alten“ Haus- und Badeordnung nicht
enthalten war:
„III. Verhalten im Bad
.
.
.
12. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung
ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und Presse bedarf das Fotografieren der
vorherigen Genehmigung der Stadtverwaltung.“
Am 18. März 2011 erreichte die Verwaltung ein Telefax des Bürgers Karlfred Ludwig, in
dem er gem. § 24 GO NRW eine Modifizierung der Änderung der Haus- und Badeordnung
anregt. Das Telefax ist als Anlage beigefügt.
Dieses Telefax wurde den Fraktionen zu den Fraktionsvorbesprechungen sowie den
Mitgliedern des Bauausschusses zur Sitzung nachgereicht. Der Bauausschuss hat über
die Anregung gem. § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
22.03.2011 in Verbindung mit der Beschlussfassung vorberaten und einstimmig
folgenden Beschluss gefasst.
„Der Bauausschuss stimmt dem Erlass der neuen Haus- und Badeordnung für das Freibad
zu. Weiterhin empfiehlt der Bauausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss, der
Anregung des Bürgers Karlfred Ludwig vom 18.03.2011 bezüglich einer Modifizierung der
Änderung nicht zu folgen“.
Für die Erledigung der Bürgeranregung ist gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt
Bedburg der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 23.03.2011
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister