Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
20.10.10, 17:55
Aktualisiert
20.10.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8181/2010
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
26.10.2010
Betreff:
Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II
hier: Anfrage bzw. Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 12. Oktober 2010
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Information zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Begründung:
Mit Schreiben vom 12. Oktober 2010, als Anlage 1 beigefügt, bittet die SPD-Fraktion bezüglich
der Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II um diverse Auskünfte.
Zu den Fragen im Einzelnen:
•
1. Übersicht, aus der die Kosten der abgeschlossenen Maßnahmen hervorgehen und
•
2. Übersicht, aus der hervorgeht, welche Maßnahmen mit welcher Priorität noch
durchgeführt werden und wie hoch die Kosten sein werden.
Die entsprechenden Informationen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die Verwaltung
weist hierbei darauf hin, dass es sich bei den Kosten der noch nicht abgeschlossenen
Maßnahmen um die voraussichtlichen Kosten handelt.
Die Mittel für „(sonstige) Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“ sind jeweils zwingend
zweckgebunden für den jeweiligen Bereich zu verwenden.
Aus aktuellem Anlass möchte die Verwaltung an dieser Stelle die Chance nutzen, einen evtl.
missverständlichen Pressebericht klarzustellen:
In der 41. Kalenderwoche 2010 erschien im Kölner Stadt-Anzeiger, Ausgabe Rhein-Erft, der
Presseartikel „Kampf den Kosten“. In diesem Artikel sind mehrere Maßnahmen erwähnt, die zur
Kostenreduzierung bei den Heizkosten ist städtischen Objekten führen. Hier wird bezüglich des
Austausches von Heizkesseln bei der Grundschule Kölner Straße die Aussage getroffen: „Die
26.000 EURO Anschaffungskosten werden aus dem Konjunkturpaket II beglichen.“
Diese Aussage ist so nicht zutreffend. Die Maßnahmen an der Grundschule Kölner Straße werden
und wurden ausschließlich aus Mitteln des laufenden Haushalts finanziert, im Gegensatz zu der z.
B. im Artikel ebenfalls aufgeführen Maßnahme in der Bürgerhalle Königshoven.
•
3. Anfrage vom 20.04.2010 zur Finanzierung der Umgestaltung des Schulhofes der
Grundschule Kaster aus den verbleibenden Mitteln des KP II.
Wie in der Niederschrift der 5. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 20.04.2010, TOP 4,
festgehalten ist, bittet Frau Steinhäuser um Überprüfung, ob es möglich sei, aus den
verbleibenden Mitteln des Konjunkturpaketes die Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule
Kaster zu finanzieren.
Gefördert werden nach dem ZuInvG nur Investitionsmaßnahmen. Dabei legt der Bund jedoch eine
"weitere" Definition des Investitionsbegriffs zugrunde als die Gemeindehaushaltsverordnung. Nach
§ 3 InvföG NRW/E gilt für Maßnahmen nach dem ZuInvG der "weitere" Investitionsbegriff des
Bundes. Er orientiert sich an dem haushaltsrechtlichen Begriffsverständnis des Bundes. Danach
zählen zu den Investitionen (jeweils brutto) Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen
Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind, der Erwerb
von unbeweglichen Sachen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für die vorgenannten Zwecke. Bei
der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen zählen nicht zu
den Investitionen, sie gelten als laufende Unterhaltung. Bauliche Maßnahmen dagegen, die zu
einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive
Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen
zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Für den Erwerb
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beweglicher Sachen können Ausgaben über 5.000 Euro für den Einzelfall als Investitionen
veranschlagt werden.
Hieraus ergibt sich, dass sich aus der Art der Schulhofumgestaltung eine Werterhöhung des
Objektes selbst ergeben muss. Soweit es sich bei der Umgestaltung schwerpunktmäßig eher um
eine „Verschönerung“ des Schulhofes handelt, ist die Möglichkeit der Finanzierung aus dem
Konjunkturpaket eher fraglich.
Auch kann nach dem aktuellen Stand nicht erwartet werden dass im Bereich Bildungsinfrastruktur
Mittel aus dem Konjunkturpaket „übrig“ bleiben.
•
4. Information, ob und in welcher Höhe noch Mittel aus dem Konjunkturpaket II übrig
sind, um zusätzliche, noch nicht beschlossene Maßnahmen umzusetzen:
Siehe hierzu Anlage 2 in Verbindung mit der Beantwortung der Frage 2.
•
5. Information darüber, wann und wo die im Vergabeverfahren KP II vergebenen
Aufträge im Internet veröffentlicht werden:
Eine Veröffentlichung im Internet erfolgt nicht. Dies hat folgenden Hintergrund:
Mit Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums,
des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und
Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr -Az: 121 – 80-20/02- vom 3.2.2009
wird den Kommunen zeitlich befristet bis zum 31.12.2010 gestattet, höhere Vergabegrenzen bei
der Auswahl des jeweiligen Vergabeverfahrens zu wählen. Nach diesen Regelungen wäre es z. B.
möglich gewesen, Einzelaufträge bis zu einem geschätzten Wert von 100.000 € ohne
Mehrwertsteuer freihändig zu vergeben, und Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von bis
einer Million € ohne Mehrwertsteuer beschränkt auszuschreiben.
Diese Regelungen stehen aus der Natur der Sache heraus im Widerstreit mit den Grundsätzen
des Wettbewerbs und der Transparenz und Sicherheit (Korruptionsprävention) bei der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen.
Aus diesem Bewusstsein heraus sagt der zitierte Runderlass aus, dass, wenn der öffentliche
Auftraggeber von den großzügigeren Regelungen Gebrauch macht, eine Veröffentlichungspflicht
in einem elektronischen Medium (Internet) besteht, soweit Bauaufträge über 150.000 € ohne
Mehrwertsteuer / sonstige Aufträge im Wert von über 50.000 € ohne Mehrwertsteuer im Wege der
Freihändigen Vergabe oder beschränkten Ausschreibung vergeben werden (siehe Ziffer 1.4 des
Runderlasses).
Zudem wäre bei natürlichen Personen (z. B. diversen Handwerksfirmen) eine Veröffentlichung der
Daten ohne deren vorherige Einwilligung aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht statthaft
(Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des
Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
und des Ministeriums für Bauen und Verkehr - Az: 121 - 80-20/02
v. 28.9.2009).
Die Stadt Bedburg macht – unter anderem auch aufgrund ausgiebiger Gespräche mit dem
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bedburg - von den Möglichkeiten der großzügigeren
„Vergabeschwellenwerten“ des Runderlasses vom 03.02.2009 keinen Gebrauch. Daher
wurden auch die bisherigen Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg nicht i. S. des Runderlasses
verändert. Es gelten nach wie vor die niedrigeren Schwellenwerte, d. h. z. B.:
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Aufträge über 30.000 € sind beschränkt auszuschreiben, VOB-Aufträge über 75.000 € ohne
Mehrwertsteuer für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und
Straßenausstattungen sind öffentlich auszuschreiben.
Wie weiter o. g., ist daher der genannte Runderlass nicht einschlägig, womit auch die dort
geregelte Veröffentlichungspflicht nicht zum tragen kommt. Vielmehr ist es so, dass die Stadt
Bedburg sich selbst aus guten Gründen für restriktivere Vergabeschwellenwerte entschieden hat,
und somit eine zusätzliche Veröffentlichung nicht erforderlich ist. Es erscheint darüber hinaus
sogar fraglich, ob die Stadt Bedburg eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ohne vorherige
Änderung ihrer Vergaberichtlinien hätte.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18.10.2010
----------------------------------Coenen
----------------------------------Naujock
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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