Daten
Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
23.11.10, 17:54
Aktualisiert
23.11.10, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8176/2010
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
26.10.2010
Betreff:
Haushaltssatzung 2011
hier: Information über den Stand der Haushaltsplanung
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im August und September wurden durch die Organisationseinheiten die Ansätze für den
Haushaltsplanentwurf 2011 kalkuliert. In Budgetberatungen wurden die einzelnen
Mittelanmeldungen zwischen dem Stadtkämmerer, dem Geschäftsbereich 2 – Finanzen – und den
jeweiligen Organisationseinheiten diskutiert.
Ursprünglich war die Zuleitung des Haushaltsentwurfs für den 26. Oktober 2010 vorgesehen. Der
Termin der Zuleitung wurde auf den 14. Dezember 2010 verschoben, da die Entwicklung
wesentlicher Positionen der „Allgemeinen Finanzwirtschaft“ derzeit nicht absehbar sind. Dies hat
folgende Gründe:
¾ die 1. Proberechnung zum kommunalen Finanzausgleich ist erst für November
angekündigt.
¾ die Eckdaten des Haushaltes des Rhein-Erft-Kreises liegen nicht vor (auch der Rhein-ErftKreis wartet auf die Daten der Proberechnung)
¾ die Ergebnisse der November-Steuerschätzung werden erst Ende November bekannt
werden
Die Werte der allgemeinen Finanzwirtschaft stellen sich aufgrund der aktuell verwaltungsseitig
vorgenommenen Schätzungen wie folgt dar (Erträge sind mit negativem Vorzeichen dargestellt):
Nr.
Bezeichnung
4011000
Grundsteuer A
-208.898
-205.000
-205.000
-205.000
-205.000
-205.000
4012000
Grundsteuer B
-3.384.747
-3.450.000
-3.500.000
-3.550.000
-3.600.000
-3.650.000
4013000
Gewerbesteuer
-6.983.882
-4.534.000
-4.600.000
-4.940.000
-5.300.000
-5.650.000
4021000
Gemeindeanteil Einkommensteuer
-8.442.562
-7.970.000
-7.600.000
-8.000.000
-8.500.000
-8.900.000
4022000
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
-577.508
-584.000
-594.000
-608.000
-620.000
-650.000
4031000
Vergnügungssteuer
-159.659
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
-150.000
4032000
Hundesteuer
-163.889
-165.000
-165.000
-165.000
-165.000
-165.000
4051000
Leistungen Familienausgleich
-903.464
-960.752
-1.000.000
-1.040.000
-1.055.000
-1.080.000
4111000
Schlüsselzuweisungen vom Land
-8.105.158
-7.480.000
-7.360.000
-6.700.000
-8.300.000
-8.000.000
-126.044
0
0
0
0
0
0
-221.000
0
0
0
0
-790.785
-900.000
-900.000
-900.000
-900.000
-900.000
0
4161000
Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung
4481000
Kostenerstattungen vom Land
4511000
Konzessionsabgaben
Ergebnis
2009
Ansatz
2010
Ansatz
2011
Plan
2012
Plan
2013
Plan
2014
4562000
Säumniszuschläge
20.568
0
0
0
0
4562100
Beitreibungsgebühren
-99
0
0
0
0
0
4562200
Nachforderungszinsen
Gewerbesteuer
-137.623
-100.000
-100.000
-100.000
-100.000
-100.000
0
4562300
Stundungszinsen
4581631
Zuschreibung Steuerforderungen
= Ordentliche Erträge
30
0
0
0
0
-339
0
0
0
0
0
-29.964.058
-26.719.752
-26.174.000
-26.358.000
-28.895.000
-29.450.000
5311000
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
276.263
272.000
272.000
272.000
272.000
272.000
5341000
Gewerbesteuerumlage
448.163
348.000
350.000
375.000
400.000
430.000
5342000
Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh.
5372000
Allg. Umlagen Gemeinden (GV)
5473000
Wertveränderung bei UV
17
= Ordentliche Aufwendungen
476.174
347.000
360.000
387.000
400.000
420.000
10.489.820
10.430.000
10.450.000
10.300.000
10.400.000
10.500.000
40.825
0
320.000
320.000
320.000
320.000
11.731.245
11.397.000
11.752.000
11.654.000
11.792.000
11.942.000
-18.232.813
-15.322.752
-14.422.000
-14.704.000
-17.103.000
-17.508.000
18
= Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
5599000
Erstattungszinsen Gewerbesteuer
55.997
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
21
= Finanzergebnis (=Zeilen 19
und 20)
55.997
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
22
=Ordentliches Jahresergebnis
(=Zeilen 18 und 21)
-18.176.816
-15.272.752
-14.372.000
-14.654.000
-17.053.000
-17.458.000
29
= Ergebnis (Zeilen 26,27,28)
-18.176.816
-15.272.752
-14.372.000
-14.654.000
-17.053.000
-17.458.000
Beschlussvorlage WP8-176/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Aufgrund der Kalkulationen und unter Berücksichtigung der vorgenannten Schätzungen ergeben
sich folgende Salden bzw. Defizite der Gesamtergebnisplanung:
2011
2012
2013
2014
- 9,1 Mio. €
- 8,9 Mio. €
- 6,6 Mio. €
- 6,2 Mio. €
Die Ergebnisplanung aus der Haushaltsplanung 2010 wies folgende Salden aus:
2011
2012
2013
- 7,2 Mio. €
- 3,5 Mio. €
- 4,0 Mio. €
Die Veränderungen in den Planjahren 2011 und 2012 resultieren insbesondere aus der im
Haushaltsplan 2010 enthaltenen 15%igen Kürzung der Sachaufwendungen, aus nicht mehr im
Planungszeitraum veranschlagten Grundstücksveräußerungen (Lindenstraße 4 und
Tennishallengelände), aus geringeren Erträgen aus Steuern und Zuweisungen (insbesondere im
Jahr 2012 aus der sich negativ auswirkenden Gewerbesteuernachzahlung in 2010) sowie aus
steigenden Kapitalaufwendungen.
Die Ertragslage im Haushaltjahr 2010 wird sich voraussichtlich gegenüber der Planung
verbessern. Die voraussichtlichen Verbesserungen beziehen sich insbesondere auf Mitteilungen
und Ankündigungen zu nachstehenden Bereichen:
¾ Nachveranlagungen bei der Gewerbesteuer (ca. 3 Mio. €),
¾ Erträge aufgrund des Nachtrages zum GFG 2010 (rd. 260 T€)
¾ vom Rhein-Erft-Kreis in Aussicht gestellte Weitergabe der Beteiligung des Landes an den
Mietkostenanteilen von Hartz-IV-Empfängern.
Die Aufwendungen werden sich nach derzeitiger Einschätzung im Rahmen der Planwerte
bewegen, so dass sich der planerische Fehlbedarf im Jahr 2010 in Höhe von 4,3 Mio. €
voraussichtlich deutlich verringern wird.
Folgende im Zuge der Haushaltsplanung 2010 vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen sind
nach derzeitigem Stand der verwaltungsinternen Planungen im Haushaltsentwurf für das
Haushaltsjahr 2011 berücksichtigt:
1. Verkauf Grundstücke ehem. Hallenbad Kaster
Der beabsichtigte Verkauf der Grundstücke wird sich in 2010 nicht realisieren lassen. Der
Verkauf ist nun im Haushaltsplanentwurf für 2011 und 2012 vorgesehen.
2. Feuerwehrfahrzeuge
Die Finanzierung eines Feuerwehrfahrzeugs erfolgt in 2010 aus dem Konjunkturpaket. Die
verschobene Anschaffung eines zweiten Feuerwehrfahrzeugs wurde entsprechend im
Haushaltsentwurf 2011 vorgesehen.
3. Sanierung der Grundschule Bedburg
Es sind keine Mittel für die Sanierung der Grundschule Bedburg im Haushaltsentwurf 2011
veranschlagt (Beschlusslage).
4. Sanierung der Grundschule Kirchherten
Es sind lediglich Mittel für die Dachsanierung (25.000 €) im Haushaltsentwurf veranschlagt.
Beschlussvorlage WP8-176/2010
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
5. Turnhalle Kaster
Die Verschiebung der Erweiterung der Turnhalle Kaster nach 2011 wurde entsprechend
des Beschlusslage im Haushaltsentwurf 2011 umgesetzt.
6. Verkleinerung der Mensa
Die entsprechende Veranschlagung wurde im Haushaltsentwurf 2011 umgesetzt.
7. Beitragsfreies Kindergartenjahr
Auf die Einstellung eines beitragsfreien Kindergartenjahres wurde komplett verzichtet.
8. Alte Schule Lipp
Die Stilllegung ist im Haushaltsentwurf 2011 entsprechend des Beschlusses ab dem
01.01.2012 in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vorgesehen.
9. Alte Schule Kirchtroisdorf
Der Neubau der Begegnungsstätte und der Sportlerumkleide ist für 2011 im
Haushaltsentwurf vorgesehen. Der Abriss des Gebäudes und die Vermarktung des
Geländes sind für das Jahr 2012 vorgesehen.
10. Neugestaltung der Jugendarbeit
Im Zuge der Einrichtung des städtischen Jugendamtes wird die Jugendarbeit in Bedburg
neu geordnet.
11. Stilllegung Gebäude Jugendzentrum Kaster
Die für das Jahr 2013 im Haushaltsplan 2010 vorgesehene Stilllegung des o.g. Gebäudes
wurde nicht im Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen.
12. Halbierung der Zuschüsse an Sportvereine
Die Zuschüsse für Sportvereine wurden wieder in der ursprünglichen Höhe im
Haushaltsentwurf 2011 vorgesehen (8.000 €).
13. Einführung der Bedburg-Card
Aufwendungen für die Einführung der Bedburg-Card wurden entsprechend der
Beschlusslage nicht im Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen.
14. Vermarktung der Friedhofserweiterungsfläche Bedburg-West
Es wurden weder Erschließungskosten noch entsprechende Erlöse aus der Vermarktung
im Haushaltsentwurf 2011 berücksichtigt.
15. Vermarktung der Fläche Sportplatz Lipp
Die Erschließung und Vermarktung ist im Haushaltentwurf 2011 für das Planjahr 2014
vorgesehen (Haushaltsplan 2010 sah das Jahr 2013 vor)
16. Verschiebung des Bau eines Kunstrasenplatzes am Sportzentrum Bedburg-West
Der Bau ist entsprechend des Beschlusses für das Planjahr 2013 vorgesehen.
17. Investitionen im Freibad
Die Kleinkinderrutsche und der Sonnenschutz wurden nicht als Investitionen im
Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen.
18. Umbau Eselsmarkt
Der Umbau ist entsprechend der Beschlusslage nicht im Haushaltsentwurf 2011 enthalten.
Beschlussvorlage WP8-176/2010
Seite 4
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
19. Kürzung der Mittel für Straßenunterhaltung
Die Fahrbahndeckenerneuerungen der Straßen „Meßweg““, „Am Fließ“ und Kolpingstraße
wurden im Haushaltsplan 2010 gestrichen. Im Entwurf des Haushaltsplanentwurf 2011
wurden Mittel für die Fahrbahndeckenerneuerungen der Straßen „Harffer Schlossallee
(Bereich Lipp), „Am Fließ“ sowie Teile der Gustav-Heinemann-Straße eingestellt.
20. Vermarktung Tennishallengelände
Weder Erschließungskosten noch Vermarktungserlöse wurden im Haushaltsentwurf 2011
berücksichtigt. Im Haushaltsplan 2010 waren Nettoerlöse in Höhe von 1 Mio. € (2012)
vorgesehen.
21. Bürgerhalle Königshoven
Die Lüftungsanlage wurde aus dem Konjunkturpaket finanziert. Der Umbau des
Schießstandes wurde nicht im Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen (Beschlusslage).
22. Verkauf Lindenstraße 4
Ein Verkauf wurde im Haushaltsentwurf 2011 nicht aufgenommen. Im Haushaltsplan 2010
war der Verkauf für das Planjahr 2011 vorgesehen.
23. Aufgabe des AST-Verkehrs
Eine Aufgabe des AST-Verkehrs ist im Haushaltsentwurf 2011 nicht berücksichtigt.
24. Stilllegung der Multihalle
Die Stilllegung war im Haushaltsplan 2010 für den 31.12.2010 vorgesehen. Die Stilllegung
wurde planerisch im Haushaltsentwurf um ein Jahr verschoben.
25. Halbierung der Sachaufwendungen für Tourismus
Eine Halbierung der Sachaufwendungen ist im Haushaltsentwurf 2011 nicht vorgesehen.
26. Erhebung von Benutzungsgebühren für Sportstätten
Planerisch wurde eine Erhebung von Benutzungsgebühren für Sportstätten im
Haushaltsentwurf nicht vorgesehen. Hier sollte zunächst ein Konzept im Fachausschuss
vorgestellt und beraten werden.
27. Pauschale Kürzung von Ansätzen
Auf eine pauschale Kürzung von Ansätzen wurde zunächst verzichtet.
Neben den vorgenannten Punkten wurden folgende Maßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2011
berücksichtigt:
¾
¾
¾
¾
¾
Umbau des Bahnhofes (2011 bis 2013)
Bau des Kreisverkehrs an der Erkelenzer Straße (2011)
Anschaffung von 4 Feuerwehrfahrzeugen (2011 bis 2014)
Umrüstung der Feuerwehren auf Digitalfunk (2012 und 2013)
Übernahme der Unteren Bauaufsicht und des Jugendamtes (ab 2011)
Unter Berücksichtigung dieser Veranschlagungen sowie der o.a. 27 Punkte und den zur Zeit
noch nicht solide abschätzbaren Enwicklungen der Positionen im Bereich der allgemeinen
Finanzwirtschaft ergeben sich die auf Seite 3, oben, dieser Sitzungsvorlage aufgezeigten
Defizite.
Um die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden, wären jährliche
Haushaltsverbesserungen in einer Größenordnung von rd. 4 – 5 Mio. € notwendig.
Beschlussvorlage WP8-176/2010
Seite 5
STADT BEDBURG
Seite: 6
Sitzungsvorlage
Aufgrund der Höhe der vorgenannten Defizite ist momentan davon auszugehen, dass die
Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 GO NRW erfüllt sind und daher die Erstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich wird. Um keine Zeit zu verlieren, wird ohne das
Vorliegen der o.g. Datengrundlagen abzuwarten an der Erstellung des Entwurfes eines
Haushaltssicherungskonzeptes gearbeitet.
Gemäß § 5 GemHVO ist im Haushaltssicherungskonzept die Ausgangslage, die Ursachen der
entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu beschreiben. Dabei reicht
es gemäß Runderlass des Innenministers vom 06.03.2009 nicht aus, in allgemeiner Form auf
externe belastende Entwicklungen zu verweisen, die in gleicher oder ähnlicher Weise für alle
Kommunalen Gebietskörperschaften angeführt werden könnten. Eine umfassende Darstellung der
haushaltwirtschaftlichen Situation ist daher der erste Schritt einer Haushaltskonsolidierung und
stellt lt. o.g. Runderlass die unverzichtbare Basis für alle weiteren Analysen und Maßnahmen dar.
Da erst im Jahr 2013 nach den Planungen festzustellen sein wird, dass in zwei aufeinander
folgenden Jahren – nämlich 2011 und 2012 – die allgemeine Rücklage um mehr als jeweils ein
Zwanzigstel reduziert wurde, verlängert sich der „Planungszeitraum des HSK“ um ein Jahr. In
einem genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept wäre darzustellen, dass der originäre
Haushaltsausgleich spätestens im Planjahr 2015 erreicht werden kann. Gelingt dies nicht, befände
sich die Stadt Bedburg ab 2011 im sogenannten Nothaushaltsrecht.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18.10.2010
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-176/2010
Seite 6