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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2011 hier: Information über den Stand der Haushaltsplanung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
23.11.10, 17:54
Aktualisiert
23.11.10, 17:54
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2011
hier: Information über den Stand der Haushaltsplanung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2011
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8176/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 26.10.2010 Betreff: Haushaltssatzung 2011 hier: Information über den Stand der Haushaltsplanung Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im August und September wurden durch die Organisationseinheiten die Ansätze für den Haushaltsplanentwurf 2011 kalkuliert. In Budgetberatungen wurden die einzelnen Mittelanmeldungen zwischen dem Stadtkämmerer, dem Geschäftsbereich 2 – Finanzen – und den jeweiligen Organisationseinheiten diskutiert. Ursprünglich war die Zuleitung des Haushaltsentwurfs für den 26. Oktober 2010 vorgesehen. Der Termin der Zuleitung wurde auf den 14. Dezember 2010 verschoben, da die Entwicklung wesentlicher Positionen der „Allgemeinen Finanzwirtschaft“ derzeit nicht absehbar sind. Dies hat folgende Gründe: ¾ die 1. Proberechnung zum kommunalen Finanzausgleich ist erst für November angekündigt. ¾ die Eckdaten des Haushaltes des Rhein-Erft-Kreises liegen nicht vor (auch der Rhein-ErftKreis wartet auf die Daten der Proberechnung) ¾ die Ergebnisse der November-Steuerschätzung werden erst Ende November bekannt werden Die Werte der allgemeinen Finanzwirtschaft stellen sich aufgrund der aktuell verwaltungsseitig vorgenommenen Schätzungen wie folgt dar (Erträge sind mit negativem Vorzeichen dargestellt): Nr. Bezeichnung 4011000 Grundsteuer A -208.898 -205.000 -205.000 -205.000 -205.000 -205.000 4012000 Grundsteuer B -3.384.747 -3.450.000 -3.500.000 -3.550.000 -3.600.000 -3.650.000 4013000 Gewerbesteuer -6.983.882 -4.534.000 -4.600.000 -4.940.000 -5.300.000 -5.650.000 4021000 Gemeindeanteil Einkommensteuer -8.442.562 -7.970.000 -7.600.000 -8.000.000 -8.500.000 -8.900.000 4022000 Gemeindeanteil Umsatzsteuer -577.508 -584.000 -594.000 -608.000 -620.000 -650.000 4031000 Vergnügungssteuer -159.659 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 -150.000 4032000 Hundesteuer -163.889 -165.000 -165.000 -165.000 -165.000 -165.000 4051000 Leistungen Familienausgleich -903.464 -960.752 -1.000.000 -1.040.000 -1.055.000 -1.080.000 4111000 Schlüsselzuweisungen vom Land -8.105.158 -7.480.000 -7.360.000 -6.700.000 -8.300.000 -8.000.000 -126.044 0 0 0 0 0 0 -221.000 0 0 0 0 -790.785 -900.000 -900.000 -900.000 -900.000 -900.000 0 4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 4481000 Kostenerstattungen vom Land 4511000 Konzessionsabgaben Ergebnis 2009 Ansatz 2010 Ansatz 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 4562000 Säumniszuschläge 20.568 0 0 0 0 4562100 Beitreibungsgebühren -99 0 0 0 0 0 4562200 Nachforderungszinsen Gewerbesteuer -137.623 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 0 4562300 Stundungszinsen 4581631 Zuschreibung Steuerforderungen = Ordentliche Erträge 30 0 0 0 0 -339 0 0 0 0 0 -29.964.058 -26.719.752 -26.174.000 -26.358.000 -28.895.000 -29.450.000 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land 276.263 272.000 272.000 272.000 272.000 272.000 5341000 Gewerbesteuerumlage 448.163 348.000 350.000 375.000 400.000 430.000 5342000 Finanz.-bet. Fonds Deut. Einh. 5372000 Allg. Umlagen Gemeinden (GV) 5473000 Wertveränderung bei UV 17 = Ordentliche Aufwendungen 476.174 347.000 360.000 387.000 400.000 420.000 10.489.820 10.430.000 10.450.000 10.300.000 10.400.000 10.500.000 40.825 0 320.000 320.000 320.000 320.000 11.731.245 11.397.000 11.752.000 11.654.000 11.792.000 11.942.000 -18.232.813 -15.322.752 -14.422.000 -14.704.000 -17.103.000 -17.508.000 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 5599000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 55.997 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 55.997 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) -18.176.816 -15.272.752 -14.372.000 -14.654.000 -17.053.000 -17.458.000 29 = Ergebnis (Zeilen 26,27,28) -18.176.816 -15.272.752 -14.372.000 -14.654.000 -17.053.000 -17.458.000 Beschlussvorlage WP8-176/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Aufgrund der Kalkulationen und unter Berücksichtigung der vorgenannten Schätzungen ergeben sich folgende Salden bzw. Defizite der Gesamtergebnisplanung: 2011 2012 2013 2014 - 9,1 Mio. € - 8,9 Mio. € - 6,6 Mio. € - 6,2 Mio. € Die Ergebnisplanung aus der Haushaltsplanung 2010 wies folgende Salden aus: 2011 2012 2013 - 7,2 Mio. € - 3,5 Mio. € - 4,0 Mio. € Die Veränderungen in den Planjahren 2011 und 2012 resultieren insbesondere aus der im Haushaltsplan 2010 enthaltenen 15%igen Kürzung der Sachaufwendungen, aus nicht mehr im Planungszeitraum veranschlagten Grundstücksveräußerungen (Lindenstraße 4 und Tennishallengelände), aus geringeren Erträgen aus Steuern und Zuweisungen (insbesondere im Jahr 2012 aus der sich negativ auswirkenden Gewerbesteuernachzahlung in 2010) sowie aus steigenden Kapitalaufwendungen. Die Ertragslage im Haushaltjahr 2010 wird sich voraussichtlich gegenüber der Planung verbessern. Die voraussichtlichen Verbesserungen beziehen sich insbesondere auf Mitteilungen und Ankündigungen zu nachstehenden Bereichen: ¾ Nachveranlagungen bei der Gewerbesteuer (ca. 3 Mio. €), ¾ Erträge aufgrund des Nachtrages zum GFG 2010 (rd. 260 T€) ¾ vom Rhein-Erft-Kreis in Aussicht gestellte Weitergabe der Beteiligung des Landes an den Mietkostenanteilen von Hartz-IV-Empfängern. Die Aufwendungen werden sich nach derzeitiger Einschätzung im Rahmen der Planwerte bewegen, so dass sich der planerische Fehlbedarf im Jahr 2010 in Höhe von 4,3 Mio. € voraussichtlich deutlich verringern wird. Folgende im Zuge der Haushaltsplanung 2010 vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand der verwaltungsinternen Planungen im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2011 berücksichtigt: 1. Verkauf Grundstücke ehem. Hallenbad Kaster Der beabsichtigte Verkauf der Grundstücke wird sich in 2010 nicht realisieren lassen. Der Verkauf ist nun im Haushaltsplanentwurf für 2011 und 2012 vorgesehen. 2. Feuerwehrfahrzeuge Die Finanzierung eines Feuerwehrfahrzeugs erfolgt in 2010 aus dem Konjunkturpaket. Die verschobene Anschaffung eines zweiten Feuerwehrfahrzeugs wurde entsprechend im Haushaltsentwurf 2011 vorgesehen. 3. Sanierung der Grundschule Bedburg Es sind keine Mittel für die Sanierung der Grundschule Bedburg im Haushaltsentwurf 2011 veranschlagt (Beschlusslage). 4. Sanierung der Grundschule Kirchherten Es sind lediglich Mittel für die Dachsanierung (25.000 €) im Haushaltsentwurf veranschlagt. Beschlussvorlage WP8-176/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 5. Turnhalle Kaster Die Verschiebung der Erweiterung der Turnhalle Kaster nach 2011 wurde entsprechend des Beschlusslage im Haushaltsentwurf 2011 umgesetzt. 6. Verkleinerung der Mensa Die entsprechende Veranschlagung wurde im Haushaltsentwurf 2011 umgesetzt. 7. Beitragsfreies Kindergartenjahr Auf die Einstellung eines beitragsfreien Kindergartenjahres wurde komplett verzichtet. 8. Alte Schule Lipp Die Stilllegung ist im Haushaltsentwurf 2011 entsprechend des Beschlusses ab dem 01.01.2012 in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vorgesehen. 9. Alte Schule Kirchtroisdorf Der Neubau der Begegnungsstätte und der Sportlerumkleide ist für 2011 im Haushaltsentwurf vorgesehen. Der Abriss des Gebäudes und die Vermarktung des Geländes sind für das Jahr 2012 vorgesehen. 10. Neugestaltung der Jugendarbeit Im Zuge der Einrichtung des städtischen Jugendamtes wird die Jugendarbeit in Bedburg neu geordnet. 11. Stilllegung Gebäude Jugendzentrum Kaster Die für das Jahr 2013 im Haushaltsplan 2010 vorgesehene Stilllegung des o.g. Gebäudes wurde nicht im Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen. 12. Halbierung der Zuschüsse an Sportvereine Die Zuschüsse für Sportvereine wurden wieder in der ursprünglichen Höhe im Haushaltsentwurf 2011 vorgesehen (8.000 €). 13. Einführung der Bedburg-Card Aufwendungen für die Einführung der Bedburg-Card wurden entsprechend der Beschlusslage nicht im Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen. 14. Vermarktung der Friedhofserweiterungsfläche Bedburg-West Es wurden weder Erschließungskosten noch entsprechende Erlöse aus der Vermarktung im Haushaltsentwurf 2011 berücksichtigt. 15. Vermarktung der Fläche Sportplatz Lipp Die Erschließung und Vermarktung ist im Haushaltentwurf 2011 für das Planjahr 2014 vorgesehen (Haushaltsplan 2010 sah das Jahr 2013 vor) 16. Verschiebung des Bau eines Kunstrasenplatzes am Sportzentrum Bedburg-West Der Bau ist entsprechend des Beschlusses für das Planjahr 2013 vorgesehen. 17. Investitionen im Freibad Die Kleinkinderrutsche und der Sonnenschutz wurden nicht als Investitionen im Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen. 18. Umbau Eselsmarkt Der Umbau ist entsprechend der Beschlusslage nicht im Haushaltsentwurf 2011 enthalten. Beschlussvorlage WP8-176/2010 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 19. Kürzung der Mittel für Straßenunterhaltung Die Fahrbahndeckenerneuerungen der Straßen „Meßweg““, „Am Fließ“ und Kolpingstraße wurden im Haushaltsplan 2010 gestrichen. Im Entwurf des Haushaltsplanentwurf 2011 wurden Mittel für die Fahrbahndeckenerneuerungen der Straßen „Harffer Schlossallee (Bereich Lipp), „Am Fließ“ sowie Teile der Gustav-Heinemann-Straße eingestellt. 20. Vermarktung Tennishallengelände Weder Erschließungskosten noch Vermarktungserlöse wurden im Haushaltsentwurf 2011 berücksichtigt. Im Haushaltsplan 2010 waren Nettoerlöse in Höhe von 1 Mio. € (2012) vorgesehen. 21. Bürgerhalle Königshoven Die Lüftungsanlage wurde aus dem Konjunkturpaket finanziert. Der Umbau des Schießstandes wurde nicht im Haushaltsentwurf 2011 aufgenommen (Beschlusslage). 22. Verkauf Lindenstraße 4 Ein Verkauf wurde im Haushaltsentwurf 2011 nicht aufgenommen. Im Haushaltsplan 2010 war der Verkauf für das Planjahr 2011 vorgesehen. 23. Aufgabe des AST-Verkehrs Eine Aufgabe des AST-Verkehrs ist im Haushaltsentwurf 2011 nicht berücksichtigt. 24. Stilllegung der Multihalle Die Stilllegung war im Haushaltsplan 2010 für den 31.12.2010 vorgesehen. Die Stilllegung wurde planerisch im Haushaltsentwurf um ein Jahr verschoben. 25. Halbierung der Sachaufwendungen für Tourismus Eine Halbierung der Sachaufwendungen ist im Haushaltsentwurf 2011 nicht vorgesehen. 26. Erhebung von Benutzungsgebühren für Sportstätten Planerisch wurde eine Erhebung von Benutzungsgebühren für Sportstätten im Haushaltsentwurf nicht vorgesehen. Hier sollte zunächst ein Konzept im Fachausschuss vorgestellt und beraten werden. 27. Pauschale Kürzung von Ansätzen Auf eine pauschale Kürzung von Ansätzen wurde zunächst verzichtet. Neben den vorgenannten Punkten wurden folgende Maßnahmen im Haushaltsplanentwurf 2011 berücksichtigt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Umbau des Bahnhofes (2011 bis 2013) Bau des Kreisverkehrs an der Erkelenzer Straße (2011) Anschaffung von 4 Feuerwehrfahrzeugen (2011 bis 2014) Umrüstung der Feuerwehren auf Digitalfunk (2012 und 2013) Übernahme der Unteren Bauaufsicht und des Jugendamtes (ab 2011) Unter Berücksichtigung dieser Veranschlagungen sowie der o.a. 27 Punkte und den zur Zeit noch nicht solide abschätzbaren Enwicklungen der Positionen im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft ergeben sich die auf Seite 3, oben, dieser Sitzungsvorlage aufgezeigten Defizite. Um die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden, wären jährliche Haushaltsverbesserungen in einer Größenordnung von rd. 4 – 5 Mio. € notwendig. Beschlussvorlage WP8-176/2010 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Aufgrund der Höhe der vorgenannten Defizite ist momentan davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 GO NRW erfüllt sind und daher die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich wird. Um keine Zeit zu verlieren, wird ohne das Vorliegen der o.g. Datengrundlagen abzuwarten an der Erstellung des Entwurfes eines Haushaltssicherungskonzeptes gearbeitet. Gemäß § 5 GemHVO ist im Haushaltssicherungskonzept die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu beschreiben. Dabei reicht es gemäß Runderlass des Innenministers vom 06.03.2009 nicht aus, in allgemeiner Form auf externe belastende Entwicklungen zu verweisen, die in gleicher oder ähnlicher Weise für alle Kommunalen Gebietskörperschaften angeführt werden könnten. Eine umfassende Darstellung der haushaltwirtschaftlichen Situation ist daher der erste Schritt einer Haushaltskonsolidierung und stellt lt. o.g. Runderlass die unverzichtbare Basis für alle weiteren Analysen und Maßnahmen dar. Da erst im Jahr 2013 nach den Planungen festzustellen sein wird, dass in zwei aufeinander folgenden Jahren – nämlich 2011 und 2012 – die allgemeine Rücklage um mehr als jeweils ein Zwanzigstel reduziert wurde, verlängert sich der „Planungszeitraum des HSK“ um ein Jahr. In einem genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept wäre darzustellen, dass der originäre Haushaltsausgleich spätestens im Planjahr 2015 erreicht werden kann. Gelingt dies nicht, befände sich die Stadt Bedburg ab 2011 im sogenannten Nothaushaltsrecht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.10.2010 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-176/2010 Seite 6