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Beschlussvorlage (Kindergartensituation in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-940/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 12 52; 51 12 65/0 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 11.09.2007 Betreff: Kindergartensituation in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Veraltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussfassung entsprechend Handlungsoption ___. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Wie bereits in zahlreichen Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales verwaltungsseitig berichtet, hat das seitens des Erzbistums Köln in 2004 verabschiedete umfangreiche Sparkonzept nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Kindergartenlandschaft im Stadtgebiet Bedburg. Derzeit ist die kath. Kirche im Stadtgebiet Bedburg Träger von neun Einrichtungen mit insgesamt 21 Gruppen. Das Sparkonzept sieht vor, dass im Pfarrverband Bedburg-Land von derzeit fünf Einrichtungen mit 11 Gruppen [St. Martin Kirchherten, St. Matthias Kirchtroisdorf, St. Peter Königshoven, St. Martinus und St. Georg Kaster] zum Kindergartenjahr 2008/ 2009 - 01.08.2008 - drei Gruppen geschlossen werden. Im Ergebnis zahlreicher Gespräche und Verhandlungen mit dem Erzbistum hat der Pfarrverband Bedburg-Land der Stadtverwaltung mit Schreiben vom 31.01.2007 eine mit den entsprechenden Kirchenvorständen abgestimmte Konzeption vorgelegt. Zusammenfassend stellt diese sich wie folgt dar: - St. Martin K´herten; 2 Gruppen [volle Finanzierung durch Kirche] St. Peter K´hoven; 2 Gruppen [volle Finanzierung durch Kirche] St. Matthias K´troisdorf; 1 Gruppe [Trägeranteil durch Stadt - `Vertrag´ bis 2013] St. Martinus Kaster; 3 Gruppen [Trägeranteil durch Stadt; Kirche fordert langfristige Vertragsdauer von 25 Jahren] - St. Georg Kaster; 2 Gruppen [Trägerschaft wird aufgegeben; Gebäude wird neuem Träger pachtzinsfrei zur Verfügung gestellt] In Anbetracht der kurzen Zeitschiene konnte die eingereichte Konzeption seinerzeit nicht im Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beraten werden; die Verwaltung wurde daher beauftragt, ein beschlussfähiges Konzept - basierend auf den tatsächlichen Anmeldezahlen - zu erstellen. Die Daten liegen zwischenzeitlich - Stand 31.07.2007 - vor; sie basieren auf den schriftlichen An- und Abmeldungen der jeweiligen Träger der Kindergärten und sind nachfolgender Datei zu entnehmen: Einrichtungen Kath. Kindergarten St. Lambertus AWO- Kinderhaus "Pusteblume" AWO - Kita "Mosaik" Kath. Kindergarten St. Antonius Kath. Kita St. Willibrord Ev. Kiga "Feldmäuse" Kath. Kindergarten St. Martinus Kath. Kindergarten St. Georg Kath. Kindergarten St. Peter AWO-Kita "Kleeblatt" Kath. Kindergarten St. Matthias Montessori-Kinderhaus Kath. Kindergarten St. Martin Kita der Johanniter-Unfall-Hilfe Kath. Kindergarten St. Lucia Waldwichtel e.V. [keine Betriebskostenförderung] Insgesamt Plätze 75 75 45 65 70 50 100 50 50 45 25 25 50 40 25 15 805 Belegte Plätze 74 77 45 65 70 45 93 46 37 42 15 23 46 33 25 15 751 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Ergebnis der Datei kann zunächst festgehalten werden, dass von insgesamt 805 Kindergartenplätzen im Stadtgebiet - einschließlich Waldkindergarten - 751 Plätze belegt sind; die Belegungsquote´ liegt somit bei rd. 93 %. Der Kindergarten St. Georg ist mit 46 Kindern `voll´; ausgehend von den reinen Belegungszahlen scheint somit seine Weiterführung als 2-gruppige Einrichtung angezeigt zu sein. `Auslastungsprobleme´ hingegen sind indes in den Einrichtungen St. Matthias und St. Peter [40 bzw. 36 %-ige Unterbelegung] erkennbar. Aus Sicht der Verwaltung bedarf die Datei jedoch einer dezidierteren Betrachtung; dies insbesondere, da ggf. langfristig bindende Beschlüsse zu fassen sind. So ist dieser Datei auch zu entnehmen, dass im gesamten Stadtgebiet im Kindergartenjahr 2007/ 2008 insgesamt 54 Plätze - dies entspricht mehr als zwei Gruppen - nicht belegt sind und dies, obwohl bereits 48 Kinder aufgenommen sind, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 19 Kinder davon sind mit einem sogenannten `U-Faktor´ gerechnet [Kinder, die ab dem 01.11. geboren sind, werden - sofern die Aufnahme vor ihrem Geburtstag erfolgt das gesamte Kindergartenjahr über mit einem Faktor von 2,0 gerechnet], so dass `faktisch´ lediglich 732 Kinder in den Einrichtungen untergebracht sind. Wenngleich eine derartige Betrachtung nach der derzeitigen Rechtslage untunlich erscheint, weist die Verwaltung jedoch darauf hin, dass nach dem Entwurf des derzeit in den Beratungen befindichen Gesetzentwurfs zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - KiBiZ - [Gesetz soll zum 01.08.2008 in Kraft treten] U-Faktorbe-/ anrechnungen entfallen; impliziert auf die neue Rechtslage wären im Kindergartenjahr 2007/ 2008 somit bereits 73 Kindergartenplätze [dies entspricht rd. drei Gruppen] nicht belegt. Auch sollten aus Sicht der Verwaltung vor Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Jugendhilfeausschuss folgende Parameter berücksichtigt werden: Demographische Entwicklung (Anl. 1) Die Entwicklung der Geburtenrate ist in den letzten 10 Jahren um 40 % rückläufig; dies entspricht einem durchschnittlichen Rückgang von 4 % pro Jahr. Wurden im Kindergartenjahr 1996/ 1997 noch 279 Kinder geboren, reduzierte sich die Geburtenzahl im Kindergartenjahr 2006/ 2007 auf 167. Kindergartenentwicklung (Anl. 2) Hatten im Kindergartenjahr 2002/ 2003 noch 810 Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz [Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum 31.07.] reduzierte sich dies bis zum Kindergartenjahr 2007/ 2008 auf 704 Kinder; dies entspricht einem Rückgang von 106 Plätzen in fünf Jahren [über vier Gruppen]. Bezogen auf die Bedarfsdeckungsquote [95 % der Kinder mit Rechtsanspruch und 45 % der Hereinwachsenden; dies entspricht ausweislich der Dateien nahezu 100 %-ig den tatsächlichen Anmeldezahlen - geringfügige Abweichungen resultieren aus dem `U-Faktor´] ist eine Reduzierung von 897 Kindergartenkindern [2002/ 2003] auf 757 Kindergartenkinder [2007/ 2008] zu verzeichnen; dies entspricht einem Rückgang von 140 Kindern [über sechs Gruppen] in fünf Jahren. Mittel-/ langfristige Kindergartenentwicklung (Anl. 3) Im Kindergartenjahr 2008/ 2009 werden 706 Kinder einen Kindergartenplatz `anmelden´; bei vorhandenen 805 Kindergartenplätzen entspricht dies 99 freien Plätzen. Unter Berücksichtigung der vorzeitigen Einschulung [Einschlungsstichtag verschiebt sich vom 30.06. bis zum Schuljahr 2014/ 2015 auf den 31.12.] wird diese Entwicklung noch evidenter; so werden im Kindergartenjahr 2009/ 2010 bei 628 Kindergartenkindern bereits 177 Kindergar- STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 tenplätze, sowie - sukzessive steigend - im Kindergartenjahr 2014/ 2015 bei 493 Kindergartenkindern über 300 Kindergartenplätze `überzählig´ sein. Konzeption der Kirchenvorstände Bedburg-Land (Anl. 4) Unter Berücksichtigung der bereits dargestellten Konzeption der Kirchenvorstände des Pfarrverbands Bedburg-Land stünden zum 01.08.2008 noch 720 Kindergartenplätze [Schließung einer Gruppe und Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe in St. Martinus, Schließung St. Georg] für 706 Kinder im Kindergartenjahr 2008/ 2009 [14 freie Plätze] sowie im Kindergartenjahr 2009/ 2010 für 628 Kinder [92 freie Plätze] zur Verfügung. Unter Berücksichigung der vorzeitigen Einschulung würden im Kindergartenjahr 2014/ 2015 bei 493 Kindergartenkindern über 200 Kindergartenplätze `überzählig´ sein. Vertragssituation (Anl. 5 im nicht öffentlichen Teil!) Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird diese Anlage im nicht öffentlichen Teil beigefügt; auf die entsprechenden Auswirkungen - langfristige vertragliche Bindungen, Investorenmodelle etc. pp. - wird gesondert im nicht-öffentlichen Teil eingegangen. Im Ergebnis der o. a. Ausführungen ist zweifelsohne erkennbar, dass das Kindergartenangebot im Stadtgebiet Bedburg weit über den rechtlichen (Mindest-)Anforderungen liegt. Diese bewusste `politische Standortpositionierung´ der Stadt Bedburg wird jedoch - sollte auf die vor wenigen Jahren noch nicht erkennbaren Änderungen nicht zeitnah reagiert werden - mittel- bzw. langfristig zu einem weit überdimensionierten Kindergartenangebot führen. Wenngleich die Auswirkungen des KiBiZ - verstärkte Betreuungsangebote der unter Dreijährigen, geringere Gruppenstärken etc. pp. - noch nicht quantifiziert werden können, ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu konstatieren, dass auch unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage mittel-/ langfristig ein nicht unerhebliches Überangebot an Kindergartenplätzen vorliegen wird. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass die vereinzelt politisch `ausgerufene Devise´ des freien Wettbewerbs unter den Einrichtungen - insbesondere in Anbetracht der im nicht öffentlichen Teil näher ausgeführten vertraglichen Verpflichtungen [Investorenmodelle] - untunlich ist; aus Sicht der Verwaltung sollte vielmehr zum jetzigen Zeitpunkt - mit so gering als möglichen Einschränkungen für den Einzelnen - gezielt politisch gesteuert werden. Hierbei sind aus Sicht der Verwaltung nachfolgende Handlungsoptionen denkbar: Handlungsoption 1 Der Betrieb des Kindergartens St. Georg wird - entsprechend des Sparkonzepts des Erzbistums Köln - zum 01.08.2008 eingestellt. Aufgrund der sich abzeichnenden `Überhänge´ im Kindergartenbereich könnten - zumindest rein rechnerisch - dennoch bereits ab dem Kindergartenjahr 2008/ 2009 alle Kindergartenanmeldungen befriedigt werden. Wenngleich - so Aussage der kath. Kirche - sämtliche Betreuungsverträge des Kindergartens St. Georg lediglich befristet bis zum 31.07.2008 geschlossen wurden, würde diese Option sicherlich einen Unmut in der betroffenen Elternschaft implizieren. Kosten: Einsparung in Höhe von rd. 40.000 € p. a. Handlungsoption 2 Der Betrieb des Kindergartens St. Georg wird - entsprechend des Sparkonzepts des Erzbistums - zum 01.08.2008 eingestellt. Die erzielte Einsparung in der Betriebskostenförde- STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 rung wird übergeleitet in den Kindergarten Waldwichtel Bedburg e. V. Das Kindergartenangebot würde durch diese Option ab dem Kindergartenjahr 2008/ 2009 um 50 Kindergartenplätze reduziert. Kosten: Einsparung in Höhe von rd. 20.000 € p. a. Handlungsoption 3 Der Kindergarten St. Georg wird wird als 1-gruppige Einrichtung unter der Trägerschaft des Waldwichtel e. V. Bedburg mit einer Haus- und einer Waldgruppe weitergeführt. Mit dieser Intention haben bereits zahlreiche Gespräche zwischen der kath. Kirche und dem Verein Waldwichtel e. V. stattgefunden; auf das konkret vorliegende Angebot des Waldwichtel Bedburg e. V. vom 05.08.2007 (Anl. 6) wird verwiesen. Das Kindergartenangebot würde durch diese Option um 25 Kindergartenplätze reduziert; gleichzeitig würde - bei Aufrechterhaltung des Kindergartenstandortes Epprath - die politisch bewusst gewählte Trägervielfalt erweitert. Kosten: Einsparung in Höhe von rd. 4.000 € p. a. Handlungsoption 4 Der Kindergarten St. Georg wird als 2-gruppige Einrichtung in städtischer Trägerschaft weitergeführt. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Einrichtung des Waldkindergartens seitens des Landesjugendamtes keine Betriebskostenförderung erhalten würde; die seitens der Fraktionen in den Ausschusssitzungen äußerst positiv bewertete Institution des Waldkindergartens könnte aus betriebswirtschaftlichen Gründen den Betrieb nicht aufrecht erhalten. Das Kindergartenangebot würde durch die Schließung des Waldkindergartens kurz- bzw. mittelfristig um 15 Kindergartenplätze reduziert. Kosten: Mehrkosten in Höhe von rd. 40.000 € p. a. Neben den o. a. finanziellen Auswirkungen weist die Verwaltung - nochmals - darauf hin, dass durch die Annahme/ Umsetzung des Vorschlags der Kirchenvorstände BedburgLand [Übernahme des Trägeranteils für den kompletten Kindergarten St. Martinus] der Stadt jährliche Mehrausgaben in Höhe von rd. 60.000 € entstehen. Nach Fassung eines `Grundsatz(empfehlungs-)beschlusses an den Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung konkrete Vertragsverhandlungen mit der kath. Kirche - sowie ggf. mit dem Waldwichtel e. V. - aufnehmen; die abzuschließenden Verträge werden dem Ausschuss entsprechend der Zuständigkeitsordnung vor Unterzeichnung zur Beschlussfassung vorgelegt. KiBiZ Da über den Entwurf des Gesetzes noch beraten wird, werden verwaltungsseitig nachfolgend grundlegende Änderungen des KiBiZ (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) im Vergleich zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) mitgeteilt: Der Entwurf des KiBiZ wurde durch das Landeskabinett am 22.05.2007 verabschiedet. In der ersten Lesung vom 13.06.2007 wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Generationen, Familien und Integration als federführender Ausschuss sowie an die Ausschüsse für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform, für Schule und Weiterbildung für Frauenpolitik und den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Grundlegendes Ziel des KiBiZ ist die Stärkung der Bildungs- und Erziehungsarbeit bereits im frühen Kindesalter. Hierzu soll die Kindertagespflege als gleichwertige Alternati- STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 ve zu den Tageseinrichtungen für Kinder ‚aufgewertet’ werden. Eine finanzielle Förderung in Höhe von 725 € je Kind erfolgt nur dann, wenn unter anderem entsprechende Qualifikationen hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Kindertagespflege vorliegen. Der Rhein-Erft-Kreis hat die Vermittlung der Kindertagespflege vertraglich an den Sozialdienst Kath. Frauen Erftkreis e. V. übertragen. Auch wird den Kindertageseinrichtungen, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verfügen, ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 12.000 € gewährt. Im Stadtgebiet Bedburg hat der integrative Kindergarten Pusteblume sich als Familienzentrum `weiterentwickelt´ und auch das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erlangt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Sprachförderung im vorschulischen Kindesalter. Wird im Rahmen der Sprachstandsfeststellung gem. § 36 Schulgesetz NRW (SchulG) ein Bedarf diesbezüglich festgestellt, gewährt das Land für jedes Kind, welches eine zusätzliche Sprachförderung erhält, einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 340 € pro Kindergartenjahr. Elementare Änderung im Vergleich zum GTK stellt die Umstellung vom System der Spitzabrechung auf die pauschalierte Förderung der Kindertageseinrichtungen dar. Für jedes Kind gewährt das Land die sog. Kindpauschale. Die Höhe dieser Pauschale leitet sich aus den Personal- und Sachkosten dreier altersspezifischer Gruppenformen ab, bei denen auch die Betreuungszeiten entsprechend berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Gruppentypen stellen hierbei ausschließlich eine Berechnungsgrundlage dar. In der Praxis müssen diese Gruppen nicht zur Anwendung kommen. Die Gruppenstrukuren und Öffnungszeiten binden die Träger nicht. Im Rahmen der pädagogischen Konzeption können die Träger die Anwesenheitszeiten der Kinder den erforderlichen tatsächlichen Bedarfen entsprechend flexibel handhaben. Für die Förderung gilt dann eine Mischform aus den drei neuen Gruppenformen. Der tatsächliche Bedarf ist durch das Jugendamt für den RheinErft-Kreis für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bedburg noch zu ermitteln. Erst dann können von dieser Seite aus auch nähere Angaben zu den finanziellen Auswirkungen getätigt werden. Um den besonderen strukturellen Finanzierungsproblemen der kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen Rechnung zu tragen, wird der Eigenanteil dieser Trägergruppe von 20 % auf 12 % gesenkt. Die Kosten für diese Reduzierung des Trägeranteils trägt das Land zu 75 %; dies entspricht 6 % der gesamten Betriebskosten dieser Einrichtungen, die restlichen 25 % (Ö 2 % der gesamten Betriebskosten) tragen die Kommunen. Die übrigen Finanzierungsanteile der jeweiligen Träger bleiben unverändert. Die breite und vielfältige Angebotsstruktur muss den veränderten Lebensbedingungen von Familien und Kindern angepasst werden, so dass vor Ort flexibel auf neue Anforderungen und Bedürfnisse reagiert werden kann. Um dies zu gewährleisten wird die örtliche Jugendhilfeplanung, die für die Stadt Bedburg durch den Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen wird, gestärkt. Wie bereits zu den Gruppenformen erläutert, stellen diese lediglich eine Berechnungsgrundlage dar, an die die Träger nicht gebunden sind. Vielmehr ist der örtliche Jugendhilfeträger gehalten, im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung in Kooperation mit den einzelnen Trägern den Bedarf an den verschiedenen Betreuungsplätzen festzustellen und hierbei auch weiterhin Wert auf die Trägervielfalt und den Subsidiaritätsgrundsatz zu legen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.08.2007 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister