Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
18.05.2010
Erstellt
12.05.10, 17:57
Aktualisiert
12.05.10, 17:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP883/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.05.2010
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO
-Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'-
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 11.05.2010 gem. § 60
Abs. 1 i.V.m. § 85 GO NRW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), zur geänderten Festsetzung
von Verpflichtungsermächtigungen (VE) auf insgesamt 7.235.000,- € zur Leistung von
Investitionsauszahlungen (§ 3 der Haushaltssatzung, 09.511.106 – M57558010 Umbau Bahnhof
Bedburg/Erft ‚Baukosten’, M57558030 Umbau Bahnhof Bedburg/Erft ‚Investitionskostenzuschuss’).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der aktuelle Fortgang der Planungen und die Zusage eines Förderbescheides für 2010
ermöglichen bereits in den nächsten Monaten den Abschluss eines Bau- und
Finanzierungsvertrages bezüglich des Umbaus des Bedburger Bahnhofs. Dies setzt jedoch
voraus, dass entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigungen vorliegen. Insoweit ist es
erforderlich, im Haushalt eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung auszuweisen, was
bislang noch nicht geschehen ist. Lt. Auskunft der Kommunalaufsicht kann dies aber durch
einfachen Ratsbeschluss noch nachgeholt werden, da die Haushaltssatzung noch nicht bekannt
gemacht ist.
Die geänderte Haushaltssatzung (hier § 3) ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.
Um bezüglich der Genehmigung der Haushaltssatzung nicht noch weiter an Zeit zu verlieren, ist
der Ergänzungsbeschluss im Zuge der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
am 11.05.2010 gefasst worden (siehe Anlage).
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 12.05.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-83/2010
Seite 2