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Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO -Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
18.05.2010
Erstellt
12.05.10, 17:57
Aktualisiert
12.05.10, 17:57
Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO
-Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'-) Beschlussvorlage (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO
-Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'-)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP883/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.05.2010 Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO -Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'- Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 11.05.2010 gem. § 60 Abs. 1 i.V.m. § 85 GO NRW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), zur geänderten Festsetzung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) auf insgesamt 7.235.000,- € zur Leistung von Investitionsauszahlungen (§ 3 der Haushaltssatzung, 09.511.106 – M57558010 Umbau Bahnhof Bedburg/Erft ‚Baukosten’, M57558030 Umbau Bahnhof Bedburg/Erft ‚Investitionskostenzuschuss’). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der aktuelle Fortgang der Planungen und die Zusage eines Förderbescheides für 2010 ermöglichen bereits in den nächsten Monaten den Abschluss eines Bau- und Finanzierungsvertrages bezüglich des Umbaus des Bedburger Bahnhofs. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigungen vorliegen. Insoweit ist es erforderlich, im Haushalt eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung auszuweisen, was bislang noch nicht geschehen ist. Lt. Auskunft der Kommunalaufsicht kann dies aber durch einfachen Ratsbeschluss noch nachgeholt werden, da die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist. Die geänderte Haushaltssatzung (hier § 3) ist als Anlage 2 ebenfalls beigefügt. Um bezüglich der Genehmigung der Haushaltssatzung nicht noch weiter an Zeit zu verlieren, ist der Ergänzungsbeschluss im Zuge der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW am 11.05.2010 gefasst worden (siehe Anlage). Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 12.05.2010 ----------------------------------(Stefan Lukas) ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-83/2010 Seite 2