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Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes 'terra nova' der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
18.05.2010
Erstellt
12.05.10, 17:57
Aktualisiert
12.05.10, 17:57
Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes 'terra nova' der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes 'terra nova' der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes 'terra nova' der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Entsendung von Mitgliedern in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes 'terra nova' der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP876/2010 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.05.2010 Betreff: Entsendung von Mitgliedern in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes 'terra nova' der Stadt Bedburg, der Kreisstadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie des Rhein-Erft-Kreises Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Entsendung folgender Vertreter/-innen und persönlicher Stellvertreter/-innen in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes ‚terra nova’: 1. 2. Vertreter/-in Stellvertreter/-in gem. § 113 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung NRW: gem. § 113 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung NRW: Herrn Bürgermeister Koerdt Herrn Udo Schmitz, Leiter Büro für Standortförderung Wahlvorschlag CDU: Frau/Herrn Frau/Herrn 3. Frau/Herrn Wahlvorschlag SPD: Frau/Herrn Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg beabsichtigt die Mitgliedschaft im ‚Zweckverband ‚terra nova’ über die gemeinsame Trägerschaft und Zusammenarbeit bei Planung, Erschließung und Vermarktung des interkommunalen Kompetenzareals (Gewerbegebiet für Energie(Land)wirtschaft): terra nova. Weitere Verbandsmitglieder sind die Stadt Bergheim, die Gemeinde Elsdorf sowie der Rhein-Erft-Kreis. Der Sitz des Zweckverbandes ist Bergheim. Die Bezirksregierung Köln hat am 16.04.2010 den vom Rat am 23.06.2009 beschlossenen Satzungsentwurf unter Auflage genehmigt. Über die Änderungen beschließt die Zweckverbandsversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung, spätestens jedoch bis zum 30.06.2010. Damit sich der Zweckverband nach erfolgter Genehmigung nunmehr konstituieren kann, ist die Bestellung der Vertreter der Stadt Bedburg in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes ‚terra nova’ erforderlich. Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen richtet sich nach § 113 Gemeindeordnung NRW, den spezialgesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) NRW sowie den Regelungen in der entsprechenden Verbandssatzung. Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung entsendet die Stadt Bedburg drei stimmberechtigte Vertreter. Die Bestimmung der Vertreter ist jeweils nach dem Zusammentritt der Räte nach den Kommunalwahlen erneut vorzunehmen. Nach der Kommunalwahl üben die bisherigen Vertreter bis zur Neubestellung durch den Rat ihr Amt in der Zweckverbandsversammlung kommissarisch weiter aus. Gemäß § 113 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. § 15 Abs. 2 GkG NRW regelt weiterhin, dass - soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt werden. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen (vgl. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, § 15 Abs. 2 GkG NRW). Ebenso ist gemäß § 15 Abs. 3 GkG NRW für jedes Verbandsmitglied ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. ¾ Herr Bürgermeister Koerdt schlägt dementsprechend vor, gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW als Vertreter sich selbst sowie als Stellvertreter Herrn Udo Schmitz, Leiter Büro für Standortförderung, in die Zweckverbandsversammlung ‚terra nova’ zu entsenden. Beschlussvorlage WP8-76/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Wahlverfahren gem. § 50 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung NRW: Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 Gemeindeordnung NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist gemäß § 50 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht. Der Sitz des Bürgermeisters ist – wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Bediensteten – nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetz allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde in anderen Unternehmen und Einrichtungen wahren soll. Sofern also z. B. drei Sitze durch die Gemeinde zu besetzen sind, findet das Zuteilverfahren nach Hare/Niemeyer nur auf zwei Sitze Anwendung. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW lautet wie folgt: (3) Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Zuteilverfahren nach Hare/Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.05.2010 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiter des Ratsbüros Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-76/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-76/2010 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4