Daten
Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
05.11.2014
Erstellt
12.01.15, 17:04
Aktualisiert
12.01.15, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 12. Januar 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Integrationsrates
am 05.11.2014 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.2
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich zur Bildung eines Integrationsrates
(Vorlagen-Nr.473/2014)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
In seiner Sitzung vom 30.10.2014 hat der Rat der Stadt Jülich die 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt erlassen:
§ 7 Integrationsrat
§ 7 Abs. 1 bis 5 werden wie folgt neu gefasst:
(1) Der Rat bildet einen Integrationsrat. Der Integrationsrat besteht aus 12 in Anwendung
des § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern und 6 Mitgliedern des Rates. Für jedes zu
wählende Mitglied kann ein/e Stellvertreter/-in gewählt werden. Die Bestellung von
stellvertretenden Ratsmitgliedern ist zulässig.
(2) Zu den Anfragen des Integrationsrates an die Verwaltung ist innerhalb von 3 Monaten
Stellung zu nehmen.
(3) Die in Anwendung des § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern des Integrationsrates
erhalten Sitzungsgeld, Ersatz des Verdienstausfalls und Fahrtkostenerstattung nach den
Bestimmungen dieser Hauptsatzung.
(4) Der Integrationsrat schlägt dem Rat der Stadt für alle Ausschüsse - soweit rechtlich
zulässig - je eine Person zur Wahl als sachkundige/r Einwohner/-in und dessen /deren
Stellvertretung gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW aus der Mitte der nach § 27 GO NRW
gewählten Mitgliedern vor.
(5) Der Integrationsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in welcher die Hinzunahme von
weiteren Berater/-innen festgelegt werden kann
Der § 7 der Hauptsatzung der Stadt Jülich in der bisherigen Fassung sah die Einrichtung
eines Integrationsrates nur auf Antrag vor. Da bereits in zwei aufeinanderfolgenden
Wahlperioden die erforderliche Anzahl von Wahlberechtigten die Bildung eines
Integrationsrates beantragt hat, wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die
Bildung eines Integrationsrates in der Hauptsatzung verbindlich festzulegen.
Die dauerhafte Implementierung des Integrationsrates in der Hauptsatzung indiziert einen
verant-wortungsvollen mit Toleranz und Offenheit gekennzeichneten Umgang mit den in
Jülich lebenden Menschen mit Migrationserfahrung. Denn der Integrationsrat vertritt die
Interessen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und berät den Rat sowie seine
Gremien über die Probleme und Belange der ausländischen Bevölkerung. Auf diese
Weise nimmt er Einfluss, die Lebensverhältnisse der Menschen mit
Migrationshintergrund zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt Jülich zu fördern.
Beschluss der Sitzung des Integrationsrates vom 05.11.2014
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