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Beschlusstext (Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen" hier: Einleitungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
22.03.2012
Erstellt
01.10.12, 18:39
Aktualisiert
01.10.12, 18:39
Beschlusstext (Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen"
hier: Einleitungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 1. Oktober 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.03.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Vorhaben- und Erschließungsplan Energiepark "Am Lindchen" hier: Einleitungsbeschluss (Vorlage-Nr. 104/2012) StV Frey verweist auf die Anfrage der Fraktion UWG-JÜL vom 18.03.2012 und merkt an, dass für seine Fraktion nach wie vor erheblicher Beratungsbedarf besteht. Er zeigt sich skeptisch, ob die Zusammenarbeit mit dem chinesischen Unternehmen zu dem erhofften Erfolg führt und verlangt daher eine gründliche Prüfung der Angelegenheit. Beigeordneter Schulz betont, dass es sich bei der Vorlage lediglich um einen Einleitungsbeschluss handelt und dass noch ausstehende Fragen im Laufe des Verfahrens geklärt werden. Er weist zudem darauf hin, dass der zeitliche Druck daraus resultiert, dass befürchtet wird, der chinesische Investor könnte sich abwenden, wenn das Verfahren zu lange dauert. Auf Nachfrage von StV Cremerius betont Beigeordneter Schulz, dass vor dem Satzungsbeschluss jedoch zuerst ein Notarvertrag mit dem Investor geschlossen werden muss. Die weiteren Beratungen werden, wie zum Sitzungsbeginn beantragt, in den nichtöffentlichen Teil verlegt. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 0 Der Rat der Stadt Jülich stimmt dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Energiepark Am Lindchen“ der B. und J. Grundstücksgesellschaft mbH, Bonifaciusstraße 268, 45309 Essen, im Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe in Form des derzeit vorliegenden Planentwurfes im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes grundsätzlich zu. Das entsprechende Satzungsverfahren für diesen Vorhaben- und Erschließungsplan ist gemäß § 12 einzuleiten.