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Kommune
Jülich
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Erstellt
09.03.11, 18:10
Aktualisiert
11.03.11, 18:11
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Stadt Jülich
Jülich, 11. März 2011
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 09.12.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
21.
Mittelbereitstellung Gutachtens " Vergnügungsstättenkonzept "
(Vorlage-Nr. 571/2010)
Stadtverordneter Anhalt führt aus, dass Zielsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts sei, den
jetzigen Istzustand festzuschreiben. Da dieser jedoch bekannt sei, könne er die
Beschlussfassung, für diese Zusammentragung des Istzustands rund 16.000 Euro
auszugeben, nicht mittragen.
Beigeordneter Schulz erläutert, dass das Gutachten zunächst die Istsituation feststellt und
darüber hinaus beinhaltet es Vorschläge, wie das Thema neugeordnet werden kann. Es sei
klar, dass Vergnügungsstätten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, jedoch
gebe es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie zum Beispiel Beschränkung auf gewisse
Bereiche oder geschossweise Eingrenzung, die das Gutachten aufzeigen wird und die dann in
die Satzung einfließen werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass ein Antrag auf
Genehmigung einer Vergnügungsstätte auch entsprechend rechtssicher beschieden werden
kann.
Stadtverordneter Cremerius führt für die FDP-Stadtratsfraktion aus, dass die
Mittelbereitstellung ihrerseits nicht mitgetragen wird, da nicht einzusehen sei, für ein solches
Gutachten 16.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Satzung müsste auch zu günstigeren
Konditionen zu erstellen sein.
Stadtverordneter Garding merkt für die SPD-Stadtratsfraktion an, dass sich diese gegen die
Mittelbereitstellung für die Erstellung eines Gutachtens aussprechen wird, da die
Notwendigkeit hierin nicht gesehen wird.
Auch Stadtverordneter Capellmann führt aus, dass es Mustersatzungen und bei anderen
Städten und Gemeinden schon existierende Satzungen gebe, so dass es diesbezüglich schon
Material gebe, das als Grundlage für eine Satzung der Stadt Jülich dienen könne.
Bürgermeister Stommel fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass der Wille des Rates
darauf abzielt, dass die Verwaltung entsprechendes Material aus den genannten Quellen
bezieht und auf dieser Grundlage einen Satzungsentwurf zusammenstellt.
Der Ratsbeschluss könne aus diesem Grund zurückgestellt werden; nach Abarbeitung des
Arbeitsauftrags müsse man sehen, ob der Beschlussvorschlag in dieser Weise
aufrechterhalten bleibt.
Beschluss:
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Im Stadtrat herrscht Einvernehmen darüber, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechendes
Material aus den genannten Quellen zu beziehen und auf dieser Grundlage einen
Satzungsentwurf zusammenzustellen.
Der Ratsbeschluss wird aus diesem Grund zurückgestellt.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 09.12.2010
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