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Beschlusstext (Mittelbereitstellung Gutachtens " Vergnügungsstättenkonzept ")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Erstellt
09.03.11, 18:10
Aktualisiert
11.03.11, 18:11
Beschlusstext (Mittelbereitstellung  Gutachtens " Vergnügungsstättenkonzept ") Beschlusstext (Mittelbereitstellung  Gutachtens " Vergnügungsstättenkonzept ")

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Stadt Jülich Jülich, 11. März 2011 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 09.12.2010 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 21. Mittelbereitstellung Gutachtens " Vergnügungsstättenkonzept " (Vorlage-Nr. 571/2010) Stadtverordneter Anhalt führt aus, dass Zielsetzung des Vergnügungsstättenkonzepts sei, den jetzigen Istzustand festzuschreiben. Da dieser jedoch bekannt sei, könne er die Beschlussfassung, für diese Zusammentragung des Istzustands rund 16.000 Euro auszugeben, nicht mittragen. Beigeordneter Schulz erläutert, dass das Gutachten zunächst die Istsituation feststellt und darüber hinaus beinhaltet es Vorschläge, wie das Thema neugeordnet werden kann. Es sei klar, dass Vergnügungsstätten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, jedoch gebe es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie zum Beispiel Beschränkung auf gewisse Bereiche oder geschossweise Eingrenzung, die das Gutachten aufzeigen wird und die dann in die Satzung einfließen werden. Nur so könne gewährleistet werden, dass ein Antrag auf Genehmigung einer Vergnügungsstätte auch entsprechend rechtssicher beschieden werden kann. Stadtverordneter Cremerius führt für die FDP-Stadtratsfraktion aus, dass die Mittelbereitstellung ihrerseits nicht mitgetragen wird, da nicht einzusehen sei, für ein solches Gutachten 16.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Satzung müsste auch zu günstigeren Konditionen zu erstellen sein. Stadtverordneter Garding merkt für die SPD-Stadtratsfraktion an, dass sich diese gegen die Mittelbereitstellung für die Erstellung eines Gutachtens aussprechen wird, da die Notwendigkeit hierin nicht gesehen wird. Auch Stadtverordneter Capellmann führt aus, dass es Mustersatzungen und bei anderen Städten und Gemeinden schon existierende Satzungen gebe, so dass es diesbezüglich schon Material gebe, das als Grundlage für eine Satzung der Stadt Jülich dienen könne. Bürgermeister Stommel fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass der Wille des Rates darauf abzielt, dass die Verwaltung entsprechendes Material aus den genannten Quellen bezieht und auf dieser Grundlage einen Satzungsentwurf zusammenstellt. Der Ratsbeschluss könne aus diesem Grund zurückgestellt werden; nach Abarbeitung des Arbeitsauftrags müsse man sehen, ob der Beschlussvorschlag in dieser Weise aufrechterhalten bleibt. Beschluss: Beschluss: Ohne Abstimmung Im Stadtrat herrscht Einvernehmen darüber, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechendes Material aus den genannten Quellen zu beziehen und auf dieser Grundlage einen Satzungsentwurf zusammenzustellen. Der Ratsbeschluss wird aus diesem Grund zurückgestellt. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 09.12.2010 Seite 2