Daten
Kommune
Jülich
Größe
14 kB
Datum
24.05.2012
Erstellt
15.06.12, 18:34
Aktualisiert
15.06.12, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 15. Juni 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 24.05.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB)
(Vorlage-Nr. 155/2012)
Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen parallel mit dem
Tagesordnungspunkt 18 Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007.
Auf Empfehlung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses erläutert Herr Bruntsch zu
Beginn der Beratungen zunächst nochmals das Planungskonzept "Gut Wilhelmshöhe".
Hierbei geht er näher auf die Themen ein, die dem PUB wichtig erschienen. Dies waren die
Anordnung der Stellplätze, mögliche Veränderungen gegenüber den ursprünglichen
Planungen sowie die Thematik hinsichtlich der Baugrenze.
Nach Beendigung seines Vortrags erklärt Hr. Bruntsch auf Nachfrage von StV Gussen, dass
durchaus die Möglichkeit besteht den gegenwärtig geplanten Grenzabstand von 6 m bis 7 m
zum Freiwalder Weg zu vergrößern. Allerdings wird der Abstand weniger als 10 m betragen,
da es andernfalls zu Abstandsflächenproblemen mit den Gebäuden kommt.
StV Gunia unterstreicht, dass das primäre Ziel die Schaffung von Wohnungen für Studenten
sei. Insofern sei es fraglich, ob das geplante Ausstattungsniveau nicht dazu führe, dass die
Mieten für Studenten nicht mehr bezahlbar sind. Herr Bruntsch stimmt zu, dass das
vorrangige Ziel die Schaffung von Studentenwohnungen sei. Gleichwohl sah die Konzeption
vor, nicht nur Wohnungen für Studenten zu errichten. Es sollen durchaus auch andere
Personen angesprochen werden, falls beispielsweise das Studentenaufkommen einmal
nachlassen sollte.
StV Gussen schlägt vor, dass mit dem Investor eine Vereinbarung getroffen wird, dass eine
Grenze zum Freiwalder Weg von mindestens 8 m einzuhalten ist. Hierzu erklärt Herr Schulz,
dass der Investor diesem Wunsch sicher nachkommen wird. Er gibt allerdings zu bedenken,
dass diese Zusage keinen rechtsverbindlichen Charakter habe.
StVe Borowski meldet im weiteren Verlauf der Diskussion für die SPD-Fraktion
Beratungsbedarf an und bittet um Zurückstellung bis zur kommenden Ratssitzung am
31.05.2012.
Hr. Bruntsch erklärt zum Ende der Beratungen, dass er vom Investor entsprechend autorisiert
wurde und demnach einen Grenzabstand von 8 m in seinem Namen zusagen kann. StV
Gussen bittet darum, dass diese Zusage schriftlich fixiert wird.
Die Beschlussfassung zu diesem Beratungspunkt wird wegen des seitens der Fraktionen
reklamierten Klärungsbedarfs ohne Beschlussempfehlung bis zur Sitzung des
Stadtrates zurückgestellt.
Beschlussentwurf:
entfällt
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.05.2012
Seite 2