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Beschlussvorlage (Der Antrag wurde zurückgezogen (S+F 24.08.2006).)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Der Antrag wurde zurückgezogen (S+F 24.08.2006).) Beschlussvorlage (Der Antrag wurde zurückgezogen (S+F 24.08.2006).) Beschlussvorlage (Der Antrag wurde zurückgezogen (S+F 24.08.2006).)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 185/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der DLRG -Ortsgruppe Wesseling e.V.- auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Trainingsuhr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 31.07.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 185/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 31.07.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag der DLRG -Ortsgruppe Wesseling e.V.- auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Trainingsuhr Beschlussentwurf: Der DLRG –Ortsgruppe Wesseling e.V.- wird ein Zuschuss in Höhe von 300 EUR für die Beschaffung einer Trainingsuhr aus Mitteln der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ gewährt. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 26.07.2006 beantragt die DLRG –Ortsgruppe Wesseling e.V.- die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten in Höhe von 458,00 EUR für die Beschaffung einer Trainingsuhr (siehe Anlage 1). 2. Lösung Gemäss Nr. 4.2 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling kann ein Zuschuss zur Beschaffung langlebiger, vereinseigener Sondersportgeräte, deren Anschaffungswert im Einzelfall (Stückpreis) mindestens 100 EUR beträgt, gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das entsprechende Sondersportgerät nicht oder nicht ausreichend in städtischen Sportstätten zur Verfügung steht, die Beschaffung vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen gefördert wird oder der Verein die Restfinanzierung selber trägt. Im Falle einer Vereinsauflösung sind auf diese Weise beschaffte Sondersportgeräte der Stadt Wesseling zur weiteren sportlichen Verwendung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung schlägt vor, der DLRG für die Beschaffung der Trainingsuhr einen Zuschuss in Höhe von 300 EUR aus Mitteln der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ zu gewähren. Die Stellungnahme des Stadtsportverbandes Wesseling e.V. ist angefordert, steht aber noch aus. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei der Budgetaufstockung „Sport und Bäder“ sind insgesamt 16.200 EUR im Haushaltsbuch 2006 veranschlagt, von denen noch ca. 11.500 EUR zur Verfügung stehen. TUIV 08/1998